Beiträge von Schiri

    Was für eine Quote soll das sein und welchem Zweck dient diese?


    Gibt es vermutlich in Ba-Wü nicht. Ich nehme immer wieder Lehrproben ab und habe davon noch nie etwas gehört.🤷🏼‍♀️

    Wenn man die Beiträge danach noch mal liest, sieht man, dass es die offiziell wohl nie gibt und die Meinungen darüber, ob wirklich Fachleiter:innen so denken, außeinandergehen :).

    Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?

    Wer entscheidet das?

    Prüfungsordnung:


    Wenn ich mir persönlich eine Quote ausdenke und sie nirgends aufschreibe, dann kann es diese Quote praktisch doch geben. Wer will mir denn Nachweisen, dass ich ein ne quote habe? Weiß nicht was daran Humbug sein soll.

    Ich dachte, es ginge um das seit Ewigkeiten kursierende Gerücht, es gäbe eine offizielle Quote in diesem Kontext. Dass es bei wahrscheinlich mehr als 1000 Fachleiter:innen in NRW auch schwarze Schafe geben mag, kann ich nicht ausschließen, aber dein Vorschlag klingt für mich, als würde ich versuchen, pro LK mindestens 10 % nicht durchs Abi kommen zu lassen. Ich will eigentlich nicht glauben, dass auch nur ein/e Kolleg:in in derart wichtiger Position so denken könnte...

    .

    Nicht jeder kann Lehrkraft sein.

    Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.

    Volle Zustimmung zu deinem ganzen Beitrag. Ich hoffe aber, ihr belasst es nicht nur beim Beten, denn viel zu oft habe ich den Eindruck, dass niemand das nötige unangenehme Gespräch führen möchte (müssen in meinen Augen die Ausbildungsbetreuer:innen oder dir SL) und jemand so im Examen aus allen Wolken fällt oder es sogar schafft, weil alle freundlich mitgeholfen haben. Das führt dann wahrscheinlich zu unglücklichen Lehrkräften und Schüler:innen für viele Jahre...

    Bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.

    Also die Existenz dieser ominösen Quote ist doch der größte Humbug. Ich glaube, einzelne BL haben Quoten für die besonders guten Notenstufen im Rahmen von Beförderungsbeurteilungen, aber doch nicht fürs Nichtbestehen des Examens. Das wäre doch glatter Rechtsverstoß.

    Ähem... welche Plattformen meinst du? Ich hab' das auch auf FB bemerkt, weil es zeigt, wie redundant - und wenig sachlich die KI arbeitet.
    Davon abgesehen - für Rechtschreib- und Grammatikfehler genügt mir das freie Office-Paket LibreOffice - das checkt das schon perfekt ab. Dazu brauche ich keine KI, die mir Inhalte hinzu erfindet. Der Ansatz von ChatGPT hat hier durchaus Vorteile - weil dort in der Vers. 3. nur Infos vor 2021 verwendet werden. Da ist der Quatsch von 2023 nicht enthalten.

    Hier habe ich es schon mal gelesen und in einer Facebook-Gruppe auch. Ist ja aber nicht schlimm, du hast ja einen Punkt da. Ich glaube nur, dass wir in der Sache hier aneinander vorbeireden. Dein Libre-Office hat halt nicht die gute Handschrifterkennung, lässt sich mit kontextspezifischen Prompts auf bestimmte Fehlertypen "trainieren" und kann dir idealerweise sogar die Schwerpunktprobleme identifizieren und Aufgaben vorschlagen oder gar erstellen. Ich spreche ja nicht davon, dass ich mich darauf verlasse, aber dass es mir Korrekturen stark vorentlasten könnte.

    Du wirst aber auch nicht müde, dieses Beispiel auf den verschiedensten Plattformen anzubringen ;).
    Ich will die KI doch gar nicht glorifizieren, aber simple Rechtschreib- und Grammatikfehler erkennt sie wahrscheinlich besser als ich und die Vorstellung, dass jemand diesen Teil für mich übernimmt, so dass ich mich auf den Inhalt konzentrieren kann, finde ich gerade nicht soo fern. Vielleicht ist aber auch die Hoffnung Vater des Gedanken :)

    Wenn da jemand ne Idee für handgeschriebene Deutschaufsätze hat - her damit!

