Wow, da bin ich ja mal froh, dass ich aus Hessen komme und es hier zu diesem Thema klare Regeln gibt. Wir haben einen Fehlerindex (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik etc. werden in einen Topf geworfen) und ab 3 FI gibt es einen Punkt, ab 6 FI zwei Punkte Abzug. Damit ist er schon weicher geworden als vor 10 Jahren, aber immerhin ist es konkret geregelt. Und ja, es trifft manchmal mehr als die Hälfte eines Kurses/Klasse.
Beiträge von Alterra
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Das frühe Aufstehen. So langsam bessert es sich, weil es eben heller wird, aber in der dunklen Jahreszeit finde ich das Weckerklingeln um 6 Uhr einfach nur demotivierend. Egal, wann ich ins Bett gehe, das ist mir zu früh.
Welchen Wecker benutzt du?
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Ich bin aktuell 60% TZ und habe an vier Tagen zur ersten Stunde Unterricht, einen Tag in der Woche habe ich frei (aber auch schon Vertetung machen müssen), aber keinen Nachmittag. Kind zum Kindergarten bringen ist eine knappe Geschichte, da darf nichts dazwischen kommen
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Das habe ich doch nicht gemeint, sondern dass die SchülerInnen vermehrt zum SozPäd gehen und sich dort über Lehrer X bzw dessen Maßregelungen beschweren.
Darüber hinaus bin ich natürlich froh um jeden SozPäd, an den sich SchülerInnen und Schüler wenden können. Und in vielen Fällen ist das auch ein richtiger Ansprechpartner und demnach auch zielführend.
Mit Ausweitung des Tanzbereichs meine ich z.B. folgenden Fall: Schüler X kommt mehrfach zu spät zum Unterricht (nicht zur erstern Stunde), riecht beim Reinkommen nach Zigarettenrauch. Ich sehe ihn bei einem Gespräch mit einer Schülerin vor der Tür durchs Fenster sogar beim unerlaubten Rauchen auf dem Schulgelände. Als er dann kommt, mache ich ihm klar, dass dieses Verhalten nicht richtig ist.
Tagsdrauf spricht mich die SozPäd an, ich solle doch bitte Rücksicht auf Buskinder nehmen ??? Schüler X könne doch nichts dafür, dass er sich ab und zu verspäte...
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ie Lernerin, die eine riesen Welle machte, um nachschreiben zu dürfen und der ich dann knapp per Mail mitgeteilt hatte, dass sie in der nächsten Stunde nachschreiben darf, war in eben dieser nicht da. Sollte sie es jetzt bis einschließlich morgen nicht schaffen, ein Attest hierfür im System hochzuladen, kann ich das Ganze so werten, wie ich es ursprünglich werten wollte. Mit einer ungenügend.
Siehst du, man kennt seine Pappenheimer halt doch. Vieles erledigt sich letztlich von ganz alleine.
Der Schulsozialarbeiterin hatte ich die Tage einen kurzen Besuch abgestattet und ihr mitgeteilt, dass ich ihr Verhalten, vertrauliche Informationen weiterzugeben, für sehr unprofessionell halte. Sie hatte mir dann einen riesen Vortrag halten wollen,
Ich finde auch gut, dass du dich diesem Gesprächg gestellt hast, aber eben auch ihren "Vortrag" abgewiegelt hast. Man sieht an deinem Fall sehr gut, wie Kommunikation schieflaufen kann bzw. eine aufgeladene Stimmung Situationen verschärft. Der Ton macht häufig auch die Musik. Das sollte gerade eine SozPäd wissen.
Ich kann dich total gut verstehen, weil ich auch mal mit einer SozPäd aneinander geraten bin. Auch sie hat meiner Auffassung nach ihren Tanzbereich deutlich ausgeweitet und ich musste klarstellen, dass weder ich so mit mir umgehen lasse noch es besonders zielführend ist, die SchülerInnen auch noch fürs Kackebauen zu verteidigen. Bei uns ist es nämlich so wie ein anderer User hier geschrieben hat. Der Gang zur SozPäd ist enorm angestiegen und in vielen Fällen nicht zielführend.
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.Gute Nacht
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Das sind wirklich gravierende Unterschiede...bin mal gespannt auf das Bundesabi
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So ein Fall ist mir persönlich unbekannt; meist einigen sich die Erst- und Zweitkorrektoren so, Wenn nicht, es geht dann an den Prüfungsausschussvorsitzenden, der nach Aktenlage entscheidet, die Korrigierenden anhört oder eine Drittkorrektur anordnet
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Humblebee Du hast leider bei vielem Recht bzw ich finde es toll, dass bei euch danach geguckt wird, wer gerade belastet ist. Meiner SL fehlt da irgendwie die Weitsicht. Ja, es könnte optimiert werden. Und obwohl wir ja nur ü 10 bzw 11 Klasse haben, wird jede Stunde vertreten und das führt dann eben zu diesem Gehetze.
Drittkorrekturen gibt es in Hessen nicht
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In Hessen schreiben die Abiturienten drei Prüfungen - in ihren beiden Leistungskursen und einem anderen Fach ihrer Wahl - und haben zwei mündliche Prüfungen oder eine mündliche Prüfung und eine Präsentationsprüfung - insgesamt immer 5.
Die Q4 endet mit Beginn der Osterferien, danach findet kein Unterricht mehr statt. Denn seit ein paar Jahren liegen die schriftlichen Abiprüfungen direkt nach den Osterferien, aktuell sind wir also genau in dieser Phase. Die Prüfungen sind zentral, alle Hessen haben z.B. vorgestern Mathe mit identischer Aufgabenstellung geschrieben. Es gibt auch keine Unterschiede zwischen allgemeinen Gyms und BGs. Bis alle Fächer geschrieben haben, vergehen also 2,5 Wochen. Falls jemand nicht am Haupttermin schreiben konnte, gibt es kurze Zeit späte zentrale Nachschreibtermine.
