Beiträge von Schiri

    Die Frage kam gerade bei einem jungen Vater im Kollegium auf und unser Stand ist nach wie vor, dass diese Verordnung noch nicht umgesetzt wurde. Das ist offensichtlich nicht rechtens und ein Vater verklagt wohl auch aktuell die Bundesregierung, aber viel Hoffnung würde ich mir mit einem Schreiben an die Bezirksregierung nicht machen.


    Edit: ich kann nicht aus meiner Lehrerhaut: Die EU macht keine Gesetze, sondern verabschiedet nur Verordnungen und Richtlinien ;-).

    Wenn die Hälfte der SuS nur mangelhafte Leistungen in Französisch erbringen würden gemessen an dem, was sie nach zwei Jahren können sollten, dann bekämen sie natürlich eine dementsprechende Note.

    Ich bin hier fast immer deiner Meinung, aber hier bin ich ganz klar bei chilipaprika! Ich habe drei Schulen erlebt (reicher Vorort einer reichen Stadt und immernoch mittelmäßige Gesamtschule als die zwei Extreme) und wenn ich mit dem Anspruch meiner Ref-Schule (der reiche Vorort) an die Gesamtschule gegangen wäre, dann hätte ich keine sechs Noten mehr zur Verfügung gehabt, sondern nur 3-6. Das kann die Lösung auch nicht sein. Ich muss hier ans Bildungswissenschafts-Studium denken: Soziale und individuelle Bezugsnorm sind wichtig. Genau wie Chili spreche ich hier natürlich nicht vom Abi, sondern vom Weg dorthin.
    Wobei - anekdotisch, ich weiß - es gibt durchaus K, die nach der Zweitkorrektur der anderen Schulform mit gymnasialer Oberstufe steif und fest behaupten, da sei auch im Abi ein de facto Unterschied von einer Note...

    So, es ist mal wieder soweit :verliebt: .
    ET Mitte Juli, Ferienende Mitte August. Elternzeit will ich natürlich erst Mitte August beginnen, weil sonst 50% meiner Zeit zu Hause aus Ferien bestünde (fast komplett Sommer und Herbst). Wenn ich EZ von Mitte August bis Mitte Oktober nehmen darf, sind es immer noch 23% Ferien.
    Ich habe soeben das Formular zur Anmeldung (!) der EZ ausgefüllt und direkt eine Seite mit Sachgründen mitgeschickt. Drückt mir die Daumen, dass es einfach durchgeht - ich habe momentan keine Nerven für wochenlangen Schriftverkehr :autsch: .
    Falls jemand noch einen guten Tipp hat: Immer her damit :) - aber vieles wurde in diesem Thread ja schon gesagt.

    Ganz herzlichen Dank für eure Antworten!


    Nutzt denn jemand die Ritterbach Verlag Materialien (bspw. Schul-Welt)?

    Schul-Welt blättere ich durch wenn sie im Lehrerzimmer liegt. Für Schulrecht wäre das jetzt nicht meine erste Adresse. Eher ist es so, dass ich da manchmal auf spannende Berichte im Kontext Schul- und Unterrichtsentwicklung stoße.

    Für mein letztes Revisionsverfahren habe ich fürs Schulrecht die Online-Version der BASS durchgelesen (aber ja, ohne Kommentar) und für den Bereich Schulrecht folgende Lektüren gehabt:


    https://www.wingenverlag.de/in…15&main_kat=2&start=0&nr=


    - dort vergriffen, aber wird man im Netz wohl finden


    https://www.thalia.de/shop/hom…HsqCyhn3AZQxoC3C0QAvD_BwE

    Da wurde sehr viel mit Fallbeispielen gearbeitet - manche realitätsnäher als andere :).


    Fand ich beides gut zu lesen und hat viel von dem abgedeckt, was für mich relevant oder spannend (vor allem letzteres 😀) war.

    Wie macht ihr das beim Abitur?

    Ich glaube, das machen die Jahrgangsleitungen. Bin aber gerade nicht sicher.


    Ich war immer beim Herunterladen und Kopieren von Fächern, die ich NICHT habe.

    Ok, danke. Dann hat er vermutlich recht. Hoffe trotzdem noch, einen Blick in die Verfügung werfen zu können 😀.



    aber was befürchtest du denn, das beim Kopieren von Prüfungen schiefgehen könnte

    Ach, ich weiß auch nicht so Recht. Nachdem NRW aber zuletzt ja bundesweit in den Schlagzeilen war, weil zB der Abi-Download schief ging, will ich einfach nicht die nächste produzieren, weil ich nicht merke, dass das Formelblatt Teil der Prüfung und nicht des Erwartungshorizonts ist oder so. Aber ich glaube schon auch, dass es eigentlich idiotensicher ist ...


    Bei uns ist immer jemand mit dem Fach, der/die aber nicht in der 10 unterrichtet, beim Kopieren mit dabei.

    So hatte ich eben die Formulierung aus der Verfügung auch verstanden, aber nun liegt sie mir leider nicht mehr vor ... Muss ich Montag mal buddeln, um endgültige Klarheit zu gewinnen.


    Danke schon mal an euch :)

    Liebe Kolleginnen,


    ich habe eine kurze Frage: Ich unterrichte in Jg. 10 Englisch (Gym NRW) und soll daher nicht bei der Vervielfältigung der zentralen Englischprüfungen dabei sein. Soweit so gut. Jetzt soll ich aber stattdessen Mathe kopieren (keines meiner Fächer). Ich gehe rein logisch davon aus, dass Fachkolleg:innen (also z.B. Englischlehrkräfte in meinem Fall), die nicht in der 10 eingesetzt sind, kopieren sollten und nicht fachfremde Lehrkräfte. In meiner Vorstellung verringert das zumindest das Risiko, dass beim Kopieren noch etwas schief geht...
    Liegt der Denkfehler bei mir oder beim zuständigen Koordinator?
    Normalerweise würde ich ja selbst nachschlagen, aber der "Teil B" der relevanten Verfügung wird ja bewusst nicht veröffentlicht.

