Bei uns sind es jetzt 4 Fälle mit vorangegangenem Schulbesuch und das Gesundheitsamt hat nicht reagiert. Die Schüler werden in Quarantäne gesteckt, der Test dann aber erst so spät durchgeführt, dass der Schulbesuch "ausreichend lange" zurückliegt. Es ist einfach nur lächerlich, dass wir uns in einem Teillockdown befinden und dann so an anderer Stelle vorgegangen wird.
Beiträge von LiLaLuftikus
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Meine Tochter ist gerade eine Woche in Quarantäne (ja Quarantäne vom Gesundheitsamt verordnet) weil im Jahrgang jemand krank ist. Letzten Freitag waren alle auf Wunsch der Schulleitung zu hause. Alle haben ihre Masken getragen und trotzdem werden 150 Kinder in Quarantäne geschickt. Niedersachsen Klasse 8
das sollte grundsätzlich und nicht nur in der Schule so laufen. Das würde uns viel ersparen!
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Hallo in die Runde,
wie gehen momentan eure Gesundheitsämter bezüglich der verhängten Coronamaßnahmen an Schulen um?
Wir sind heute etwas schockiert darüber, dass wir in einem Jahrgang 2 positiv getestete Schüler haben, die an einem Freitag krank abgeholt wurden - Montag getestet, am Donnerstag hat ein Betreuer vom Jugendamt (!) die Schule über den positiven Test informiert. Eine Nachfrage durch die SL beim Gesundheitsamt ergab, dass keine Maßnahme verhängt wird, da die Schüler angeblich nicht infektiös waren während des Schulbesuches.
Darüberhinaus werden nur noch Sitznachbarn in Quarantäne geschickt, Lehrerkräfte trotz K1-Status nicht mehr. Szenario B wird um jeden Preis vermieden.
Wie wird derzeit bei euch damit umgegangen?
Ich fühle mich mit dem aktuellen Vorgehen sehr unwohl und erwäge, mich in der aktuellen Situation länger krankschreiben zu lassen und ggf. von Zuhause zu arbeiten.
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Also wenn ich ganz ehrlich bin, klar gibt es viele gute Argumente, die Ferien nicht zu verkürzen... Und ein paar, sie zu verkürzen....
...aber ich möchte einfach meine Sommerferien haben
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Etwas beruhigter bin ich hinsichtlich der Minusstunden. Es wurde sich schulintern ohnehin ein ziemlicher Protest formieren und die GEW hat die Problematik auch schon erkannt.
Bei uns weiß auch niemand, wann und wie es Montag losgeht, wer kommen muss... Informationen folgen noch. Ich schätze für die SL ist es gerade auch kein Zuckerschlecken.
Vor allem auch die Frage: Schicken wir Kinder einfach wieder nach Hause, wenn die vor der Tür stehen und aus 15 km Entfernung mit dem Bus angereist sind und keiner direkt zurückfährt? Wer hat dann die Aufsichtspflicht?
Werden die totalen Chaoten einfach trotzdem da sein, und es wird so etwas wie eine emotional-sozial-förderbedingte Kernschmelze geben?
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Ich verstehe es auch nicht so. Der Anspruch auf Entgelt besteht fort. Das wäre ansonsten schon sehr krass.
Das Entgelt steht, aber wir vermuten bei uns gerade, dass wir tatsächlich nacharbeiten müssten.
Ich bin auch gespannt, wie das alles gehandhabt wird.
katastrofuli, nein, der ist ganz klar da! Auch was Dienstbesprechungen etc. angeht.
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Im Erlass von Niedersachsen steht folgender Passus:
"Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Die Unterrichtsuntersagung betrifft den unterrichtlichen Teil der Arbeitszeit der Lehrkräfte. Die durch die Unterrichtsuntersagung ausfallenden Unterrichtsstunden gelten im Sinne des § 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule als erteilt. Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst. Soweit aufgrund der Unterrichtsuntersagung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Beschäftigte keinen Unterricht erteilen können, gilt die Arbeitsleistung als nicht abgerufen. Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht fort. Die Arbeitsleistung muss weiterhin angeboten werden."
Bedeutet das allen Ernstes, dass ich als tariflich beschäftigte LK ca. 60 Minusstunden kassieren werde bei voller Beschäftigung und 2 1/2 Wochen Ausfall?!
Bitte sag mir jemand, dass das nicht wahr ist!
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Hallo,
es heißt, bei uns können keine Experten für Workshops eingeladen werden, wenn diese Geld verlangen. Weiß jemand auf welcher rechtlichen Grundlage das festgelegt ist? Es geht um Sek II, Leistungskurs, ein Schultag.
In der Sek I werden bei uns regelmäßig Experten für Workshops eingeladen - und auch von den SuS bezahlt.MfG
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Hallo,
folgende Frage habe ich:
Mein Vertrag (tarifl.) an meiner Schule ist zunächst auf 2 Jahre befristet und kann dann in eine unbefristete Stelle umgewandet werden. Wenn ich innerhalb dieser Zeit schwanger werden sollte, bedroht das möglicherweise die Umwandlung in eine unbefristete Stelle wg. Ausfall durch Mutterschutz, Elternzeit etc.? Würde eine Schule sich dann eher für einen neuen Bewerber entscheiden?
Wenn jemand mir dazu etwas sagen kann, wäre das super. Danke vorab!
VG,
Luftikus
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