Beiträge von Alterra

    Klasse? Ich habe gar kein Klasse (mehr).
    Ich bin Hesse und daher sind wir nun in der zweiten Ferienwoche. Von Entspannung aber gefühlt keine Spur, da privat so viel in den vergangenen Wochen liegen bleiben musste und ich nun von einer zur anderen Sache spinge. Es sind neben Steuererklärung, Rechnungen etc. aber auch viele schöne Dinge drauf, wie einen kleinen Teich anlegen oder das Gartenhäuschen aufbauen, gärtnern....


    Teich selbst anlegen oder so ein Hartplastikteil kaufen?

    Ich bin in Hessen an einer beruflichen Schule und feste Bewertungstabellen gibt es im gymnasialen Bereich, in der FOS etc.
    5 Punke (alle Fächer) gibt es in der gym. Oberstufe aktuell noch für 46%, 10 Punkte ab 71 %, der Schlüssel soll aber bald schülerfreundlicher werden...
    Dennoch schließe ich mich platty voll und ganz an

    Gut, dass du das weiter aufgeklärt hast. So verstehe ich die Situation besser.


    Ich bleibe aber weiterhin dabei: "nur" weil du schwanger bist bzw. dann in Elternzeit gehst, darfst du nicht benachteilt werden. Also nix Minusstunden und eigentlich auch nicht "Wegnahme" deiner Tätigkeit in der Beratung.


    Wie wäre daher Option 5: Du behälst den Stundeplan mit 19 Std Unterricht und gehst bis zum Mutterschutz deiner Beratungstätigkeit nach. In der Elternzeit kümmest du dich um dein Baby und denkst während der Prüfungen im April/Mai an Wäsche waschen, Windeln wechseln und kuscheln, während jemand anderes dich bis zum Ende der Elternzeit vertritt.


    Dass die Hauptarbeit jetzt halt nunmal in die Zeit fällt, in der du weg bist, war ja kein Kalkül von dir. Die Arbeitszeiterfassung von Lehrern ist eben blöd darzustellen und solange es über Pflichtstunden läuft, ist es halt so. Demnach ist der Schritt in die Elternzeit irgendwann im zweiten Halbjahr mit Abitur und Gutachten blabla auch nicht gerecht bzw. gleich verteilt. Auf der anderen Seite fällt auch mal ein Mutterschutzbeginn in die Ferien. Egal, wie man es dreht und wendet, mal hat eher der Lehrer einen Vorteil, mal der Dienstherr.

    Die wollen aber partout einen einen freien Tag, den bevorzugt bitte immer Freitags (Oder Montags), und zur 1. Stunde geht auch nicht, und Nachmittagsunterricht nur Mittwochs, aber dann nur bis zur 8. Stunde.
    Da muss man mal auf dem Teppich bleiben, ich sage nämlich ganz klar, zu welchen Lasten das geht: Zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen, die entweder keine Kinder haben oder denen, die keine entsprechenden Sonderwünsche anmelden.

    Ich denke wirklich, dass man da auf die Betreuungssituation Rücksicht nehmen sollte. Wenn die Kita/Schule eben erst nach dem eigenen Unterrichtsbeginn öffnet, funktioniert der Stundenbeginn zur ersten eben nicht.
    Man sollte aber auf die Ehrlichkeit der Kollegen bauen und derjenige sein Möglichsten tun. An einigen Morgen bin ich auch am Verzweifeln, wenn ich meinen dreijährigen Nachwuchs halb schlafend um 7 Uhr in die Kita bringen muss, weil ich jeden Tag zur ersten Stunde habe. Aber da die Kita eben so früh geöffnet hat und ich daher zur ersten kommen kann, würde ich niemals nie mir anmaßen, auf einen späteren Unterrichtseinsatz zu pochen. Ebenfalls haben wir einen Nachmittagsplatz bis 16.30 Uhr, daher ist auch Nachmittagsunterricht drin.


