Beiträge von Alterra

    zu a): In meinem Unterricht werden keine Fotos gemacht, ohne dass ich vorher gefragt werde. Sollte ein kompletter Kurs der Meinung sein, man müsse nicht mitschreiben, dann höre ich selbst instantan auf zu schreiben und verteile auch keine Unterlagen mehr. Wirst mal sehen, wie schnell die dann schreiben. Den Fall hatte ich seit Einführung von BYOD an unserer Schule einmal während einer Stellvertretung. Das war so ein typischer Machtkampf nach dem Motto "du gehst eh wieder weg, was willst du uns schon", der sowas wie 1 - 2 Lektionen gedauert hat und natürlich habe ich den gewonnen. Ich bin der Kuchen usw. Hin und wieder passiert es, dass SuS mich fragen, ob sie ein Foto machen dürfen, v. a. wenn ich irgendwas wirklich Komplexes aufschreibe. Dann kann es sein, dass sie für den Moment wirklich lieber zuhören und mitdenken und das nach der Stunde gerne noch mal in Ruhe überdenken wollen. Das ist OK, wenn sie mich fragen sage ich selten nein.
    zu b): Ja klar verschicken die Nachrichten und surfen bei Insta. Mag dran liegen, dass bei uns an der Schule auch vor BYOD das Smartphone bei vollem Internetzugang auf dem Tisch schon erlaubt war, dass mich das jetzt nicht grossartig stört. Ich will gar nicht wissen, wie häufig Szenen aus meinem Unterricht (z. b. während eines Schülerexperiments) schon bei SnapChat gelandet sind. Meine SuS wissen, dass die Hölle über sie hereinbricht, falls mein Gesicht auf solchen Bildern zu sehen ist und sie wissen, dass ich es früher oder später weiss, wenn sie irgendwas verbreiten was sie nicht sollen. Die Informationsdichte ist während meines Unterrichts in der Regel so hoch, dass es nicht besonders klug ist allzu viel Zeit auf Insta zu verschwenden. Das probieren die 15jährigen am Anfang der 1. Klasse und büssen es bei der 1. Prüfung. Die werden sehr schnell von selbst schlauer.
    zu c): Kommt auf die Fächer an, die du unterrichtest. Ein grösseres Problem scheint das bei uns nur in den Fremdsprachen zu sein. Vor allem in meinen Fächern kann ich Prüfungsaufgaben immer so stellen, dass der Schüler im Zweifel gar nicht weiss, wo er suchen soll. Aus genannten Gründen (keine geeigneten digitalen Plattformen) lasse ich Prüfungen immer noch auf Papier schreiben, es interessiert mich aber herzlich wenig, ob jemand versucht zu spicken. Das Smartphone muss bei mir niemand abgeben. Ich habe schon open book Prüfungen schreiben lassen, die kommen zuverlässig immer sehr viel schlechter raus als ohne vollständigen Zugriff auf alle Unterlagen. Meine SuS wollen gar kein open book, die kennen sich selbst offenbar gut genug.
    zu d): Doch, doch, ich kann das. Ich erkenne sehr genau, wer auf welcher Lernplattform unterwegs war, vor allem der Kram, der von SimpleClub kommt, ist immer sehr verräterisch. Es liegt an dir als Lehrperson die Prüfungsfragen so zu stellen, dass du auch entsprechend bewertbare Antworten bekommst. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob deine SuS ein Laptop auf dem Tisch stehen oder während einer Prüfung Zugang zum Internet haben. Die versuchen ja auch zu Hause während der Prüfungsvorbereitung verzweifelt jensten Mist auswendig zu lernen, den sie eben bei SimpleClub & Co finden. Das ist doch schon längstens die Realität und dem musst du als Lehrperson angemessen begegnen. Bedauern hilft da eben nicht, davon geht es nicht weg.

    Du schreibst, du unterrichtest - wie ich - nur Sek II. Da kann ich deine Bedenken leider nicht nachvollziehen, für mich stellt keiner der genannten Punkte ein Problem dar. Anders sieht es zweifellos in der Primar- und Mittelstufe aus, da würde ich den Einsatz digitaler Arbeitsgeräte und Medien ganz klar auf definierte Szenarien beschränken. Kinder müssen erst mal lernen selbständig ihr ganz eigenes Wissen zu erwerben. Nur wer selbst einen gut gefüllten Kopf hat, ist später auch in der Lage mit fremden Wissen und online-Ressourcen adäquat umzugehen. So frei, wie wir in der Sek II mit allen verfügbaren Mitteln arbeiten, kann ich mir das für die Volksschule nicht vorstellen, ich denke, die entsprechenden Kompetenzen dazu müssen da sorgfältig aufgebaut werden.

