Ich auch.
Und das Argument, dass es eine Impfreihenfolge gibt, die eingehalten werden muss, ist eine Nebelkerze.
Ich auch.
Und das Argument, dass es eine Impfreihenfolge gibt, die eingehalten werden muss, ist eine Nebelkerze.
Schau das Video nochmal. Es wurde explizit gefragt, ob jetzt Gymnasiallehrer dran kämen, da meinte sie nein, da es eine klare Priorisierung gäbe (Gruppe 3) und Grund- und Förderschullehrer in Gruppe 2 vorgerückt wären, weil dort die Hygienemaßnahmen besonders schlecht eingehalten werden könnten.
Habs jetzt gesehen. Ich war verwundert, weil du sagtest, sie hätte sich schon vorher geäußert.
Ich hab die Ohrfeige für KollegInnen der weiterführenden Schulen zur Kenntnis genommen:
Frau Gebauer zeigt sich erfreut, dass die Impfung der berechtigten Lehrkräfte nächste Woche abgeschlossen sein wird.
Kein Wort zu den KollegInnen der weiterführenden Schulen.
Die BASF impft heute Mitarbeiter.
so früh? Weiß sie, dass erst Mittwoch ist?
Vielleicht teilt sie nur mit, dass sie noch nachdenken muss.
Ich verstehe die Frage nicht ganz, glaube ich. Wenn wir Wechselunterricht - also nur halbe Klassen - haben, dann macht den Distanzunterricht natürlich auch die Lehrkraft, die die zweite Gruppe gerade in Präsenz unterrichtet (Wir machen übrigens auch Unterricht nach Stundenplan). Entweder wird die Gruppe, die gerade zuhause ist, per Videostream zugeschaltet oder diese Gruppe erhält Arbeitsaufträge über "Moodle", die dann beim nächsten Mal, wenn sie wieder in der Schule ist, besprochen werden. Das können aber die KuK entscheiden, wie sie da vorgehen möchten.
Hattet ihr denn im letzten Schuljahr keinen Wechselunterricht? Wir hatten den schon im letzten Frühjahr (damals allerdings tageweiser, jetzt wochenweiser Wechsel der Gruppen) und es klappt weiterhin gut.
Alles klar. Es sind nur Begrifflichkeiten, die uns trennen. Das Zuschalten per Video nennen wir Hybridunterricht. Das haben wir wieder eingestellt. Das Bearbeiten von Arbeitsmaterialien zuhause nenen wir Distanzlernen. Mit Distanzunterricht meinen wir das Unterrichten in Videokonferenzen.
Hm, scheint tatsächlich der Fall zu sein, wenn ich mir ansehe, wie es in NRW laufen soll.
Wir müssen aber ja i. d. R. sowieso derzeit eine Hälfte der Klasse im Distanzunterricht/-lernen "bespaßen". Wenn da nun noch jemand hinzukommt, der/die die Tests verweigert, ist es mir eigentlich auch egal. Man muss nur aufpassen, dass man nicht den Überblick verliert ...
Wer macht denn bei euch den Distanzunterricht? Bei uns bleibt da niemand übrig, da man bei einem Wechselmodell ja den kompletten Plan abdeckt - nur eben mit kleineren Lerngruppen.
Die Impfung ist meiner Meinung nach durchaus sinnvoll. Nach der Impfung können sie dann ganz normal und nicht mehr im Homeoffice arbeiten. Dann werden sie auch Bürgerkontakt haben. Gerade die Ordnungsämter werden wir in nächster zeit, wenn viele Coronabeschränkungen nicht eingehalten werden brauchen.
Selbstverständlich ist das sinnvoll. Es ist sinnvoll jeden zu impfen. Nur leider bedeutet im Moment das Vorziehen bestimmter Gruppen, dass es für bestimmte andere Gruppen länger dauert. Vielleicht wären wir Lehrer der (weiterführenden) Schulen jetzt langsam dran, wenn es keine Änderungen zur ursprünglichen Priorisierung gegeben hätte. Lehrer sind bis jetzt immer weiter nach hinten gerutscht, während sich die Bedingungen verschlechtert haben: Schulöffnungen jetzt bis 200 (manche errechnen daraus für Schulen eine 300 oder 350), Beaufsichtigung von Schnelltests, gefährliche Virusmutation, die sich besser unter Jugendlichen ausbreitet...
Warum sollten Mitarbeiter irgendeines Amtes, die sich im Homeoffice befinden, denn zum jetzigen Zeitpunkt geimpft werden?
Tja. Das frag ich mich auch. Aber genau so ist es. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts Köln konnten sich vor einer Woche mit biontech impfen lassen. Unabhängig davon, ob sie Bürgerkontakt haben oder nicht.
