Beiträge von Schiri

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da ich im parallel-Thread viele hilfreichen Rückmeldungen bekommen habe, suche ich nun nach noch mehr Erfahrungen und möchte meine Situation genauer darlegen.


    Setting:
    - Partnerin und ich an gleicher Schule; Partnerin momentan in EZ, ich arbeite voll
    - Betreuung der dann 1-jährigen ab August nicht gesichert (Partnerin kehrt aus EZ zurück)




    Beschreibung Vorteil(e) Nachteil(e)
    Variante 1:

    - Ich nehme im neuen SJ fünf Monate Elterngeld voll (maximal noch verfügbare Monate wenn Elternzeit der Partnerin endet), meine Partnerin arbeitet 16h (bei uns Grenze für einen freien Tag)
    - nach den fünf Monaten steige ich wieder ein, ungefähr mit 55%. Das Stundenplanteam und die SL signalisieren uns, dass man Pläne bauen wird, die uns ermöglichen, dass immer einer von uns frei und damit Zeit für die Betreuung hat.
    - Ich habe das "echte" Elternzeit-Feeling und bin zumindest ein paar Monate ganz aus der Schule raus - Für das zweite Halbjahr (also nach den fünf Monaten) könnte die Betreuungssituation sehr stressig werden.
    Variante 2:

    - Ich nehme im neuen SJ zehn Monate Elterngeld Plus und arbeite genau so viel dazu, dass ich die Zuverdienstgrenze nicht erreiche, was ca. 6,5h entspricht. In der Praxis entspricht das wegen Entlastungsstunden und angesammelten Überstunden einem Kurs (3-4h). Finanziell komme ich damit überraschend gut aus (900€ EG+~1400€ netto Gehalt) - Die Betreuung ist quasi für das ganze Schuljahr gesichert - die üblichen Probleme bei Teilzeit: Konferenzen etc. bleiben doch bestehen. Hier strebe ich ein offenes Gespräch mit der SL an.- ich kann vielleicht die Elternzeit nicht richtig genießen(?)


    Hat jemand Gedanken dazu, die ich mir vielleicht noch nicht gemacht habe oder hat jemand sogar Erfahrungen mit einem der Modelle in einer ähnlichen Situation gemacht?


    Weitere Frage:
    Bei Variante 2 käme für uns theoretisch in Frage, im Anschluss an meine Elterngeldzeit noch diese vier Partnerschaftsmonate zu nehmen. Dafür müssten wir ja aber beide 30-40h/ Woche arbeiten. Kennt jemand hier Prozentwerte oder die Anzahl der Unterrichtsstunden, die das für LehrerInnen in NRW bedeutet?


    Ganz herzlichen Dank mal wieder für euer Input!


    Schiri

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Beim Stundenplan wollte ich einfach die 7. Stunde unseres eigentlich freien Nachmittags beanspruchen aber ob das so einfach geht wie ich mir das dachte, weiß ich natürlich auch nicht. Auf keinen Fall will ich Nachteile für die KuK, da Teil meiner Motivation ist, die gebeutelte Fachschaft zu entlasten.


    Insgesamt habt ihr mir aber klar gemacht, dass ich die Sache zu sehr aus meiner Position betrachtet habe. Ich tendiere jetzt dazu, den LK dann vielleicht doch seinem Schicksal zu überlassen, werde aber natürlich trotzdem mal mit der SL und dem Stundenplaner Möglichkeiten ausloten.


    Danke nochmals!

    Liebe Mitforisten,


    kurzer Kontext: Ich würde mich gerne in Elternzeit unterhälftig vertreten, um meinen Leistungskurs ins Abitur zu führen. Das passt erfreulicherweise ideal in unser Betreuungsmodell und würde mir - glaube ich jetzt - auch Freude bereiten. Ich bin aber offen gesagt nur mäßig motiviert, für fünf Stunden die Woche dreimal zur Schule zu fahren, weswegen ich am liebsten 1x2 Unterrichtsstunden und 1x3 Unterrichtsstunden pro Woche machen würde. Daher die Fragen an euch (bevor ich das mit der SL erörtere):
    1. Weiß jemand, ob es irgendwo Vorschriften dazu gibt, dass ein 5-stündiger Kurs oder Kurse generell nicht drei Unterrichtsstunden am Stück sein dürfen?
    2. Hat jemand zufälligerweise mit einer vergleichbaren Situation Erfahrungen?


