Beiträge von Lyna

    Hallo teachtina.


    Zunächst gelten die Richtlinien bundesweit : 9. Sozialgesetzbuch. Ausführungen auf das Berufsfeld Schule übertragen sind für jedes Bundesland geregelt.
    Für jeden Schulkreis eines Bundeslandes gibt es einen Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung.
    Schau doch einfach mal auf der online-Seite deines Bundeslandes nach. Suchangabe über Betrefffeld usw. Dann findest du auch den Menschen,
    der dir Auskunft geben kann.
    Für Hessen findet man dazu Erlasse und Verordnungen im Amtsblatt - oder ich habe eben meinen Ansprechpartner.


    Ich selbst habe 50 GdB. Das bedeutet ua. - wie oben schon geschildert - dass ich nicht mehr in Vertretungsstunden eingesetzt werden darf.
    Klassenlehrerin bin ich weiterhin. An Wandertagen und Klassenfahrten muss ich auch nicht mehr teilnehmen.
    Noch etwas: Von deiner Pflichtstundenzahl werden automatisch 2 Stunden abgezogen. Das gilt auch für Halbtagsmenschen.
    also zum Beispiel 18 von 25,5 Stunden reduziert, dann werden dann noch mal diese 2 Stunden abgezogen, bleiben noch 16.
    Die Aufsichtspflicht gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten und zählt nicht zur Mehrarbeit.
    Als gehbehinderter Lehrer wird man dich also nicht 2,mal die Woche über den Schulhof jagen etc.
    Ich kann mir die Aufsichten aussuchen, die mir genehm sind.


    Zu Konferenzen aller Art muss ich weiterhin, das zählt nicht als Mehrarbeit. Auch Korrekturen übernimmt keiner für mich :)
    In dem 9. Buch SGB - und auch anderernorts - wirst du den Passus finden, dass Behinderten mehr Urlaubstage zustehen, die
    den Behinderten nach Antrag zustehen. - also 7 statt 6 Wochen Sommerferien? oder noch eine Woche Osterferien mehr?
    Leider nicht. Das ist im Lehrerfall anders, du bekommst den Sonderurlaub durch die 2 Abzugsstunden schon ... hmm naja.
    Da wir Behinderte auch unter die Inklusion fallen, muss der Arbeitgeber darauf achten, dass der jeweilige Einzelfall
    seine Arbeitskraft voll einsetzen kann, aber immer mit Rücksicht auf die Art seiner Erkrankung.


    All diese Regelungen sind aber erst ab 50 Gdb möglich, das Schulamt möchte dann auch gerne eine Kopie deines Behinderten-
    ausweises sehen. Darüber laufen dann die Freistellungen und alle rechtlichen Konsequenzen.
    Es gibt auch die Möglichkeit, ab 30 oder 40 Gdb einen Gleichstellungsantrag zu stellen, wenn man Glück hat ...


    Grüße von der arthritischen Lyna :)

    _______________________ (Titel)



    Kuhfladen
    am Wegesrand
    mit Kleeblumen verziert
    wie wunderschön ist's anzusehen
    doch es stört der Duft
    ___ ___ ___ ___
    ___ ___ ___
    ___ ___
    ___

    @ Elternschreck:


    Deine Nachfrage beinhaltet eine Bedenklichkeit, die einer Symptomatik und Systematik nahekommt.


    Ich zitiere hier mal T. Mann aus "Mario und der Zauberer". Vielleicht gibt es ja einen Analogieschluss, wenn Schulleitungen bzw. Schulleitungsmitglieder wechseln.


    "Auch hatten wir Lust, zu antworten, wie wir nicht wüßten, daß die moralische Verwahrlosung in diesem schönen Lande je einen solchen
    Grad erreicht gehabt habe, daß ein solcher Rückschlag von Prüderie und Überempfindlichkeit begreiflich und notwendig erscheinen könne."


    Systemimmanente Änderungen, die von innen her gewachsen sind, haben wohl mehr Erfolg als von außen gesteuerte, die darauf abzielen, vergangene Dummheiten durch
    vermeintlich schlaue Neuerungen wettzumachen.

    @ Piksieben_


    1.) Die Idee über eine mögliche Absetzung des KLassensprechers kam nicht von mir, sondern von einem Kollegen.
    An keiner Stelle habe ich geschrieben, dass ich das vorhabe. Ich wollte lediglich eine Rechtsauskunft.
    2.) in meinen weiteren posts von mir müsstest du längst meine relativierende Wortwahl herausgelesen haben.
    Auch dass ich noch ruhig schlafe etc. . Lies doch bitte mein post zuvor.
    3.) Des Weiteren haben auch schon andere user über diese Unsinnigkeit der Entlassung geschrieben.
    Also muss man da doch nicht noch mal von vorne anfangen , oder? Zumal ich in keiner Weise gegen die einsichtigen Kommentare
    anderer user geschrieben habe, nach dem Motto: "Ich machs aber trotzdem, ich bockiges Kind."
    4.) Außerdem schrieb ich, dass ich noch nicht mit der Klasse geredet habe - und der SL hat sein Übriges schon gesagt und getan,
    auch das habe ich schon gepostet.
    5.) Dass es nur noch 5 Tage bis zu den Ferien sind, das weiß ich auch, allein deshalb wäre ein solche Maßnahme eher ein
    Sturm im Wasserglas.


