Beiträge von tibo

    Da reden wir natürlich nicht von größeren Beträgen sondern mal 10.000 € für X oder Y.

    10.000 Euro ist so ungefähr das Fünfache von dem, was ich in meinem Schulkosmos als großen Betrag (für 'Sonderausgaben') sehe, und mehr als das Doppelte von dem, was unser Schulträger uns zuletzt aufgrund der finanziellen Situation der Kommune abgelehnt hat.


    P.S.

    Ich hatte mal ein sehr unangenehmes Gespräch mit einer Stiftung, da ging es um eine Ausgabe von 5.000 Euro und ich wurde sehr vorwurfsvoll gefragt, ob es ein Witz sei, dass unsere Schule das nicht aus dem Schulbudget bezahlen könne. Nein, kann sie (soweit ich es als nicht-Schulleitung weiß) nicht. (Auch das ist aber kein Grund, etwas privat bezahlen zu müssen.)

    Dann soll die Elternvertretung zur Schulleitung und zum Schulträger marschieren. Oder zur Presse gehen. Glaube mir. Plötzlich geht es ganz schnell.

    Been there, done that - es ist ändert nichts. Ich möchte nicht sagen, dass es dem Schulträger egal ist, aber andere Sachen scheinen wichtiger zu sein bzw. sind gerade bei Kommunen die Ressourcen auch tatsächlich in den meisten Fällen total beschränkt. In meiner Heimatstadt haben wir eine kommunale Haushaltssicherung, in der Kommune meiner Schule eine Haushaltssperre.

    Bis zu einem gewissen Grad ist das glaube ich ein Trugschluss, zu denken, wenn die Probleme mal öffentlich würde , würde sich etwas verändern. Oder sagen wir nicht schon seit einem Jahrzehnt und mehr, dass z.B. die Schulgebäude marode und die Toiletten oft eine Zumutung sind?

    Das heißt aber nicht, dass irgendwer privates Geld ausgeben müsse.

    Neulich meinte aber ein Schüler, der bereits durch Cannabiskonsum aufgefallen ist, dass schließlich unter rheumatischen Beschwerden leide. Daher hätten wir kein Recht, ihn auszuschließen. Zwar glaube ich nicht, dass ein Arzt einen Menschen mit Rheuma kiffen empfiehlt, aber er besteht darauf.

    Cannabis kann schmerzmindernd wirken und Rheuma eine schmerzhafte Krankheit sein. Ich halte den Zusammenhang (unabhängig von dem Fall in diesem Thread) jetzt keineswegs für aus der Luft gegriffen.

    Wenn es möglich ist zu mogeln, ohne dass es jemand merkt, dann werden sehr viele genau das tun. Das ist auch der Grund, warum so viele Arbeitgeber aktuell zurückrudern und die Option Homeoffice reduzieren möchten.


    "Im Februar haben 24,5% der Beschäftigten in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause gearbeitet. Das geht aus der Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor. „Wir sehen in den Daten keinerlei Hinweise darauf, dass das Homeoffice auf dem Rückzug ist“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Im August 2024 lag der Anteil noch bei 23,4%. „Homeoffice hat sich fest etabliert, einzelne Initiativen von Unternehmen, ihre Beschäftigten ins Büro zurückzuholen, bilden keinen statistisch ablesbaren Trend.“"

    https://www.ifo.de/fakten/2025-03…napp-25-prozent

    Wir haben auch ein Zeugnisprogramm, mit dem man Textbausteine für mehrere Kinder übernehmen kann. Wir erstellen immer vorher für jede Note im Fach bzw. Kompetenzbereich eine Formulierung, die man dann nochmal leicht und individuell anpassen kann. Ich habe dieses Jahr die Kompetenzerwartungen aus dem Lehrplan ChatGPT gegeben und gebeten, jeweils einen Text für die entsprechenden Kompetenzen und Noten zu formulieren. Klar ist das dann noch nicht perfekt, aber eine gute Grundlage und ein Anfang. Persönliche Texte wären aus Datenschutzgründen ja schon schwierig, aber gut geplant mit auswertbaren Beobachtungsbögen könnte ich mir das sonst schon vorstellen. Dann ist man aber auch schnell bei Ankreuzzeugnissen, die ich auch mittlerweile besser finde. Die Texte, die wir schreiben liest und versteht sowieso keiner und es ist ein sehr hoher Aufwand für quasi keinen Nutzen.

