Beiträge von November07

    Hallo alle zusammen!


    Ohne viel drum herum zu reden, geht es zum einen um
    a) die Richtigkeit des Verfahrens seitens der Schulleitung
    b) um die Bewertung des Falles seitens einer Schülerin.


    Zu a)
    Seit einiger Zeit gibt uns unsere Schulleitung zu verstehen, dass Entlassungen von der Schule - nach vorheriger Androhung der Entlassung - nicht einfach so möglich sind.
    Nehmen wir das fiktive Beispiel eines Schülers, der mehrfach aufgefallen ist, mehrfach Mitschüler einschüchtert, sich nicht an die Schulregeln hält und bereits die Androhung der Entlassung von der Schule hat.
    Frage: Ist es richtig, dass die Entlassung von der Schule nur nach vorheriger Androhung der Entlassung für dasselbe Delikt "X" ausgesprochen werden kann?
    Also, Androhung der Entlassung (X) --> Entlassung (X)?
    Das würde ja bedeuten - worin sich die Schulleitung einig ist - dass ein Schüler quasi mehrfach eine Androhung der Entlassung einheimsen könnte, bevor er irgendwann vielleicht für dasselbe Delikt entlassen werden könnte.
    Würde das nicht die rechtliche und pädagogische Handhabe seitens der Schule vollkommen aushöhlen?


    Zu b)
    Anknüpfend an meine vorherigen Anmerkungen, habe ich nun den Fall, dass eine Schülerin eventuell nun tatsächlich ein Delikt zweimal begangen hat und ihr nun nach vorheriger Androhung der Entlassung nun die Entlassung drohen könnte. Nun wurde mir aber schon durch die Blume mitgeteilt, dass unsere zuständige BezReg unter Umständen auch "Nein!" sagen könnte.



    Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Fällen?



    Danke!

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