Beiträge von Schiri

    Gelegentlicher Surface-Nutzer hier.


    Ganz kurz: Am "Tablet" selbst ist hinten ein Ständer dran, der total flexibel ist. Wenn ich was mit dem Stift eintrage, drücke ich das Tablet einfach ein bisschen nach unten (Winkel zum Tisch ca. 30%), wenn ich was mit der Tastatur eingebe, lasse ich es dann sogar meist so, könnte den Ständer aber auch innerhalb einer Sekunde wieder steiler stellen.

    Dazu aus dem General Anzeiger:


    "DÜSSELDORF. Eine neue Dienstanweisung erschwert die dienstliche Nutzung privater Computer. Ein elfseitiges Formular listet auf, welche Vorkehrungen Lehrer treffen müssen, um aus Datenschutzgründen rechtlich nicht angreifbar zu sein. [...]
    Die Landesregierung erlaubt Lehrern die Nutzung privater Computer und Smartphones nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen. In einem neuen elfseitigen Formular, das unserer Redaktion vorliegt, listet das NRW-Schulministerium detailliert auf, welche Vorkehrungen Lehrer treffen müssen, um aus Datenschutzgründen rechtlich nicht angreifbar zu sein. "Sofern Sie die hier aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Daten einhalten, ist eine Haftung für Sie ausgeschlossen", heißt es in dem Papier. Demnach sollen Lehrer sicherstellen, dass ihr privates Betriebssystem regelmäßig aktualisiert und gewartet wird oder dass ein Zugriff auf sensible Schülerdaten beispielsweise durch Whatsapp ebenso wie die Nutzung von USB-Sticks ausgeschlossen ist."


    http://www.general-anzeiger-bo…ehrer-article3815903.html


    Bei uns haben wir dieses Forumlar in der Tat bekommen.

    Da stimme ich dir absolut zu. Ich digitalisiere damit mittlerweile alles mögliche.


    Wer mit OneNote arbeitet und z.B. während der Stunde ein offline-Lernprodukt am Screen bearbeiten will, kann auch gut folgendes AddIn nutzen: https://sourceforge.net/projects/sk-cam/ (Kamera in OneNote integriert)
    Vor allem mit einem Surface o.ä. macht das richtig Spaß und spart die 30-50 Sekunden, die Office Lens und OneNote (bei mir) zu Synchronisation benötigen.


    Aber ich merke, dass wir vll. ein kleines bisschen OffTopic kommen... Pardon:)

    Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu offtopic, aber mich würd's echt mal interessieren:
    Wo liegt den der Vorteil von "Lehrersoftware" gegenüber stinknormalen Worddokumenten (wahlweise Excel, OpenOffice oder sonstwas)? Die Stoffverteilung und Unterrichtsplanung ist einfach eine Liste. Sämtliche Noten ebenso, und die Notenberechnung mit Excel o.Ä ist in drei Minuten selbst geschrieben...
    mal ganz abgesehen von den Datenschutzproblemen bei allen Onlinelösungen.
    Wirklich, ich sehe absolut keinen Gewinn darin, ein zusätzliches Programm anzuschaffen. Erhellt mich

    Ich stelle mir die Frage auch immer mal wieder und es gibt einige kleine Dinge, die mich dann bei Tapucate bleiben lassen (von den Tapucate-Daten muss übrigens nichts online gehen!)
    - Notizen zu SuS nach Sitzordnung erleichtert mir in den Anfangsphasen das Notizen machen
    - Erinnerungsfunktion ist praktisch: z.B. Schiri hat in der letzten Stunde die HA vergessen -> ich kann zu Beginn der nächsten Std daran erinnert werden
    - Viele Funktionen sind vereint: z.B. Checklisten (möchte ich jetzt nicht jedes Mal ein neues Dokument anlegen)
    - Generell finde ich es einfacher das Tablet mit mir rumzuschleppen als z.B. ein Laptop und am Tablet ist Tapucate einfach effizienter wenn es um Eingaben geht als Office Apps.


