An der Stelle möchte ich auch mal eine Lanze für die BR Köln brechen. Ich kenne persönlich MA von dort, die ich schätze und die halt einfach viel zu tun haben. Anders als bei unserem Job bleiben Dinge dann eben auch mal länger liegen.
Beiträge von Schiri
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Während ich alles grundsätzlich wie Moebius sehe (vor allem aber den Teil, dass der Rechtsweg dir hier in der Sache wohl kaum was bringen wird), musst du dich doch echt fragen, ob hier Aufwand und Ertrag irgendwie in Relation stehen. Du würdest also Kosten und Zeit investieren, um das Geld vielleicht (!) am Ende 1-2 Monate schneller zu bekommen? Kann ich nicht nachvollziehen.
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Naja, das liegt daran, dass der Begriff "Revision" meist falsch verwendet wird, z.B. auch für die Unterrichtsbesuche im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung.
Das Beratungsgespräch für A15-Stellen ist übrigens nur noch für (stellvertretende) Schulleitungsstellen an Unterricht gebunden.
A) stimmt
B) Kommt auf den Dezernenten an, wie ich aus erster Hand weiß
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Wie süß. Glaubst du wirklich, dass dein Gutachten besser oder schlechter wird, je nachdem, was du da konkret für Stunden zeigst?
Beim Stichwort "Revision" (Originalbeitrag) gehört neben dem Unterricht ja auch die Beratung, die oft durch UB einer anderen Lehrkraft und deren Nachbesprechung umgesetzt wird, und ein schulfachliches Gespräch dazu. Vor allem bei ersterem fällt wohl auf, ob man Kriterien guten Unterrichts kennt und das Wissen auch anwenden kann. Genauso natürlich beim eigenen Unterricht.
Dass bei der Gesamtbewertung auch andere Kriterien eine Rolle spielen und es sich dabei nicht nur um objektiv nachvollziehbare Dinge handelt, will ich ja nicht in Frage stellen aber oft genug erlebe ich in meinem Umfeld Verfahren, die tatsächlich fair und ergebnisoffen sind ;).
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Für NRW würde ich als Zusammenfassung mal den zweiten Bereichs des Referenzrahmens Schulqualität anschauen und überlegen, was davon in meinem Unterricht schon gut läuft, was ich vielleicht noch verbessern kann. In UBs würde ich diese Sachen möglichst umfassend berücksichtigen aber auch die Klassiker (Meyer, Helmke) etc zu Rate ziehen. Manchen helfen wohl auch die Beobachtungsbögen der QA.
Ansonsten: Kollegiale Hospitation! Kann sicherlich helfen, unbewusste Routinen (sofern sie denn nicht positiv sind) aufzubrechen!
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Nach der Schulmail von gestern und der Diskussion hier, hab ich meine SL eben einfach mal gefragt, ob ich ein Wichtelgeschenk von einer einzeln identifizierbaren Person annehmen darf (Wert unter 10€): Nein.
Nur so als weiterer Einzelfall, um sich ein Gesamtbild zu machen und, wenn ich das hier alles so lese, um manche Lehrkräfte vielleicht noch weiter zu sensibilisieren. -
Auto leasen wäre ja so gar nicht meins.. da zahlt man ohne dass man am Ende etwas "erhält".. naja, aber vielleicht rechnet es sich ja für Leute die das irgendwie verrechnen können.. aber als Lehrerin wüsste nicht wie..
Oder für Leute, die rechnen können. Es gibt immer mal wieder Leasing-Deals, die sind wahrscheinlich rentabler als Kaufen/Verkaufen im gleichen Zeitraum.
Meins wäre es auch nicht, aber das kann durchaus sinnvoll sein.
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Mir ist ein Fall bekannt, wo quasi in der Elternzeit ein isolierter Tag für das Revisionsverfahren gemacht wurde. Das war aber mit Freiwilligkeit des Bewerbers verbunden. Ich glaube, bei so einer speziellen Frage (und ganz unabhängig davon sowieso) würde ich den/die zuständige/n Dezernenten/ Dezernentin kontaktieren!
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Wieso werden jetzt Gehälter von vor 15 Jahren rausgeholt und als Argumentation verpackt?
Na eben um das Argument des REALlohnverlusts zu verdeutlichen. Inflationsbereinigt dürften die oberen Gehaltsgruppen alle Einbußen verzeichnen und während ich grundsätzlich zufrieden mit meinem Gehalt bin, tue ich mich auch schwer damit, dass ich jetzt auch in einem Jahr weniger Kaufkraft haben werde als vor zwei Jahren noch.
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(Warum gibt es nochmal das Fach Wirtschaft noch nicht in NRW?)
wir haben jetzt immerhin Wirtschaft-Politik! Aber selbst im LK würden sich wahrscheinlich einige über die Einmalzahlung freuen 🥴.
