Ich kenne es so, dass freiwilliges Wiederholen nicht als wiederholen gilt.
Sie würde bei euch also das erste Mal jetzt wiederholen und das dürfte sie ja.
Wenn es aber langfristig keinen Sinn macht, könnte man ihr den Schulwechsel nahe legen.
§ 37 GSO Wiederholen von Jahrgangsstufen und Rücktritt in der Qualifikationsphase
(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.
(2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 10 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.