    Ich finde auch, dass es sich so anhört, als hätte das Kind einen angemessenen Abschied erhalten. Die "warme Dusche" bzw. dann auch "Wünsche für die Zukunft" in dem Rahmen nutze ich auch immer gerne bei einem Abschied aus einer Klasse. Das Trösten hört sich sehr empathisch auch von deiner Klasse an. Traurigkeit ist in der Situation doch auch total normal. Mein Eindruck aus den Schilderungen ist, dass die Mutter hier ein wenig ihre Ängste und Sorgen auf das Kind projiziert und so aus der Emotionalität zu falschen Urteilen kommt.

    (Du hast das Bundesland nicht angegeben und es ist nicht die Frage, aber eine kleine Anmerkung nur am Rande: Meines Wissens nach ist es zumindest in NRW nicht möglich, dass ein Kind auf Beschluss der Klassenkonferenz die erste Klasse wiederholt. Dies geht nur auf Elternwunsch mit vorherigem Elternantrag - vielleicht meintest du aber auch, dass die Klassenkonferenz diesem Antrag zugestimmt hat.)

    Soweit ich das überblicken kann: Die Dienst-Mails an unserer Schule in NRW können nicht von der SL gelesen werden. Allein die Möglichkeit fände ich auch schon problematisch. Als Logineo-Admin könnte ich mir theoretisch Zugriff auf die Mails der Kolleg*innen verschaffen, indem ich das Passwort auf ein mir bekanntes Passwort ändere und mich dann einlogge. Ich vermute, das ist auch ein Grund, weshalb empfohlen wird, dass die SL nicht Admin für die Dienstmails ist.

    Hey, konfrontieren wir einen höflich fragenden Menschen mit unseren antimuslimischen Vorurteilen und privilegienblinden Meinungen, bis er verständlicherweise nicht mehr höflich ist und werfen ihm dann vor, Kritik nicht aushalten zu können und nicht angemessen zu reagieren. Bitte einmal das Wort Mikroaggressionen googlen.

    Wenn ich dann noch daran denke, was genau diese Leute in anderen Threads schon für Sachen geschrieben haben; den 'Gesinnungstest', den sie hier dem TE unterziehen, würden sie selbst nicht bestehen.

    Darüber hinaus haben bis hier hin immer noch nicht alle verstanden bzw. sind nicht bereit anzuerkennen, warum es einen Unterschied zwischen religiösen Gründen und z.B. dem Besuch eines Fitnessstudios gibt. Das eine ist grundgesetzlich besonders geschützt , das andere nicht. Die viel genannte Güterabwägung würde da also einen bedeutenden Unterschied in der Gewichtung machen.

    Das ist mir auch egal bzw ich finde es ja gerade gut, dass ich es nicht weiß, weil es eben nicht in die Schule gehört.

    Dann solltest du aber doch den Nachteil erkennen und berücksichtigen, den muslimische Lehrkräfte haben: Ihre Feiertage bzw. ihre Zeitpunkte zum Beten fallen eben viel schneller auf und sie gelten so viel schneller als "nicht gemäßigt", als das bei Christ*innen ist.

    Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Deutschland eine Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben, zweiteres wird gerne mal vergessen. Und auch wenn es sich hierbei um Grundrechte handelt, müssen diese immer mit anderen Grundrechten abgewogen werden; so hat beispielsweise die Integrationsfunktion des Schwimmunterrichts Vorrang gegenüber der religionsbedingten Befreiung von Schülerinnen (EGMR, Az:29086/12).

    Wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde, bieten weder das Zocken noch das Beten hier eine Grundlage für eine Befreiung von Dienstpflichten. Dadurch wird auch kein Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beschränkt, niemand muss sich dem Schuldienst verpflichten.