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Beamte haben zumindest noch eine Chance über die Gerichte... da handelt es sich ja nur um Jahre oder ein Jahrzehnt.
Ich finde besonders ärgerlich, dass die 5,5% erst im Februar 2025 greifen...
Und auch die Sockelerhöhung ja erst ab November 24. Also quasi ein Jahr Nullrunde und dann Peanuts? Absolut enttäuschendes Ergebnis!
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Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.
a) Das wurde in diesem Thread schon zigfach festgehalten und ist wohl auch Konsens
b) wir dürfen bei diesen 600€ auch nicht aus den Augen verlieren, dass es hier um das immer noch eher seltene dritte Kind geht
Edit: Bolzbold war schneller -
Du hast dann aber auch z.B. bei Pensionierung einen höheren Wert. Wenn beide nur ihr Haus mit 67 verkaufen und nach 37 Jahren Dienst in Pension gehen hat die Person aus Düsseldorf ein höheres Vermögen.
Wir müssen ja hier mit sehr einfachen Werten recht ungenau rechnen, aber wir sind uns ja sicher einig, dass die Immobilie in Düsseldorf mehrere 100.000€ (sagen wir mal 350.000€) mehr kostet, als die in Menden. Der Kinderzuschlag macht nach Bolzbolds Rechnung aber nur ca. 100.000€ aus. Nehmen wir an, der Studienrat in Menden legt also die anderen 250.000€ über die 37 Dienstjahre in ETFs an. Dann wäre er zur Pensionierung bei sehr konservativ gerechneten 5% Durchschnittsrendite p.a. bei einem Deporwert von >700.000€ (vor Steuern!). Geht man von 7% aus, sind wir bei 1,1 Millionen.
Es ist also möglicherweise nicht so einfach, wie ich es darstelle. Genauso wenig reicht aber deine Darstellung ;). -
Nee, du rechnest nur nicht zu Ende. Du musst den Wert der Immobilie bzw. ihre Wertentwicklung mitrechnen. Dazu kommt, dass die zweite Finanzierung schon sehr selten sein wird. Entweder würde ich ein deutlich preiswerteres Haus oder eine ETW kaufen. Rechne doch mal mit einem kleinen Reihenhaus oder einer ETW für 500.000 €.
Ich hab ja selbst geschrieben, dass es den Fall wohl nicht oder allenfalls kaum geben wird. Es ging mir nur drum diese Behauptung zumindest zu relativieren:
Aber wenn beide Eigentum damit finanzieren, sieht die Sache anders aus.
Ansonsten stimme ich Bolzbold zu: Man muss natürlich vergleichbare Objekte nehmen. Wer sich für 100m² Wohnung statt 200m² Haus mit 1000m² Grundstück entscheidet, zahlt möglicherweise am Ende in DD nicht viel mehr, hat aber natürlich auch eine andere Art Wohnqualität.
Aber nochmal: Es ging mir nicht ums Aufwärmen, sondern einzig um allein darum, zu zeigen, dass die zitierte These so nicht haltbar ist. Dazu stehe ich bei den genannten Beispielen auch noch unter Einbezug des eventuellen Verkaufswertes. -
Und wenn wir fleißig weiter konstruieren:
Nehmen wir mal an, man hat kein dickes Erbe in der Hinterhand (100.000€ Erspartes vll.) und zahlt für ein anständiges freistehendes Einfamilienhaus im Sauerland 400.000€, während man in Düsseldorf froh ist, ein schönes Reihenhaus für 800.000€ zu bekommen.
Lassen wir Gebühren und Sondertilgungen außen vor und gehen von einem für die letzten 20 Jahre vermutlich realistischen Durchschnittszins von 4% aus, und einer Tilgung von (für meine Begriffe üppigen) 2000€/Monat (3000€ in Düsseldorf, wegen des Zuschlags) aus.
Dann wäre man nach 17,3 Jahren im Sauerland schuldenfrei, aber erst nach 38 Jahren in Düsseldorf. In letzterem Fall hätte man auch ca. 650.000€ Zinsen gezahlt.
Fazit: Lohnen kann es sich nur für den reichen Erben/ Lotteriegewinner mit drei Kindern. Also vermutlich für einen vernachlässigbaren Anteil ;).
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… das man gar nicht hätte ansparen können, hätte man mit den Kindern in einem Ort mit Mietstufe 1 gewohnt.
Ich will die Diskussion jetzt nicht zum 100. Mal aufwärmen, aber liegt da nicht ein Denkfehler zugrunde? Wenn der Studienrat in Düsseldorf 1000€ netto mehr bekommt für seine drei Kinder, der im tiefsten Sauerland aber nicht, dann dürfte das doch maximal die Wohnmehrkosten in Düsseldorf ausgleichen, oder? Zurücklegen könnten sie dann beide ca das Gleiche ...
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Ich konnte das so machen. Die BezReg Köln hat dies auch so durchgewunken.