    Also das sind jetzt alles keine Totschlagargumente für die Office-Lösung, sondern soll nur zeigen, warum ich mich bei der gleichen Frage für eine App-Lösung entschieden habe.


    Ich nutze zur Unterrichtsorganisation übrigens auch OneNote und mache mir häufig mal Fotos von Lernprodukten (korrekterweise allerdings ohne Namen) mit "Office Lens", so dass ich mir das zu Hause nochmal in Ruhe anschauen kann. Find' ich super. Insgesamt würde ich behaupten die Nutzung von OneNote (für die bei uns zum Glück die technische Infrastruktur gegeben ist) hat meinen Unterricht um 10% vielseitiger, um 15% effizienter, um 40% papiersparender und langfristig hoffentlich deutlich einfacher wiederverwertbar gemacht :).

    Also diese "Voraussetzungen" sind bei den mir bekannten Fällen immer so gewesen, dass das ZfsL dir nicht bieten konnte, wofür es dich zugelassen hat (wie im obigen Beispiel), weshalb man dann an eine angrenzende Schule ausgelagert wurde. Also ein Fall, wo das auf Wunsch des LAA geschehen ist, ist mir nicht bekannt (und vermutlich auch nicht wahrscheinlich).

    Das hilft dir jetzt nur begrenzt aber weil das eine Frage ist, die immer wieder auftaucht, hier die Info dazu bei uns in NRW:


    http://www.brd.nrw.de/schule/p…oblatt_Mehrarbeit2010.pdf (S. 4):





    In deinem konkreten Fall wäre es in NRW also so, dass du in der Tat "Minusstunden" bekämst, die du durch nicht entgeltbare Mehrarbeit wieder ausgleichen müsstest, bevor du vergütbare Mehrarbeit leisten kannst. Hoffe, die OffBundesland-Antwort ist nicht schlimm und hilft anderen...


    edit: Da war Valerianus schneller und präziser :)

    Das war bei mir damals im Ref mein Entwurf in Jahrgang 7 - vll. hilfts ja. Ich habe damals noch gelernt, dass "W-Fragen" oft keine wirkliche Problemorientierung sind (hab's natürlich trotzdem drin :D), weil sie so eine Sachorientierung haben...


    Sequenz 1: Einführung in grundsätzliche marktwirtschaftliche Sachverhalte



    Sequenz 2: “König Kunde?! - Gilt das auch für Jugendliche?”


    1. UE “Was ein Markt ist weiß doch jeder, oder? Da kaufen wir doch samstags immer Obst!”




    Schülerorientierte Annäherung an das Thema “Märkte” auf Grundlage verschiedener Cartoons mit anschließender Erarbeitung verschiedener Marktarten. Lernerinvolvierende Planung, welche Themen im Rahmen der Reihe bearbeitet werden sollen.


    2. UE Wo kommt das Geld meiner Eltern eigentlich her und wo geht es hin?”







    Arbeitsteilige, schülerorientierte Erarbeitung des einfachen Wirtschaftskreislaufs auf Grundlage verschiedener fiktiver Szenarien.



    3. UE Warum kostet das neue Smartphone direkt nach der Veröffentlichung viel mehr als ein paar Monate später?”







    Spielerische Erarbeitung des Preisbildungsmechanismus mit Hilfe eines fiktiven Marktszenarios.



    4. UE “Funktioniert der Preisbildungsmechanismus immer oder gibt es auch Ausnahmen?”










    Theoretische Vertiefung der in der vorherigen UE erworbenen Erkenntnisse über den Preisbildungsmechanismus und arbeitsteilige Erarbeitung verschiedener Marktformen und deren Konsequenzen für die Preisbildung.



    5. UE „Bei einem Vertrag müssen immer beide Seiten unterschreiben, richtig?“










    Textbasierte Erarbeitung der Frage, was einen gültigen Vertrag im Allgemeinen ausmacht sowie Sensibilisierung für die Vertragsfähigkeit Jugendlicher.