    Natürlich werden die (Grund-)Rechte abgewogen, aber dabei wiegen religiöse Gründe eben schwerer als persönliche Wünsche und Bequemlichkeiten. Die suggerierte Gleichstellung von Zocken und Beten ist also falsch. Das Ergebnis, kann trotzdem das Gleiche sein: Vermutlich gibt es keine Garantie, dass man wegen des Betens und erst Recht nicht wegen des Zockens freigestellt wird.

    Nehmen wir als anderes Beispiel das Kopftuch: Dieses darf Lehrkräften nicht pauschal verboten werden. Eine persönliche oder modische Entscheidung hätte nicht denselben verfassungsrechtlichen Schutzrang wie eine religiös motivierte Handlung. Spannend dazu auch die Begründung der Bundesverfassungsgerichts, dass es keine zwingenden religiösen Vorschriften geben muss, sondern das eigene Selbstverständnis des Islam Grund genug ist:

    Der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerinnen wiegt schwer. Sie berufen sich nicht nur auf eine religiöse Empfehlung. Vielmehr haben sie plausibel dargelegt, dass es sich für sie - entsprechend dem Selbstverständnis von Teilen im Islam - um ein imperatives religiöses Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit handelt, das zudem nachvollziehbar ihre persönliche Identität berührt (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), so dass ein Verbot dieser Bedeckung im Schuldienst für sie sogar den Zugang zum Beruf verstellen kann (Art. 12 Abs. 1 GG). Dass auf diese Weise derzeit faktisch vor allem muslimische Frauen von der qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Pädagoginnen ferngehalten werden, steht zugleich in einem rechtfertigungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG).

    Hier wurde ja auch schon argumentiert, es gäbe gar keine religiöse Vorschrift, das Gebet am Freitag in der Moschee wahrzunehmen bzw. andere Muslime machen es auch anders.

    Zitat von Alterra

    Und ja, den Terminus "gemäßigt" finde ich angebracht, wenn man auch mal 5 gerade sein lassen kann und z.B. nicht jeden Sonntag in die Kirche rennt oder Fr in die Moschee "MUSS".

    "Fünfe gerade sein lassen" muss man also gerade nicht, wenn es um das religiöse Selbstverständnis geht.

    Alle sind jedoch sehr gemäßigt, weder geht der eine stoisch jeden Freitag zum Gebet

    Und du bestimmst, dass gemäßigt bedeutet, dass man nicht jeden Freitag zum Gebet geht? Darüber hinaus weißt du nicht, welche Christ*innen bei dir 'stoisch jeden Sonntag zum Gebet' in die Kirche gehen. Das fällt in einem christlich geprägten Land eben nicht so auf.

    Ich finde außerdem, dass auch der Begriff "gemäßigt" nicht passt bzw. mir zu ungenau ist - wichtig ist, wie raindrop betont, der Diensteid. Und ich persönlich finde auch, dass das Grundgesetz sowie die Menschenrechte eine Haltung beinhalten, die ich mir von Kolleg*innen wünsche.


    Ich sehe da absolut keinen Unterschied. Ob man jetzt Lust hat zu zocken oder zu einem ausgedachten Gott zu beten ist für mich exakt das gleiche.

    Das kannst du persönlich natürlich so sehen, das Grundgesetz sieht das aber anders und darum ging es mir. Ich habe mit Religion auch nichts am Hut und sehe die diskriminierenden Aspekte in vielen Religionen auch kritisch. Die Religionsfreiheit selbst und z.B. die Gleichbehandlung von Frauen oder die Akzeptanz queerer Menschen, was mir persönlich wichtig ist, sind aber zwei Seiten der gleichen Medaille.

    Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.

    Du wirfst hier im Thread ausgehend von einer höflich geäußerten Frage (die man natürlich kontrovers diskutieren kann) dem Threadersteller vollkommen an den Haaren herbeigezogen vor, dass er ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung habe; stellst deine Wünsche ("ich möchte", "will jeder") mit dem mMn in jener FDGO festgeschriebenem Recht auf freie Religionsausübung gleich; und beschwerst dich jetzt, dass ich übergriffig sei? Wow.

