Beiträge von Schiri

    In der Annahme, dass es um NRW geht:

    - Bewirb dich in den Seminaren, die nicht in einer Uni-Stadt oder sehr nah an einer sind. Das sind in NRW zwar nicht so unendlich viele, das erhöht aber die Chancen, dass du auch dort landest und ist im Schnitt sicherlich billiger, als die Uni-Städte, wo du auch noch mit etwas überdurchschnittlich betuchten Studis um Wohnraum konkurrierst.

    - im zweiten Schritt würde ich dann noch schauen, dass (fast) alle Ausbildungsschulen gut mit ÖPNV erreichbar sind, denn ein (billiges) Auto ist m.E. ein unnötiger finanzieller Risikofaktor


    Nochmal konkret, was ich an deiner Stelle machen würde:

    - So günstig wohnen, wie möglich (WG-Zimmer in Kleve z.B. bekommst du für <500€ warm)

    - höfliches Schreiben an die Seminarleitung, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation kein Auto finanzieren kannst und du bittest, das bei der Schulzuweisung zu berücksichtigen.

    - Bolzbolds Tipp bzgl Kaution recherchieren!


    Was ich AUF KEINEN FALL machen würde:
    - Ref aufschieben. Dir entgeht damit auch einfach ein ordentlicher Anteil des Lebenseinkommens. Zusätzlich zu der weiteren Ungewissheit, wo du ggf. wann sesshaft werden kannst. Ganz davon abgesehen ist der Hinweis oben bzgl. Altersgrenze für die Verbeamtung auch unbedingt zu beachten!


    Was ich unter Umständen in Erwägung ziehen würde:

    - Nebenjob saisonal, also z.B. jetzt im Dezember noch bei DHL aushelfen oder im Sommer im Schwimmbad oder so

    - Kredit


    Kenne ich deine Situation genau? Nein! Bin ich ebenfalls unterdurchschnittlich vermögend ins Ref und bin über die Runden gekommen (die gut 1000€ damals dürften inflationsbereinigt übrigens ganz gut passen)? Ja :)!


    Alles Gute!

    Bei uns bezeichnen Funktionsstellen umgangssprachlich die A14 Stellen (weil sie eben mit einer Funktion ausgeschrieben werden), A15 Stellen werden bei uns Koordinatorenstellen bezeichnet. Der Begriff Funktionsstelle taucht meines Wissens nach aber in Gesetzen oder Erlassen nicht auf, der Begriff "Schulfachlicher Koordinator" schon.

    Ja, das hab' ich so auch schon gehört. Aber im o.g. Runderlass (https://bass.schul-welt.de/1013.htm) steht er sogar im Titel :)

    "21-02 Nr. 5

    Funktionsstellen

    an Gymnasien

    für Studiendirektoren und Studiendirektorinnen

    als Fachleiter und Fachleiterinnen

    zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben"


    Trotzdem hast du wahrscheinlich recht in dem Sinne, dass Funktiosstellen nicht A15 sein müssen. Je nach Schulform und Funktion kann das sicher auch anders aussehen. Da die Frage aber auch von einem Profil mit NRW und GYM kommt, habe ich so geantwortet, wie es bei uns gemeinhin bezeichnet wird.

    Ok danke für die Infos. Mag mir vlt. noch jemand erläutern, was der genaue Unterschied zwischen einer Beförderungsstelle und einer Funktionsstelle ist? Danke :)

    Beförderung ist jedes Mal, wenn du ein neues Amt erlangst, also z.B. von A13 auf A14. Details nachzulesen in der LVO (Laufbahnverordnung), einschlägig §7: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=621343


    Funktionsstellen ist gemeinhin der Begriff für Koordinationsstellen (A15), also z.B. Oberstufenkoordinator und für Fachleitungen an ZfsL. I.d.R. kann das erst nach A14 erlangt werden. Siehe oben und im "Funktionsstellenerlass": https://bass.schul-welt.de/1013.htm

    I feel you. Bei uns ist's es ganz ähnlich und unsere Schulen waren zum Glück sehr hilfsbereit.