Aber auch nur, solange es keine Mitbewerber:in gibt, oder?
Am Ende muss deine SL das entscheiden, denn ich konnte das bei der gleichen BR nicht machen ;-). Glaube nicht, dass die BR tatsächlich darauf schaut, ob die Daten die gleichen sind...
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Mal ein Beispiel wiees bei mir lief. Damals, als ich Referendar war, wollte mich die Schulleiterin nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zulassen. Diese Zulassung obliegt allein der Schulleitung. Ohne abgeleisteten BdU konnte man zumindest damals nicht zur UPP zugelassen werden. Ich hatte damals einen Unterrichtsbesuch von dem entsprechenden Fachseminarleiter in der 2. Stunde. Als ich den Termin im Sekretariat bekannt gegeben hatte, kam als Antwort der Schulleiterin: "In der 2. Stunde kann ich nicht. Ich komme dann am gleichen Tag in der 5. Stunde in eine andere Klasse und will sehen..." und dann auch gleich mit dem Verweis, daß es um die Zulassung zum BdU geht und das Ganze schriftlich.
Mit dem Schreiben bin ich dann zu meinem Fachseminarleiter, der gleich messerscharf darauf schloß, daß eine Nichtzulassung zum BdU eine Nichtzulassung zur UPP zur Folge hat. Entsprechend hat er sich an dem Tag auch noch die 5. Stunde freigeräumt. Wenn es um so gewichtige Entscheidungen geht, wolle er dabei sein. Ich hatte ihn an dem Tag also gleich zweimal zu Gast.
Sein Unterrichtsbesuch in der 2. Stunde lief normal durch, die Nachbesprechung fand in der 3. Stunde statt, fertig.
Als es dann in der 5. Stunde den zweiten Besuch gab, war meine Schulleiterin schon wütend, daß besagter Fachseminarleiter immer noch da war und auch keine Anstalten machte zu gehen. Damit hatte sie nicht gerechnet, daß er auch dieser Stunde beiwohnt. Nach den Geschehnissen vorher hatte ich seinen zweiten Besuch an diesem Tag nicht mehr im Sekretariat bekanntgegeben, nicht, daß sich meine Schulleiterin noch einen dritten Termin aussucht. Das Thema der Stunde im Rahmen des Rechnungswesens war das Eröffnungsbilanzkonto.
In der Nachbesprechung kam von der Schulleiterin: "Hr. Plattyplus, das Thema Eröffnungsbilanzkonto steht nicht in der didaktischen Jahresplanung, damit haben sie etwas unterrichtet, das nicht relevant ist. Entsprechend ist der relevante Lernzuwachs der Schüler gleich null und die Stunde mit der Note 6 zu bewerten."
Antwort meines Fachseminarleiters: "Das Thema Eröffnungsbilanzkonto gehört zum Rechnungswesen und ist auch an dieser Stelle zu unterrichten. Das kann man nicht einfach weglassen. Taucht das Thema in der Didaktischen Jahresplanung ihrer Schule nicht auf, so ist die Jahresplanung unzureichend. Haben sie, sie unterrichten das Fach als Schulleiterin ja selber, diese Thematik in den 40 Jahren ihrer Laufbahn nicht unterrichtet, so haben sie es über all die Jahre fachlich falsch unterrichtet! Ich bewerte den zweiten Unterrichtsbesuch am heuten Tag mit der Note 1,3."
Da konnte mich die Schulleiterin dann nicht mehr über die Nichtzulassung zum BdU rausdrängen und dem Quereinsteiger, den sie vor meinem Referendariatsbeginn schon in der Hinterhand hatte, die Stelle zusagen. Dank meiner paar Stunden BdU konnte keine weitere Stelle für ihn ausgeschrieben werden.
Hätte mein Fachseminarleiter sich nicht bereiterklärt auf den Besuchstermin der Schulleiterin einzugehen und unangekündigt dieser Lehrprobe beizuwohnen, die Schulleiterin hätte mich alleine ohne das Urteil einer weiteren Person rausgekegelt.
Alles an dieser Story ist schlimm und ich bin sehr froh, dass es so geendet ist. Auch wenn wir jetzt ja nur deine Version kennen: Wenn die Zitate korrekt sind, ist das ganz, ganz übel.
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Was für eine Quote soll das sein und welchem Zweck dient diese?
Gibt es vermutlich in Ba-Wü nicht. Ich nehme immer wieder Lehrproben ab und habe davon noch nie etwas gehört.🤷🏼♀️
Wenn man die Beiträge danach noch mal liest, sieht man, dass es die offiziell wohl nie gibt und die Meinungen darüber, ob wirklich Fachleiter:innen so denken, außeinandergehen :).
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Und wieder ein Profil, das ausprobieren will, wie weit man mit ChatGPT-generierten Beiträgen hier im Forum kommt...
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