Gut, dass du das weiter aufgeklärt hast. So verstehe ich die Situation besser.
Ich bleibe aber weiterhin dabei: "nur" weil du schwanger bist bzw. dann in Elternzeit gehst, darfst du nicht benachteilt werden. Also nix Minusstunden und eigentlich auch nicht "Wegnahme" deiner Tätigkeit in der Beratung.
Wie wäre daher Option 5: Du behälst den Stundeplan mit 19 Std Unterricht und gehst bis zum Mutterschutz deiner Beratungstätigkeit nach. In der Elternzeit kümmest du dich um dein Baby und denkst während der Prüfungen im April/Mai an Wäsche waschen, Windeln wechseln und kuscheln, während jemand anderes dich bis zum Ende der Elternzeit vertritt.
Dass die Hauptarbeit jetzt halt nunmal in die Zeit fällt, in der du weg bist, war ja kein Kalkül von dir. Die Arbeitszeiterfassung von Lehrern ist eben blöd darzustellen und solange es über Pflichtstunden läuft, ist es halt so. Demnach ist der Schritt in die Elternzeit irgendwann im zweiten Halbjahr mit Abitur und Gutachten blabla auch nicht gerecht bzw. gleich verteilt. Auf der anderen Seite fällt auch mal ein Mutterschutzbeginn in die Ferien. Egal, wie man es dreht und wendet, mal hat eher der Lehrer einen Vorteil, mal der Dienstherr.