    Viele gute Ideen wurden schon genannt. Insbesondere die Beurlaubung inkl. Arbeit an näher gelegener Schule und - wie bei uns - das Ermöglichen eines freien Tages pro Person. Davon müsste natürlich einer der Freitag sein.


    Ich bin auch ein Fan von Kommunikation und hoffe, Probleme im Gespräch lösen zu können. Im Zweifel muss man einer SL aber auch klar machen, dass man eben ganz ausfällt, wenn auf Wünsche gar nicht eingegangen wird.


    Persönlich kann ich auch langfristig nur die wohnortnahe Versetzung empfehlen! Mehr Zeit für die Familie :)!

    Demut war in der Tat ein starkes Wort. Dabei ging es mir auch nicht um "uns Lehrer", sondern um dein bedingungsloses "immer mehr für mich". Dass ich bessere Arbeitsbedingungen wünsche und - wie gesagt - auch auf einen wohl kaum noch realistischen Inflationsausgleich hoffe, heißt ja nicht, dass ich jetzt total unzufrieden bin.


    Die Diskussion darüber, wie gut wir im Vergleich zu anderen Akademikern verdienen, wird ja auch alle zwei Wochen hier geführt, daher nur in aller Kürze: Vergiss nicht Elemente wie den tw großzügigen Familienzuschlag (hier ebenfalls ausgiebig diskutiert:)), die Pension (die sicherlich nicht bleiben wird, was sie ist, uns aber vermutlich immer besser stellen wird als Rentner) und vor allem natürlich die fehlende Sozialversicherungspflicht. Also ich gehe doch mal davon aus, dass du nicht einfach Bruttolöhne vergleichst, wenn du dich beleglos zu so einer These hinreißen lässt...

    Oje...immer wieder diese Mähr, dass ein A13Z Gehalt überdurchschnittlich wäre. Nein, in der Vergleichsgruppe: Uniabschluss und 2 Staatsexamen, ist die Lehrerbesoldung weit unterdurchschnittlich

    *Mär


    Die beiden Staatsexamen gehören nun mal dazu. Wenn du aber einfach nur Uniabsolventen vergleichst, wird es doch sehr schnell fächerabhängig. Ich zB kenne niemanden (jaja, anekdotische Evidenz), der mit mir meine Fächer studiert hat und jetzt mehr verdient.


    Zum letzten Teil deines Posts: Zufriedenheit ist mir auch sehr wichtig und ein bisschen Demut schadet auch nicht. Ich kann jeden Monat ordentlich was beiseite legen, habe einen schönen Job, der auch noch krisensicher ist. Natürlich erhoffe ich mir auch einen Inflationsausgleich aber vor dem Hintergrund, dass es hier auch um eine Verteilungsfrage geht, kann ich deine Position des "immer mehr für mich" vermutlich genauso wenig verstehen wie du meine.

    und wer besonders gut beurteilt wurde, durfte (darf?) sich sofort bewerben.

    Da hat sich m.E. in der LVO nichts geändert:

    5 Punkte im SL-Gutachten zur Lebenszeitverbeamtung und los gehts :).

    plattyplus


    Ich kenne dein Dach nicht, aber bei den Preisen für Dacharbeiten heutzutage würde ich wohl abwarten, bis es wirklich nötig wird und dann davon ausgehen, dass dann die PV-Anlage nebensächlich sein wird. 20 Module + Wechselrichter und ein paar Kabeln bei bereits bestehendem Gerüst werden dich dann wahrscheinlich keine 5000€ kosten. Selbst bei kaum Eigenverbrauch dürfte das kein großes Verlustgeschäft werden.


    Dächer hingegen halten nach meiner (begrenzten) Erfahrung oft länger als man denkt.


    Ich würde also abwarten.