Für uns Lehrer bedeutet das: Der Unterricht der 13er fällt nach den Osterferien weg und wir korrigieren Erst- und Zweitkorrektur innerhalb von ca. 3 Wochen nach den Prüfungen neben dem weiteren Unterricht. (Bis vor kurzem war das schriftliche Abi vor den Osterferien und das hat "uns" wesentlich besser gefallen. Man konnte nämlich in den Osterferien korrigieren. Nun hat man durch Wegfall der 13er Hohlstunden im Stundenplan, die wenig geeignet für eine Abikorrektur mit Gutachten sind und oft bekommt man nun in diesen Stunden Vertretung oder Prüfungsaufsicht. In die Korrekturzeit fallen bereits die nächsten Abschlussprüfungen der FOS. Ist man in beidern Schulformen eingesetzt, puhhhh....)
Das Land legt jedes Jahr fest, welche schriftlichen Fächer extern zweitkorrigiert werden. Ist das Fach nicht betroffen, geschieht die Zweitkorrektur intern.
Für die weiteren zwei Prüfungen (mündlich oder Präsentation) gibt es ebenfalls einen vom Land vorgegebenen Zeitraum. Verteilt über einen Zeitraum von bis zu 2 Wochen absolvieren die SchülerInnen dann ihre zwei weiteren Prüfungen. Ca. 2 Wochen später erhalten die Abiturienten ihre Zeugnisse.
Die mdl Abiphase ist meiner Empfindung nach sehr anstrengend. Ich unterrichte 1+2 Std, nehme dann drei Prüfungen ab und habe am Nachmittag wieder normalen Unterricht. Der nächste Tage beginnt mit Vertretung, weil ein Kollege prüft, und danach führe ich 4 Protokolle, bevor meine eigenen wieder dran sind. Am nächsten Tag habe ich normalen Unterricht, tagsdrauf sind Präsentationen...etc.
Nachprüfungen gibt es in Hessen nur auf Antrag der Abiturienten. Selbst wenn der Abiturient immer 15 Punkte in Mathe hatte und nun nur 5 schreibt, kommt es nicht automatisch zu einer Nachprüfung.
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Es sei euch allen gegönnt, wenn ihr aktuell die Wahl zwischen verschiedenen Ärzten habt. In Stadt und Umkreis von 20km nimmt bei uns kein Hausarzt mehr Patienten auf (auch mich nicht als Privatpatientin). Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Facharzt, den ich im November vereinbart habe. Physiopraxen sind komplett dicht, Gyn ebenso mit 4 Monaten Vorlauf. Einzig beim Zahnarzt könnte ich noch wählen
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Wenn alle Eltern mit ihrem verschnupften Kind zum Kinderarzt rennen würden, damit sie ein Attest für ihren Arbeitgeber bekommen, dann wären die Praxen überfüllt.
Genau so läuft es aber bei uns. Für "Kindkrank" benötigen wir Atteste und die gibt es bei uns nicht einfach per Telefon, sondern mit Termin und Untersuchung.
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Hey,
bei uns in Hessen heißt es so schön in den Verordnungen "aus Gründen, die der Schüler/die Schülerin nicht zu vertreten hat".
Das ist reine Auslegungssache, mal wieder. Ich würde auch erwarten, dass man zu einem wichtigen Termin (dazu gehören für mich auch Klausuren) nicht die knappste Verbindung nimmt. Ich kann dir aber nicht sagen, wie es in deinem BL ist.
Ich hätte sie einfach die Klausur in der verbleibenden Zeit schreiben lassen. Nun aber würde ich zunächst mit der Abteilungsleitung sprechen oder SL. Viel Erfolg
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Es ist wirklich grotesk. Meine Gespächspartnerin sagte damals sowas wie "ich gehe jetzt zum Zahnarzt zur Zahnreinigung, um etwas Geld zu verdienen" und das führte dann eben zu meinem Laienwissen
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Moment, nur dass wir uns richtig verstehen: wenn du eine Arztechnung bekommst, müsste die von der GKV komplett übernommen werden, nicht nur 50%, denn du zahlst ja sowohlk´AN als auch AG Anteil.
Du bekommst also bei deinem Beispiel 1000 Euro, die du behalten kannst
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Hallo,
ich bin absolut kein Profi, sondern habe nur laienhaftes Wissen aufgrund eines länger zurück liegenden Gesprächs.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, weil es mir so grotesk vorkam, wie es in Hessen läuft.
Als "freiwillig" GKVler zahlt das Land Hessen ja keinen AG-Anteil, deshalb sind deine Beiträge so hoch. Die Kosten werden abgemildert durch Sachleistungsbeihilfe bis zu einem Betrag von 50% deiner Beiträge zur GKV, aber eben nur bei Vorlage von Kosten (Arztrechnungen, Medikamente etc.) ,d.h. gehst du zu einem Arzt und der schickt eine Rechnung über 100 Euro, bekommst du auf Antrag 50 Euro zu deiner Verfügung von der Beihilfe überwiesen. Gehst du 10x zum Arzt und hast Rechnungen über 1000 Euro, bekommst du auf dein Konto 500 Euro etc. Das Verursachen von Kosten bis max 50% deiner GKV-Beiträge wird also entsprechend "belohnt".
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Das steht doch unter den Namen, du bist erleuchtet, Websheriff ist ein Meister
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