Beiträge von Schiri

    Je nach Stelle kann es ja durchaus sein, dass die SL inoffiziell angesprochen wird. Dann ist es ggf. eine blöde Situation, wenn sie nicht Bescheid weiß.

    Unbedingt SL in Kenntnis setzen! Dich bei Stella zu bewerben ist drin gutes Recht, aber das komplett an der SL vorbei kann doch nur für böses Blut sorgen. Ich hatte schon zwei dieser "Bewerbungsgespräche" und es wäre mir nie in den Sinn gekommen, nach Terminverschiebung zu fragen. Beides ist Teil deines Jobs (also Unterricht und das Gespräch) und wenn es da zu Terminkonflikten kommt, muss eben priorisiert werden. Deine SL lässt dich dann natürlich rechtzeitig dahin!

    Hallo Neinhorn, darf ich fragen, wie schnell du eine Einladung zum Gespräch bekommen hast, nachdem du dich bei stella nrw beworben hast?

    Lg

    Wenn es dir hilft: Bei mir einmal zwei Wochen, einmal fast ein halbes Jahr ;). Ich denke, ersteres ist näher an der Regel, aber für dich lässt sich wohl nichts ableiten.

    Wenn bei Besetzung der Stelle "schnellstmöglich" steht, schadet das aber sicher nicht ;).

    Elternzeit kann taggenau genommen werden. Beachte nur die Fristen, die (Ich hoffe ich gebs jetzt inhaltlich ganz korrekt wieder) bei älteren Kindern über 3 eine längere Vorlaufzeit haben. Allerdings bist du ja jetzt sehr zeitig dran mit deiner Überlegung, daher sollte das klappen.


    An diese Ferien-Kopplung würde ich mich nicht halten und der Personalabteilung in dem Fall widersprechen, das hab ich auch schon oft hier im Forum gelesen. Sprich: nimm die Elternzeit so, wie sie dir am besten in den Kram passt.

    Bei mir ging gerade auch wieder ein Antrag durch, der genau genommen der (vermutlich rechtswidrigen) FrUrlV widerspricht und meine Taktik ist auch immer, das direkt zu begründen. Das dürfte dir ja gut gelingen und der Hinweis, dass du ja die kompletten Herbstferien "opferst", zeigt ja auch, dass du nicht Ferien total vermeidest.

    Solange alle Formalitäten die Ausschreibung und Auswahl betreffend eingehalten wurden, spricht m.E. kein Gesetz dagegen.


    Ob es klug ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Wobei, anekdotisch: Mir ist ein Fall bekannt, wo Sie die SL ihres Mannes wurde und sie tatsächlich an einer Schule geblieben sind und es gibt (soweit ich weiß) keine nennenswerten Konflikte.

    Januar 2025 ist der Geburtstermin.

    Meine Frau würde gerne nach den Weihnachtsferien 2026 wieder einsteigen. Also 12 Monate später. Wären 10 Monate Elternzeit, + Jan und Februar Mutterschutz.

    Bitte beachten, dass die Bezüge im Mutterschutz als Elterngeld zählen. Sie würde also 12 Monate Elterngeld "verbrauchen".


    Was Verdienst und EG betrifft empfehle ich den Gehaltsrechner von öffentlicherdienst.info und die folgende App: https://play.google.com/store/…d=be.rottenrei.elterngeld

    Da kann man schön mit Variablen spielen und schauen, was sich am ehesten lohnt (zuverdienstgrenze ist zB bei EGplus höher als bei Basis)...


    Achja; Glückwunsch:)


    Edit: @Dr Rakete war schneller 😁

    Hey! Nur aus Neugierde: hast du PV oder wirklich klassisch solar? (Wird ja häufig beides mit beidem bezeichnet). Das klingt so, als wärest du dem E-Auto prinzipiell abgeneigt, wobei das zumindest bei PV ja schnell sinnvoll sein kann...

    Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

    Ja, kommt natürlich auf die individuelle Situation an, aber nochmal zur Verdeutlichung: Ich war am Ende einen Tag die Woche (Absprache mit SL vorab!) für vier Unterrichtsstunden da und konnte bei ausreichendem Einkommen doppelt so lange zu Hause bleiben. Ich gehe davon aus, dass in Anbetracht der Gehaltssteigerungen seit dem ca 6h Teilzeit reichen, um das maximale Einkommen zu zu erzielen, das noch nicht zu einer Kürzung des EG führt.