    Aktuelles Beispiel: Die Kids schreiben nach meinen Stunden eine andere Klausur. Anstatt meinen AA zu erledigen, lernen sie auf dem Tablet für das andere Fach. Ohne Tablet sehe ich, dass es nicht meine Unterlagen zur Bearbeitung sind, mit Tablet habe ich kaum eine Chance dazu

    Falls ihr iPads habt, solltet ihr auch classroom einsetzen. Die Funktionen davon zeige ich den SuS immer wieder dann, wenn ich das Gefühl habe, das Gerät wird nicht im Sinne meines Unterrichts verwendet.


    Eine meiner wichtigsten Regeln (deren Etablierung durchaus gedauert hat) ist übrigens "Klappe zu". Wenn nicht explizit an den Geräten zu arbeiten ist, haben diese zugeklappt vor den S zu liegen, damit es gar nicht zu Missverständnissen kommen kann.

    Das Nebeneinander von kommunaler Trägerschaft und der Bildungshoheit der Bundesländer ist der größte Hemmschuh für irgendeine Form von Veränderung in die richtige Richtung.
    Es wäre so einfach, wenn das Land die Trägerschaft für die Schulen übernähme und damit für die gesamte Ausstattung, sprich Schulen, Lehrkräfte, sonstiges Personal etc. zuständig wäre - natürlich bei auskömmlichen Finanzmitteln.

    Ganz so pauschal möchte ich das - trotz grundsätzlicher Zustimmung - nicht stehen lassen. Sofern vorhanden, präferiere ich immer den guten (meint an Schulen interessiert und finanziell einigermaßen solide aufgestellt) Schulträger. Die kurzen Wege bei uns in der Kleinstadt und die damit verbundene Flexibilität haben uns schon so einige "Erprobungen" kurzfristig ermöglicht und erleichtern auch langfristige Planungen.

    (Wir haben nachgefragt, ob wir den Kredit z.B. für den Kauf einer anderen Wohnung verwenden könnten. Das geht nicht, weil der Kredit für diese Wohnung abgeschlossen wurde.)

    Sollte das für euch eine Option sein, würde ich das aber auch noch einmal von einer unabhängingen Person prüfen lassen. Unsere Bank hat uns nämlich mal das Gleiche gesagt, die Verbraucherzentrale (glaube ich, bin nicht mehr sicher) aber etwas anderes. Stichwort war hier "Pfandtausch" und grundsätzlich müssen Banken das ermöglichen, wenn das neue Objekt die gleichen Sicherheiten bietet. Euer Fall ist sicherlich ein besonderer aber bei <1% Zinsen, lohnt es ja alles bis ins Detail auszuloten :). Gute Nerven und viel "Glück" euch in der Sache!

    Kann doch nicht sein, dass der Schulträger diese Selbstverständlichkeit nicht einsieht.

    Ich glaube, da liegt das Problem. Die Dienstgeräte kamen ja m.E. von unserem Dienstherrn und damit i.d.R. allenfalls indirekt vom Schulträger. Meine Erfahrung ist auch, dass die meisten Schulträger da sehr unterstützend unterwegs sind, aber grundsätzlich hätte das auch vom Land von Beginn an mitgedacht werden müssen.

    So kann eine Nachbesprechung einer Unterrichtsstunde auch schon mal 4 Stunden dauern obwohl die Stunde eigentlich gut war.

    Off-Topic, aber da hat dann aber auch ein/e Fachleiter/in das eigene Zeitmanagement nicht im Griff.


    Ein bisschen "on-topic": Das Ref kann durchaus auch eine schöne Erfahrung sein und hat i.d.R. deutlich mehr mit deiner Berufsrealität zu tun als jedes Seminar im Studium. Lass dir bloß nicht vorher das Ref schlecht reden :)!

    Ja, er arbeitet 100%.


    Sonst kriegt ihn ja jeder von uns zur Hälfte, aber jetzt, wo ich in Elternzeit bin, dachte ich schon, dass er ihn dann so lange ganz bekommt.

