Beiträge von Milk&Sugar

    Benötigst du die Bücher nur für dich zur Vorbereitung oder um sie an die Schüler auszuteilen?


    Wenn du sie nur als Vorbereitung benötigst, dann sollte das was du hast schon mal reichen. Oftmals können die etwas schwächeren Schüler auch die ersten Aufgaben zu jedem Thema aus den Realschul- oder Gymnasialbüchern bearbeiten.


    Wenn du sie für die Schüler brauchst, dann würde ich einfach die betreffenden Aufgaben kopieren und an alle austeilen (Ein Kopierer wird doch vorhanden sein, oder?). Bücher für die Schüler selbst zu bezahlen würde mir ganz sicher nicht einfallen.

    Nein, es war schon richtig, doppelte Verneinung ;)
    Also doch, der AG hat sich aufgrund der "Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf" auch darum zu kümmern, dass das klappen kann. Wenn also in dem Bundesland die Betreuungsstätten in der Regel mittags zu machen, dann muss der AG das bei der Festlegung des Konferenztages auch berücksichtigen!

    Hab meinen Post geändert. Hatte mich verlesen und das doppelte nicht übersehen.
    Wenn ich jetzt Freitag halt schreibe, kommt das in diesem Thread wohl eher komisch. :)

    Die wären?
    Wenn man also während der Arbeitszeit Kinder zu betreuen hat, weil der Mann oder Oma nicht können, dann ist es Sache der Schule/Schulamt sich darum zu kümmern? Echt?
    (Ich habe keine KInder, und lasse mich gerne von Eltern eines besseren Belehren)


    Ich glaube du hast dich verlesen. Susannea hat ja gerade davon gesprochen, dass der AG (die Schule, der Staat) sich nicht um die Kinderbetreuung kümmert.


    edit: Ok, ich hab mich verlesen
    Wusste aber auch nicht, dass sich die Schule darum kümmern muss. Gut, wieder was gelernt.

    gilt das denn auch nachträglich?


    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden


    Bei uns gab es den auch rückwirkend. Hab jetzt versucht eine Vorschrift dazu zu finden, ist mir noch nicht gelungen. Vielleicht war unsere damalige Direktorin auch einfach übergenau und wollte auf gar keinen Fall etwas falsch machen.

    Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.


    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    Bei uns an der Schule ist sogar so geregelt, dass Schüler, die ihre Klassenarbeit NICHT zurückgegeben haben, ein Schreiben von den Eltern unterzeichnen lassen müssen, dass die Klassenarbeit verloren gegangen ist. Dieses Schreiben wird den anderen Klausuren beigefügt.


    Das ist bei uns auch so.


    Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.


    Wir hatten mal einen Schüler bei dem dies so war - leider war er sehr unordentlich und hat die meisten Arbeiten verloren (Die Verlustzettel waren noch da). Da konnte dann leider nichts mehr korrigiert werden.

    Mein Mentor ist übrigens ab morgen bis ein Tag nach der Prüfung weg. Und in der Realschule wird gar keine n-Eck Beweisführung vorgenommen. Ich werde nach der Methode vom Herrn Storz gehen. Als Einstieg werde ich die Winkel eines Vierecks abreißen und die Schüler sollen dann in einer think-pair-share-Phase eine Vermutung aufstellen und diese dann in einer Gruppenarbeit "beweisen". Dabei sollen die Schüler eine Möglichkeit der Beweisführung aussuchen, diese vorbereiten und im Anschluss präsentieren. Alles genauere kann ich euch gerne als Verlaufsplan zuschicken, wenn ihr mir dann helfen würdet :-/


    Das finde ich ziemlich aufwändig. Meine Schüler würden relativ schnell darauf kommen, dass man aus einem Viereck zwei Dreiecke machen kann.
    Ich würde die Erarbeitung gemeinsam machen und Gruppen- oder Partnerarbeit in der Übungsphase einbauen.

    Wie kam es denn zur Diagnose? Rede mal mit deinem Arzt, was man machen kann. Vielleicht geht das mit der Fehldiagnose.


    Ob sich die Diagnose auf die Verbeamtung auswirkt, kann man so jetzt nicht beantworten, das liegt zum einem am Bundesland (wird überhaupt noch verbeamtet), am Amtsarzt und auch an der konkreten Diagnose.

    Die Schule hab ich durchaus schon gewechselt.
    Aber was genau willst du wissen?


    An den ersten Tagen war ich meist damit beschäftigt mich nicht zu verlaufen, die Personen alle mit dem richtigen Namen anzusprechen, herauszufinden wie der Kopierer funktioniert, ... .


    Sinnvoll ist es, dass du dir am Anfang ein, zwei Bezugspersonen suchst, die du mit all diesem Alltagsquatsch belästigen kannst.

    Gibt es bei euch in Österreich keine vergleichbaren Medienzentralen?


    Und auch wenn du meinst, dass du einen ganz bestimmten Film zu benötigen... meist findet sich ein ähnlicher Film, der ebenso gut ist.

    Von Bekannten weiß ich, dass es auch als ältere Person möglich ist die Verbeamtung einzuklagen (Diskriminierung auf Grund des Alters), war allerdings in Hessen.


    Wenn ein Bundesland die Verbeamtung erst neu einführt weiß ich aber nicht ob, wie es dann mit Einklagen aussieht.

    Hatten wir die Frage nicht gerade erst so ähnlich?


    Ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten zu welcher Verurteilung es kommt. Davor ist eh alles Spekulation.
    Es kann dir auch jetzt keiner genau sagen wie sich deine Verurteilung (die es ja im Moment noch nicht gibt) auf die Verbeamtung auswirkt. Das ist durchaus von der verurteilten Straftat (Verbrechen, Vergehen, Ordnungswidrigkeit), der Anzahl der Tagessätze usw. abhängig. Vielleicht hast du ja auch Glück und das Verfahren wird eingestellt.
    Falls du einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hast, solltest du ihm diese Frage evtl. mal stellen, bringt wahrscheinlich mehr als hier nachzufragen.


    edit: das hier meinte ich Erweitertes Führungszeugnis oder gleich unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ?

    Was ist einsatzref?^^ Mit drittem Abschnitt, meinst du damit das letzte Semester, oder das dritte semester?^^ dritter abschnitt dacht ich is der teil nach der praktikumsschule (2. und 3. Semester) ?


    Ich vermute mal mit Einsatzref sind die Referendare am Gymnasium gemeint.


    Dort ist das Ref in drei Teile gegliedert: Seminarschule, Einsatzschule, Seminarschule. Mit dritter Abschnitt ist also der letzte Teil an der Seminarschule gemeint.

    Wir haben es immer so gemacht, dass uns die Eltern im Vorfeld informieren was der Schüler nehmen soll und was man bei der Einnahme beachten muss. Die Medikamente hatte der Schüler dann allerdings selbst (war aber auch schon 7. Klasse) und wir haben ihn dann zum passenden Zeitpunkt erinnert, dass er noch etwas nehmen muss.


    Anleitung vom Arzt hatten wir keine, nur die Information der Eltern.

    Bisher ist das immer in die Hand des Klassenlehrers gegeben worden.

    Hm, finde ich schwer zu entscheiden ohne den Schüler zu kennen. Vielleicht kannst du dich an Entscheidungen der letzten Jahre orientieren. Oder gibt das Attest vielleicht irgendwelche Vorschläge. (Also z.B. Zeitzuschlag von 25%)
    Sonst würde ich an deiner Stelle eine schulinterne allgemeine Regelung anstreben, falls möglich.

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