    6. UE „Warum darf ich mir eigentlich alleine DVDs kaufen aber nicht das neueste Smartphone?“ - Erarbeitung und handlungsorientierte Anwendung und Vertiefung von Kenntnissen über Verbraucherrechte und -pflichten im jugendlichen Alter anhand der lösungsorientierten Bearbeitung verschiedener problembehafteter Szenarien.



    7. UE „Du wolltest doch nur eine Flasche Cola kaufen gehen. Warum hast du denn jetzt wieder 10€ ausgegeben?“


    Auf den Erfahrungen der SuS basierende und mit Hilfe der Think-Pair-Share Methode durchgeführte Erarbeitung der Thematik der Spontankäufe in Supermärkten sowie die textbasierte Erarbeitung der Hintergründe.
    Anschließende Vorbereitung einer Supermarkterkundung.

    8. UE „Sind Supermärkte wirklich so genau durchgeplant wie es im Buch steht ?“










    Durchführung der Supermarkterkundung und anschließende differenzierte Reflektion ebendieser.


    9. UE „Was habe ich in dieser Reihe gelernt und was bringt es mir für die Zukunft?“










    Arbeitsteiliges Verfassen eines Schülerzeitungsberichts über die Supermarkterkundung sowie Abschluss der Reihe durch ein Quiz zur Überprüfung des Wissenstands der Schüler und durch eine Evaluation auf Grundlage von Feedbackbögen.




    Ich tracke das seit einigen Monaten auch mit der kostenlosen Android-App "Time Meter". Die o.g. Werte sind für mich allerdings absolute Traumwerte. Komme auf 40-60h die Woche (bin allerdings auch Berufsanfänger, der blöd genug war, immer "Hier!" zu schreiben, wenn es Zusatzaufgaben gab :D :tot: ).


    Ich glaube ja auch, dass die Arbeitsbelastung häufig als höher wahrgenommen wird, als sie wirklich ist, aber 31h/Woche ist sicherlich nicht die Regel. Ich bin regulär schon über 30h (Zeitstunden!) an der Schule, vertrete zusätzlich noch ständig. Mit ein paar Korrekturkursen sind die 40h dann meist sehr sehr schnell erreicht.


    edit: Man sollte doch etwas aufmerksamer lesen. Hatte das mit den sieben Ausfallstunden übersehen. Dachte schon ich mache wirklich alles falsch :).

    Danke für die schnelle Antwort! Das ist so, wie ich es auch vermutet habe. Trotzdem bin ich gespannt, ob es vielleicht weitere Äußerungen bezüglich der Umsetzung an euren Schulen gibt. Bin sehr überrascht, dass sowas - obwohl es doch quasi alle Schulen betrifft - nicht durch einen eigenen Erlass eindeutig geklärt ist.

    Liebe KollegInnen,


    ich arbeite jetzt an meiner zweiten Schule (Gym NRW) und bin überrascht, dass der exakt gleiche Sachverhalt an beiden Schulen ganz verschieden ausgelegt wurde.


    Es geht um die zweiwöchigen Berufspraktika, welche die Zehner bei uns momentan durchführen. Sowohl an meiner alten Schule als auch jetzt ist es so, dass alle KollegInnen, denen ein Kurs in diesen zwei Wochen entfällt, pro Kurs zwei SchülerpraktikantInnen besuchen sowie deren Praktikumsbericht korrigieren. Jetzt zum Unterschied:


    Alte Schule:
    Die Entfallstunden konnten auf die IST-Stunden angerechnet werden --> Vertretung lohnt sich noch.


    Neue Schule:
    Die Entfallstunden gelten als nicht anrechenbar --> Man wird ersatzweise unentgeltlich zur Vertretung herangezogen.


    Ich habe direkt mal die kommentierte ADO konsultiert - §13 geht auf diesen Fall aber kaum ein.


    Die BASS (Version 2012/2013 - Aktenzeichen 21-22 Nr. 21) stellt es hingegen relativ eindeutig dar:


    "2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
    [..] - Besuch von Schülern während der Betriebspraktika"


    und


    "4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
    [..] - bei Betriebspraktika"


    Unmittelbar danach steht dort jedoch auch: "Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als IST-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird."