    Wenn also die Betreuung durch eine Kita gewährleistet ist, sehe ich das Problem hier eher allgemein: Egal ob mit oder ohne Kinder, Stundenpläne sind immer ein kritisches Thema. Und ein "guter" oder "schlechter" Stundenplan ist eben sehr individuell. Ich persönlich (Vollzeit) will auf keinen Fall einen freien Tag, weil ich dafür eben viele Stunden an den anderen Tagen hätte und mir das zu hetzig ist. Ich hätte gerne jeden Tag zur dritten und dafür gerne auch öfter nachmittags (u.a. weil die Morgen mit Kind dann entspannter wären). Was ich nicht leiden kann, sind viele Springstunden, weil ich ohne Arbeitsplatz in der Schule diese Zeit kaum nutzen kann.

    Nö, keine Diskriminierung, sondern wenn sie das aufgrund von mutterschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr machen darf, dann ist es ein Teil-BV und sie muss normal so bezahlt werden, wie jetzt egal ob sie die Tätigkeit noch macht oder nicht.

    Klar, wenn dem so ist und sie deswegen diese Aufgabe nicht mehr machen darf. Es hört sich für mich aber so nicht an, sondern dass jm anderes den Job machen soll, weil sie ja durch die Schwangerschaft bzw. Geburt bald ausfallen wird.
    JuliaX, führe deine Überlegungen bitte mal aus!

    Erstmal herzlichen Glückwunsch!


    Ich denke, dass du mit deinen Minusstunden meinst, dass du deinen Job als Beratungslehrer anderer Schulen durch deine Schwangerschaft bereits ab Beginn des neuen Schuljahrs nicht mehr machst und daher 6 Std fehlen, oder?
    Wenn dem so ist (und du diese Aufgabe gern weiter machen möchtest und selbst wenn nicht): Sturm laufen, alles andere wäre Diskriminierung von Schwangeren.
    Wenn du nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehst, aber deine Beratungstätigkeit weiter machen möchtest, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

    Ach, Meike, was wünsche ich mir einen engagierten Personalrat.... Solche "heißen Themen" werden von denen nicht angefasst, obwohl das Kollegium ächzt.


    Eine dezidierte Aufstellung erhalten wir halbjählich, sowohl von den regulären Unterrichtsstunden, die wir zu viel( oder zu wenig) geleistet haben, als auch von Vertretungs- und Ausfallstunden. Und du ahnst es evtl bereits: wir haben ein Plus/Minussystem, Minusstunden bei Klassenabwesenheit (Ausflug, Praktikum, Prüfungen etc) und Plusstunden für gehaltene Vertretungsstunden. Am Halbjahresende wird das gegengerechnet.


    Das Plus-Minus-System wurde auf meine Nachfrage hin wohl auf irgendeiner GK mal abgestimmt. Deshalb fragte ich im Threadverlauf auch mal nach deren Legitimation.

    Was eine Farce... es ist ja nicht so, dass wir um mehr Stunden als eigentlich laut PVO gebeten haben, sondern dass der Stundenplaner alias stellvertretender Schulleiter uns die Stunden eben in den Plan bastelt. Und jetzt muss ich verhandeln, dass die Stunden nicht verfallen? Heftig...
    Ich warte mal den neuen Stundenplan ab und bereite mich auf ein interessantes Gespräch vor....Danke, ihr zwei!

    Ganz lieben Dank, Meike! Und du hast Recht, ich meine damit nicht den einzelnen Ausfall von Stunden wg. Praktika etc. oder einzelne Vertretungsstunden, sondern eine Erhöhung der Unterrichtsstunden über das gesamte Schuljahr. Nicht wenige schuften bei uns über 28 plus "Mehrarbeitsvertretungsstunden" statt der eigentlichen 24,5 und das über Jahre.

    Vielen Dank, Trantor! Dann läuft bei uns also was falsch... Auf meinem Stundenkonto stehen mittlerweile über +5 aus den vergangenen zwei Jahren und für das kommende ist bereits angekündigt, dass es auch mehr als 24,5 werden.

