In NRW offenbar nicht http://www.bezreg-koeln.nrw.de…tt_jahresfreistellung.pdf
In Niedersachsen schon.
Beiträge von MaraS
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Bei meinen SuS funktionieren ABs nicht, weil die Lesekompetenz im Gegensatz zur Kommunikationskompetenz sehr schlecht ausgeprägt ist. Meinen SuS fällt es - obwohl sie alle mindestens A1, zum Großteil annähernd A2 haben - sehr schwer, Texten, egal wie stark vereinfacht, irgendwelche Informationen zu entnehmen, Aufgabenstellungen zu verstehen etc.
Wie gesagt - das hängt von der Schülergruppe ab, was am besten geht. -
Ich finde Rollenspiele ganz sinnvoll. Gerade, wenn die Sprache noch nicht so gut beherrscht wird, ist es wichtig, auch Mimik, Gestik etc. einzubeziehen.
Was ist denn das niedrigste bzw. höchste vorhandene Sprachniveau?Ich muss ja sagen, dass ich solche Stunden mit relativ wenig Show mache. Ich versuche einfach, mit den Schülern zu reden, Szenen auszudenken etc.
Die meisten meiner Flüchtlinge sind aber auch strengen Frontalunterricht und Schläge aus der Schule gewöhnt, Filme sehen ist für sie kein Unterricht und sie machen dann schnell etwas anderes.
Da ist sicherlich die Zusammensetzung der Lerngruppe entscheidend, was man machen kann.
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Egal, wie man das Kind nennt - verbeamtete Lehrer können keine Gewerkschaft gründen, sondern nur eine Interessenvertretung. Nur, weil die GEW Gewerkschaft im Namen trägt, ist sie - zumindest für ihre verbeamteten Mitglieder - keine - eben weil es kein Mandat gibt, Streiks für verbeamtete Lehrer zu organisieren. Das bleibt den Angestellten Lehrern vorbehalten. Und die anderen Lehrerverbände nennen sich auch mit gutem Grund NICHT Gewerkschaft.
Interessenvertretungen können den Politikern mitteilen, wie sich ihre Ideen auswirken können, können im Gesetzgebungsprozess durch Stellungnahmen versuchen Einfluss zu nehmen, sie können Musterprozesse führen und Rechtsschutz gewähre, beraten und fortbilden - aber es gibt für Beamte einfach keine Möglichkeit zum Arbeitskampf, was ja ein Kernbereich gewerkschaftlicher Tätigkeit ist.
Beamte haben nun mal keinen Arbeitsvertrag, die Arbeitsbedingungen werden komplett über Gesetze und Erlasse geregelt. Das eröffnet aber eben auch die Möglichkeit, rechtliche gegen diese vorzugehen. Welcher Angestellte kann schon gegen seine zu niedrige Bezahlung klagen?
Dass solche Verfahren lange dauern, und dass nicht immer das gewünschte Ergebnis herauskommt, dass sich Regierungen versuchen, über Urteile hinwegzusetzen etc. liegt nicht in der Verantwortung der Interessenverbände, sondern daran, dass in unserem Rechtsstaat die Mühlen eben manchmal langsam mahlen. Und dass Politiker sich davor drücken, Geld auszugeben, ist ja auch nicht neu. -
Sowohl Klett als auch Cornelsen haben DaF-Lektürereihen mit Angabe des GER-Niveaus. Einfach mal auf deren Homepages suchen. Da gibt es Klassiker in einfacherer Sprache, aber auch eigene Reihen.
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Oh, von Schubladen halte ich da auch nicht viel. Und natürlich ist jede Klasse heterogen - wie sehr hängt doch nur von der Frage ab, welche Eigenschaft ich betrachte. Das Wesentliche an der Sache ist doch, dass es Kinder gibt, die in einer Gruppe von 20-30 Kindern mit einer Lehrkraft problemlos Lernfortschritte machen, und andere, die intensivere Zuwendung brauchen. Ob das nun daran liegt, dass sie Konzentrationsschwierigkeiten haben, emotional-soziale Probleme, eine geistige Behinderung, motorische Probleme oder was ganz anderes oder eine Mischung aus mehreren Problemen - sie brauchen kleinere Gruppen, mehr Lehrkräfte, und besonders Personal, das bereit ist, sich wirklich auf sie einzulassen. Und ich denke, dieses Personal ist besonders häufig bei den Kollegen, die eine Förderschulausbildung haben, und seltener bei Leuten, die sich eben nicht ausgesucht haben, mit Kindern zu arbeiten, die besondere Probleme mitbringen.
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Was bedeutet denn: "Kinder sind ab Vollendung des 4. Lebensjahres alleine versicherbar."?
Das bedeutet, dass Kinder, deren Eltern nicht in der PKV sind, mindestens 4 Jahre alt sein müssen, wenn sie in die PKV sollen.
