Beiträge von Catania

    Ehrlich gesagt, ich staune durchaus, in welcher Häufigkeit und welchem Umfang Tätowierungen mittlerweile gängig sind. Manchmal darf man sich ja schon fast freuen, wenn man jemanden näher kennenlernt, der KEINE Tätowierungen hat. Aber wahrscheinlich bin ich einfach nur alt und spießig :hammer:

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    Ich kann nicht glauben, dass das ein Thema für eine Masterarbeit sein soll. Das ist doch nur fake und jemand lacht sich tot über die Antworten.


    Jep.

    Allerdings - Haupt-/Realschullehramt mit dem Fach "Textiles Gestalten" (ist das tatsächlich ein eigenständiges U-Fach bzw. Studiengang?) - vielleicht ja doch. Würde mich dann allerdings interessieren, welches hier die wissenschaftliche Fragestellung ist?


    Ich habe keine Tätowierungen und werde demnach von SuS auch nicht dazu befragt, aber häufig zu anderen Dingen, z.B.:

    "Rauchen Sie?" (häufige Frage, kann ich übrigens mit "nein" beantworten)

    "Ist Ihre Smartwatch eine Apple-Watch?" (häufig)

    "Ist das ein Apple-Handy?" (Apple scheint bei SuS hoch im Kurs zu stehen...)

    "Wo haben Sie Ihre Federtasche gekauft?" (mehrfach, als selbige neu war)

    "Haben Sie diese Stifte in allen Farben?"

    Aus dem Lehrerzimmer-Buschfunk weiß man, dass weitere häufige SuS-Themen die Frisuren, Kleidung, Haarschmuck, einzelne Körperteile, etc., von Lehrern sind. Ich nehme an, dass Tätowierungen da ggf. durchaus auch zur Sprache kommen.

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    Ich finde naja, meine Schüler anstrengend, weniger das Unterrichten selbst. Also, für Ruhe sorgen, für Ordnung sorgen, zum Unterrichten erstmal zu kommen. Wann sitzen mal alle gleichzeitig - dass alle gleichzeitig zu mir schauen, habe ich eh schon aufgegeben (war zB am Montag nicht möglich, obwohl nur 6 Schüler!!). Ständig ist es laut, ständig bewegt sich einer, nie können alle gleichzeitig arbeiten, immer muss einer reden, reinrufen, malen, kippeln, fallen, essen, fragen, aufstehen, weinen, aufs Klo...


    ...möchte ich ergänzen mit:

    • Keine Ruhe in den Unterricht zu bekommen, trotz strukturiertem Vorgehen, festen Abläufen etc., besonders zu Stundenbeginn.
    • Erklärungen auch zu organisatorischen Dingen (z.B. Unterrichtsabläufen, Datenschutz, Sonstiges) kommen bei den SuS nicht an, weil das Verständnis (der intellektuelle/kulturelle Horizont) fehlt, bzw. die SuS sich dagegen sperren und nicht bereit sind, sich auf Erklärungen einzulassen.
    • Ich kann teilweise keine zwei zusammenhängenden Sätze zu Unterrichtsthemen sagen/erklären, ohne durch Störungen unterbrochen zu werden.
    • Vorwürfe von SuS und Eltern, ich würde ständig Dinge nicht erklären. (Doch, ich erkläre alles, und meist mehrfach, aber die SuS bekommen es gar nicht mit.)
    • Mit Eltern über Sachthemen oder pädagogische Entscheidungen diskutieren zu müssen, weil Eltern zum Thema X gerade "einen Kurs absolviert" haben und sich nun für Experten halten (was sie lautstark verkünden).
    • Die völlige Unorganisiertheit unserer SL (gepaart mit erheblichen Wissensschwächen im Schul- und Arbeitsrecht).
    • SL fällt charakterlich ständig von einem Extrem ins andere (neudeutsch nennt man sowas aktuell wohl "toxisch").
    • Die häufige Weigerung bestimmter (immer derselben) Kollegen bezüglich dienstlicher Anweisungen ("Das mach ich nicht."), leider ohne Reaktion durch die SL.