    Wie komm ich dazu freitags um diese Uhrzeit immer Unterricht zu haben? Ich möchte vielleicht auch früher gehen, weil ich früher ins Wochenende möchte etc.

    Sobald ein Kollege bei uns mit so einer Forderung auftauchen würde, würden wir auf Gleichbehandlung klagen.

    "Ich möchte" ist jedoch etwas anderes als ein religiöser Grund. Ganz unabhängig von der Abwägung, dass dort natürlich auch die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielt.

    Der Krankenstand unter verbeamteten (?) Lehrer*innen ist also nach Seph niedriger als anderswo. Chilipaprika berichtet, dass sie dank der - ich nenne es mal arbeitnehmer*innenfreundlichen - Regelungen die Zeit hat, wirklich gesund und zu einem angemessenen Zeitpunkt in den Dienst zurückzukehren. Die arbeitnehmer*innenfreundlichen Regelungen bestehen also in einem Zustand, in dem es den Arbeitnehmer*innen (ich weiß, wir sind eigentlich Beamte, aber ich will es jetzt zum Zwecke der Verallgemeinerung mal so benennen) besser geht und für die Arbeitgeber weniger Ausfälle ihrer Arbeitskräfte bestehen. Es ist also ein positiver Zustand für beide Seiten.

    Mir scheint es so, als wäre es besser darüber zu diskutieren, 'unsere' arbeitnehmer*innenfreundlichen Regelungen auf andere Bereiche der Gesellschaft und des Arbeitslebens auszuweiten, als sie bei uns zu beschneiden.

    Unter dem Deckmantel eines Problems, das gar kein großes Problem zu sein scheint, wenn man sich den Krankenstand unter Lehrer*innen und auch den Stand unserer Volkswirtschaft im Vergleich anschaut, sollen Arbeitnehmer*innenrechte beschnitten werden. Das ist leider das kleine Einmaleins kapitalistischer, wirtschafts'liberaler' Politik und bezeichnend für den mMn völlig verschobenen Diskurs in Gesellschaft und Politik bezüglich Arbeitnehmer*innenrechte.

    Die verpflichtende Vorschule und verpflichtende Testung und Diagnostik wie in Hamburg finde ich hervorragend. (...) Hamburg macht es richtig? Übernehmen! Und das gilt für alle Bundesländer. Wieso kann man nicht mal akzeptieren, dass ein Bundesland - in diesem Fall Hamburg - den richtigen Weg eingeschlagen hat und sich daran orientieren?!

    Das finde ich auch gut. Das Leseband ist ein weiteres gutes Beispiel, das NRW bspw. schon übernommen hat.

    Die Gruppe muss Vorrang vor dem Individuum haben und das Ermöglichen von Unterricht Vorrang haben vor der Beschulung von "Systemsprengern" in Regelklassen.

    In Hamburg lag die Inklusionsquote 22/23 bei 5,2 Prozent und die Exklusionsquote bei 2,7 Prozent. Das ist nach Berlin und Bremen, wenn ich nichts übersehen habe, der jeweils drittbeste Wert im Bundeslandvergleich. Bitte übernehmen.

    Zitat von k_19

    Handyverbote, die auch durchgesetzt werden, sind alternativlos an Schulen der Sekundarstufe I.

    Das stimmt so pauschal nicht. Axel Krommer hat da letztens (wie fast immer eine relativ provokante) These in den Raum gestellt:

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    Dazu auch Amy Orben:

    Kennen Sie die Metapher mit dem Ozean?" Der Ozean könne ein tödlicher Ort für Kinder sein, sagt sie. Doch niemand käme auf die Idee, Familien deswegen den Strandbesuch zu verbieten. Stattdessen gehe man zu Recht davon aus, dass Eltern aufpassen und ihre Kinder an den Ozean heranführen. "Sie nehmen sie, wenn sie klein sind, an die Hand. Sie geben ihnen Schwimmunterricht. Wir bezahlen Bademeister, die das Geschehen am Wasser überwachen. Und irgendwann trauen wir Kindern zu, allein im Ozean zu schwimmen." Amy Orben fragt sich, ob das nicht der richtige Weg sei fürs Schwimmenlernen im digitalen Ozean: keine Verbote, sondern Ausprobieren unter Anleitung, Stück für Stück, langsam, aber sicher.

