Beiträge von Schiri

    Betreuung an vier von fünf Tagen (entspricht rechnerisch 80%) von 8-15 Uhr passt grundsätzlich eigentlich gut für eine berufstätige Betreuungsperson, die mehr als 50 prozent Arbeitszeit anstrebt. Soweit meine Theorie.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir aber von unseren Stundenplanern sehr nachvollziehbar vorrechnen lassen, wie problematisch allein das Ausklammern der ersten Stunde ist, sobald es eben mehrere Eltern mit diesem berechtigten Wunsch gibt. Dass es keinen Rechtsanspruch auf diese freie erste Stunde gibt, wurde ja in anderen Beiträgen zur Genüge geklärt.

    Also während ich persönlich "deine Theorie" gut nachvollziehen kann, schadet hier der etwas genauere Perspektivwechsel nicht.

    Meine SL wäre aber sicher dankbar, wenn ich ihr eine Lösung präsentierte, die möglichst viele Stunden beinhaltet. Also da würde ich auf jeden Fall im Gespräch bleiben.

    Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.

    Ja, mir drängt sich auch immer mehr der Eindruck auf, dass es stark von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig ist. Das mit dem "danach läuft das Elterngeld aus" habe ich aber auch schon erfolgreich eingebracht.

    Wie soll sowas auch rechtlich haltbar sein? Bei 12 Wochen Ferien im Jahr wären das ja die 12 Wochen + 2*12 Wochen davor und danach = 36 Wochen, in denen man als Lehrkraft keine Elternzeit nehmen darf.. D.h. Ca. 70% der Zeit im Jahr ist die Elternzeit nicht möglich. Ernsthaft, wer macht solche Regelungen?

    Ah, du warst schneller und hast ähnlich argumentiert wie ich. Nur eins noch: M.E. darf man durchaus IN den Ferien EZ beginnen bzw. enden lassen, so lange es nicht so sehr am Rand liegt, dass eine missbräuchliche Auslegung anzunehmen ist.


    Ich kenne es in der Praxis aber auch so, dass sich immer Lösungen finden lassen, wenn der/die K nicht gerade versucht nur die elf Monate zwischen den Sommerferien zu nehmen.

    Bezogen wird sich hier ja offensichtlich auf die bereits indirekt zitierte "Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW":


    Zitat

    § 11 Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst


    Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden.

    Für mich, der sich da bereits 2x streiten musste, war der Weg immer, die "sachgerechte Begründung" zu liefern.

    Erste Frage wäre daher, wie lange du Elternzeit machen möchtest. Sollten die Herbstferien noch mit abgedeckt sein, kannst du einfach darlegen, dass du mehr Ferienzeit "verschenkst", als du relativ zur freigestellten Zeit "ausnutzt". Also wenn du z.B. 2 Monate Elternzeit für die Eingewöhnung machst, kannst du argumentieren, dass durch das Nichtbezahlen der Herbstferien eine rechtsmissbräuchliche Terminierung deiner Elternzeit offensichtlich nicht vorliegen kann. Auch kannst du darlegen, dass dich die Alternative, nämlich das Nehmen von Elternzeit ab dem 20.7. unverhältnismäßig stark benachteiligen würde, weil du so viel Zeit, die dir teilweise als Jahresurlaub zusteht, mit Elternzeit belegen müsstest.


    Das muss man natürlich etwas verständlicher formulieren, aber du weißt sicher, worauf ich abziele :). Wie lange planst du denn die EZ?

    Ob diese Verordnung an sich haltbar ist (meine Vermutung ist auch, dass dem eher nicht so ist), sei an dieser Stelle mal ausgeklammert.

    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Letzteres!

    Toms Beitrag erklärt es doch anschaulich. Im Schnitt bekommst du vermutlich 1/3 über die Steuer zurück wenn es dir mit 100% angerechnet wird.


    "ANGERECHNET" = dein zu versteuerndes Einkommen wird um diesen Betrag reduziert, du zahlst also auf 100% der Summe X (400€ Klassenfahrt) keine Steuern, bekommst diese Steuern (vll. 150€) also zu 100% wieder.

    Was denkt ihr? Oder bin ich zu "empfindlich"?

    Danke für eure Einschätzungen

    Da du so direkt darum bittest: auf mich wirkt es "zu empfindlich". Scheinbar seid ihr nicht ganz im Reinen auseinander gegangen und du ärgerst dich jetzt. Schließ einfach ab damit, denn was willst du erreichen?


    Eine Entschuldigung erscheint mir unwahrscheinlich und einen Schaden als Grundlage für Schadenersatzansprüche nachzuweisen, dürfte dir schwer fallen, oder?

    Hallo, kurze Nachfrage: Ich wohne im Gebiet der Bezirksregierung Köln, meine Schule liegt im Gebiet der Bezirksregierung Düsseldorf. Meine Einschätzung: abwarten was morgen passiert, evt. dann absagen. Ich bin Angestellter. Ist das so korrekt??, Bitte kurzes Meinungsbild. LG

    Warum solltest du absagen? Das bezieht sich doch nur auf die SuS.


    Edit: Miss Miller war schneller

    10 kW Peak sind rund 35 Platten, jede Platte kann ich locker hochheben. Als Frau. Und so schwer sind die Dachhaken auch nicht, ich denke da kommt man nicht auf 1 t pro 10 kW Peak.

