Beiträge von Schiri

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde mir gesagt, dass sogar 2 Punkte für A15 reichen? Kann aber auch sein das ich zu dem Zeitpunkt schon im Delirium war,

    Bestenauslese. Wenn du mit zwei Punkten der Beste bist, wirst du wohl zumindest die Aufgabe für neun Monate zur Erprobung übertragen bekommen... aber gibt's das wirklich, dass sich jemand mit zwei Punkten durchsetzt?

    Tja, ich sehe die Krux darin, dass ich das Revisionsverfahren zur A14-Stelle dann noch bei meiner "alten Schulleitung" durchlaufen muss, um mich mit jener Beurteilung an der neuen Schule zu bewerben. Wie ich da abschneide, ist ja logisch ;) - nachdem ich gehen will.

    Deshalb ist es wohl besser, bereits eine A14-Stelle innezuhaben und dann ohne irgendwelche Regulierungen die Schule "leichter" wechseln zu können.

    Zu 1.: Es kann sein, dass die Bewertung tendenziell dann nicht so sehr übers Ziel hinaus schießt wie bei einer hausinternen Besetzung, die man auf jeden Fall durchbringen will. Unter der tatsächlichen Leistung zu bewerten hingegen wäre dermaßen unprofessionell, dass ich es nur den wenigsten SL zutrauen würde. Das Vertrauensverhältnis wäre danach ja auch massivst gestört.


    Zu 2.: wie chilipaprika sagt: Je höher die Besoldungsstufe, desto schwieriger erfahrungsgemäß die Versetzung. Mit A14 geht's i.d.R. allerdings noch.


    Ich würde mich bewerben. Der Aufwand ist überschaubar und du hast m.E. mehr zu gewinnen als zu verlieren.

    5 Punkte sind für Götter ! Frei nach Bastian Bielendorfer. Mir wurde bei meiner Revision letzte Woche gesagt, dass 5 Punkte für Revisionen auf SL oder Dezernate vorbehalten seien.


    Wobei das scheinbar nur für unseren Bez. Reg. im Norden NRW gilt.

    Balsam auf meine 4-Punkte-Seele 😀. Ich kenne allerdings auch einen 5-Punkter unterhalb SL. Andere BR aber vermutlich...

    Zu ergänzen ist auch, dass die Hauskandidaten ja schon allein dadurch einen großen Vorteil haben, dass die eigene SL meistens wohlwollend ist, was sich auch in deren Beurteilung ausdrücken kann.


    Und wenn es so kommt, wie du es dir wünschst: Bei uns ist es in den letzten zehn Jahren zweimal passiert, dass externe kamen, obwohl jemand "vorgesehen" war (beide top Bewertung, dann war u.a. das Dienstalter ausschlaggebend) und die K sind natürlich auch vollintegriert! Wenn es da Vorbehalte gegen sollte (was in der Tat unprofessionell wäre), können die im Alltag doch sehr schnell abgebaut werden.


    Viel Erfolg!

    Die Frage kam gerade bei einem jungen Vater im Kollegium auf und unser Stand ist nach wie vor, dass diese Verordnung noch nicht umgesetzt wurde. Das ist offensichtlich nicht rechtens und ein Vater verklagt wohl auch aktuell die Bundesregierung, aber viel Hoffnung würde ich mir mit einem Schreiben an die Bezirksregierung nicht machen.


    Edit: ich kann nicht aus meiner Lehrerhaut: Die EU macht keine Gesetze, sondern verabschiedet nur Verordnungen und Richtlinien ;-).

    Wenn die Hälfte der SuS nur mangelhafte Leistungen in Französisch erbringen würden gemessen an dem, was sie nach zwei Jahren können sollten, dann bekämen sie natürlich eine dementsprechende Note.

    Ich bin hier fast immer deiner Meinung, aber hier bin ich ganz klar bei chilipaprika! Ich habe drei Schulen erlebt (reicher Vorort einer reichen Stadt und immernoch mittelmäßige Gesamtschule als die zwei Extreme) und wenn ich mit dem Anspruch meiner Ref-Schule (der reiche Vorort) an die Gesamtschule gegangen wäre, dann hätte ich keine sechs Noten mehr zur Verfügung gehabt, sondern nur 3-6. Das kann die Lösung auch nicht sein. Ich muss hier ans Bildungswissenschafts-Studium denken: Soziale und individuelle Bezugsnorm sind wichtig. Genau wie Chili spreche ich hier natürlich nicht vom Abi, sondern vom Weg dorthin.
    Wobei - anekdotisch, ich weiß - es gibt durchaus K, die nach der Zweitkorrektur der anderen Schulform mit gymnasialer Oberstufe steif und fest behaupten, da sei auch im Abi ein de facto Unterschied von einer Note...

    So, es ist mal wieder soweit :verliebt: .
    ET Mitte Juli, Ferienende Mitte August. Elternzeit will ich natürlich erst Mitte August beginnen, weil sonst 50% meiner Zeit zu Hause aus Ferien bestünde (fast komplett Sommer und Herbst). Wenn ich EZ von Mitte August bis Mitte Oktober nehmen darf, sind es immer noch 23% Ferien.
    Ich habe soeben das Formular zur Anmeldung (!) der EZ ausgefüllt und direkt eine Seite mit Sachgründen mitgeschickt. Drückt mir die Daumen, dass es einfach durchgeht - ich habe momentan keine Nerven für wochenlangen Schriftverkehr :autsch: .
    Falls jemand noch einen guten Tipp hat: Immer her damit :) - aber vieles wurde in diesem Thread ja schon gesagt.

