Das kenn ich
Meiner Erfahrung nach funktioniert in der Früh vor oder um Acht am Besten.
Das kenn ich
Meiner Erfahrung nach funktioniert in der Früh vor oder um Acht am Besten.
Auch bei uns, mit ca 100 Kollegen, heißt es nur kurz, ich bin Frau Milk&Sugar, meine Fächer sind Mathematik und BwR und ich freue mich auf das Schuljahr mit den euch.
Mehr würde ich gar nicht sagen.
Kastanienblatt überlege für dich einmal, warum du so Angst hast. Denn scheinbar bist du es ja durch die Vertretungsstellen gewohnt im Kontext Schule zu arbeiten und dich im Kollegium zu integrieren.
In großen Kollegien bleibt man übrigens eher unerkannt, da es so viele Kollegen gibt und man Anfangs dann nur mit den Kollegen mit gleicher Fächerkombination oder die in den gleichen Klassen unterrichten zu tun hat.
Hatte der Mitarbeiter die drei Kinder auf dem Schirm?
Vielleicht versuchst du nochmal anzurufen mit Hinweis auf die obige Bestimmungen.
Sonst auf jeden Fall innerhalb der Frist mit Hinweis auf die drei Kinder schriftlich widersprechen.
OT
Aber bewirbt man sich in Sachsen bei der Gemeinde?
Ich wünsche euch alles Gute und dass ihr jemanden findet.
Mit den Pseudonoten, die manche hier vergeben, wird es nicht objektiver.
Kannst du bitte versuchen sachlich zu bleiben.
Keiner hier hat dich oder deine Notengebung angegriffen.
Ich versuche mal zu antworten.
1. Was schwieriger ist, kann man wahrscheinlich schwer sagen, da schwierig eher eine subjektive Wahrnehmung ist.
2. Gerade im Bildungsföderalismus macht es häufig Sinn da zu studieren, so man bleiben will. Sa es eventuell Probleme bei einem späteren Wechsel geben kann. Wahrscheinlich aber bei GS weniger als bei anderen Schulgarten, bei denen z.B. aus zwei Fächern eins werden.
3. Wann würdest du den wechseln wollen? Vor dem Ref? Nach dem Ref? Erst wenn du eine Stelle hast? Daon hängt es ab, wie aufwendig es wird.
Also bei uns ist die Schulleitung eigentlich immer noch ein paar Tage da.
Und wenn nicht, dann kannst du auf jeden Fall immer argumentieren, dass du zeitnah deiner Vorgesetzten Bescheid gesagt hast.
Also noch weiterleiten, obwohl sie ausscheidet..?
Sie arbeitet doch noch ne gute Woche.
Die Frage ist gerade, an wen ich mich wenden soll - die Schulformverantwortliche scheidet ja zum 31.7. aus - sollte ich jetzt noch die Mail an sie weiterleiten..? Sie wäre der Ansprechpartner....
Ja, sie hat ja die Entscheidung mit getroffen.
Ich an deiner Stelle würde der Schulleitung oder der Schulformverantwortlichen alles schildern und dann meine Ferien genießen.
Vielleicht kommt ja auch vom Schüler nichts mehr und er beruhigt sich bis nach den Ferien.
In der Mail stand kein expliziter Zeitraum. Aber am Bahnsteig war sicher nicht gemeint. Die Frage ist doch auch, ob das relevant ist. Denn die Schulformverantwortliche hatte ihm ja geschrieben, dass er per se ausgeschlossen werden kann- Entschuldigung hin oder her. Die Entschuldigung war ja nur ein Entgegenkommen von mir...
Die markierte Formulierung könnte kritisch sein. Denn werden kann, bedeutet meines Erachtens, nicht zwingend, dass er bereits ausgeschlossen ist.
Durch die Entschuldigung hätte er ja mitfahren können.
Und dadurch, dass keine zeitlichen und formalen Angaben gemacht wurden, wie sie erfolgen muss, kann er immer argumentieren, dass er sich ja vor Ort entschuldigt hat.
