In der Verordnung steht u.a. dass "auf Anfrage" über den "Leistungsstand" informiert werden muss.
Eltern: Welche Note kriegt denn unsere Schanila-Chamäleon jetzt in Mathe, reicht's noch auf den Vierer?
Lehrer: Also es läuft ein bisschen besser als im ersten Halbjahr, aber ich kann ihnen da keine verbindliche Auskunft zur Note geben. Ich würde sagen es läuft für ihre Vehältnisse so ok. Könnte besser sein, könnte aber auch schlechter sein.
So in die Richtung?
Für mich heißt Information über den Leistungsstand, dass auch eine Note genannt werden kann, inkl. schriftliche und mündliche Teilnoten.
Eine Information ist noch kein Zeugnis, von daher könnte man auch sagen "Xy steht auf Komma fünf, die Zeugnisnote wird eine pädagogische Entscheidung sein, die ich noch nicht getroffen habe". Aber in den meisten Fällen müsste da meines Erachtens schon eine Dezimalnote genannt werden und wenn das kurz vor dem Zeugnis ist, ohne weitere Tests etc., sollte auch klar sein, dass es sich um die Zeugnisnote handelt.
So verstehe ich jedenfalls diese Verordnung (bin aber selbst aus Baden-Württemberg, und habe da nur kurz reingelesen).