    Ganz herzlichen Dank für eure Antworten!


    Nutzt denn jemand die Ritterbach Verlag Materialien (bspw. Schul-Welt)?

    Schul-Welt blättere ich durch wenn sie im Lehrerzimmer liegt. Für Schulrecht wäre das jetzt nicht meine erste Adresse. Eher ist es so, dass ich da manchmal auf spannende Berichte im Kontext Schul- und Unterrichtsentwicklung stoße.

    Für mein letztes Revisionsverfahren habe ich fürs Schulrecht die Online-Version der BASS durchgelesen (aber ja, ohne Kommentar) und für den Bereich Schulrecht folgende Lektüren gehabt:


    https://www.wingenverlag.de/in…15&main_kat=2&start=0&nr=


    - dort vergriffen, aber wird man im Netz wohl finden


    https://www.thalia.de/shop/hom…HsqCyhn3AZQxoC3C0QAvD_BwE

    Da wurde sehr viel mit Fallbeispielen gearbeitet - manche realitätsnäher als andere :).


    Fand ich beides gut zu lesen und hat viel von dem abgedeckt, was für mich relevant oder spannend (vor allem letzteres 😀) war.

    Wie macht ihr das beim Abitur?

    Ich glaube, das machen die Jahrgangsleitungen. Bin aber gerade nicht sicher.


    Ich war immer beim Herunterladen und Kopieren von Fächern, die ich NICHT habe.

    Ok, danke. Dann hat er vermutlich recht. Hoffe trotzdem noch, einen Blick in die Verfügung werfen zu können 😀.



    aber was befürchtest du denn, das beim Kopieren von Prüfungen schiefgehen könnte

    Ach, ich weiß auch nicht so Recht. Nachdem NRW aber zuletzt ja bundesweit in den Schlagzeilen war, weil zB der Abi-Download schief ging, will ich einfach nicht die nächste produzieren, weil ich nicht merke, dass das Formelblatt Teil der Prüfung und nicht des Erwartungshorizonts ist oder so. Aber ich glaube schon auch, dass es eigentlich idiotensicher ist ...


    Bei uns ist immer jemand mit dem Fach, der/die aber nicht in der 10 unterrichtet, beim Kopieren mit dabei.

    So hatte ich eben die Formulierung aus der Verfügung auch verstanden, aber nun liegt sie mir leider nicht mehr vor ... Muss ich Montag mal buddeln, um endgültige Klarheit zu gewinnen.


    Danke schon mal an euch :)

    Liebe Kolleginnen,


    ich habe eine kurze Frage: Ich unterrichte in Jg. 10 Englisch (Gym NRW) und soll daher nicht bei der Vervielfältigung der zentralen Englischprüfungen dabei sein. Soweit so gut. Jetzt soll ich aber stattdessen Mathe kopieren (keines meiner Fächer). Ich gehe rein logisch davon aus, dass Fachkolleg:innen (also z.B. Englischlehrkräfte in meinem Fall), die nicht in der 10 eingesetzt sind, kopieren sollten und nicht fachfremde Lehrkräfte. In meiner Vorstellung verringert das zumindest das Risiko, dass beim Kopieren noch etwas schief geht...
    Liegt der Denkfehler bei mir oder beim zuständigen Koordinator?
    Normalerweise würde ich ja selbst nachschlagen, aber der "Teil B" der relevanten Verfügung wird ja bewusst nicht veröffentlicht.

    Sollte ich mich irren, freue ich mich über Aufklärung. Sollte der Koordinator irren, freue ich mich natürlich über entsprechende Hinweise, nehme aber gerne auch die relevante Textstelle der Verfügung per PN :).

    Danke und ein schönes Wochenende!

    1. Danke für die freundliche Antwort :).

    2. Da du ja wusstest, dass es sich beim TE wohl um einen Mann handelt, habe ich die Aussage ("Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.") als allgemeingültig verstanden. Insofern stimme ich dir auch zu, dass wir wohl aneinander vorbei geschrieben haben :).

    Danke auch für die Funfacts ;).

    Das betrifft aber nur Basis EG, EG Plus kann weiterhin zeitgleich bezogen werden - und es ging ja eher um die Aussage, dass nach 4 Wochen nach der Geburt der Ersteller nicht arbeiten könne und das geht ja auf jeden Fall, da das „Arbeitsverbot“ nur die Mutter betrifft.

    "Stimmt! Hatte ich gar nicht auf dem Schirm, danke für den Hinweis" hätten es auch getan ;). Du weist immerhin explizit auf "min. 2 Monate Basis-EG" hin und dass ein Kommentar das Geschlecht des TE verwechselt, ist für die falsche Aussage irrelevant.

    Richtig! :)


    Angenommmen ich würde keine Elternzeit beantragen und das Kind käme zwei Wochen nach Termin. Dann hätte ich noch 4 Tage frei, bis das Schuljahr beginnen würde. Gäbe es dann irgendeine Möglichkeit, die erste Schulwoche unbezahlt frei zu bekommen?

    Theoretisch kannst du unbezahlten Sonderurlaub beantragen. In der Praxis ist mir kein ähnlicher Fall bekannt, wo das die Lösung war.

    Der Ersteller hat keinen Mutterschutz, da nicht gebährend ;-).

    Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.

    ChatNoir88, dein Kind ist wohl vor April 2024 geboren ;). Seit jetzt kann noch maximal ein Monat parallel EG bezogen werden (MuSchu gehört dazu). Ergo stimmt die Aussage nicht mehr.

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