Seit einiger Zeit bin ich mit der Öffentlichkeitsarbeit an unserer Schule betraut. Zur Aufgabe gehört die allgemeine Pressearbeit, die Betreuung der Homepage und die Produktion schuleigener Publikationen, Plakate, Flyer etc. Die Arbeit macht viel Freude ist aber auch mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden. Daher meine Frage an alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Gibt es Erfahrungen mit der Gewähung von Entlastungsstunden für Öffentlichkeitsarbeit? Wie verhält es sich mit diesen Entlastungen nach einer evtl. Beförderung ins erste oder zweite Beförderungsamt? Bin auf Eure Erfahrungen gespannt.
Beiträge von lothar100
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Hallo zusammen,
nach erfolgreicher Revision darf ich mich nun auch als angestellter Lehrer auf eine Koordinatorenstelle (Studiendirektor) freuen. Dazu werde ich im Sommer 2017 zu einer anderen Schule in einem anderen Regierungsbezirk innerhalb von NRW wechseln. Zurzeit bin ich in der Entgeltgruppe 13 (analog A13). Die neue Stelle ist sofort mit EG 15 dotiert (analog A15). Bei Beamten wäre das eine Sprungbeförderung, die bestimmten Regeln unterliegt. Wie ist das aber bei einem Tarifbeschäftigen wie mir? Ich habe das ganze Netz durchforstet und nichts gefunden. Auch die Rechtsberater der GEW konnten mir keine verbindliche Auskunft geben.
Werde ich nach dem Wechsel an die neue Schule sofort in die EG 15 hochgestuft oder erst nach einer Wartezeit in einer oder zwei Stufen? Welches sind die Rechtsgrundlagen?
Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen damit.
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