"Das ist doch nur ein Hobby und kein Beruf" kenne ich vor allem als misogynen Spruch von arroganten Männern.
Beiträge von tibo
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NRW hat sich das erfolgreich erprobte Leseband aus Hamburg abgeschaut. Da ist das Buch von Rosebrock / Nix / Rieckmann / Gold "Leseflüssigkeit fördern" gute Grundlagenliteratur. Prinzipiell geht es erstmal um die Erkenntnis, dass die Leseflüssigkeit am besten durch Laut-Lese-Methoden und nicht durch Viellesemethoden (wie z.B. Antolin) gefördert wird. Die Leseflüssigkeit ist dabei eine untere Ebene der Lesekompetenz und muss als erstes ausgebaut werden, bevor das Leseverstehen z.B. richtig funktionieren kann. Auch die Lesemotivation hängt von der Leseflüssigkeit insofern ab, als dass es einem mit einer besseren Leseflüssigkeit natürlich einfacher fällt, zu lesen. Erst ab einer gewissen Leseflüssigkeit kann man den Text verstehen und genießen.
Wie Plattenspieler schreibt ist eine Methode zur Steigerung der Leseflüssigkeit das Tandemlesen. Die Methode und der Hintergrund zur Leseflüssigkeit mit konkretem Umsetzungsmaterial findet man in diesem PDF ebenso wie im oben genannten Buch: https://www.biss-sprachbildung.de/pdf/biss-brosc…ese-tandems.pdf Weitere Methoden umfassen das chorische Lesen, das Hörbuchlesen, das Würfellesen und das Vorlesetheater.
Einen Einblick in das Leseband mit den genannten Methoden findet man z.B. in diesem Video:
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Ganz konkret gibt es darüber hinaus kostenlos mit direkt druckbarem und einsetzbarem Material die wissenschaftlich erarbeiteten und erprobten Lese-Sportler der Uni Münster: https://www.uni-muenster.de/PsyIPBE.Downlo…ion_2020-11.pdf
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Alles wenig überraschend. Die AfD ist gekommen, um verboten zu werden. Das ist die beste politische Antwort auf rechtsextremistische Parteien.
Friedrich - "Wir können die AfD halbieren" indem wir ihre Themen und antidemokratischen Methoden übernehmen - Merz und die CDU sind eben keine Antwort, wie sich auch bei dieser Wahl zeigt. Von den demokratischen Parteien hat Die Linke die meisten Zugewinne in Prozentpunkten, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Da sollte insbesondere die SPD mal lieber genauer hingucken, als drittes Rad am Wagen der Rechtskonservativen zu spielen.
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Snipping Tool + PowerPoint / Word
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Am Ende des Jahres gibt es auch eine Statistik, wer mehr eingekauft / abgehakt hat

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Mit der Zeiterfassung ändert sich das aber dann.
So sehe ich das auch. Ich kann verstehen, dass die Zeiterfassung selbst auch Nachteile birgt, aber die wesentliche Änderung ist ja, dass dieses Deputatsmodell, wie es aktuell umgesetzt ist, nun quasi widerrechtlich ist. Es kommt nun wirklich auf die Arbeitszeit an. Da hoffe ich schon, dass sich die Länder nicht mehr so einfach rausreden können aus der festgestellten Überlastung und Mehrarbeit der Lehrkräfte.
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Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob Schüler*innen Cannabis aus medizinischen Gründen in der Schule nehmen müssen. Das können nur Ärzt*innen.
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Überlassen wir die medizinische Entscheidung, wem Cannabis verschrieben wird, dann doch den Ärzt*innen. Zu beachten ist, dass entgegen mancher Meinung hier auch unter 18-Jährigen Cannabis verschrieben werden kann. Der TE sollte also ausloten, inwiefern man eine ärztliche Bescheinigung für den Cannabis-Konsum verlangen kann.