    Bis zur Unterschrift des Vertrages können Wochen oder auch Monate vergehen. Zumeist erfolgt die endgültige Unterschrift (bzw. ALLE nötigen Unterschriften) erfahrungsgemäß relativ kurz vor Dienstbeginn.


    Der Vertretungsvertrag endet automatisch, er hat ja ein definiertes Enddatum. Will man früher raus, muss man um einen Aufhebungsvertrag bitten. Also automatisch geht da gar nichts ;)

    Der SL freut sich, wenn er so früh wie irgend möglich von Deinem (ggf. früheren) Weggang erfährt, damit er planen kann.

    Du hast gleich mehrere Anwälte beauftragt? Hast Du zu viel Geld? ;)


    Ich habe damals 1 Anwalt befragt, und zwar jemanden, der sich mit dem Dienstrecht im ÖD, insbes. bezüglich Lehrkräfte, auskennt. Ich selbst bin ja nun kein Jurist und kenne die Gesetzeslage nur so ungefähr, habe mich in meinem Leben aber schon mehrfach, auch beruflich, mit Recht und Gesetz auseinandersetzen müssen. Ich kenne zwar nur vergleichsweise wenige Paragraphen als solche, weiß aber, wie Recht und Gesetz - bzw. deren Anwendung und Auslegung - "funktionieren". Der Anwalt hat sich meinen Fall damals angeschaut und mir mitgeteilt, dass das Ganze keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieses konnte er mir plausibel erläutern. Von daher denke ich, dass er damit durchaus Recht hatte (und nicht nur keine Ahnung hatte).

    Diese Beratung von ca. 1/2 Stunde Telefonat (er saß etliche hundert km entfernt) kostete mich damals ca. 150 Euro. Das war es mir wert, ich hatte aber nicht das Bedürfnis, nun noch mehr Geld für eine ausweglose Sache auszugeben...


    (Die Rechtsschutzversicherung griff trotz Erstberatung nicht, weil ich den Anwalt selbst ausgesucht hatte und nicht einen von der Versicherung zugewiesenen genommen habe.)

    An einer früheren Schule wurde eine jährliche große Tageskonferenz in einem Hotel in der REGION geplant. Wer wollte, konnte einen Tag früher anreisen, dann mit Hotelübernachtung. Die Anreise erfolgte mit eigenem PKW, da das Hotel in der Region lag, war das kein größeres Unterfangen. Die Übernachtungsgäste waren eine kleinere Gruppe, da aber ein harter Kern ;)

    Das erinnert mich stark an meine letzte Schule, allerdings waren die SuS nicht 3, sondern 7. und 8. Klasse. Furchtbar!


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    Einigen Kindern möchte ich gern ein Rückmeldeheftchen geben, in das ich nach jeder Stunde eintrage, wie das Verhalten in der Stunde war. Die Einträge sollen dann von den Eltern unterschrieben werden.


    Das würde ich unbedingt VORHER mit den Eltern absprechen. Dann den Kindern vor dem ersten Eintrag mitteilen, dass man das mit den Eltern besprochen hat. Das nimmt einiges an Gegenwind aus den Segeln - bei den Kindern wie auch bei den Eltern (...)

    Hast Du denn mit Eltern schon über das Verhalten ihrer Kinder gesprochen? Zumindest bezüglich der 3 - 4 größten Baustellen?


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    Außerdem haben die Lehrkräfte der Parallelklassen angeboten, stundenweise Schüler aus der Klasse in ihren Klassen aufzunehmen


    Immerhin. Das ist schon ganz viel wert, und leider absolut nicht selbstverständlich. Ich erlebe häufig sogar das Gegenteil: "Ich hänge mich da als Klassenlehrer nicht mit rein, da musst Du alleine durch, sonst verlierst Du noch mehr an Ansehen in der Klasse." Dieses Einzelkämpfertum ist leider streckenweise (je nach Schulform? Region?) weit verbreitet. Dabei wäre eine Teamarbeit in solchen Situationen total wichtig und auch zielführend.


    Gibt es einen Trainingsraum o.ä., wodurch Schüler bei massiv störendem Verhalten aus dem Unterricht genommen werden können? Man kann kaum bei 25 oder mehr Schülern gleichzeitig an allen Baustellen arbeiten, da ist ja kaum möglich.

