Beiträge von fanny_89

    Man wird nach seiner Dienstzeit / Erfahrung verbeamtet. Ich habe das jedenfalls erfragt. Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)


    Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte. Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.

    zu 3.) Das lässt sich z.B. im Gehaltsrechner auf https://oeffentlicher-dienst.info/ gut nachprüfen, sollte aber auch auf deiner Abrechnung nachvollziehbar sein. Die Zahlung der Zulage erfolgt selbstverständlich auch erst mit Übertragung des Amtes der Besoldungsstufe A14+Zulage, vermutlich also erst nach der Probezeit. Oder hast du die entsprechende Urkunde schon erhalten?


    zu 4.) Es ist gerade die Aufgabe einer stellvertretenden Schulleitung, die Schulleitung bei Erkrankung zu vertreten. Insofern gibt es da - jedenfalls innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten - keine zusätzliche Vergütung. Ab wann eine solche gewährt wird, dürfte bundeslandabhängig sind. Das Bundesbesoldungsgesetz sieht dafür eine Mindestfrist von 6 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion vor (vgl. §45 BBesG).

    Zu 3:

    Ich erhalte aktuell E13 sowie eine Zulage zu E14. Sollte ich die Probezeit bestehen, erhalte ich regulär E14. Jedenfalls verstehe ich den Bescheid so. Ich erkenne auf meinen Gehaltsnachweis aber nicht, ob es quasi "nur" die normale Zulage zu E14 ist oder die Zulage + die Amtzulage nach Fußnote 3 ...


    Zu 4:

    Mir ist schon klar, dass die Stellvertretung zur Vertretung da ist. Ich habe den überschaubaren Zeitraum allerdings eher in Wochen als in Monaten definiert. "Wenige" Monate sind doch schon die Hälfte vom Halbjahr ... finde ich dann doch ganz schön lang. Hinzu kommt: Wenn ein Schulleiter 20 Funktionsstunden für seine Stelle bekommt und der Stellvertreter 8 Stunden - wie soll das funktionieren? Selbst wenn ich nur die Hälfte der Aufgaben übernehme (und den Rest quasi liegen lasse), habe ich eine wöchentliche Mehrbelastung von 10 Stunden. Warum sollte man die nicht vergütet bekommen?

    Achso… ja, das wäre logisch. Da hatte ich einen Denkfehler.


    Das heißt ich bekomme meine Rente ganz normal - bis zu dem Punkt, an dem ich verbeamtet wäre. Ab dann sammle ich für die Pension.


    Wenn ich dann irgendwann in Pension gehe, erhalte ich Pension + Rente. Sollte meine Rente dann zu hoch sein, wird die Pension gekürzt bzw angeglichen (man darf quasi nicht mehr als die 71% in der Summe rauskriegen).


    Aber dann würden die 5 Jahre ja trotzdem erstmal irgendwie doppelt gerechnet, oder? Also einmal für Rente und einmal bei Anrechnung bei der Pension.

    Hallo,


    da ich es möglichst sicher wissen wollte, habe ich beim Landesverwaltungsamt nachgefragt. Die haben mir knapp geantwortet, aber auch Folgendes bestätigt:


    "-         Vordienstzeiten als angestellte Lehrkraft werden zukünftig nur noch mit höchstens 5 Jahren angerechnet.

    -         Elternzeiten sind keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten."


    Was ich jetzt aber nicht kapiere, ist, welche Vordienstzeiten nun "eingerechnet" werden.

    Meine Elternzeit wäre beispielsweise für die Rentenkasse relevant, für die Pension aber nicht. Nicht dass am Ende der eine auf den anderen verweist und gar keiner von beiden zahlt...

    Versteht ihr, wie ich das meine?


    Konkret:

    2018, 2019, 2020, 2021, 2022 => Das wären die letzten 5 Jahre, hier gab es bei mir aber 2 Elternzeiten -> Habe ich dann Pech, weil ich dann sogar nur 3 angerechnet bekomme? (Da steht zwar "höchstens 5 Jahre" und nicht "der letzten 5 Jahre", aber man weiß ja nie)


    2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 => In den letzten 7 Jahren hätte ich 5 Jahre quasi voll gearbeitet. Werden dann die genommen? Das wäre aus meiner Sicht logisch. Nun aber die Preisfrage, ob dann beiden Jahre meiner Elternzeit (die hier mit dabei sind) dann für die gesetzliche Rente zählen ...

    Hast du mal gefragt, wo die Deckelung auf 5 Jahre steht?!? Denn den die Personalstellen mogeln da bei einigen Sachen, ich würde mir sowas nie ohne Gewerkschaft und Rechtsunterstützung sagen lassen und damit arbeiten.

