Beiträge von Schiri

    Vielen Dank. Es geht und ging mir nicht um das eigene Erstellen der FE, sondern um das Eintreiben dieser als KL, da die 5 gebenden Fachlehrer der Ansicht sind, ebenso wie die Mittelstufenkoordination, dass eine FE nicht nötig sei, da ja die Schule verlassen wird. ...daher geht es mir einfach um einen Paragraphen , Dienstanweisung etc. ... Absatz 3 habe ich auch gelesen und ich interpretiere ihn genauso: Nichtversetzung gleich FE. Wenn Schüler Schule verlässt aufgrund der Nichtversetzung ist für mich eine FE erforderlich

    Mittelstufenkoordination schriftlich bitten, dir das nochmal zu bestätigen und deine Auslegung darlegen. Mehr kann man m.E. nicht von dir verlangen.


    Dass das Fehlen der FE für den S von großem Nachteil ist, vermag ich aus meiner Erfahrung heraus nicht zu sehen... Daher würde ich's dann gut sein lassen.

    Formal, da es in Baden-Württemberg für dienstliche Nutzung verboten ist.

    Privat nutze ich Messenger eher nicht, da ich ja auch mein Smartphone kaum nutze.

    Es gab auch andere Zeiten in meinem Leben, bis ich feststellte, dass es ein großer Zeitfresser ist. Und ich moch dauernd ablenken ließ. Und was WhatsApp a ging, ganz viel Müll versendet wurde.

    Am PC sitze ich immer noch insgesamt so eine Stunde am Tag (privat), das reicht mir.

    Oh, das macht mir Hoffnung, dass ich die "Wende" auch mal schaffe :sterne:

    Und wer entlohnt mich dafür? Wenn ein e Auto hätte, würde ich mit den Batterie damit nicht verschleißen lassen.

    Setz dich mal mit dynamischen Stromtarifen auseinander, dann erübrigt sich deine Frage. Beispiel: Ich habe (trotz hoher Netzgebühren hier) dieses Jahr schon Strom für unter drei Cent (inkl. aller Steuern und Gebühren) beziehen können. Nettopreis war, glaube ich, minus 16,x Cent, weil so ein großer Überschuss vorhanden war. Wenn du damit die (heutzutage sehr langlebige) Batterie füllst und dann die nächsten fünf Tage keinen Strom mehr beziehen musst, hast du ordentlich was gespart und zur Netzstabilität beigetragen :).

    Also ich wünschte mein Auto könnte das!

    Kleines Update vom Verlag:

    Es ist also tatsächlich so, dass das Lehrwerk für LK unseres Schwerpunkts nicht zugelassen ist.

    Ich denke, wir führen für den LK gar kein Lehrwerk ein, nehmen zu 90% dieses Lehrwerk und machen den Rest selbst.


    Da wir auf digitale Varianten setzen (erstmals!) ist es übrigens verschmerzbar, wenn wir zum neuen KLP ein neues Lehrwerk bräuchten.

    Danke für die Rückmeldungen!

    Liebe Schwarmintelligenz,


    wir möchten (müssen nach 9 Jahren jetzt wirklich) ein neues Lehrwerk für GK und LK im Fach Sozialwissenschaften-Wirtschaft einführen. Die Datenbank des Landes mit zugelassenen Lehrwerken (VZL.NRW – Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel) weist aber insbesondere für den LK (es soll ein Lehrwerk für beide Kursarten sein) nur zwei Lehrwerke aus (Blickpunkt Sowi und Politik-Wirtschaft-Gesellschaft). Das von uns favorisierte Sowi NRW z.B. ist das nur für den GK gelistet.

    Zu allem Überfluss ist der neue Sek II KLP für Sowi ja auch immer noch nicht da. Auf diesem werden die Zulassungen meinem Verständnis nach ja aber fußen.


    Konkrete Fragen:
    1. Kann es sein, dass aktuell nur zwei Bücher für dieses Fach im LK zugelassen sind in NRW oder verstehe ich was falsch?