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    nach dem für mich positiven Gerichtsentscheid habe ich einen Anruf erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun an zwei anderen Schule eingesetzt werde.


    Auch wenn dieses sicher rechtens sein wird, liest es sich für mich trotzdem nach einer Retourkutsche. Eine Entfristungsklage ist im System nicht gewollt. Du hast trotzdem eine angestellt UND auch noch gewonnen. Damit sagt sich das Schulamt jetzt: Gut, wenn die/der nun dauerhaft eingesetzt werden muss, dann tun wir das eben, aber eben da, wo WIR es für richtig halten. (Was dienstrechtlich durchaus begründet sein kann, aber eben nicht unbedingt der Wunsch des Betreffenden ist.)


    Und ja, mich würde auch interessieren, wie bzw. aufgrund welcher Bedingungen Du die Entfristung erhalten hast? Mir wurde damals vom Rechtsbeistand gesagt, es hätte in meinem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

    Mentor in der Schule, durch einen Kollegen. Ähnlich wie im Referendariat.


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    Hat man das nach dieser anderen Maßnahme, die bis zu 10 Jahre dauert, etwa nicht?


    Vor allem würde es beim Referendariat keine 10 Jahre dauern ;) , sondern man wäre eben direkt nach dem Ref fertig. Und man bekommt eine Urkunde, wo "2. Staatsexamen" drauf steht (davon gehe ich jedenfalls aus), die sich in keinster Weise von allen anderen entsprechenden Urkunden der grundständig ausgebildeten Lehrer unterscheidet. Man ist dann auch äußerlich gleich.


    Beim Seiteneinstieg erhält man am Ende kein 2. Staatsexamen, sondern etwas, das als gleichwertig ausgewiesen wird. Wie das genau aussieht, weiß ich nicht, ich habe noch nie solch ein Dokument gesehen. Ich weiß aber, was man erhält (weil ich es selbst bereits bekommen habe), wenn man den ersten Teil der Weiterbildung, die GPQ, fertig hat. Es ist ein Wisch, auf dem in etwa "Zertifikat zur GPQ" drauf steht. Da steht leider nichts von der immer angepriesenen Lehrerlaubnis für MV. Die hat man zwar, aber es steht halt nicht drauf. Ich persönlich hätte mir da zumindest einen entsprechenden Bescheid o.ä. erhofft.

    Außerhalb von MV kann man damit sowieso nichts anfangen, und auch sonst müsste man im Zweifel eben erst einmal erklären, was diese GPQ ist (wenn man z.B. in einem anderen Bundesland die Weiterbildungen nachweisen will, vielleicht analog zur pädagogischen Einführung).

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    Masterabschluss ist formal adäquat zum StEx 1


    Äh - nein?

    Es fehlt das zweite Fach (i.d.R.) und die ganzen EW- und Didaktiksachen. So gesehen wäre ein Master eher nur ein Drittel eines 1. Staatsexamen. Deswegen muss man ja (in Zukunft) auch das zweite Fach nachstudieren UND zusätzlich die pädagogischen Weiterbildungen absolvieren (im ersten Jahr (GPQ) + während der weiteren Bewährungsjahre (MQR)).


    (Also ganz allgemein ist ein Master gleichbedeutend mit einem 1. Staatsexamen. Wenn man aber über den Einstieg in den Schuldienst spricht und es um die Anerkennung geht, sieht es eben ganz anders aus.)

    E13 bekommst Du erst, nachdem Du alle Weiterbildungen sowie die gesamte Bewährungszeit (derzeit 5 - 10 Jahre) durchlaufen hast. E13 gäbe es nur dann sofort, wenn man eine dem Lehramt gleichwertige Qualifikation hätte. Ein abgebrochenes Lehramt ist eben kein Lehramt (...)


    Mit einem Master in Geschichte hättest Du 1 Fach (sofern Du Geschichte unterrichten willst, was nur an der Regionalen Schule ginge). Der Rest muss - nach noch aktueller Rechtslage - erarbeitet werden (5 Jahre + Qualifizierung), oder nach der Gesetzesnovellierung nachstudiert werden (also das zweie Fach). Letztere ist fertig geschrieben, aber noch nicht beschlossen.