    Ja, ich habe es recherchiert. Es stand zumindest in der Beschlussfassung für das Unterrixhtsversorgungsgesetz:


    „Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

    Die Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst sowie sonstiger Zeiten nach den §§ 10 und 11 des Landesbeamtenver- sorgungsgesetzes wird auf insgesamt fünf Jahre begrenzt.“


    Mir ist jetzt nicht bekannt, dass das geändert wurde (auch wenn es Kritik hat ). Aber wer mehr weiß - gerne ;)

    Ausschnitt der SenBJF zum Thema Vordienstzeiten


    „Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

    Als ruhegehaltfähig sollen Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Beamtin bzw. ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hauptberuflich im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin bzw. dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat.


    Ausbildungszeiten

    Die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit kann bis zu drei Jahren berücksichtigt werden.“


    Ich finde es ist eine ganz schöne Mogelpackung. Die hätten doch deutlich schreiben können, dass das auf 5 Jahre gedeckelt ist. So wie es auf der Website steht, finde ich, erweckt es einen falschen Eindruck …

    Also das habe ich mir gleich zu Beginn meiner Karriere ausgerechnet, ob ich mir in all den Jahren Teilzeit oder ein Sabbatjahr leisten kann und trotzdem noch die 71,75% erreiche.


    So blöd es klingt - so in etwa hatte ich es mir auch ausgemalt. War aber halt leichtsinnig, weil ich davon ausging, dass Angestellte Lehrkraft = Zeiten für

    Pension (wobei ich behaupte dass das früher auch mal So war).

    Damit wäre ich ja insgesamt auf 42 Jahre gekommen und dachte so … ja kannst ja mal Sabbat machen oder dann etwa Teilzeit nach der Geburt eines Kindes …


    Und nun kam für mich quasi der „Schock“, dass 12 Jahre auf 5 Jahre gedeckelt werden :


    Auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass das im Vergleich zur Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung Luxus Probleme sind …

    Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

    Mich interessiert wirklich nur der Zeitpunkt ab der Pension.

    Für das Ganze "davor" habe ich mich schon "für" die Verbeamtung entschieden.


    Meine Eckdaten sind:

    Ich habe 5 Jahre studiert, 1 Jahr Referendariat gemacht, 2 Kinder bekommen (je 1 Jahr Elternzeit, da war ich schon fest angestellt) und ansonsten 7 Jahre Vollzeit als Angestellte auf E13 mit Stufenzulage zu Stufe 5 gearbeitet. Aktuell bin ich in der Probezeit für eine höhere Position auf E14. Ich nehme für mich an, dass es das auch war (also vom "Aufstieg" her).


    Wenn ich mit 65 in Rente gehen würde, hätte ich also ...-
    5 Jahre Studienzeit

    - Wie das 1 Jahr Ref gewertet wird, weiß ich nicht... ich nehme an, für die gesetzliche Rente entfällt das

    - 5 Jahre mit Gehalt auf E13, Stufe 5

    - 2 Jahre Kindererziehungszeit
    - 30 Jahre mit Gehalt auf E14, Stufe ...


    Wenn ich mit 65 in Pension gehen würde, hätte ich also ...-

    - 5 Jahre "Anrechnung" für Studium/Ref(?)/Dienstzeit/Elternzeit -> Alles, was dort nicht beachtet wurde, wird dann für die gesetzliche Rente beachtet, oder?

    - 30 Jahre mit Besoldung auf A14, Stufe ... -> Bis zur Pension werde ich wohl Stufe 8 erreichen. Das sind aktuell etwa 6.197 € brutto.



    Die Vergleichsrechnung wäre also:

    => Pension

    (5+30) x 1,79375% = 62,78125 % (statt 71,75 %, die mit 40 Jahren möglich wären)

    62,78125 % von 6.197 € brutto sind 3890,55 € (statt 4.446,35 €, die mit 40 Jahren möglich gewesen wären)

    + ggf. Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung .... -> Wie berechne ich diese?


    => Gesetzliche Rentenversicherung
    (ausgehend vom letzten Rentenbescheid, hier ist ein höhere Gehalt durch E14 nicht berücksichtigt)

    Ich habe den Online-Rechner genutzt und der hat mir 2.246 € ausgespuckt.


    => Vergleich (Brutto)

    3.890 € Pension vs. 2.246 € Rente

    Von beiden müsste die Krankenasse/Pflege bezahlt werden (ob nun GKV/PKV -> wobei als Pensionär die Beihilfe greift ...)