    Ich habe das Gefühl, dass deine Kids tatsächlich weitsichtiger sind als meine. Zu


    a) auch ich verbiete natürlich das ungefragte Fotografieren und das funktioniert (vermutlich!) auch meistens. Die Reaktion ist aber ein in jeder Stunde aufflammender Kampf zwischen "Herr X stellt alle Tafelanschriebe aber ins Schulnetz" und "bei Ihnen müssen wir soooooo viel schreiben" (bei der letzten Stunde ging es um einen Anschrieb von max 30 Wörtern)

    b) natürlich haben diejenigen dann auch die entsprechend schlechten Noten bei Prüfungen. Tw so schlecht, dass ich wiederholen muss (ein hessischer Pflichtprozess, wenn mehr als 50% der Klausuren negativ sind)

    c) und d) (ebenfalls hessische Vorgabe): ein Teil der Klausur muss Reproduktion des Unterrichts sein, also bin ich dazu verpflichtet, typische Schulthemen abzufragen, die dann eben auch im Netz zu finden sind. Wenn ich darauf verzichten müsste, weil die Kids Zugang zum WWW hätten, würden die Klausuren noch schlechter ausfallen.

    Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich absolut nichts dagegen habe, wenn die Kids auf ein Ipad etc schreiben (ich unterrichte nur Oberstufe, ab wann ich einen Übergang von Handschrift auf Papier auf Ipad okay finde, weiß ich nicht genau, evtl Klasse 8 oder so). Was mich an der Digitalisierung stört, ist

    a) sie schreiben eben nicht mehr mit, sondern machen Fotos (den Lerneffekt bezweifele ich)

    b) ich sehe nicht, ob sie etwas zum Unterricht einsehen oder eine Nachricht der Kumpels/Insta verfolgen

    c) der Zugriff auf das Internet verhindert tw. Kenntnisabfrage

    d) ist das Netz mittlerweile so mit spezifischem Schulstoff gefüllt, dass nahezu alle Themen abgedeckt sind. Eigene Gedanken können so nicht von bloßer Wiedergabe unterschieden werden

    n Klassenarbeiten und Prüfungen dürfen die Schüler ihr Handy auch nicht benutzen.

    Und auch das Verfassen eines handschriftlichen Abituraufsatzes von 8 bis 12 Seiten muss man lernen.

    Also darf man das nicht verlernen. Und wer nie längere Texte schreibt wird sich da immer schwerer tun.

    Genau darum geht es mir im Endeffekt ja, nur verstehen das die meisten meiner Schüler nicht. Natürlich wäre es möglich und wirklich kein Mehraufwand, meine Sachen digital zu Verfügung zu stellen. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass sie so deutlich weniger mitnehmen.

    Bei uns ist es noch nicht ganz so heftig wie bei German, aber es gibt einzelne Kollegen, die mit Papierverschwendung argumentieren, wenn man für seine Klassen noch ganz oldscool Kopien anfertigt (die fahren aber u.a. mit dem fetten Auto nach Hause).


    Was ich viel schlimmer finde, sind die Äußerungen und das Verhalten vieler Schüler zu diesem Thema. Lektüre wird nicht mehr in Buchform gekauft, sondern auf dem Handy gelesen (oder besser entziffert). Oft finde ich Fehler, die in einer Klausur gemacht wurden, durch das Lesen/Anschauen des ersten Hints bei Google. Egal, ob ich einen Tafelanschrieb mache oder eine Präsentation auf den Boards mache, es wird sofort das Handy/Ipad/Was auch immer gezückt und fotografiert. Mitschreiben wird als unnötig betrachtet, ständig muss ich argumentieren, weshalb ich meine Dateien/Tafelanschriebe nicht in die Schulcloud hochlade.

    Ich hätte viel erheblichere Bedenken, wenn man früher kommen oder länger bleiben müsste.

    Und wie regelt ihr in NRW das dann?