    Was Sie Dir nach jetzigem Stand gehaltstechnisch geben, ist leider sehr intransparent. Mit Glück E12, kann aber genau so gut auch E10 sein. Womöglich noch weniger, insbes. an der Grundschule vielleicht (da dort Geschichte nicht gelten würde).


    "Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Während der Ausbildung (Qualifizierung) erfolgt die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe zunächst in Abhängigkeit von den bislang tatsächlich nachgewiesenen Qualifikationen. Sofern die Ausbildung durch eine dem Lehramt gleichwertige Qualifikation abgeschlossen wurde, erfolgt die Zuordnung zu der Entgeltgruppe, welche der Besoldungsgruppe einer vergleichbaren verbeamteten Lehrkraft entspricht. "

    Die SL wurde bereits mehrfach auf verschiedene Dinge hingewiesen (...), (nicht von mir), aber sie ist erstens beratungsresistent, und unterliegt zweitens (nach Kollegenmeinung) einer recht gestörten Selbstwahrnehmung. Sprich: Es ändert sich leider rein gar nichts.

    (ich bin Angestellte)


    Aber das kann es doch eigentlich nicht sein. Dadurch fehlt man im Zweifel länger, als man müsste. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis, dass man gezwungenermaßen so agieren muss.


    Andererseits: Wenn ich gesagt hätte, ich bin morgen wieder da, und hätte am nächsten Tag dann kurzfristig doch noch gefehlt - das hätte dann erst recht "Theater" gegeben, weil man doch schon anders geplant hätte.

    Das läuft hier (teilweise) über whatsapp. Ich hatte das schon mal blockiert und wurde dann auf "allen Kanälen" (E-Mail, mehrfache Telefonanrufe) frequentiert. Als ich dann (aus dem Krankenstand) am nächsten Tag zurückrief, durfte ich mir ein langes Gezeter darüber anhören, dass ich überhaupt nicht zu erreichen wäre. Das macht es auch nicht besser :-/

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    Das ist natürlich ein absolutes No-Go und mich entsetzt, dass es wirklich noch solche Leitungen gibt. Damit meine ich neben der indiskutablen Aufforderung auch den Umgangston. Mir fiele da eigentlich nur die Bitte um schriftliche Dienstanweisung ein, die mit Sicherheit nicht erfolgen wird. Aber wahrscheinlich ist man in einem solchen Moment schlicht sprach- und fassungslos.


    Leider geht es ähnlich so weiter.


    Man meldet sich morgens krank. Bereits am Vormittag desselben Tages bekommt man die Anfrage, ob man am nächsten Tag wieder da wäre.


    Wie soll ich das zu diesem Zeitpunkt beantworten? Vielleicht möchte ich erst mal den Tag über (und evtl. auch noch die folgende Nacht) schauen, wie es mir dann geht? Und ja, im Zweifel mich vielleicht erst am nächsten Morgen entscheiden, ob ich wieder dienstfähig bin oder noch einen zweiten Tag fehle.


    Wenn ich dann trotzdem am frühen Nachmittag des ersten Tages mitteile, wann ich wieder da bin (obwohl ich diese Entscheidung eigentlich noch gar nicht zu diesem Zeitpunkt treffen kann), wird mir gesagt, dass ich beim nächsten Mal früher antworten soll. (...)

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    Bewerbung im anderen Bundesland (vorher Entlassung aus dem VD im ehemaligen Bundesland).


    Liest sich für mich eher so, als ob zuerst entlassen wurde. DANN die Idee der Suche nach einem neuen Referendariat in einem anderen Bundesland.


    Das stellt sich ja etwas anders dar, als wenn man einfach nur wegen einem Wohnortwechsel das Bundesland ändert (und i.d.R. zuerst nach was Neuem sucht, um dann, wenn man was gefunden hat, die erste Stelle kündigt).

    Nein ;)


    Im Geschäft fand ich die verschiedenen Größen nicht sooo aufschlussreich. Es hat sich alles verkrampft angefühlt. Ich hatte erst die eine noch günstigere Gitarre von Alhambra in der engeren Wahl, im Vergleich zu einer der La Mancha Rubi. Darüber bin ich irgendwie auf die andere Alhambra gestoßen. Ich probiere es einfach aus.

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