Da waren wir aber auf der ersten Seite des Threads auch schon und mir scheint es, als hätten manche darüber hinaus einfach noch Interesse, ihre persönlichen Vorbehalte über Cannabis-Konsum darzulegen und / oder ihren Unmut über die Legalisierung kund zu tun, indem sie neben sachlichen Statistiken und Expert*innenmeinungen abwertend Sachen schreiben wie 'einen Dübel rumreichen' oder 'riechen wie eine ganze Cannabisplantage'.
Menschen, die nämlich wirklich medizinisches Cannabis nehmen, haben vermutlich mit genug Vorurteilen zu kämpfen und es sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der betroffene Schüler wirklich nur verschriebenes Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert.
Etwas Off-Topic kenne ich nämlich auch Fälle in Schulen, in denen andere Medikamente oder Erkrankungen trotz ärztlicher Bescheinigungen zu geringerer Teilhabe führten. Zu Inklusion gehört also auch, Menschen mit Erkrankungen in Schulen zu unterstützen und sie nicht durch Vorbehalte oder eigene Ängste noch zu behindern.
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Und die Länder wissen auch, dass Lehrkräfte mehr arbeiten, als sie müssten und die Ausgaben steigen werden oder es qualitativ weiter bergab geht an Schulen, wenn die Arbeitszeit richtig erfasst und eingehalten werden würde. Sonst würden die Länder sich nicht so dagegen wehren.
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Da reden wir natürlich nicht von größeren Beträgen sondern mal 10.000 € für X oder Y.
10.000 Euro ist so ungefähr das Fünfache von dem, was ich in meinem Schulkosmos als großen Betrag (für 'Sonderausgaben') sehe, und mehr als das Doppelte von dem, was unser Schulträger uns zuletzt aufgrund der finanziellen Situation der Kommune abgelehnt hat.
P.S.
Ich hatte mal ein sehr unangenehmes Gespräch mit einer Stiftung, da ging es um eine Ausgabe von 5.000 Euro und ich wurde sehr vorwurfsvoll gefragt, ob es ein Witz sei, dass unsere Schule das nicht aus dem Schulbudget bezahlen könne. Nein, kann sie (soweit ich es als nicht-Schulleitung weiß) nicht. (Auch das ist aber kein Grund, etwas privat bezahlen zu müssen.)
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Dann soll die Elternvertretung zur Schulleitung und zum Schulträger marschieren. Oder zur Presse gehen. Glaube mir. Plötzlich geht es ganz schnell.
Been there, done that - es ist ändert nichts. Ich möchte nicht sagen, dass es dem Schulträger egal ist, aber andere Sachen scheinen wichtiger zu sein bzw. sind gerade bei Kommunen die Ressourcen auch tatsächlich in den meisten Fällen total beschränkt. In meiner Heimatstadt haben wir eine kommunale Haushaltssicherung, in der Kommune meiner Schule eine Haushaltssperre.
Bis zu einem gewissen Grad ist das glaube ich ein Trugschluss, zu denken, wenn die Probleme mal öffentlich würde , würde sich etwas verändern. Oder sagen wir nicht schon seit einem Jahrzehnt und mehr, dass z.B. die Schulgebäude marode und die Toiletten oft eine Zumutung sind?
Das heißt aber nicht, dass irgendwer privates Geld ausgeben müsse.
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Neulich meinte aber ein Schüler, der bereits durch Cannabiskonsum aufgefallen ist, dass schließlich unter rheumatischen Beschwerden leide. Daher hätten wir kein Recht, ihn auszuschließen. Zwar glaube ich nicht, dass ein Arzt einen Menschen mit Rheuma kiffen empfiehlt, aber er besteht darauf.
Cannabis kann schmerzmindernd wirken und Rheuma eine schmerzhafte Krankheit sein. Ich halte den Zusammenhang (unabhängig von dem Fall in diesem Thread) jetzt keineswegs für aus der Luft gegriffen.