Das wäre eine Katastrophe! Wir werden mit der bisherigen Regelung schon um Termine konkurrieren mit Beschäftigten
in Unternehmen der kritischen Infrastruktur
ZUM BEISPIEL: Lebensmitteleinzelhandel,
Apotheken und Pharmawirtschaft,
öffentliche Versorgung und Entsorgung,
Ernährungswirtschaft, Transportwesen,
Informationstechnik u. Telekommunikation
Das sind schon sehr viele und ich kann nicht bei allen erkennen, warum sie zusammen mit Lehrern geimpft werden sollen. Wenn die Priorisierung wegfällt, wird es noch schwieriger an Termine zu kommen.
Davon gibt es genug?
Nein! Leider... Lehrer müssten sofort geimpft werden!
Viel wichtiger als die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Köln im HomeOffice...
Selbst wenn alle Lehrer geimpft werden, stecken sich die Kinder/ Jugendlichen gegenseitig an und ggf. ihre Eltern etc. (soweit nicht geimpft).
Ich meinte, dass als Alternative geimpfte Lehrer die Tests beaufsichtigen können. Tests sind ja die einzige Chance für Präsenzunterricht so lange es keinen Impfstoff für Kinder gibt.
Und wie sieht die Lösung bei euch aus? Ich lasse lieber in der Schule testen, als angeblich zuhause, da habe ich keinerlei Kontrolle und Sicherheit und ich hoffe, dass der Trend da daher in die andere Richtung geht, dass die anderen Bundesländer nachziehen und das auch in der Schule verpflichtend machen lassen. Denn ohne sind die Kollegen dort vor Ort einfach viel zu wenig geschützt und nun kommt mir nicht mit FFP2 usw. Ich kenne eine Kollegin, die diese die ganze Woche durchgängig (also bzw. verschiedene( getragen hat, nicht mal zum Trinken im Raum runter genommen hat usw. und nun trotzdem von einem ihrer Schüler infiziert wurde mit der Mutation, weil das Kind eben vermutlich eine Woche lang positiv in der Schule gesessen hat. Das möchte doch keiner haben.
Solange das z.B. in Brandenburg nicht der Fall ist, bleiben meine Kinder zuhause.
Ich finde, die Lösung kann nur sein, dass die SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn von geschultem bzw. geimpften Personal getestet werden oder unter deren Aufsicht Selbsttests machen. In geeigneten Räumen der Schule oder in Zelten vor der Schule. Das können geimpfte Soldaten, Malteser, Johanniter, Mitarbeiter aus den Impfzentren, wo es zu wenig zu tun gibt, usw. sein. Je nach System 3, 4, 8, 14 Personen. Das ist ein enormer Aufwand, aber das muss man in Kauf nehmen, wenn man in Präsenz während eines exponentiellen Wachstums unterrichten möchte. Mit einer guten Organisation ist das machbar.
Damit hat man zwar den Weg zur Schule nicht gesichert, aber das geht meiner Meinung nach auch nicht, weil zuhause testen keine belastbare Option ist.
Die einfache Alternative ist das Impfen von Lehrern. Aber das ist ja offensichtlich nicht gewollt.
Das wäre komplett verrückt! 200 ist schon eine krasse Hausnummer. Allein der psychologische Aspekt muss doch berücksichtigt werden, dass bei offenen Schulen den Kids und Eltern doch das falsche Signal gegeben wird. Von uns Lehrern, die umgeimpft vor den Klassen stehen mal ganz abgesehen. Wenn ich mich erinnere, dass Frau Gebauer damals sagte, dass bei einer Inzident von über 50 nur die Abschlussklassen unterrichtet werden...Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern
Es ist doch noch viel verrückter!! Das Festsetzen der Inzidenz 200 als Grenze für eine Schulschließung ist ein massiver Denkfehler!
Die Inzidenz ist die Anzahl Infizierter auf 100.000 Bürgern über eine Woche. Aber inzwischen fallen bereits ca. 20.000 aus dieser Gesamtheit von 100.000 raus, weil sie geimpft sind. Die 200 Infizierten verteilen sich also auf nur 80.000 - bald auf 75.000, 65.000 usw. Für ein Kino ist das egal, weil da alle hingehen, aber in die Schule gehen ja nur welche aus der Gruppe der Ungeimpften. Eine Inzidenz von 200 bedeutet schon jetzt in Schulen eine Inzidenz von etwa 350. Und bald 400, 500 usw.
Und so ein Bundesgesetz wird ja nun nicht alle paar Wochen mal angepasst.
Das bedeutet, wenn Präsenzunterricht bis 200 stattfindet, ist das so, wie wenn man in der zweiten Welle die Schulen bis 350, 400, 500... aufgelassen hätte.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir Kinder ohne Maske (während des Tests) als ungeimpfte Lehrkräfte auf eine Mutation testen müssen, die sich besonders leicht überträgt und schwerere Verläufe mit sich bringt. Bei mir niesen etwa 50% während des Tests.
