Nein. In diesem Fall kann ich mir das nicht vorstellen.
Allerdings kennst vermutlich nur du die Bedingungen deiner Diensthaftpflichtversicherung.
Typisch für Haftpflichtversicherungen ist jedoch, dass nicht eigene Schäden versichert sind, sondern Schäden, die man an Dritten verursacht.
Hier geht es aber um Verletzungen, die man sich beim Kollegensport selbst zuzieht.
Das alles hat mit deiner Diensthaftpflichversicheung gar nichts zu tun. Schön aber, dass du eine hast.
Beiträge von Toppi
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Danke für eure Antworten.
Den Kollegensport als reines Privatvergnügen anzusehen greift m.E. zu kurz.
Ich denke der Ansatz von WillG ist richtig. Der Lehrersport dient als Ausgleich für dienstliche Belastungen und ist Teil der Gesundheitsförderung an Schulen.
Die Veranstaltung könnte beispielsweise eingebette in das Landesprogramm NRW "Bildung und Gesundheit - Lehrergesundheit" werden.
Aber meine Einschätzung ist - wie bis jetzt alle Beiträge auch - nur eine Vermutung.Gruß
Toppi -
Hallo zusammen,
ich unterrichte an einer Schule im Aufbau. Wir möchten langfristig eine Lehrersportgruppe installieren. Sie soll einmal wöchentlich im Anschluss an den Unterricht in der schuleigenen Sporthalle stattfinden. Die Schulleitung ist darüber informiert und hat die entsprechende Hallenzeit geblockt (Schulzentrum).Meine Frage ist nun, ob bzw. unter welchen Umständen Verletzungen bei einer solchen Veranstaltung als Dienstunfall anzusehen sind.
Eine Nachfrage bei der Schulaufsichtsbehörde ist natürlich eine Möglichkeit, die Antwort wäre aber wenig hilfreich, weil es letztenendes nicht die Schulaufsichtsbehörde ist, die diese Frage zu entscheiden hat.
Viele Grüße,
Toppi
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