    GPT 4.0 nimmt Bilder, die Texterkennung ist besser als bei jeder OCR-Freeware, die ich bisher hatte. Es tendiert nur dazu, im Zweifel Fehler direkt zu korrigieren. Grundsätzlich liese sich aber, wenn man das rudimentär automatisiert, sicherlich schon ne Meeenge Zeit sparen, wenn R und Gr direkt korrigiert würden (dann nicht am Text) und man sich auf den Inhalt konzentrieren könnte - und selbst da finde ich ein mit EWH gefüttertes ChatGPT schon ganz gut!

    Nabend allerseits!

    Ich musste für eine Evaluation einiges an qualitativen Ergebnissen strukturieren und will jetzt ein paar Aspekte visualisieren. Bevor ich jetzt Excel anschmeiße, werfe ich doch mal kurz die Frage in die Runde: Kennt jemand ein gutes, kostenfreies KI-Tool, das einfache Datensätze visualisiert?

    Danke :)

    Update: Kommentar hilft da nicht weiter.

    Meine SL - der ich erklären musste, warum ich ihren SchulG-Kommentar will - sagt, dass die verabschiedete Konferenzordnung greift. Sollte diese an sich ungültig sein, hätte die SL das ja schon nach der Verabschiedung dieser beanstanden müssen.

    Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig.

    Das sehe ich wohl ähnlich. Wenn da formal was existiert, muss man sich auch dran halten. Mangelnde Information der abwesenden KuK über die theoretische Möglichkeit zu wählen wäre zwar unglücklich, aber formal wohl kein Problem.

    1. Der Beschluss gilt nur wenn das Gremium beschlussfähig war oder die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
    2. Es zählen die abgegebenen Stimmen der Stimmen der Stimmberechtigten Mitglieder der Fachkonferenz, soweit nicht anders bestimmt.
    3. Es gab keine Konferenzordnung, die 2 aushebelt, also gilt 2.
    4. Der Kollege muss Mitglied sein, also die Lehrbefähigung haben oder das Fach unterrichten.
    5. Der Kollege muss die Stimme abgegeben haben. Das hat er, wenn auch schriftlich.

    Also zählt die Stimme und der Beschluss steht.


    Edit:

    Wie ich gerade las, gab es doch eine Konferenzordnung, die an Punkt 3 das Ganze stoppte und die Stimme ungültig machte.

    Ich lass mal den Standardablauf dennoch hier stehen für den nächsten Fall.

    Spannend! Ich kann deine Lesart durchaus nachvollziehen, kann mir das aber eigentlich nicht vorstellen (was nichts heißen muss...). Ich schaue morgen mal im Kommentar zum SchulG nach, vielleicht sind die o.g. Paragraphen da ja entsprechend erläutert.

    Schulgesetz NRW:

    Wurde dort keine Konferenzordnung für FK festgelegt (und ich vermute, dass das seltenst gemacht wird), gelten also die genannten §63 und §64. Da steht z.B.:


    Das beantwortet deine Frage jetzt nicht genau, aber die Tatsache, dass eigentlich immer von "anwesenden" Stimmberechtigten die Rede ist, deute ich doch eindeutig so, dass nur diese stimmberechtigt sind.

    Das kann man probieren. Falls die Seminarleitungen immer noch so borniert sein sollten wie vor 20 Jahren, ist das ein aussichtsloses Unterfangen. Solange alle zwei Stunden ein Bus fährt (Achtung - bewusste Übertreibung), kommt man doch zur Schule.

    Ich hab's gemacht und während ich wohl nie erfahren werde, ob mein Schreiben dazu irgendetwas beigetragen hat, hat das Seminar ein außergewöhnliches Konstrukt gebastelt, um mir eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Ich teile deine Bedenken grundsätzlich schon, glaube aber, dass man mit einem wohlformulierten Schreiben nichts zu verlieren hat.


    Gleichsam kommt hinzu, dass, falls die TE den Tipp mit den Seminarorten berücksichtigt, es sein kann, dass sie nach Kleve oder Vettweiß oder so kommt - das sind Flächenseminare, die je nach Lage der Schule ein Auto fast schon als zwingende Voraussetzung haben.

    Auch da hast du natürlich recht. Ich habe jetzt auch nicht noch einmal die Einzugsbereiche der ZfSL studiert, aber ich weiß, dass es ZfSL gibt, die weder Hochschulstandort noch ÖPNV-untauglich sind. Mein eigener Standort war nämlich ein solcher - es gibt es also mindestens einmal :).

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