    Allerdings wird die Pension noch versteuert, richtig? Laut einem Online-Rechner könnte ich (Stand heute) dort von etwa 700 € Lohnsteuer ausgehen, d.h. es sind dann nur noch 3.190 € Pension. Ist natürlich immer noch weitaus mehr ...



    Passt das ungefär so? Oder habe ich einen Denkfehler?




    Übrigens: Ich war als Angestellte in der PKV, da mein Arbeitgeber natürlich trotzdem die 50% trägt. Meine Versicherungsbeitrag belief sich vor 9 Jahren auf 330 € oder so (insgesamt) vs. Höchststumme in der GKV (damals um die 700 €). Die Wahl für die PKV fiel mir also recht einfach ...

    Hallo,


    ich habe das Verfahren im letzten Jahres erfolgreich durchlaufen. Allerdings arbeitet die Personalstelle so langsam, dass ich die Tätigkeit offiziell erst seit Dezember ausübe.


    Nun frage ich mich noch Folgendes:

    1. Erfolgt am Ende der Probezeit - in der ich mich ja nun befinde - noch einmal eine Dienstliche Beurteilung? Falls ja, nimmt die meine Schulleitung vor oder der Mensch vom Schulamt? Würde ich dafür noch einmal selbst eine Stunde zeigen müssen? Wie läuft das halt generell so ab....?


    2. Rein faktisch habe ich seit Beginn des neuen Schuljahrs als stellvertretende Schulleiterin gearbeitet. Die Personalstelle meint, dass ich das aber erst mit Ihrem Schriebsel tun würde. Der kam eben erst im Dezember. Habe ich also einfach Pech gehabt, was die Bezahlung angeht? Immerhin gibt es ja nun eine Zulage ... (die mir aus meiner Sicht direkt ab August zugestanden hätte).


    3. Ich erhalte eine Zulage zur A14 - jedenfalls so weit ich das verstanden habe. Allerdings war die Stelle mit einer Amtszulage ausgeschrieben (Schule über 350 Schüler:innen, Fußnote 3). Das erfüllt meine Schule. Wie erkenne ich auf dem Gehaltsschein, ob mir diese Zulage ausgezahlt wird. Oder wird die erst nach der Probezeit ausgezahlt?


    4. Meine Schulleitung ist seit Jahreswechsel / Januar 2023 erkrankt und ich habe den Januar und Februar quasi "allein" verbracht und die Leitungsaufgaben so gut es ging übernommen. Steht mir dafür irgendeine finanzielle Vergütung zu, da ich ja schon "Mehrarbeit" hatte (die aus meiner Sicht "Mehr" war als dass man halt einfach als Stellvertreter die Schulleitung mal vertritt, wenn diese nicht da ist und kurz ein paar Tage krank ist). Oder habe ich auch da einfach Pech gehabt, weil man "Mehrarbeit" ja nur für Unterricht abrechnen kann und es keine andere Art der Ausgleichsvergütung gibt?

    Liebes Forum,



    wie einige von euch vielleicht wissen, verbeamtet Berlin wieder. Für mich stand bislang fest, dass ich mich verbeamten lassen möchte. Mittlerweile bin ich mir aber aus finanziellen Gründen nicht mehr sicher und würde gerne eure Meinung/Rat hören:


    Kurz: Ergibt es Sinn (finanziell für die Pension gesehen), sich zu verbeamten, wenn man maximal 35 von 40 Jahren für die Pensionsberechnung einbringen kann?


    Lang:

    Ich arbeite seit 9 Jahren als unbefristet Angestellte im Berliner Schuldienst. Da ich als Sek1-Lehrerin von Anfang an E13 bekommen habe und daher über der Beitragsbemessungsgrenze lag, war ich auch von Anfang an in der PKV. Ich bin mittlerweile 35 Jahre alt.


    Als ich gehört habe, dass Berlin erneut Lehrkräfte verbeamtet, dachte ich, dass folgende Zeiten für die Pensionsberechnung verwendet werden:

    • Vorbereitungsdienst und ggf. Zeiten der universitären Ausbildung (maximal 3 Jahre)
    • Alle Zeiten, in denen ich bereits im Angestelltenverhältnis als Lehrkraft beschäftigt war (in meinem Fall also 9 Jahre)


    Damit würde ich theoretisch mit 65 Jahren die 40 Jahre, die man maximal in die Berechnung des Ruhegehalts einbringen kann, ja einbringen, denn: 3 Jahre + 9 Jahre + 30 Jahre > 40 Jahre.


