Beiträge von Milk&Sugar

    Mein Mentor ist übrigens ab morgen bis ein Tag nach der Prüfung weg. Und in der Realschule wird gar keine n-Eck Beweisführung vorgenommen. Ich werde nach der Methode vom Herrn Storz gehen. Als Einstieg werde ich die Winkel eines Vierecks abreißen und die Schüler sollen dann in einer think-pair-share-Phase eine Vermutung aufstellen und diese dann in einer Gruppenarbeit "beweisen". Dabei sollen die Schüler eine Möglichkeit der Beweisführung aussuchen, diese vorbereiten und im Anschluss präsentieren. Alles genauere kann ich euch gerne als Verlaufsplan zuschicken, wenn ihr mir dann helfen würdet :-/


    Das finde ich ziemlich aufwändig. Meine Schüler würden relativ schnell darauf kommen, dass man aus einem Viereck zwei Dreiecke machen kann.
    Ich würde die Erarbeitung gemeinsam machen und Gruppen- oder Partnerarbeit in der Übungsphase einbauen.

    Wie kam es denn zur Diagnose? Rede mal mit deinem Arzt, was man machen kann. Vielleicht geht das mit der Fehldiagnose.


    Ob sich die Diagnose auf die Verbeamtung auswirkt, kann man so jetzt nicht beantworten, das liegt zum einem am Bundesland (wird überhaupt noch verbeamtet), am Amtsarzt und auch an der konkreten Diagnose.

    Die Schule hab ich durchaus schon gewechselt.
    Aber was genau willst du wissen?


    An den ersten Tagen war ich meist damit beschäftigt mich nicht zu verlaufen, die Personen alle mit dem richtigen Namen anzusprechen, herauszufinden wie der Kopierer funktioniert, ... .


    Sinnvoll ist es, dass du dir am Anfang ein, zwei Bezugspersonen suchst, die du mit all diesem Alltagsquatsch belästigen kannst.

    Gibt es bei euch in Österreich keine vergleichbaren Medienzentralen?


    Und auch wenn du meinst, dass du einen ganz bestimmten Film zu benötigen... meist findet sich ein ähnlicher Film, der ebenso gut ist.

    Von Bekannten weiß ich, dass es auch als ältere Person möglich ist die Verbeamtung einzuklagen (Diskriminierung auf Grund des Alters), war allerdings in Hessen.


    Wenn ein Bundesland die Verbeamtung erst neu einführt weiß ich aber nicht ob, wie es dann mit Einklagen aussieht.

    Hatten wir die Frage nicht gerade erst so ähnlich?


    Ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten zu welcher Verurteilung es kommt. Davor ist eh alles Spekulation.
    Es kann dir auch jetzt keiner genau sagen wie sich deine Verurteilung (die es ja im Moment noch nicht gibt) auf die Verbeamtung auswirkt. Das ist durchaus von der verurteilten Straftat (Verbrechen, Vergehen, Ordnungswidrigkeit), der Anzahl der Tagessätze usw. abhängig. Vielleicht hast du ja auch Glück und das Verfahren wird eingestellt.
    Falls du einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hast, solltest du ihm diese Frage evtl. mal stellen, bringt wahrscheinlich mehr als hier nachzufragen.


    edit: das hier meinte ich Erweitertes Führungszeugnis oder gleich unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ?

    Was ist einsatzref?^^ Mit drittem Abschnitt, meinst du damit das letzte Semester, oder das dritte semester?^^ dritter abschnitt dacht ich is der teil nach der praktikumsschule (2. und 3. Semester) ?


    Ich vermute mal mit Einsatzref sind die Referendare am Gymnasium gemeint.


    Dort ist das Ref in drei Teile gegliedert: Seminarschule, Einsatzschule, Seminarschule. Mit dritter Abschnitt ist also der letzte Teil an der Seminarschule gemeint.

    Wir haben es immer so gemacht, dass uns die Eltern im Vorfeld informieren was der Schüler nehmen soll und was man bei der Einnahme beachten muss. Die Medikamente hatte der Schüler dann allerdings selbst (war aber auch schon 7. Klasse) und wir haben ihn dann zum passenden Zeitpunkt erinnert, dass er noch etwas nehmen muss.


    Anleitung vom Arzt hatten wir keine, nur die Information der Eltern.

    Bisher ist das immer in die Hand des Klassenlehrers gegeben worden.

    Hm, finde ich schwer zu entscheiden ohne den Schüler zu kennen. Vielleicht kannst du dich an Entscheidungen der letzten Jahre orientieren. Oder gibt das Attest vielleicht irgendwelche Vorschläge. (Also z.B. Zeitzuschlag von 25%)
    Sonst würde ich an deiner Stelle eine schulinterne allgemeine Regelung anstreben, falls möglich.

    Ob du in BaWü wiederholen kannst, weiß ich leider auch nicht. Sollte aber gehen.
    Also hock dich hin und versuche es ein zweites Mal!


    Aber: Auch ohne zweites Staatsexamen kann man an Schulen unter kommen, meist sind es dann private Schulen aber auch da kann man glücklich werden :)
    Also: Durchatmen - es klingt so als wäre das Ganze erst heute oder gestern gewesen. Dann in ein, zwei Tagen noch mal persönlich mit deiner Mentorin reden und um Rückmeldung bitten woran es lag.

    Mach ich auch immer so.
    Höflich auf die E-mail antworten und zu einem persönlichen Gespräch einladen.
    Wenn es ihnen wichtig ist, dann kommen sie. Hatte aber auch schon den Fall, dass dann leider doch keine Zeit war um über dieses "extrem wichtige" Problem zu reden.

    Ich bin nicht in der gleichen Situation - hab lediglich eine Fernbeziehung.
    Aber in meinem Seminar waren einige mit kleinen Kindern und alle haben es hinbekommen :) Man kann es also überleben.
    Aber ich kann dir nur raten einfach ruhig zu bleiben, denn


    1. das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen - sie ist schon schwanger, daran lässt sich jetzt erst mal nichts mehr ändern.
    2. weißt du schon sicher, ob du für das Ref weg musst? Vielleicht erst mal abwarten. Zur Not gibt es ja Wochenenden und dann ist das Ref ja auch irgendwann vorbei. Und je nach Schule kannst du wenn du Glück hast auch auf verständige Schulleiter treffen, die deine Situation unterstüzen.

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