    Es gibt also mMn durchaus sinnvollere Alternativen bzw. mindestens begleitende Maßnahmen. Die Studienlage zu den Diskussionen z.B. zum Them Handynutzung und psychischem Wohlbefinden - da gibt es die gleiche Korrelation wie zwischen steigendem Kartoffel-Konsum und psychischen Problem im Jugendalter - sowie digitale Medien und Lernen - diese sind (tatsächlich beim Smartphone tendenziell weniger) hilfreich beim Lernen, wenn sie in der Schule zum Lernen und nicht zu Freizeitzwecken genutzt werden - ist sehr viel komplexer, als die aktuell sehr simplifizierte Debatte in Schule und Gesellschaft. Es kommt dabei immer darauf an, was damit gemacht wird, wie es begleitet wird und welche anderen Erfahrungen ermöglicht werden - und im Fall Smartphone auch, wie effektiv die Verbote realistisch umgesetzt werden können, wie du ja auch schriebst.

    Die Thema mit dem Unterton "früher war alles besser" häufen sich scheinbar im Moment.

    Das nehme ich auch wahr. Das Forum hier wird ein Zeugnis über die Anpassungsschwierigkeiten des Systems Schule an den Wandel der Gesellschaft sein.

    Literatur ist ja kein Selbstzweck, sondern Kultur, ebenso wie TikTok und Videospiele Kultur sind. Die Wertung, die ich hier dazu oft lese, ist lediglich eine Meinung mit der ich nicht mitgehen kann. Das Leitmedium ist nicht mehr das Buch oder die Zeitung, anscheinend nicht einmal der Computer, sondern zunehmend die KI. Die Schule ist selbst in Sachen Computer noch nicht am Zahn der Zeit angekommen und die Entwicklung setzt sich mit der KI rapide fort. Hoffähig in der Gesellschaft ist dann oft das Verbot der neuen Technik, so auch jetzt wieder mit Handy- und KI-Verboten. Darüber wurde ja auch schon durchaus sehr differenziert geschrieben - Einbindung der KI in neue Lern- und Prüfungsformate im anderen Thread -, was ich aber vermisse, ist der Blick aus Sicht der Lernenden, der bis jetzt oft nur ein (defizitorientierter) Blick auf die Lernenden ist.

    Drehte man die Sichtweise mal um, wird sich die jüngere Generation mit der gleichen Sicht auf uns vielleicht denken, dass wir ganz schöne Defizite bei der Partizipation an aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft haben. In einer Gesellschaft wohlgemerkt, in der 'wir' vermutlich nicht einmal die Mehrheitsgesellschaft darstellen. Das betrifft meiner Wahrnehmung nach nämlich auch die Superdiversität in der Gesellschaft, die sich in den Kollegien noch kaum widerspiegelt. Ich nehme das selbst wahr, wie groß die Unterschiede in der Lebenswelt zwischen meinen Schüler*innen im Brennpunkt und mir als privilegierter Mensch in der Eigentumswohnung und entsprechenden Bubble im gutbetuchten Teil Kölns ist. Und wenn man diese Lebenswelten wahr nimmt und ernst nimmt, erkennt man vielleicht auch, dass es ein fundamentaler Attributionsfehler ist, dass so viele Kinder und Jugendliche faul seien oder fauler seien als früher. Dies ist vielleicht viel mehr den Bedingungen der Schüler*innen zuhause (sozioökonomischer Natur) und den Bedingungen in der Gesellschaft (Passung zwischen dem was Schule lehrt und dem was in der Gesellschaft Thema ist) geschuldet.