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Wenn es möglich ist zu mogeln, ohne dass es jemand merkt, dann werden sehr viele genau das tun. Das ist auch der Grund, warum so viele Arbeitgeber aktuell zurückrudern und die Option Homeoffice reduzieren möchten.
"Im Februar haben 24,5% der Beschäftigten in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause gearbeitet. Das geht aus der Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor. „Wir sehen in den Daten keinerlei Hinweise darauf, dass das Homeoffice auf dem Rückzug ist“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Im August 2024 lag der Anteil noch bei 23,4%. „Homeoffice hat sich fest etabliert, einzelne Initiativen von Unternehmen, ihre Beschäftigten ins Büro zurückzuholen, bilden keinen statistisch ablesbaren Trend.“"
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Wir haben auch ein Zeugnisprogramm, mit dem man Textbausteine für mehrere Kinder übernehmen kann. Wir erstellen immer vorher für jede Note im Fach bzw. Kompetenzbereich eine Formulierung, die man dann nochmal leicht und individuell anpassen kann. Ich habe dieses Jahr die Kompetenzerwartungen aus dem Lehrplan ChatGPT gegeben und gebeten, jeweils einen Text für die entsprechenden Kompetenzen und Noten zu formulieren. Klar ist das dann noch nicht perfekt, aber eine gute Grundlage und ein Anfang. Persönliche Texte wären aus Datenschutzgründen ja schon schwierig, aber gut geplant mit auswertbaren Beobachtungsbögen könnte ich mir das sonst schon vorstellen. Dann ist man aber auch schnell bei Ankreuzzeugnissen, die ich auch mittlerweile besser finde. Die Texte, die wir schreiben liest und versteht sowieso keiner und es ist ein sehr hoher Aufwand für quasi keinen Nutzen.
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Ich finde auch, dass es sich so anhört, als hätte das Kind einen angemessenen Abschied erhalten. Die "warme Dusche" bzw. dann auch "Wünsche für die Zukunft" in dem Rahmen nutze ich auch immer gerne bei einem Abschied aus einer Klasse. Das Trösten hört sich sehr empathisch auch von deiner Klasse an. Traurigkeit ist in der Situation doch auch total normal. Mein Eindruck aus den Schilderungen ist, dass die Mutter hier ein wenig ihre Ängste und Sorgen auf das Kind projiziert und so aus der Emotionalität zu falschen Urteilen kommt.
(Du hast das Bundesland nicht angegeben und es ist nicht die Frage, aber eine kleine Anmerkung nur am Rande: Meines Wissens nach ist es zumindest in NRW nicht möglich, dass ein Kind auf Beschluss der Klassenkonferenz die erste Klasse wiederholt. Dies geht nur auf Elternwunsch mit vorherigem Elternantrag - vielleicht meintest du aber auch, dass die Klassenkonferenz diesem Antrag zugestimmt hat.)
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Soweit ich das überblicken kann: Die Dienst-Mails an unserer Schule in NRW können nicht von der SL gelesen werden. Allein die Möglichkeit fände ich auch schon problematisch. Als Logineo-Admin könnte ich mir theoretisch Zugriff auf die Mails der Kolleg*innen verschaffen, indem ich das Passwort auf ein mir bekanntes Passwort ändere und mich dann einlogge. Ich vermute, das ist auch ein Grund, weshalb empfohlen wird, dass die SL nicht Admin für die Dienstmails ist.
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Hey, konfrontieren wir einen höflich fragenden Menschen mit unseren antimuslimischen Vorurteilen und privilegienblinden Meinungen, bis er verständlicherweise nicht mehr höflich ist und werfen ihm dann vor, Kritik nicht aushalten zu können und nicht angemessen zu reagieren. Bitte einmal das Wort Mikroaggressionen googlen.
