Ich habe mein Ref. ebenfalls in NRW gemacht.
Meine SL hat sich genau zwei Unterrichtsstunden (eine in jedem Fach) von mir angeschaut. Beide fand sie (aus mir kaum nachvollziehbaren Gründen) nicht gut. Die Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer hingegen waren alle gut bis sehr gut.
Ihr Gutachten hat sie am Ende alleine auf ihre eigenen Hospitationen gestützt und entsprechend schlecht fiel es aus. Die Beiträge der Ausbildungslehrer fanden mit keinem Wort Erwähnung. Bei der Eröffnung des Gutachtens darauf angesprochen erwiderte sie, dass die Beiträge der Ausbildungslehrer eine Hilfe für sie seien, die sie aber nicht in Anspruch nehmen müsse. Sie sei sehr gut in der Lage, mich nur aufgrund ihrer eigenen Beobachtungen fair zu beurteilen.
Die Seminarchefin bestätigte dies dann leider. Es sei zwar definitiv schlechter Stil, die Beiträge der Kollegen zu übergehen, aber es gibt in der APO in NRW keinerlei Regelung, die eine SL zwingt, diese zu berücksichtigen. Es sei tatsächlich vollkommen ihr selbst überlassen, wie ihr Gutachten zustande kommt, sofern sie dabei keine Unwahrheiten schreibt.
Die Möglichkeiten sich zu wehren, sind sehr eingeschränkt. Man kann immer eine Gegendarstellung verfassen, die dann zu den Akten genommen werden muss. Die hat aber im Prinzip keine Auswirkungen, wenn man nicht bei Einstellung an einen SL gerät, der sich dafür interessiert.
Natürlich kann man auch gegen die Gesamtnote Einspruch einlegen und dies mit Fehlern im Gutachten begründen. Aber da muss man der SL dann schon echte Fehler nachweisen (also z.B. sachliche Falschdarstellungen). Und das ist, wenn die SL sich nicht total blöde anstellt, kaum möglich.