Unsere Abiverordnung in Hessen:
"...- Schülerinnen und Schüler, die eine Präsentation im 5. Prüfungsfach (§ 37) wählen, beantragen dieses im Rahmen der Meldung zum Abitur nach Abs. 2. Sie erhalten die Aufgabenstellung in der Regel am letzten Unterrichtstag vor dem Beginn der Osterferien. Als Bearbeitungszeit sind mindestens vier Unterrichtswochen zu gewähren. Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium ist der Prüferin oder dem Prüfer eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation abzuliefern, die nicht Grundlage der Beurteilung ist, sondern der Vorbereitung des Kolloquiums dient....
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Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. I
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- Bei der Präsentation erfolgt die Aufgabenstellung durch die Prüferin oder den Prüfer. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind über die in der Schule vorhandenen technischen Möglichkeiten eines Medieneinsatzes für die Präsentation zu informieren und allen müssen die gleichen Hilfsmittel zur Verfügung stehen können. Für die Präsentation erfolgt eine Gesamtbewertung, für die einzelnen Elemente nach Abs. 2 Satz 1 erfolgen keine Einzelbewertungen. Die vor der Präsentation eingereichte schriftliche Dokumentation geht in die Bewertung nicht ein. In die Bewertung fließen insbesondere folgende Kriterien ein:
1.
Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Informationen, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität,
2.
Strukturierung der Präsentation (insbesondere Problembeschreibung, gegliederte Darstellung, Lösungen, Bewertungen, zusammenfassender Schluss),
3.
sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio-visuellen Unterstützung,
4.
Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung,
5.
kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten,
6.
Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode, die vorgetragenen Lösungen und Argumente...."