Wenn ich dann noch daran denke, was genau diese Leute in anderen Threads schon für Sachen geschrieben haben; den 'Gesinnungstest', den sie hier dem TE unterziehen, würden sie selbst nicht bestehen.
Darüber hinaus haben bis hier hin immer noch nicht alle verstanden bzw. sind nicht bereit anzuerkennen, warum es einen Unterschied zwischen religiösen Gründen und z.B. dem Besuch eines Fitnessstudios gibt. Das eine ist grundgesetzlich besonders geschützt , das andere nicht. Die viel genannte Güterabwägung würde da also einen bedeutenden Unterschied in der Gewichtung machen.
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Das ist mir auch egal bzw ich finde es ja gerade gut, dass ich es nicht weiß, weil es eben nicht in die Schule gehört.
Dann solltest du aber doch den Nachteil erkennen und berücksichtigen, den muslimische Lehrkräfte haben: Ihre Feiertage bzw. ihre Zeitpunkte zum Beten fallen eben viel schneller auf und sie gelten so viel schneller als "nicht gemäßigt", als das bei Christ*innen ist.
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Deutschland eine Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben, zweiteres wird gerne mal vergessen. Und auch wenn es sich hierbei um Grundrechte handelt, müssen diese immer mit anderen Grundrechten abgewogen werden; so hat beispielsweise die Integrationsfunktion des Schwimmunterrichts Vorrang gegenüber der religionsbedingten Befreiung von Schülerinnen (EGMR, Az:29086/12).
Wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde, bieten weder das Zocken noch das Beten hier eine Grundlage für eine Befreiung von Dienstpflichten. Dadurch wird auch kein Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beschränkt, niemand muss sich dem Schuldienst verpflichten.
Natürlich werden die (Grund-)Rechte abgewogen, aber dabei wiegen religiöse Gründe eben schwerer als persönliche Wünsche und Bequemlichkeiten. Die suggerierte Gleichstellung von Zocken und Beten ist also falsch. Das Ergebnis, kann trotzdem das Gleiche sein: Vermutlich gibt es keine Garantie, dass man wegen des Betens und erst Recht nicht wegen des Zockens freigestellt wird.
Nehmen wir als anderes Beispiel das Kopftuch: Dieses darf Lehrkräften nicht pauschal verboten werden. Eine persönliche oder modische Entscheidung hätte nicht denselben verfassungsrechtlichen Schutzrang wie eine religiös motivierte Handlung. Spannend dazu auch die Begründung der Bundesverfassungsgerichts, dass es keine zwingenden religiösen Vorschriften geben muss, sondern das eigene Selbstverständnis des Islam Grund genug ist:
Der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerinnen wiegt schwer. Sie berufen sich nicht nur auf eine religiöse Empfehlung. Vielmehr haben sie plausibel dargelegt, dass es sich für sie - entsprechend dem Selbstverständnis von Teilen im Islam - um ein imperatives religiöses Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit handelt, das zudem nachvollziehbar ihre persönliche Identität berührt (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), so dass ein Verbot dieser Bedeckung im Schuldienst für sie sogar den Zugang zum Beruf verstellen kann (Art. 12 Abs. 1 GG). Dass auf diese Weise derzeit faktisch vor allem muslimische Frauen von der qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Pädagoginnen ferngehalten werden, steht zugleich in einem rechtfertigungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG).
Hier wurde ja auch schon argumentiert, es gäbe gar keine religiöse Vorschrift, das Gebet am Freitag in der Moschee wahrzunehmen bzw. andere Muslime machen es auch anders.
Zitat von AlterraUnd ja, den Terminus "gemäßigt" finde ich angebracht, wenn man auch mal 5 gerade sein lassen kann und z.B. nicht jeden Sonntag in die Kirche rennt oder Fr in die Moschee "MUSS".
"Fünfe gerade sein lassen" muss man also gerade nicht, wenn es um das religiöse Selbstverständnis geht.
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