Vertretungslehrkräfte können sich in NRW nach 6 Jahren einklagen. Entscheidend ist vor allem die Anzahl der Jahre, nicht die Anzahl der Verträge. Letztere sind i.d.R. weit mehr in der Anzahl, da Vertretungsverträge meist nur für 1 SchulHALBjahr gelten, oder ggf. für noch kürzere Zeit. Für das Einklagen müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, z.B. dass diese Laufzeit von 6 Jahren nahezu ohne zeitliche Lücken erfolgte. Das ganze gilt auch für Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium, und selbst dann, wenn sie fachfremd unterrichten.
Ich schreibe hier aus eigener Erfahrung.
Da diese rechtlichen Regelungen die Schulverwaltungen aber natürlich auch kennen, wird aktuell wohl kein Vertretungslehrer mehr die 6 Jahre erreichen. Nach 5,5 Jahren geht in der Schulverwaltung vermutlich die rote Rotumleuchte an, die anzeigt, dass der Betreffende keine weitere Vertragsverlängerung mehr bekommen darf...
Ich nehme an, tatsächlich einklagen können sich nur Personen aus "Altbestand", die also ihr 6 oder fast 6 Jahre schon voll hatten, bevor diese Regelung in Kraft trat.
Das Problem mit dem ausschließlichen Unterricht in der Sek I ist vor allem ein Problem der Fachkollegen, die dann (ausschließlich) die Sek II bedienen und sich über die Mehrbelastung beim Korrigieren beschweren. Alle anderen Kollegen und die SL haben damit i.d.R. kein Problem.