Ich glaube eben, er wird damit argumentieren, dass ihm das nicht klar war - er hatte ja eben nichts gelesen. Behauptet er. Allerdings sind die SuS Tag und Nacht am Handy, daher ist auch das unglaubwürdig für mich. Ich denke (!), er hat die Mails gelesen und sie bewusst ignoriert.
Nochmal: Stand in der Mail wie und bis wann er sich entschuldigt haben muss?
Sonst habt ihr immer schlechte Karten.
Er wollte sich morgens ja auch nicht entschuldigen von sich aus und meinte, wenn die Schulleitung nicht entscheidet, dass er nicht mit darf, sieht er das nicht ein. Er hatte die Mails gar nicht gelesen. Wie gesagt, er hatte was in seinen Bart genuschelt, aber es klang nicht ehrlich und authentisch, er wollte einfach nur schnell was sagen, um dann ins Phantasialand zu dürfen. Und da er kurz vorher auch wieder gar nichts eingesehen hatte und mir jegliche Authorität abgesprochen hatte ("Sie können das gar nicht entscheiden, ob ich mit darf oder nicht."), hatte ich mich / hatten wir uns (die stellvertretende Klassenleiterin hatte zu meiner Entscheidung gestanden), hatte ich mich gegen das Mitkommen entschieden. Daraufhin war er an der Schule, hat sich beschwert mit Mails, aber keine Antworten erhalten. Und jetzt geht es weiter. Und ich frage mich, wie weit er geht...Und welche Handhabe er hat.
Ja, aber die Frage ist, stand in den Mails wie und bis wann die Entschuldigung erfolgen musste?
Sonst kann er immer argumentieren, dass er dachte das reicht.
Und wenn ihr schriftlich nichts belegen könnt, dann kann es schwer werden.
Er argumentiert damit, dass er sich ja morgens noch entschuldigt hätte. Aber eben zu spät und wenig glaubhaft - daher hatten wir ihn nicht mitgenommen.
Stand denn irgendwo, bis wann und wie die Entschuldigung erfolgen musste?
Sonst hätte er ja annehmen können, dass es in der Früh reicht.
Und ich freue mich, dass ich im Herbst wieder anfange .... Und noch freue ich mich auf die Arbeit
Könnte er denn mit dem Einklagen erfolgreich sein?
Das kann hier wahrscheinlich keiner genau sagen, siehe Beitrag #2.
Viel Spaß in Bayern
Ich hab 5 Jahre lang in Thüringen und 3 Jahre lang in Schleswig Hollstein gearbeitet, bevor ich nach Bayern gegangen bin.
So willkürlich wie einige das hier beschreiben ist es nun auch nicht.
Aufgrund der Einzelnoten für schriftliche und mündliche Leistungsweise heißt nicht, ich kann benoten wie ich möchte. Pädagogische Verantwortung haben wir übrigens alle.
Daran würde ich mich nicht hochziehen. Das steht so in jedem Schulgesetz.
Gibt man in Ausnahmefällen eine schlechtere Note, muss man das sehr gut begründen.
Ich glaube außer Eisherz hat keiner von Willkür geschrieben. Alle anderen haben immer von begründeten Entscheidungen geschrieben.
Und es hängt offenbar vom Bundesland ab. In meinem gibt es das so nicht.
Sorry aber das stimmt nicht.
Hab jetzt aus Neugier mal in der Thüringer Schulordnung nachgelesen.
In §60(3) findet sich folgende Aussage:
Die Zeugnisnoten werden vom Klassenlehrer im Einvernehmen mit den in der Klasse oder
dem jeweiligen Kurs im betreffenden Fach unterrichtenden Lehrern aufgrund der Einzelnoten
für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung
festgesetzt.
Und genau darum geht es. Pädagogische Verantwortung heißt, dass man einen Spielraum hat.
Wurde denn das eingesammelte Geld des Schülers komplett ausgegeben?
Oder wurden die Bahntickets und Eintrittskarten erst an dem Tag gekauft?
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