    Aber bitte , fangt doch alle noch einmal von vorne an ... :)

    Vielen Dank für eure Beiträge.
    Nur noch mal kurz: Mich regt die Sache nicht so auf, dass ich nachts nicht mehr schlafen könnte... Schülerblödsinn. Da habe ich ganz andere Baustellen ...


    Und bei Lichte und kühlerem Wetter betrachtet, ist diese eingeschworene Klassengemeinschaft, die immer alles zusammen macht, in
    gewisser Weise auch die Frucht meiner Erziehung. Seit der 5. Klasse arbeiten wir an dem Gemeinschaftssinn. Wer Blödsinn gemacht hat,
    hat sich immer freiwillig gemeldet. Sie wissen auch, dass ich Petzen im Sinne von " Der y hat heute seine Hausaufgaben abgeschrieben" nicht
    leiden kann. Das ist meine Aufgabe, das herauszubekommen.
    Da gibt es zahllose Beispiele, an denen ich festmachen kann, dass meine Klasse IMMER zusammenhält.
    Auch bei Abstimmungen über Freizeitgestaltung, gepanten Fahrten oder Gestaltung von Wandertagen kennen sie die demokratischen Regeln.
    Die Stimmen, die verloren haben, grummeln noch ein bisserl nach, aber Mehrheit ist eben Mehrheit.
    Und immer meine Worte: "Haltet bitte zusammen. Einigt euch demokratisch. Diskutiert eure Probleme aus etc.
    Auch Prügeleien, als sie noch jünger waren, kenne ich von meinen Schülern nicht.


    Wie gesagt: Das habe ich nun davon: "Hauptsache ihr seid euch einig" --- Klappt doch gut mit der Gemeinschaft oder... :rotwerd:


    Noch nebenbei: Ich weiß, dass der Klassensprecher den Brief geschrieben hat. Ob er nun dazu animiert wurde, der Erfinder ist oder ähnliches,
    werde ich noch erfahren. Vielleicht ist allen die Hitze zu Kopf gestiegen.?
    Oder man handelte nach der Devise - mit Blick auf den SL: "Erteile keine Befehle, deren Einhaltung du nicht einfordern kannst."
    Den Großteil der Strafpredigt hat der SL schon einen Tag später vom Stapel gelassen. Und wiederholen werde ich mich nicht.
    Mal sehen, wie*s weitergeht...
    Und nur noch 5 Tage bis zu den Ferien -- horrido!

    @ Eugenia:


    Das sehe ich genau so. Und bisher hatte der junge Mann (9.Klasse Gym) seine Rechte gut wahr genommen, seine Mitschüler bei Konflikten vertreten. Mir fiel nur schon im letzten halben Jahr schon auf, dass sein Umgangston nicht nur sachlich-rechtssicher wurde, sondern auch rechthaberisch und arrogant. Nun denn.


    An einem der hitzereichen Tage vorletzte Woche hat er mit einem Klassenkameraden beim stellv. Schulleiter nachgefragt, ob man wirklich die letzte Stunde vertreten lassen müsste,
    wie unfair etc. Auch beim zweiten Nachfragen erklärte der SL, dass es dabei bliebe, die Parallelklasse habe zwar die sechste frei, aber diese Fehlstunde werde am anderen Tag
    nachgearbeitet.
    Nach der 5. Stunde hat man schnell einen kleinen Zettel der Vertretungskraft geschrieben und sich entschuldigt. Die Klasse sehe keinen Sinn mehr in
    dieser 6. Stunde. ALLE sind gegangen und haben sich selbst entlassen - und das gegen die Anweisung des SL.


    Jaaaa, das ist schon richtig. Das war eine "launige" Aktion. Und kurzfristig hatten wohl alle gute Laune.
    Nur seitdem ist die Laune leider gesunken. Auch meine. Die Klasse sehe ich erst am Dienstag wieder, da ich zwischenzeitlich krank war.
    Dann weiß ich Näheres. Auch dann weiß ich auch, was in dem Brief steht. den die Schulleitung an die Eltern geschrieben hat.


    Weiterer Beschluss der Klassenkonferenz: Nachsitzen in dieser Woche in einer 7./8 Stunde , helfen und aufräumen in der Bücherei.
    Eine unentschuldigte Fehlstunde im Zeugnis.


    Das nun dazu, damit ihr meine Nachfrage nach dem Amt des KLassensprechers nachvollziehen könnt.


    Und die "Unterhaltung" mit meiner KLasse folgt ohnehin noch ...

    Liebe Forengemeinde,


    vielleicht kann mir jemand von euch eine Rechtsauskunft geben. Das Hessische Schulrecht habe ich schon bemüht, aber nichts Entsprechendes gefunden.
    Der Klassensprecher meiner Klasse war letzte Woche maßgeblich an grobem Unfug beteiligt.
    Die Frage, die ich nun habe, ist folgende:
    Kann ich ihn als Klassenlehrerin seines Amtes entheben?


    Gruß Lyna

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