Beiträge von Bromme

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Nachprüfungam Ende der Klasse 10 zur Erlangung der Qualifikation für die Oberstufe.
    Ein Schüler hat auf dem Abschlusszeugnis eine (schwache) 4 im WP-Fach weil er das Jahr über nur Vieren und Fünfen bekommen hat. Für die Quali zur Oberstufe benötogt er aber eine 3 und geht deshalb in die Nachprüfung. Die APO SI sieht vor:
    " Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt, hat damit den Abschluss oder die Berechtigung erworben."


    Wann hat man denn auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung erreicht, dass die Note von 4 auf 3 verbessert wird?
    Wenn man die Prüfung besteht? Also Prüfungsnote 4?
    Wenn Zeugnisnote und Prüfungsnote eine 3 ergeben? Also Prüfungsnote 2 (bei Gewichtung 50:50)?
    Wenn man die Nachprüfung mit der Note besteht, die man auf dem Zeugnis haben möchte? also Prüfungsnote 3?


    Auf Grund der weiteren Formulierung in der APO SI "Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde" vermute ich fast, dass es nur darum geht, die Prüfung zu bestehen. Also Note 4. Dann hätte der Schüler aber eine 3 auf dem Zeugnis ohne jemals im betreffenden Fach eine 3 erreicht zu haben.


    Mir ist klar, dass man das ganze auch über die Aufgabenstellung und den Erwartungshorizont steuern kann, aber darum soll es hier nicht gehen.


    Gruß
    Bromme

    Hallo,


    Beförderungen sind ja seit vielen Jahren mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden.
    Muss man diese Aufgabe ein (Schul-)leben lang ausführen, oder ist es denkbar, dass man seine Aufgabe nach Jahr(zehnt)en auch abgibt - zum Beispiel an einen jüngeren Kollegen, der die Aufgabe eventuell mit neuen Ideen füllt?


    Und was passiert mit beförderungsbedingt übernommenen Aufgaben, wenn man zeitnah nach einer Beförderung erfolgreich einen Versetzungsantrag stellt?


    Gruß
    Bromme

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