    NRW? Unbedingt beim LBV anrufen und das notfalls zweimal. Uns ist das erst Monate später aufgefallen und dann hieß es lapidar, dass das nur ginge, wenn das arbeitende Elternteil auch das Kindergeld auf seinen/ ihren Namen bekäme. Wir dachten, uns seien viele Euros verloren gegangen, nur um von der nächsten Sachbearbeiterin zu hören, dass in diesem Fall "natürlich" das arbeitende Elternteil den Zuschlag bekommt.

    Nagel mich nicht auf Details fest, aber ich weiß, dass es zumindest ähnlich war und man auf jeden Fall nicht darauf hoffen darf, dass sich das von alleine klärt;-).

    Kein Widerspruch, sondern nur eine Konkretisierung zu Bolzbolds zweitletztem Absatz:

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du "didaktische Leitung" als Bezeichnung für die A15 zur Schul- und Unterrichtsentwicklung an manchen Gymnasien verwendest, sieht es direkt etwas anders aus. Hier steht aktuell (in meiner Wahrnehmung zumindest) häufig folgender Passus bei den Ausschreibungen: "Statusgleiche Versetzungsbewerbungen sind ausgeschlossen, sofern die aktuelle Tätigkeit nicht bereits 6 Jahre ausgeübt wurde. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass diese mindestens 6 Jahre im Amt A15 an der Schule tätig bleiben."

    Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Und entgegen der Mehrheitsmeinung in diesem Thread sehe ich keinen Bedarf, jedes Jahr einen zu stellen. Ich habe letztes Jahr taktisch einen gestellt (der erwartungsgemäß und wie mit der SL besprochen abgelehnt wurde) damit ich in (damals) fünf Jahren im Fall der Fälle keine Freigabe mehr bräuchte.

    Danke für eure Rückmeldungen.

    Wenn ich das so lesen, frage ich mich wirklich, wie lange die Q2 bei euch im 4. Quartal beschult wird

    Tatsächlich gar nicht mehr. Die gehen dann in die Prüfungsphase über und haben nur noch schriftliche und mündliche Abiturprüfungen. Dass man in dieser Phase anderweitig eingesetzt wird ist auch Usus und ohne Frage legal (auch wenn es vor dem Hintergrund der Korrekturbelastung manchmal viel Arbeit sein kann). In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.


    Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.

    So sehr ich die jeweiligen Personen auch schätze, drängt sich mir der Eindruck auf, dass man nicht die Ressourcen hat, sich mit diesem Fall (obwohl er doch für das ganze Kollegium wichtig ist!) so richtig intensiv zu beschäftigen. Rückmeldung des Bezirkspersonalrats war scheinbar nur, "dass "die" seit der neuen Flexibilisierungs-richtlinie so ziemlich alles dürfen". Um welche Richtlinie es da genau gehen soll, ist mir weiterhin nicht klar. Daher war ich eigentlich auch froh, als im Januar (!) die offizielle Anfrage an die Behörde gestellt wurde.

    Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt.

    Ich (und der Rest des Forums) sehen das ja genauso. Es gibt für mich ein paar theoretische Diskussionspunkte, die ich aber alle als nicht richtungsändernd ansehe:
    - Erlass spricht explizit von "Eine Flexibilisierung über ein ganzes Schuljahr ist von §2 Abs. 4 VO zu §93 Abs. 2 SchulG nicht gedeckt" --> man KÖNNTE argumentieren, dass das impliziert, dass eine Flexibilisierung über ein Quartal nicht ausschließt


    - das im Erlass unter b.) zitierte Urteil bezieht sich auf eine angestellte Lehrkraft, ich bin aber verbeamtet. Dass das in diesem Kontext einen Unterschied macht sehe ich allerdings auch nicht.


    Edit: Achja, auch unwahrscheinlich, aber nicht 100% auszuschließen: Der Erlass von 2012 ist nicht mehr gültig, weil Rechtsgrundlagen sich geändert haben.


    Ich melde mich spätestens 2025 wieder :autsch:!

    Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:

    - Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben

    - Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden


    Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).

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