    Das System Schule muss sich ändern. Wir haben einen Erziehungsauftrag und dazu gehört natürlich auch, dass man manche Sachen in manchen Situationen verbietet, ja. Wir haben auch einen Lehrauftrag, wir müssen also schauen, wie wir mit welchen Medien am besten Lernen. Wenn wir die Schüler*innen erreichen wollen, dürfen wir aber eben nicht zu weit weg von ihnen und ihrer Lebenswelt sein. Wir müssen die Entwicklungen und die Lebenswelten also natürlich auch in die Schule einbinden. Was wir lehren wird natürlich auch davon beeinflusst, was die Kinder und Jugendlichen brauchen, um an der Gesellschaft zu partizipieren.

    Ich nehme es so wahr, dass es auch für mich persönlich sehr wertvoll ist, dass ich andere Lebenswelten kennenlerne und eigentlich gezwungen bin, am Zahn der Zeit dran zu bleiben. Und wie gesagt, kann ich mir vorstellen, dass 'wir' nicht mehr die Mehrheitsgesellschaft darstellen. Ich möchte persönlich nicht als jemand enden, der denkt, er wäre der Maßstab für die Gesellschaft, obwohl die Gesellschaft über ihn denkt, dass er ein von den meisten in der Gesellschaft und von den Entwicklungen abgehängter Mensch sei.


    P.S.

    Vielleicht muss man meinen Beitrag ausgliedern, er bezieht sich nicht allein auf diesen Thread.

    In der BASS sind die Anzahlen der Kinder zur Bestimmung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen angegeben. In unserer Kommune bzw. in unserem Kreis scheint es die Auffassung zu sein, dass dies nur auf Grundlage der neu einzuschulenden Kinder geschieht und Verbleiber*innen der 1. Klasse dabei nicht berücksichtigt würden. Aus der BASS lese ich aber heraus, dass dies auch Kinder sein können, welche die erste Klasse wiederholen:

    6a.1.1 Eingangsklassen sind Klassen, die von neu eingeschulten Schülerinnen oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.

    Bei den Grenzwerten gibt es keine Unterscheidung zwischen jahrgangsbezogenen und jahrgangsgemischten Klassen, hier haben wir nun aber eine "in der Regel"-Formulierung, die dies unterscheidet. Dies schließt aber laut eines Urteils des Verwaltungsgericht Kölns in einer anderen Sache nicht aus, dass diese Regelung bei guter Begründung für Schulen mit jahrgangsbezogenem Unterricht angewendet werden kann:

    Die Berücksichtigung von Verbleibern bei der Festlegung der Aufnahmekapazität ist rechtlich nicht zu beanstanden. Eingangsklassen setzen sich nämlich nicht nur aus neu einzuschulenden Schülern, sondern auch aus Schülern zusammen, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden, vgl. 6a.1.1, Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zur VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW. Die Konkretisierung in Satz 2 der genannten Verwaltungsvorschrift, wonach dies in der Regel Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht betrifft, schließt eine Berücksichtigung der Verbleiber nicht aus. Denn die Formulierung „in der Regel“ zeigt, dass es sich bei Schülern, welche die Eingangsklasse weiterhin besuchen werden, auch um Verbleiber im jahrgangsbezogenen Unterricht handeln kann. Soweit zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens bereits konkret absehbar ist, dass Plätze in den Eingangsklassen für Verbleiber benötigt werden, erscheint es nicht willkürlich, die Aufnahmekapazität für Schulneulinge entsprechend zu mindern.


    Deshalb meine zwei Fragen:

    Ist mein Standpunkt nachvollziehbar oder habe ich da eine falsche Rechtsauffassung als absoluter Laie in rechtlichen Belangen?

    Wie wird bei euch mit Verbleiber*innen in Klasse 1 umgegangen - zählt das Schulamt / die Kommune diese zu den Zahlen der Schulneulinge zur Bestimmung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dazu oder vertritt dieses / diese ebenfalls die Auffassung, dass diese nicht dazu gerechnet werden?

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