Beiträge von Heldenolli

    Ich habe das schon in einem anderen Thema mal geschrieben: Ruf bei der entsprechenden Stelle an, erkläre die Situation und lasse dich freundlich beraten. Bei meiner Elternzeit wurde mir erklärt, dass diese so eigentlich nicht genehmigt werden darf, da sie eigentlich irgendwie zu nahe an den Sommerferien, blablabla usw.
    Tatsache war aber, dass der zuständige Sachbearbeiter sie trotzdem genehmigt hat, einfach weil ich ihn sehr nett darum gebeten habe. Offenbar gibt es dazu überhaupt keine Regelungen, an die sich seitens der Sachbearbeiter unbedingt gehalten werden muss.

    Das habe ich ja versucht aber meine Sachbearbeiterin ist so überlastet, dass ich keinen Beratungstermin bekomme. Ich kann nur den Antrag einreichen und mich dann überraschen lassen. Es ist derzeit nicht möglich einen Termin zu vereinbaren und die Optionen durchzugehen.



    Das ist so nicht korrekt...insbesondere wird damit eine Verbindung impliziert, die gar nicht existiert! Um das zu ordnen: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer (hier aber Angestellte) das Recht, frei bis zu 3 Jahren Elternzeit zu nehmen. Der Arbeitgeber hat das i.d.R. abzunicken, es sei denn es stehen schwerwiegende betriebliche Gründe entgegen. Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.
    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!


    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.
    Was du aber vorhast: Sommerferien dennoch als eine Art Elternzeit nehmen, dafür aber volle Besoldung erhalten. Kann ich menschlich verstehen, ist aber möglicherweise rechtsmissbräuchlich und würde dann zu Recht abgelehnt werden. (siehe Urteil oben)

    Theoretisch könnte ich natürlich vom 7. - 11. durchgängig Elternzeit nehmen aber es gibt da eine Mutter, für die in dem Falle die Elternzeit bzw. das Elterngeld auf 9 Monate verkürzt wird. Am sinnvollsten ist in unserer Situation das 12 Monate + 2 Monate Modell und dieses ist wegen der Ferien schwer umsetzbar.

    Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

    Das Blöde ist halt, dass die Kriterien nicht offen liegen. Der erste Elternzeitabschnitt endet 2 Tage vor den Sommerferien und der zweite Elternzeitabschnitt beginnt 17 Tage nach den Sommerferien.


    An den anderen Terminen habe ich mindestens eine Woche unterrichtsfreie in der Elternzeit. Das wäre dann eine sehr teuer erkaufte Elternzeit ;o(

    Hallo,


    mein zweiter Sohn wurde am 20.10.16 geboren. Ich möchte gerne vom 20.05.17 bis 19.06.17 und vom 20.08.17 bis 19.09.17 Elternzeit nehmen, da wir außerhalb der Ferien verreisen wollen. Die Sommerferien in HB gehen vom 22.06. bis 02.08. Mir wurde nun gesagt, dass mir meine Elternzeit verweigert werden könne, weil sich diese zu nahe an den Sommerferien befindet. Dies wurde angeblich schon gerichtlich festgestellt.


    In NRW sind mir solche Entscheidungen tatsächlich bekannt aber wie sieht es in Bremen oder Niedersachsen aus?


    Danke für Eure Hilfe

Werbung