    Als einzige Alternative sehe ich A- und B-Wochen, dann müsste ich nur jede zweite Woche drei Mal hin aber nun ja, o.g. Szenario gefällt mir besser :) !


    Danke!

    es sind auch nicht meine richtigen Fächer , Herr Gott :)


    Wollte nur etwas über die Schule erfahren .

    Die Schule wird ja aber auch nicht zig Stellen ausgeschrieben haben. Davon abgesehen findet sich unter dem Namen "Michael von der Recke" bei Facebook als erstes ein Kontakt, der in Viersen lebt und Mathe und kath. Religion studiert hat. Also entweder du hast das aufwendigst inszeniert, oder du solltest unsere doch keineswegs böse gemeinten Tipps zum Umgang mit persönlichen Informationen im Netz doch zumindest mal zur Kenntnis nehmen :).Natürlich ist das bei deiner völlig legitimen Anfrage total egal. Wenn du aber hier aktiver Forist wirst und in zwei Jahren vielleicht auch Stellung zu kontroverseren Themen beziehst, willst du vielleicht nicht mehr, dass eine gewisse Personengruppe dich aufgrund deines ersten Posts einfach identifizieren kann.


    Wollte aber auch echt nicht stänkern, verabschiede mich daher jetzt wieder in die Arbeitswoche :gruss:

    Du darfst nicht die ganze Schule in die Aula einladen, Eintritt verlangen und dann einen Film über Netflix zeigen. Was du sehr wohl darfst, ist deiner Klasse kostenfrei einen Film zu zeigen.

    So mache und empfehle ich es ja auch. Formal ist es aber nicht so eindeutig. Ich habe dazu mal kollegiumsintern "fortgebildet" (war nur ein kleiner Teilaspekt) und die offiziellen Ansagen dazu sind genau wie oben beschrieben: ob Schule (auch im Klassenverband) noch als privat charakterisiert werden kann wird von verschiedenen Stellen verschieden beantwortet und eine höchstrichterliche Entscheidung steht m. W. noch aus.

    Ich denke, das ist gleichzusetzen mit der "Vorführung" von Filmen: "Zeigen Lehrer Filmewerke auf DVD im Unterricht, kann dies problematisch aus Sicht des Urheberrechts sein. Denn grundsätzlich ist es nur zulässig, Filmwerke in einem nicht-öffentlichen Rahmen vor miteinander verbundenen Personen vorzuführen. Diese Regelung schließt die Familie und den Freundeskreis ein.
    Unter Experten und Juristen ist es allerdings umstritten, ob auch für einen Klassenverband bzw. Schüler im Allgemeinen diese Vorschrift gilt. Zeigen Lehrer also ein durch das Urheberrecht geschützte Filmwerk im Unterricht, begeben sie sich in eine juristische Grauzone" (https://www.urheberrecht.de/schule/)

    Die Frage ist also immer, ob ein Klassenzimmer öffentlich ist oder ob man so eng miteinander ist, dass es nicht als öffentliche Vorführung zählt. So lange es da keinen anständigen Präzedenzfall gibt, gehe ich das Risiko ein ;-).

    Liebe KollegInnen,


    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!



    Wurdest du promoviert? Ich kenne es von der Uni so: wenn ‚genug‘ KandidatInnen promoviert sind, werden die Anderen kaum noch angeguckt. Selbst wenn es gar keine Voraussetzung ist.

    Nein, aber es war auch ein Promotionsvorhaben mit der Stelle verknüpft.



    Ich kenne das eigentlich genau so. Ich konnte mich nur erinnern, dass es bei Absagen auf reguläre feste Stellen in NRW immer einen Grund ("besser geeignete Bewerber") und den Namen des Stellenbesetzers gab und habe mich gefragt, ob das hier auch erforderlich sei. Google (https://www.academics.de/ratge…bung-oeffentlicher-dienst, letzter Absatz) sagt auch (inkl. verlinktem Urteil), dass eine Begründung her muss. Konkret müsste ich die Frage also jetzt dahingehend umformulieren, ob eine Bewerbung auf eine Abordnungsstelle mit jeder anderen Bewerbung im ÖD gleichzustellen ist.


    Ich schreibe einfach mal freundlich hin und warte gespannt, wie man reagiert. Meine beste Erklärung (nach der einfachen, dass einfach eine Vielzahl an besser geeigneteren Bewerbern vorhanden war) ist ohnehin die, dass man den Kollegen, der die Stelle scheinbar schon seit vielen Jahren besetzt gerne an Bord behalten wollte.