    2. Weiß jemand irgendwas, ab wann wir mit dem KLP rechnen können?

    3. Weiß jemand, wie lange es danach dauert, bis die Schulbuchzulassungen überarbeitet werden?
    4. Falls es wirklich so ist, wie es sich für mich darstellt: Was würdet ihr machen? Ein halbes Jahr improvisieren? Ich bin echt überfragt.


    Danke :)!

    Es ist genau so, wie s3g4 sagt. Bewerbung an Bezirksregierung (formlos), Beurteilung durch deine SL, (lange) warten, dann zum Halbjahr oder Schuljahr die Schule wechseln.


    Fun fact: Ich befinde mich gerade in einem Verfahren, das im Dezember 2023 begonnen hat. Revisionstermin ist jetzt Dezember 2024. Zeitpunkt der Besetzung laut Ausschreibung? Schnellstmöglich! 😁

    Den Fall habe ich neulich noch halbwegs offiziell diskutiert und ich zitiere sinngemäß, die beiden Hauptaussagen:

    1. "Bis heute hat noch kein Gericht endgültig darüber entschieden, ob Schule jetzt öffentlich ist", oder nicht und kleiner gruener frosch sagt ja zu recht:

    Zitat


    Ob die Schulklasse ein öffentlicher Raum ist oder eine geschlossener, nicht-öffentlicher Raum --- darüber streiten sich die Geister.

    Wahrscheinlich scheuen die Rechteinhaber diese höchstrichterliche Entscheidung, weil sie jetzt noch mit mittelmäßigem Erfolg irgendwelche Lizenzpakete an Schulen verkaufen können.

    Grobe Fahrlässigkeit kann dir auf jeden Fall bei der aktuellen Rechtslage keiner vorwerfen, wenn du es einfach machst.



    2. "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde mir gesagt, dass sogar 2 Punkte für A15 reichen? Kann aber auch sein das ich zu dem Zeitpunkt schon im Delirium war,

    Bestenauslese. Wenn du mit zwei Punkten der Beste bist, wirst du wohl zumindest die Aufgabe für neun Monate zur Erprobung übertragen bekommen... aber gibt's das wirklich, dass sich jemand mit zwei Punkten durchsetzt?

    Tja, ich sehe die Krux darin, dass ich das Revisionsverfahren zur A14-Stelle dann noch bei meiner "alten Schulleitung" durchlaufen muss, um mich mit jener Beurteilung an der neuen Schule zu bewerben. Wie ich da abschneide, ist ja logisch ;) - nachdem ich gehen will.

    Deshalb ist es wohl besser, bereits eine A14-Stelle innezuhaben und dann ohne irgendwelche Regulierungen die Schule "leichter" wechseln zu können.

    Zu 1.: Es kann sein, dass die Bewertung tendenziell dann nicht so sehr übers Ziel hinaus schießt wie bei einer hausinternen Besetzung, die man auf jeden Fall durchbringen will. Unter der tatsächlichen Leistung zu bewerten hingegen wäre dermaßen unprofessionell, dass ich es nur den wenigsten SL zutrauen würde. Das Vertrauensverhältnis wäre danach ja auch massivst gestört.


    Zu 2.: wie chilipaprika sagt: Je höher die Besoldungsstufe, desto schwieriger erfahrungsgemäß die Versetzung. Mit A14 geht's i.d.R. allerdings noch.


    Ich würde mich bewerben. Der Aufwand ist überschaubar und du hast m.E. mehr zu gewinnen als zu verlieren.

    5 Punkte sind für Götter ! Frei nach Bastian Bielendorfer. Mir wurde bei meiner Revision letzte Woche gesagt, dass 5 Punkte für Revisionen auf SL oder Dezernate vorbehalten seien.


    Wobei das scheinbar nur für unseren Bez. Reg. im Norden NRW gilt.

    Balsam auf meine 4-Punkte-Seele 😀. Ich kenne allerdings auch einen 5-Punkter unterhalb SL. Andere BR aber vermutlich...

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