    Mit letzterem Passus finde ich das Ganze dann doch wieder nicht so eindeutig, weil die Besuche und die Korrektur des Berichts eben als solche Arbeit gedeutet werden könnte.


    Mich interessiert konkret:
    Ist es tatsächlich so, dass es keinen Erlass dazu gibt, der das genauer regelt?
    Wie wird das an euren Schulen gehandhabt?


    Besten Dank! :)

    Hier geht es m.E. aber nicht um eine Verkürzung, sondern um eine Anerkennung. Du willst ja nur dass dir bereits geleistete Arbeit anerkannt wird. Meines Wissens in den meisten BL kein Problem. Sollte hier keiner eine Lösung haben: wenn du beim 712. Versuch bei der ADD den richtigen am Apparat hast, helfen die ganz gut :D

    Das Wichtigste, was du checken solltest: Bist du - als du Beamter auf Probe wurdest - älter oder jünger als 29? Wenn du vor der Vollendendung des 29. LJ auf Probe eingestellt wurdest, können sich für dich nach neuem Recht Vorteile ergeben. (Ausnahme: Hattest du anrechnungsfähige Zeiten?) Auf S. 2 ist es ganz gut erklärt.

    Danke erstmal für deine Antwort!


    Das würde bedeuten, dass meine o.g. Annahmen falsch sind.


    Welcher Vorteil könnte sich denn für mich ergeben? Ich habe - weil ich nach der neuen Regelung behandelt wurde, denke ich - ja mit 26 Jahren auf Stufe 5 begonnen.


    Ich dachte eher dass es so ist, dass jemand der z.B. 2012 mit 26 Jahren eingestellt wurde und dann "nur" auf Stufe 3 eingestuft wurde (nach Alter), einen Vorteil haben könnte, weil er nachträglich auf Stufe 5 hochgestuft wird...


    Sorry, falls ich hier einfach auf dem Schlauch stehe :traenen:

    Liebe Foristen,


    nach jahrelangem mitlesen, kam nun heute endlich mal die Motivation, mich selbst anzumelden. Freue mich, an den lebhaften Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch hier teilzunehmen :).


    Es geht um Auswirkungen des Dienstrechtsmodernisierungsgetzes (welch schönes deutsches Wort), genauer gesagt um die Neufestsetzung der Erfahrungsstufen. Ich habe mich ausgiebig damit beschäftigt eben, bin aber immer noch nicht 150% sicher, dass ich es richtig verstanden habe. (Wer das Schreiben nicht zur Kenntnis genommen hat, sich aber gerne einbringen würde bzw. Interesse hat: http://www.bezreg-koeln.nrw.de…iten/erfahrungsstufen.pdf)


    Ich erwarte als Erstposter hier beim besten Willen nicht, dass mir das jemand jetzt dezidiert erklärt aber vielleicht kann mir jemand folgende beiden Fragen beantworten.


    Verstehe ich es richtig,


    a) dass nur Neubeamte betroffen sind, die vor dem 01.06.2013 eingestellt und eingruppiert wurden?
    b) dass es darum geht, die damals noch am Lebensalter orientierte Stufenfestsetzung (z.B. 27 Jahre und A13 = Stufe 4) auszugleichen, da seit dem alle Neueinstellungen A 13 bei Erfahrungsstufe 5 beginnen.


    Will nur auf Nummer sicher gehen, dass ich (<29, seit 2 Jahren im Dienst) nicht am Ende was verpasse ^^ !


    Hier übrigens noch ein Beitrag der GEW dazu: https://www.gew-nrw.de/beamten…-der-erfahrungsstufe.html


    Besten Dank und ein schönes Wochenende!


    Schiri


    edit: erst wurde es mir als Doppelpost angezeigt, dann habe ich einen gelöscht, jetzt ist keiner mehr da. Ich hoffe, ich hab das jetzt im Griff, falls nicht: Danke @Moderatoren :( :)

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