Merkt das alles keiner?
Eben, die gibt es ja auch nicht wie du in dem Link von meinem 1. Beitrag nachlesen kannst oder wie Kodi geschrieben hat.
Was weiß ich, wie das von dir zitierte Gymnasium darauf kommt. Jedenfalls verbreitet dieses Gymnasium Fake-News.
Naja, Kodi hat ja nun gerade Gesamt- und Sekundarschulen von seiner Aussage ausgenommen... Das ist falsch.
Und in der von dir verlinkten APO-Änderung kann man das nicht direkt nachlesen. Man kann nur aus der Tatsache, dass dazu keine Änderung explizit erwähnt ist, schließen, dass es keine gibt.
Dass die Schule "Fake-News" verbreitet, glaube ich jetzt nicht. Fake-News implizieren ja eine Absicht. Ich denke es handelt sich dann eher um ein Versehen (allerdings der groben Art) oder es gibt doch eine Absprache mit dem Ministerium (unwahrscheinlich, da ungerecht Schülern anderer Schulen gegenüber).
Eine Verbesserungsprüfung ist doch keine Ausgleichs-Nachprüfung.
Ich habe eine Gymnasium zitiert, das Nachprüfungen zulässt, damit man einen Ausgleich erwirbt, sodass man eine Minderleistung in einem anderen Fach ausgleichen kann. Das kommt mir komisch vor.
Es ist (außer an Gesamt und Sekundarschule) keine Ausgleichs-Nachprüfung möglich. Das ergibt sich aus §44 (3).2
Ich wüsste jetzt nicht, warum am Gesamt- und Sekundarschulen eine Ausgleichs-Nachprüfung möglich sein sollte.
Wir haben auch Fälle, in denen SuS um einen Schulabschluss kämpfen. Sie dürfen ihre Nachprüfungen aber nur in den Fächern mit einer Minderleistung machen (Gymnasium).
Dann gelten bei euch andere Regeln als am zitieren Gymnasim...
Beim Erstellen einer Nachprüfung bin ich auf einer Schulhomepage auf diese Aussage gestoßen:
"Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden."
Das steht ja in krassem Widerspruch zur sonst üblichen Praxis, dass KEINE Nachprüfung zum Erwerb eines Ausgleiches gemacht werden darf. Hab ich es verpasst, dass diese Regelung coronabedingt geändert wurde? Vorstellbar wäre es nachdem in diesem Jahr ja auch gegen die übliche Praxis eine NP in Deutsch, Englisch und Mathe und in mehreren Fächern möglich ist...
Hallo,
die Entscheidung obliegt der Schulleitung? Dann könnte es ja jede Schule anders machen und für den Schüler wäre es Glücksache, was er für die Qualifikation benötigt! Ich denke, das muss von übergeordneter Stelle geregelt werden.
Gruß,
Bromme
Hallo Volker_D,
danke für deine Einschätzung.
Aus der Formulierung "auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" zu schließen, dass vorangegangene Leistungen keine Rolle mehr spielen ist nachvollziehbar, für mich aber nicht zwingend.
Im Abschlussverfahren kann man ja auch auf Grund der mündlichen Prüfung eine bessere Zeugnisnote erhalten. Hier werden vorausgegangene Leistungen jedoch berücksichtigt. Das ist dort allerdings auch klar formuliert.
"Auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" könnte auch bedeuten, dass sich auf Grund des Nachprüfungsergebnisses nun ein Gesamtbild ergibt, anhand dessen die Berechtigungsbedingungen erfüllt sind.
Wahrscheinlich ist deine Lesart korrekt. Trotzdem wäre in solch einem wichtigem Punkt eine Formulierung, die keine Interpretation zulässt wünschenswert. Leider finden sich auch keine Angaben darüber, wie mündliche und schriftliche Prüfung zu gewichten sind. Da diese Angabe fehlt muss man wohl von 50:50 ausgehen.
Nicht nachvollziehbar hingegen ist für mich deine Vermutung, dass ich dem Schüler mit der 4 auf dem Zeugnis "am liebsten" eine 1 geben würde, wenn er eine 1 in der "mündlichen Nachprüfung" erreicht.
Erstens bleibt in deiner Hypothese unklar, welche Note er im schriftlichen Teil erreicht. Zweitens hatte ich in meiner Frage ja sogar zur Diskussion gestellt, ob der Schüler eine 2 in der Nachprüfung für eine 3 auf dem Zeugnis braucht. Daraus zu schließen, ich würde ihm mit einer 1 im mündlichen Teil der Nachprüfung gerne eine 1 auf dem Zeugnis geben ist kurios.
Danke für deine Hilfe,
Bromme
Werbung