Oha, jetzt kommen die wirklich spannenden Fragen. Ein ethisches Urteil über diesen Fall zu fällen, ist nicht so einfach, wie es den Anschein hat.
Moralisch kann man schon jetzt die Nase rümpfen.
Kann man, muss man aber nicht. Je nach ethischem Erklärungsansatz ist das durchaus diskutabel.
Allein die Absicht sich eine Qualifikation durch die Leistung Fremder zu erschleichen ist moralisch abzulehnen.
Wenn man einer gesinnungsethischen Theorie folgen möchte, ja, nach einer konsequentialistischen Ethiktheorie nicht unbedingt.
Und dass es ich um eine feste Absicht und eben nicht nur einen flüchtigen Gedanken handelt zeigt die Tatsache, dass die Dame bereit ist 300€ (eine Stange Geld gerade für einen Reffi) für einen Ghostwriter auszugeben.
Es ist ein, möglicherweise starkes, Indiz für eine feste Absicht. Ein zwingender Schluss ist es aber nicht.
ABER im Vergleich zum durchgezogenen Täschungsversuch wäre diese Option natürlich immer noch etwas weniger schlimm (=/= gut!).
Wie gesagt, das ist ethisch durchaus diskutabel. Je nach ethischer Theorie hätte sie mit dem Rücktritt keine unethische Handlung begangen – und wenn man nur die Handlung bewertet, hat sie ethisch eine blütenweisse Weste.