    Nun habe ich aber von der Personalstelle erfahren, dass insgesamt maximal 5 Jahre als „Vordienstzeiten“ eingebracht werden können. Das heißt aus meinen 3 Jahren + 9 Jahren = 12 Jahren werden nur noch 5 Jahre. Jedenfalls, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Ergo kann ich maximal 5 Jahre + 30 Jahre einbringen = 35 Jahre einbringen. Lohnt sich das aus eurer Sicht trotzdem noch?

    Für die restlichen Jahre bekomme ich „erworbene Rentenansprüche sowie Ansprüche aus der VBL“ … (sofern man dann nicht über den Höchstsatz liegt, weil das ja wohl irgendwie angerechnet wird).


    Wo würdet ihr eine Grenze ziehen? Ab wie vielen Dienstjahren für die Pension ergibt es aus eurer Sicht trotzdem Sicht sich verbeamten zu lassen?


    Wisst ihr, wie ich die Rente im Alter in diesem Fall berechnen kann? Also die „Rentenansprüche“ (werden da dann die Hochschulzeiten auch genommen oder nur die Angestelltenzeiten … also was genau?). Auf dem Bescheid steht ja glaube ich nur, wie die Rente wäre, wenn es so weitergeht. Aber es geht ja nicht so weiter, weil ich ja dann quasi nicht mehr einzahle.


    Wisst ihr, ob die Zeit im Vorbereitungsdienst trotzdem extra läuft? Immerhin war man da ja bereits Beamte/r auf Widerruf? Also, dass zu meinen 5 Jahren trotzdem noch das 1 Jahr aus dem Red kommen würde?



    Ich freue mich auf Rückmeldungen!
    Vielen Dank

    Guten Abend accessorius,


    vielen Dank, dass du den Ablauf noch einmal näher ausgeführt hast.

    Nun habe ich allerdings Angst vorm Schulrecht :ohh:

    Also, dass da was zu kommen würde, war mir bewusst. Ich nahm aber an, dass es reichen würde, dass man "so ungefähr weiß, dass irgendwo was steht". Bei dir klingt es so als ob ich es auswendig können müsste. Puh ... erinnerst du dich auch noch an andere Fragen? Konntest du selbst alle beantworten?

    Dankeschön für deine Rückmeldung!


    Ich würde mich freuen, wenn du auf meine Nachfragen eingehen könntest!


    1. Was ist in diesem Zusammenhang ein strukturiertes Interview? Und was meinst du mit Fragen? Bekommt man quasi einen Fragenkatalog/Aufgabenzettel und hat dann Zeit sich darauf vorzubereiten? Sind Hilfsmittel erlaubt? (Wenn ja - Welche?) Wie viel Zeit hat man ungefähr?


    2. Was ist eine Postkorübung? Stehe total aufm Schlauch?


    3. Wie läuft die Selbstpräsentation ab? (Vielleicht kannst di mir das per PN schicken falls zu persönlich?!)

    Hallo,


    ich wäre an einem Austausch zu dem Bewerbungsverfahren zur Stellvertretenden Schulleitung interessiert. Konkret habe ich mich für eine Stelle in Berlin beworben. Wie geht es nun weiter? Ich weiß vom "Hören-Sagen" bzw. durch ein nettes Handbuch der Senatsverwaltung, dass eine dienstliche Beurteilung erstellt werden muss (sofern nicht vorhandne) und danach das Auswahlverfahren mit einer Art Bewerbungsgespräch und Prüfung folgt.


    Aber das Ganze ist für mich noch sehr abstrakt. Daher:


    Hat jemand hier in den letzten Wochen/Monaten/Jahren das Verfahren durchlebt und kann seine Erfahrung teilen (am Liebsten hier öffentlich, dann haben alle Mitlesen etwas davon, alternativ gern per PN)?


    Vielen Dank!

    Ich finde es durchaus legitim nachzufragen, wie denn die Arbeitsbelastung sein wird. Das zeigt ja, dass Du Dir darüber vertieft Gedanken machst und Dich auf der Basis Deiner "Ausgangssituation" mit zwei Kindern im Vorfeld informieren möchtest.

    Ich würde sowas auch nicht unbedingt fragen. Ich habe ähnliche naive Fragen schon gestellt und im Nachhinein bin ich sicher, dass sie mir negativ ausgelegt worden sind.


    Wahrscheinlich habt ihr beide Recht. Natürlich ist es ja auch positiv sich Gedanken zu machen. Aber es kann einem eben auch doof ausgelegt werden, was ich nicht möchte.