    Unterstützung von mir! Also ich behaupte mal, dass man für ~10kWp heute maximal 23-24 Platten braucht. Das sind dann bei 21,9 kg (unsere Module) doch noch längst keine 1000kg, auch mit UK nicht. Wenn man dann noch überlegt, dass sich das auf ~50m² verteilt, also deutlich unter 20kg/m² belastet, dann würde ich mir bei halbwegs neuen Dächern auch keine Sorgen machen.

    und hat zusätzlich noch eine Klassenarbeit auf den letzten Drücker (ich muss freitags schreiben und dienstags ist Notenschluss bei uns), da entbinden wir sie wenigstens von der Präsenzpflicht bei der Konferenz. Oder bin ich da zu engstirnig?

    Das ist ein Punkt, wo man im aktuellen Fall ggf noch ansetzen könnte. Manche Bundesländer erlauben der SL für besondere Korrekturbelastungen eine Lehrkraft von anderen Aufgaben freizustellen ("Korrekturtag"). In NRW ist der Rechtsrahmen dafür Recht schwammig, da liegt es ausschließlich am Wohlwollen der SL, aber vielleicht sieht das in RLP ja anders aus. Weiß das jemand?


    Ansonsten muss auch klar sein, dass sich deine reduzierte (!) Arbeitszeit nicht erhöht aufgrund dieser Klassenarbeit. Wenn sie also nicht im Rahmen deiner Stundenzahl bus Dienstag machbar ist, dann weise im Gespräch vorher darauf hin (ggf mit der o.g. Bitte um Entlastung) und im Zweifel kommen die Noten halt verspätet.


    Muss man natürlich im Einzelfall abwägen, wie groß die Korrekturbelastung im konkreten Fall ist.

    Hallo zusammen,


    hat jemand von euch einen Tipp für ein schönes großes Ferienhaus für ca 16 Personen? Gern im Umkreis von maximal 2,5 Stunden um Hannover.


    Danke und liebe Grüße

    Wir sind mit ähnlichen Anliegen zuletzt bei Airbnb erfolgreich gewesen.

    Aber die Extratermine müssen auch für Teilzeitkräfte geteilt werden, das heißt an einer von vier Konferenzen solltest du zuhause bleiben dürfen. Da passiert ja sowieso selten etwas relevantes. Das kannst du einfordern.

    Da wir beide in NRW sind: Das lese ich in der ADO etwas anders.

    Zitat

    § 17

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. [..]

    Ich lese das so, dass in der Tat anteilig reduziert werden soll (1), Klassenleitungen, Konferenzen und Prüfungen aber von so hervorgehobener Relevanz sind, dass das da eben nicht immer möglich ist (2). Was "in der Regel" in der Regel bedeutet, wissen wir ja alle: So, wie die SL es will.

    Edit/ Ergänzung: Ich habe gerade mal die kommentierte Version der ADO aufgeschlagen und da steht, dass "soweit sich eine [..] Gesamtbelastung ergibt, die nicht mehr proportional zur Verringerung der Pflichtstundenzahl ist [..] ein Ausgleich etwa durch Entlastung bei der Heranziehung zu Vertretungsunterricht, Aufsichtsführung oder anderen außerunterrichtlichen Aufgaben herbeigeführt" werden soll. Das kann aber auch im darauffolgenden Schuljahr geschehen.

    Zu "in der Regel" steht dort übrigens: "... bedeutet, dass in Ausnahmefällen auf die Teilnahme an Konferenzen [..] verzichtet werden kann" und dass nach Relevanz der Konferenzen differenziert werden soll. Aber, wie oben geschrieben, liegt diese Einschätzung wohl in der Hand der SL.

    Ein letztes Mal^^: Derartige Dinge gehören dann in ein anständiges TZ-Konzept.

    Bei mir sind die Parameter fast identisch! Ich kann deine Sichtweise persönlich also sehr gut nachvollziehen. Meine Antwort stellt ausschließlich die Rechtslage in NRW dar und die ist wie o.g. beschrieben. Ich habe mich schon über mehrere dieser Punkte mit der SL "gestritten", vor allem über den der Mehrarbeit inkl. Klausur. Recht bekommen habe ich seltenst. Lediglich der halbe freie Tag an Studientagen ist ein kleiner Erfolg.


    Kurzfristig sehe ich keine Lösung. Mittelfristig:

    Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).


    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Also ich kann nur für NRW sprechen, aber da sind alle von dir genannten Beispiele Dienstpflichten, die zu erfüllen sind. Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).


    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Teilzeit wegen Kitagebüren lohnt. Die steigen in recht engen Stufen. Da spart man nur, wenn man die wenigen Stunden mit Großeltern ohne Kita abdecken kann/ möchte.

    Tatsächlich lohnt es sich aber, da genau nachzurechnen. Ich habe einmal bewusst eine Stunde weniger gemacht, als geplant, weil wir sonst im Jahreseinkommen in die nächtste Gehaltsstufe gesprungen wären, was fast 1800€ Kitakosten ausgemacht hätte - da hätte sich das Arbeiten wirklich kaum gelohnt.


    (Ironie der Geschichte: Im Dezember gab es dann die dicke Nachzahlung wegen der hier vielfach diskutierten Familienzuschläge und schwupps, durften wir dem Kita-Träger natürlich alles nachzahlen;()

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