    Man darf von einem Halbjahr zum anderen maximal zwei Wochenstunden zuviel oder zu wenig machen. In der beruflichen Schule haben die meisten Lehrkräfte 25 Wochenstunden, also wäre ein Stundenplan mit 23 oder 27 Stunden OK. Das Stundenkonto darf nie unter -2 bzw. über +2 gehen! Steht alles in der Pflichtstundenverordnung!

    Hallo Trantor,
    macht es einen Unterschied, ob man eine SBS ist oder nicht? Kann also z.B. eine Gesamtkonferenz beschließen, dass Kollegen über Jahre hinweg mehr als die derzeitigen 24,5 Stunden unterrichtet? Und wo steht das mit den 2 Stunden? Ich habe gerade nichts dazu gefunden, bzw. nur das HBG §61


    "Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern.Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit zu kürzen. 4st die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte Mehrarbeitsvergütung nach § 50 des Hessischen Besoldungsgesetzes erhalten."

    Durch die Vielzahl der zusätzlichen Sachen hat man manchmal den Eindruck, dass der Unterricht nebenher laufen muss.

    Das sehe ich leider auch so. Ich merke, dass mein Unterricht schlechter wird, weil ich zu viel Zeit in andere Dinge stecken muss. Diese Entwicklung empfinde ich als fatal, da das Unterrichten für mich die Hauptaufgabe sein sollte. Manchmal bin ich richtig gefrustet, wenn ich nach einem Schultag nach Hause komme. Ich weiß, dass ich es besser kann, habe aber keine Reserven mehr. Den Schülern gegenüber habe ich zwar kein "schlechtes Gewissen", da es ja anscheinend politisch so gewollt ist, aber im Endeffekt leiden sie ja am meisten darunter, dass mein Unterrich in den Hintergrund rückt.

    Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass Leute aus der Industrie auch Mal bis 19 Uhr im Büro sitzen und in der Regel täglich bis 16 oder 17 Uhr. Wie sieht das bei euch aus?

    Also, ich habe dreimal wöchentlich allein bis 15.00 Unterricht, bis vorletztes Schuljahr hatte ich zusätzlich noch von einmal pro Woche 18-20.45 Abendunterricht und alle zwei Wochen samstags. Das sind aber eben auch nur die Zeiten in der Schule. Ich habe bis zum Schuljahresende an über 30 Konferenzen teilgenommen, die alle nach Unterrichtsschluss lagen.


    Hier geht es aber zusätzlich um Folgendes: die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung kann Überstunden in Rechnung stellen, wird dafür bezahlt oder erhält Freizeitausgleich (In meinem persönlichem Umkreis gibt es niemanden, dessen Arbeitszeit nicht erfasst wird), wir aber nicht.

    58? Tage Urlaub

    Süß :rose:
    Schreib bitte am 13.06.2025, sofern du du dein Studium + Ref hinter dich gebracht hast und eine VZ Stelle hast, doch wieder was über die Urlaubstage eines Lehrers!


    In meinem letzten "Urlaub" (alias Osterferien) hatte ich 6 Klausurensätze auf dem Schreibtisch; vor den Ferien musste ich parallel zum Unterricht das schriftliche Abi korrigieren und Gutachten verfassen. Und schön erholt, wie man dann eben nach "Urlaub" ist, standen schon wieder die mdl Abiprüfungen und FOS-Gutachten an. Ich bin echt tiefenentspannt und bald gibt es schon wieder Ferien, hurra!

    Ich habe gerade mal durchgerechnet (ich schreibe meine Stunden ja auf): Spätestens nach der nächsten Woche komme ich auf den in Hessen für Beamte festgesetzen Stundenumfang pro Jahr, den ich eigentlich bis zum Schuljahresende erst erreichen sollte. Und nun: Soll ich den gesamten Juni einfach nicht erscheinen?
    Bleibt da allein eine Überlastungsanzeige?

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