    Sollte ich mich irren, freue ich mich über Aufklärung. Sollte der Koordinator irren, freue ich mich natürlich über entsprechende Hinweise, nehme aber gerne auch die relevante Textstelle der Verfügung per PN :).

    Danke und ein schönes Wochenende!

    1. Danke für die freundliche Antwort :).

    2. Da du ja wusstest, dass es sich beim TE wohl um einen Mann handelt, habe ich die Aussage ("Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.") als allgemeingültig verstanden. Insofern stimme ich dir auch zu, dass wir wohl aneinander vorbei geschrieben haben :).

    Danke auch für die Funfacts ;).

    Das betrifft aber nur Basis EG, EG Plus kann weiterhin zeitgleich bezogen werden - und es ging ja eher um die Aussage, dass nach 4 Wochen nach der Geburt der Ersteller nicht arbeiten könne und das geht ja auf jeden Fall, da das „Arbeitsverbot“ nur die Mutter betrifft.

    "Stimmt! Hatte ich gar nicht auf dem Schirm, danke für den Hinweis" hätten es auch getan ;). Du weist immerhin explizit auf "min. 2 Monate Basis-EG" hin und dass ein Kommentar das Geschlecht des TE verwechselt, ist für die falsche Aussage irrelevant.

    Richtig! :)


    Angenommmen ich würde keine Elternzeit beantragen und das Kind käme zwei Wochen nach Termin. Dann hätte ich noch 4 Tage frei, bis das Schuljahr beginnen würde. Gäbe es dann irgendeine Möglichkeit, die erste Schulwoche unbezahlt frei zu bekommen?

    Theoretisch kannst du unbezahlten Sonderurlaub beantragen. In der Praxis ist mir kein ähnlicher Fall bekannt, wo das die Lösung war.

    Der Ersteller hat keinen Mutterschutz, da nicht gebährend ;-).

    Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.

    ChatNoir88, dein Kind ist wohl vor April 2024 geboren ;). Seit jetzt kann noch maximal ein Monat parallel EG bezogen werden (MuSchu gehört dazu). Ergo stimmt die Aussage nicht mehr.

    Mein Plan wäre sowieso gewesen, maximal 4 Wochen zu nehmen. Später dann nochmal 4 Wochen, um Elterngeld zu erhalten.

    Die zweiten vier Wochen dann zu einem Zeitpunkt, wo deine Partnerin nicht mehr bezieht? Also ich an deiner Stelle würde nicht anmelden. Du kannst ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten, und die sprechen m.E. eine eindeutige Sprache: Geburt vor Termin oder um den Termin ist deutlich wahrscheinlicher als eine Geburt länger nach dem Termin.

    Konkrekt zusammengefasst: Kann ich die Elternzeit ankündigen, jedoch nur dann tatsächlich wahrnehmen, wenn das Kind deutlich später als berechnet kommt? Kommt es "pünktlich" oder zu früh, würde ich die Elternzeit nicht benötigen.

    Nein, kannst du nicht. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit (und dein Vorhaben sehe ich gleichwertig) nur mit ausdrücklicher Zustimmung des RP und die ist hier wohl nicht zu erwarten. Ich würde nichts beantragen.

    Was ist schlimmer? Ein neues Thema eröffnen, wo es doch bestehende ähnliche Beiträge gibt, oder einen Thread ausgraben, der älter ist als die meisten unserer SuS?

    Nun ja, ich habe mich für letzteres entschieden, weil ich mal wieder auf das Kreativpotenzial dieses Forums hoffe :).
    Eine liebe Kollegin wird bald 40 und ich möchte ihr eine Kleinigkeit schenken. Sie ist sehr engagiert im Bereich Schul- und Unterrichtsentwicklung, bekleidet allerdings keine entsprechende Funktion. Da ich mir gut vorstellen könnte, sie perspektivisch in einer (Teil)leitungsfunktion zu sehen, hatte ich an ein Buch in diese Richtung gedacht. Das "Standardwerk überhaupt" konnte ich jetzt aber nicht finden. Spannend finde ich Bücher in Richtung Projektmanagement, die aber eig. nie auf Schule abzielen oder im Bereich "Selbstreflexion/ Coaching von (angehenden) Führungskräften".

    Ich weiß nicht, ob ihr mit den vagen Infos etwas anfangen könnt, aber vielleicht hat ja jemand eine spannende Idee :).

    Besten Dank!

    Also ist Mai einfach ein schlechter Zeitpunkt, um mit dem Ref fertig zu werden? Die meisten Stellen sind für Ersatzschulen ausgeschrieben... Da kann ich gar nicht einschätzen wie die bezahlen. Wenn der Tenor ist, dass es zum neuen Schuljahr besser aussieht gibt mir das zumindest etwas Hoffnung... Ich dachte eigentlich immer mit Chemie hatte man gute Karten. Scheinbar gibt es nur leider noch weniger Bedarf als Angebot

    Grob geschätzt würde ich behaupten, 90% der Planstellen kommen zum Ganz- oder zum Halbjahr (eben mit 2-4 Monaten Vorlaufzeit). Also unbedingt entspannen. Das sollte man euch im Seminar aber auch sagen....

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