Vielen Dank für den Link. Der sachliche und geographische Bezug ist demnach klar. Bliebe vielleicht noch zu klären, wie es mit dem zeitlichen Bezug aussieht, also WIE LANGE die Aufsicht erfolgen muss? Wenn z.B. der Bus 1 Stunde nach Unterrichtsschluss (nach der 4. Doppelstunde) noch nicht da ist und es zu befürchten ist, dass dann vielleicht eine weitere Stunde Wartezeit hinzu kommt - wie lange (konkret: wie viele Stunden) muss man als Aufsicht tatsächlich dort stehen? (Der erste geplante Bus kommt bei uns sowieso schon erst eine halbe Stunde nach U-Schluss.)
Zum "Beginn der Schülerbeförderung" - tja, das könnte man tatsächlich so oder so auslegen. Bis zur Ankunft des ersten Schulbusses laut Fahrplan? Oder bis zur (vollständig) abgeschlossenen Schülerbeförderung = alle Schüler sind weg?
Nebenbei bemerkt, wir hatten auch schon Schüler (Klasse 5), die in den ersten Bus nicht einsteigen wollten. Die hätten dann auch mind. 1 Stunde bis zum nächsten Bus warten müssen. Müssen wir in dem Fall auch betreuen? Also irgendwann hört´s ja dann doch auf mit der Verantwortung als L, finde ich.