    Die Frage ist natürlich auch: Welche Aufgaben gibt es in den Ferien überhaupt?


    Ich fasse mal die Aufgaben eines Stellvertreters laut VV zusammen:

    - Vertretung Schulleitung im Falle der Abwesenheit (z.B. Krankheit)

    - Vertretungsplan (täglich morgens bzw. die Vorarbeit tgl. abends => aus dem HomeOffice möglich)

    - Schulische Gremienarbeit (findet bei uns im Schulbetrieb und nicht in den Ferien statt)

    - Sicherung der Einhaltung der Gremien-Beschlüsse (eher laufender Schulbetrieb) und Hausordnung (laufender Schulbetrieb)

    - Statistiken (habe ich im laufenden Schuljahr geschafft)

    - Bestellungen, Haushaltsmittel usw. (? laufendes Schuljahr)

    - Kooperationen (? keine Ahnung, kann man das nicht delegieren? Wir haben z.B. eine Kollegin, die sich um die Verkehrsschule kümmert und eine, die die Kooperation mit Kitas - Übergang GS macht)


    Damit bleibt für mich auf dem ersten Blick "nur" folgendes Aufgabenfeld in den Ferien:

    - Stundenpläne, Aufsichtspläne, Raumerteilung (großer Batzen vor/in/nach den Sommerferien und ggf. Winterferien)


    (Und zur Vergleichbarkeit - Wie gesagt: Wir reden hier von einer 3-zügigen Grundschule in Berlin, d.h. 18 Klassen insgesamt, ca. 400 SuS)

    @Bolzbold

    Danke. Du hast recht. Ich werde versuchen, aus den Antworten einen weiteren Mehrwert mitzunehmen.


    @Websheriff

    Danke. Genau so ist es!


    Warum ich hier frage und nicht in MEINER Schule:

    => Stellvertretende Schulleitung

    Der Stellvertretende Schulleiter wird ja wie gesagt pensioniert. Er war vor einiger Zeit länger fehlend (aber auch nicht so lang, dass die großen Ferien involviert waren), so dass die Schulleitung recht unbürokratisch und schnell nach "Hilfe" aus dem Kollegium gesucht hat. Einen Teil der Aufgaben hatte ich dann übernommen und hatte Spaß dabei.

    Allerdings fand der Stellvertretende Schulleiter - als er zurückkam - meine Arbeitsweise nicht so toll. Ich formuliere es mal so: Jeder macht seinen Job ein wenig anders. Die einen finden das eben gut und die anderen schlecht. Wir hatten einfach einen anderen "Stil". Jedenfalls sympathisieren wir nicht so miteinander und daher möchte ich ihn nicht fragen.


    => Schulleitung

    Da ich mich bewerben möchte, möchte ich natürlich einen guten Eindruck machen. Ich habe Angst, dass die Frage nach dem Arbeitsaufwand in den Ferien direkt so schlecht rüberkommt, dass ich quasi draußen bin. Klar, meine Schulleitung entscheidet das nicht (allein), aber ich weiß von befreundeten Lehrkräften an anderen Schulen, dass das meist schon so gedreht wird, dass die Schulleitung den bevorzugten Kandidaten bekommt.

    Ich finde es interessant, dass Du das für Dich offenbar trennen möchtest und den Blick ausgerechnet auf den Zeitaufwand in den Ferien verengst.

    Ähm ... keine Ahnung, wie das bei dir läuft, aber bei uns ist es so, dass ein schulpflichtiges Kind werktags zu Schulzeiten in der Schule ist (und danach bei Bedarf im Hort). Da kann Mama arbeiten.


    In den Ferien hingegen ist das schulpflichtige Kind Zuhause (oder in der Notfallbetreuung im Hort, wobei der auch im Sommer für 2-3 Wochen komplett zu ist). Da kann Mama also nicht einfach arbeiten bzw. müsste eine Betreuung organisieren.


    Wenn mir jetzt jemand sagt, dass es auf die gesamten Ferien nur wenige Tage in der Schule sind, dann ist das machbar. Sollte man aber viel Zeit in der Schule verbringen müssen, dann sage ich, dass ich die Ferien lieber mit meinen Kindern verbringe. Mein Leben, meine Entscheidung.


    (Und jetzt tun wir bitte nicht alle so als ob wir als Lehrkräfte sonst die Ferien durcharbeiten... ja, klar, ich sitze da auch MAL am Schreibtisch (und der steht Zuhause, Kinder beaufsichtigen also möglich). Aber bei zwei Wochen Herbstferien sind das vielleicht 2 oder 3 Tage ... )

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