Wenn du selbst in der PKV bist, hat dein Kind ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung Anspruch darauf, in derselben PKV versichert zu werden - auch, wenn es ein Extremfrühchen ist, bei dem extrem hohe Kosten schon in den ersten Wochen absehbar sind und nicht auszuschließen ist, dass weitere Kosten wegen Behinderungen folgen, oder es mit einer kostenintensiven Behinderung oder einem komplexen Herzfehler oder so zur Welt kommt. -
Ach, die Inklusion ist so, wie sie hier durchgeführt wird, aber auch nicht das Wahre. Einfach die Kinder mit Förderbedarf in normale Klassen stecken, wenn es hoch kommt, für 2 Wochenstunden eine zweite Kraft (Förderschullehrer), mit der man sich aus Zeitmangel nie absprechen kann, dazu - und fertig ist die Inklusion. Das ist für Schüler und Lehrer einfach Mist.
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So etwas lese ich u.a. in Versicherungsbedingungen "VIA: Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht." Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen.
Moment - da ist ganz wichtig, wer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Wenn der Versicherer verzichtet, kann er nicht kündigen. Jedenfalls nicht "ordentlich", sondern nur in extremen Ausnahmefällen, also außerordentlich.
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In welchem Bundesland arbeitest du denn?
Bei uns in Niedersachsen haben die Eltern das Recht, ihr Kind mit Förderbedarf an jeder beliebigen Schule anzumelden. Da muss dann inklusiv beschult werden. -
Ginge nicht zunächst ein Wechsel ohne Aufhebung des Förderbedarfs? Dann könnte man schauen, wie es läuft, und an der Oberschule den Förderbedarf aufheben, falls das realistisch ist.
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Ich dachte als Beamte, müsste man nur den Höchstsatz zahlen, wenn du über 4350€ Gehalt kommst: https://www.krankenkassen.de/g…-beitrag/selbststaendige/ Also 682,95 + Pflege: 793,88. Oder muß man 793,88*2(wegen Arbeitgeberanteil) = 1587,76€ zahlen?
Nein, man muss als einzelne Person nicht doppelt zahlen. Aber in meinem Fall müssten mein Mann und ich ja jeder in die GKV einzahlen, zusammen als eben ca. 1200€, die mit den knapp 600€ in der PKV zu vergleichen wären.
Wenn man natürlich nur einen Verdiener hat, also auch nur einmal GKV-Beiträge anfallen (wegen kostenloser Mitversicherung von Ehepartner und Kindern), dann sieht es wieder anders aus. -
Stimmt - was die PKV noch günstiger macht.
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Mal ein paar konkrete Zahlen:
Mein Mann bekommt A13, ich A12. Mein Mann arbeitet Vollzeit, ich mit halber Stundenzahl. Bei unserem Einkommen würde die GKV für uns beide (einschließlich Pflegeversicherung) ca. 625 Euro im Monat kosten, die PKV einschließlich 4 (!) Kindern kostet uns monatlich 596 Euro.
Wir haben also sowohl Teilzeit, als auch viele Kinder, und kommen trotzdem in der PKV günstiger weg.
Pro Kind zahlen wir monatlich ca. 30 Euro, das 4. Kind ist kostenfrei versichert.
Wenn ich mich ohne Bezüge beurlauben lassen würde, hätte ich als Ehefrau eines Beamten trotzdem Beihilfeanspruch.
Manche Leistungen hat die PKV nicht (häufig werden Kuren nicht ganz übernommen und man zahl heftig drauf, Hilfsmittel sind bei manchen PKV in einem abschließenden Katalog aufgeführt und andere werden nicht übernommen), andere hat die GKV nicht.
Und was eine Kostenexplosion im Alter betrifft, gibt es ja den Basistarif, in den wir jederzeit wechseln können, wenn uns die Beiträge zu hoch werden. Ist bei meiner Großmutter aber bis zu ihrem Tod nicht passiert (sie war auch Lehrerin und ist mit 94 Jahren gestorben). -
Bei uns ist auch schon bis zu 3 Jahre unter dem Alter eingestuft worden. Wenn der Stoff nicht aufzuholen ist - was ja immerhin zusätzlich zum Spracherwerb passieren muss - dann nimmt man einem Kind ja ggf. die Perspektive auf einen Abschluss.
Bei uns haben die Kinder 11 Stunden Deutsch und je zwei Stunden Englisch und Mathematik, sie besuchen aber vorrangig den Englisch- und Matheunterricht der Regelklasse. Dadurch kommen die meisten Kinder auch ca. 6-7 Stunden DaZ. Die Kinder, die schon in der lateinischen Schrift alphabetisiert waren, brauchen ca. 15-18 Monate, bis sie das Niveau A2 erreicht haben, diejenigen, die erst alphabetisiert werden müssen, 3-6 Monate länger. Bis sie dem Unterricht folgen können, brauchen sie aber noch deutlich mehr Zeit. Und wir haben hier Flüchtlinge, die kommen mit 16 hier an und sind noch nicht einmal in ihrer Muttersprache alphabetisiert, die kann man doch nicht in eine Abschlussklasse schicken. -
Hallo,
eine andere Alternative wäre, vor der Geburt auf 3 Wochen Mutterschutz zu verzichten. Das geht bei Mutterschutz vor der Geburt.
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