    Danke nochmal an alle!

    Hallo!


    Jetzt melde ich mich auch mal wieder mit der Bitte um Einschätzung an die Forumsgemeinde.


    Ich hatte mich auf eine Abordnungsstelle an der hiesigen Uni beworben (Fachdidaktik) und habe nun per Mail formlos eine Absage erhalten. So weit, so gut. Ohne vermessen klingen zu wollen, war es aber mein Empfinden, dass mir die relativ präzise ausgeschriebene Stelle wie auf den Leib geschneidert schien und mich interessiert wirklich, wieso ich nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Ich würde nun gerne eine höfliche Mail schreiben, in der ich eben das erfrage. Nun meine Frage an euch: Kennt jemand das Verfahren zur Besetzung von entsprechenden Stellen? Die Formalia (unbefristet im ÖD angestellt, etc.) habe ich definitiv erfüllt. Mich interessiert konkret, ob es üblich/ unüblich ist, dass man zum Vorstellungstermin eingeladen wird oder ob nur "nach Aktenlage" eingestellt wird. Außerdem fände ich es spannend zu wissen, ob die Uni, so wie es die Schulen hier bei einer Absage tun müssen (oder hat sich das mit der DSGVO geändert?), den Namen des ausgewählten Bewerbers nennen müssen.


    Falls mir diesbezüglich jemand weiterhelfen kann: Vielen Dank :)!


    Beste Grüße
    Schiri

    Weil es am Ende ja doch wieder ein Office-Dokument werden wird (vermute ich), haben wir uns direkt für ein entsprechendes Tool entschieden. Wir haben den Luxus, an der Schule Office365 für alle KuK zu haben, daher war das kein Problem. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich hier aber Google tatsächlich die spannenden Daten geben, denn es hat die Arbeit wirklich erleichtert und vereinfacht dem Fachvorsitzenden am Ende die finale Formatierung :).

    Also mein Ansatz diesbezüglich war der, dass ich zu Beginn der Oberstufe mit jedem Sowi-Kurs an einem Börsenspiel teilnehme (gebe den Anbieter mal nicht an, gerne aber per PN). Auf bisher freiwilliger Basis dürfen sie dann über die zwei Jahre der Oberstufe ihr Portfolio und die Entwicklung mal vorstellen, müssen dabei aber eben Bezug auf wirtschaftliche/ politische Entwicklungen nehmen. Erfahrungsgemäß (mache das noch nicht lange) erhöht dieses Vorgehen das Interesse an Wirtschaftsnews erheblich.


    Deinen Vorschlag habe ich im Rahmen einer "aktuellen Viertelstunde" schon in der Sek 1 umgesetzt. War immer schwer im Anschluss eine echte Diskussion zu haben...

    Das ist jetzt natürlich nur eine Minimalversion aber zum Stundenende lasse ich die SuS beim Rausgehen auch gerne die Exit-Poll von classroomscreen.com auf meinem Tablet anklicken. Das ist so ein Smiley-System wie auf Flughafentoiletten. Fragen/Aussagen sind dann z.B.: "Ich habe die neue Grammatik verstanden" oder "Der Unterricht hat heute Spaß gemacht". Gibt mir ein schnelles, ehrliches Feedback.

    a) halte ich das auch für kompletten Unsinn, "Bevorzugungen" sind doch eher bei "gleicher Qualifikation" zu berücksichtigen, oder?


    b) gilt die Bewerbung afaik 3 Jahre. Selbst wenn du die Stelle nicht bekommst, hast du dann eine hoffentlich gute Bewerbung da stehen (wenn die SL weiß, dass du "unterlegen" sein wirst, ist sie vll. sogar gewillt, dich als Entschädigung besonders freundlich zu bewerten ;)).
    Viel Erfolg!

    Nimm doch mal deinen Vertrag zur Hand. Ist der "bis Tag X" oder ist der "bis Tag X oder bis zu dem Zeitpunkt an dem die Vertretungsgrundlage entfällt/ Kollege X wiederkehrt/ etc."?

    /Aluhut/Als Verschwörungstheoretiker könnte man natürlich jetzt die Sichtweiese verbreiten, dass es genau deshalb offenbar nicht gemacht wurde!
    /Aluhut/

    Weil staatliche Stellen nicht daran interessiert sind, dass das Geld ausgegeben und die Wirtschaft angekurbelt wird? Oder damit den Lehrenden die vielen Zinsen entgehen, die jetzt das Land noch scheffeln kann? :D

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