Ach, ich habe mich etwas an die Rolle des Advocatus Diaboli hier im Forum gewöhnt. Ich finde das persönlich auch nicht unbedingt gut, wenn Wahlversprechen lange hingeschoben werden. Und doch ist es mir ein Anliegen, zu verdeutlichen, dass eine Umsetzung bereits unmittelbar nach der Wahl rechtlich unrealistisch wahr und man deswegen nicht gerade die neue Regierung verteufeln muss. Das mag anders aussehen, wenn sie nicht innerhalb der Legislaturperiode "abliefern".
Frage: wieso ist es in Hessen trotz Doppelhaushalt möglich, die Besoldung trotz späterer Ankündigung schon ab Mitte 2023 zu erhöhen, wo es doch laut Ihnen unmöglich ist, einen Doppelhaushalt für eine höhere Lehrerbesoldung zu ändern?
Für mich bleibt es schon jetzt ein gebrochenes Wahlversprechen. Vor allem aufgrund des Wörtchen „schnellstmöglich“, was mich am meisten an der ganzen Geschichte stört. Dann hätten sie einfach sagen sollen, wir machen es innerhalb der anstehenden Legislaturperiode. Wenn man aber eine schnellstmögliche Umsetzung ankündigt, weckt das Erwartungen, dass dies auch so passiert und nach meinem Empfinden würde schnellstmöglich spätestens zum Schuljahr 2023/2024 bedeuten, also August 2023. Aber das kann ja jeder gerne anders sehen.