    Bei uns kann es vorkommen, dass man eigentlich erst zur fünften Stunde Unterricht hat, aber Vertretung für die 1/2 bekommt. Dass Vertretungsstunden an den eigenen Unterricht angehängt werden, ist auch Standard

    Die "Empfehlung" kam vermutlich aus mehreren Gründen:

    1) Bei Kindkrank muss ab Tag 1 ein Attest vorliegen, d.h. du musst zum Kinderarzt, auch wenn es z.B. eine Erkältung ist, die nunmal am besten mit Ruhe und Schlaf auskuriert wird und keinerlei Medikamente nötig sind. Bist du selbst krank, meldest du das Schule und Seminar, musst aber bei 2 Abwesenheitstagen kein Attest vorlegen

    2) Die Anzahl der Kindkranktage ist begrenzt. Wegen Corona ist die Anzahl der Tage aktuell noch erhöht (30 Tage pro Kind und ArbeitnehmerIn), unter "normalen" Umständen lag die Anzahl bei 10 Tagen pro Jahr (und Beamte sogar weniger). Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch. 10 Tage waren aber recht schnell aufgebraucht, je nach Krankheit/Kind/Kita geht das zügig

    3) Es gibt keine halben Kindkranktage. Wenn du nicht in die Schule gehst wegen der Betreuung am Morgen, dein Mann mittags während des Seminars übernimmt, ist dennoch ein ganzer Tag Kindkrank aus deinem Kontingent weg.


    Kindkrank ist also schon mit mehr Aufwand verbunden. Das heißt aber meiner Meinung nach nicht, dass man sich besser selbst krankmelden sollte

    Ich muss gerade nochmal nachfragen, weil ich irritiert bin: wenn ihr Zentralabi habt, wie ist es dann möglich, dass ihr die Literatur frei wählen könnt? Es machen doch sicher auch ein paar Kids in Deutsch schriftliche Prüfungen.

    Wir in Hessen dürfen die Literatur nicht selbst bestimmen, aber freiwillig würde ich den Taugenichts niemals im Unterricht lesen.

    Aktuell ist hier "Corpus delicti" Pflichtlektüre, das mögen auch die SchülerInnen ganz gerne.


    Gehen bei dir mdl Prüfungen nur über ein Werk? Das wäre in Hessen nicht rechtens, d.h. in mdl Prüfungen müssen mehrere HJ abgeprüft werden

    Ich habe gerade mal überlegt; mein letzter Post zu diesem Thema war im August 2022. Bis heute, also etwa 1/2 Jahr später, habe ich seitdem exakt einen Becher Glühwein am Weihnachtsmarkt und einen Sekt an Silvester getrunken. Nicht, weil ich Alkohol prinzipiell ablehne oder aus gesundheitlichen Gründen oder so, aber mir schmeckt die heiße Schokoloade am Weihnachtsmarkt eben einfach besser. Betrunken war ich das letzte Mal mit u 20

    Ich freue mich für euch, dass es bei euch anscheinend so gut geklappt hat. Hier jedoch nunmal nicht und wir waren/sind nicht die einzigen, die Situation hat sich vor Ort nämlich sogar noch verschlechtert. U.a. sind seit Wochen die Betreuungszeiten eingeschränkt, da einfach kein Personal vorhanden ist. Zufälligerweise kollidierte es bislang nicht mit meinem Stundenplan, noch nicht...

    Die Städte müssen diese Betreuung anbieten, dazu sind sie verpflichtend. Dass Kitaplätze fehlen, ist mir bewusst, deswegen gehen auch Tagesmütter. Aber in der Regel taucht dann immer doch ein Platz auf, daher: was sagt das Verwaltungsgericht nach Klageerhebung nach Ablehnung durch das Jugendamt?

    Wir sind nicht vor Gericht, da uns zwei Fachanwälte davon abgeraten haben, da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.

    Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.

    Ja, das mag sein und klingt theoretisch gut. Sind aber keine Plätze vorhanden, weil Personal oder Räumlichkeiten fehlen, der Träger aber z.B. durch Stellenanzeigen darum bemüht ist, bringt dir dieser Rechtsanspruch auch nichts. Ich bin damals auch blauäugig davon ausgegangen, dass ein Rechtsanspruch auch gleichbedeutend mit einem tatsächlichen Betreuungsplatz ist. Aber nein, die Realität sieht leider anders aus.

    Und dann reagiere ich zu Hause genervt, "hier" greife ich Leute an, usw. und so fort.Und eigentlich "brauchen" wir das Geld noch nicht mal unbedingt. Mein Mann und mein Kind wünschen sich aber stattdessen eine Mama, die auch mal lacht....

    Und dann überlegst du noch ernsthaft? TZ-Antrag einreichen und nach der Schule darauf ein Sektchen mit der Familie trinken! Denn die Familie geht bei dir doch bestimmt eigentlich auch vor. Eine entspanntere Mama ist ihnen vermutlich auch wichtiger als etwas mehr Kohle auf dem Familiekonto

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