Ein Schulverweis fällt in Sachsen unter "Erziehungsmaßnahme"?!? Oder meinst du damit einen Verweis aus dem Unterricht, also "Rausschmeißen" der Schülerin?
Hier in NDS gilt: Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 [Anmerkung: dazu zählt unter 5. auch der "Verweis von der Schule"] setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. 2Die Verweisung von einer oder allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden." - siehe: § 61 NSchG, Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
Ich glaube da kommt es auf das Bundesland an.
Bei uns unterscheidet man zwischen"normalem" Verweis, verschärftem Verweis und Schulverweis. Den ersten dürfen alle Lehrer ausstellen. Da ist der TE nicht sonderlich genau in seiner Wortwahl. Vermute er meinte den "normalen" Verweis.
AndreasB welches Bundesland ist das bei dir?
Und von einem vier Augengespräch würde ich abraten, da hier schnell etwas erfunden werden kann. Nimm lieber den Stellvertreter oder die Schulleitung mit.
Btw. Was soll deine Mutter damit zu tun haben und welchen Konflikt hatte sie mit der Schülerin?
P.s. Irgendwie erinnert mich das daran? RE: Von vielen Schülern nicht ernst genommen
Edit. Scheinbar nicht nur mich... Wurde schon gemeldet.