    Aber ich weiß natürlich, dass die Kontextbedingungen bei anderen ganz anders sind und das dann auch ein "schlechter Deal" sein kann. Ich wollte nur motivieren, Elterngeld Plus Modelle nicht direkt auszublenden, auch weil nach der neuen Regelung längere parallele Bezüge möglich sind als bei Basiselterngeld. Ich wünsche dir, dass du die für dich bestmögliche Lösung findest ✊.

    Das wäre aus meiner Sicht keine Option, da ich dann deutlich mehr Stunden machen müsste, was ja dazu führt, dass ein Kleinstkind unter einem Jahr mit kürzesten Stillzeiten kaum betreubar ist

    Also ich würde das schon mal genau durchrechnen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht und mit Variablen beim Einkommensrechner auf öffentlicher-dienst.info und der App "Elterngeldplaner" rumgespielt. Ende vom Lied war, dass ich einen Tag die Woche zur Schule bin (7h Deputat, davon zwei Überstunden "abgefeiert" und eine Entlastung für eine andere Aufgabe - ging also nur wegen entgegenkommender SL) und ca 1450€ Einkommen plus 900€ Elterngeld Plus kassiert habe, wir insgesamt aber so viel mehr Elterngeldmonate hatten.

    Bist Du aktuell schon in der Situation oder liegt die noch ein paar Jahre entfernt?

    Ich bin von diesem Szenario in folgenden Aspekten weit entfernt:

    - Jahrzehnte an Lebenszeit

    - Hunderttausende im Depot

    - abbezahltes Eigenheim 🤣


    Ich habe dieses Gedankenspiel nur manchmal, weil meine reiselustige bessere Hälfte (ebenfalls im Schuldienst) ein paar Jahre vor mir pensioniert werden wird und ich dann unbedingt mitreisen möchte:).

    Achtung: Selbst wenn es gehen würde oder du so einen großen Lottogewinn hast, dass dir der Verlust der Pension egal ist und du die Nachversicherung in Kauf nimmst:
    Die Versicherung haut einen rein. Genau die 55 Jahre sind die Grenze, wo du nur noch in die GKV reinkommst, wenn du über die Familien-/Ehepartnerversicherung ohne Verdienstmöglichkeit (also nur Minijob) bleibst.

    Guter Punkt, hatte ich tatsächlich nicht so auf dem Schirm.

    5% Rendite nach Steuern. Das musst du mir erläutern wie du das dauerhaft schaffen willst, bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung von etwa 25 Jahren ab dem 55. Lebensjahr. Gibt es eine Entsparphase? Soll der Kapitalstock nicht angefasst werden?

    Es war ja nur ein stark vereinfachtes Beispiel und ich suchte ja nach einer Lösung, wo man verbeamtet bleibt, also genau weiß für welchen Zeitraum man die PKV voll zahlen muss und keine Pension in top zu den Erträgen bekommt.


    Danke für eure Gedanken dazu!


    Edit: also es ging mir ausdrücklich nicht um die Tragfähigkeit genau dieses Szenarios, sondern um grundsätzliche Möglichkeiten früher in Pension zu gehen ohne die Verbeamtung aufzugeben.

    Eine spontane Idee: Was hältst du davon, auf die minimalst mögliche Deputatsstundenanzahl zu reduzieren? Eventuell lässt sich der Einsatz auf 2 Tage reduzieren und du könntest an den anderen drei Tagen machen, was auch immer du möchtest.

    Ja, das wäre - sollte ich je in die Situation kommen - sicher ein Weg. Sofern anlasslose TZ dann genehmigt wird. Aber große Urlaube off season macht man so halt nicht :).
    Aber danke für die ersten Bestätigungen, dass ich (leider) nicht einfach nur auf dem Schlauch stehe...

    Ne, kannst Du nicht. Aber in Rente gehen als Angestellter könntest Du auch nicht einfach so mit 55. Was hat das mit dem Beamtentum zu tun?

    Tatsächlich war/ bin ich hier einfach unwissend. Ich bin davon ausgegangen, dass du einfach einen Job kündigen kannst und von deinen Renditen lebst, dann aber mit 67 (oder was auch immer) deine (vermutlich mickrige) Rente bekommst. Wieso geht das nicht?

    [wie immer: sorry, wenn es das Thema schon gibt und ich nur unfähig bin]

    Nehmen wir mal folgendes (in der Dimension leider fiktives) Szenario an:

    - Lehrkraft, 55 Jahre

    - Abbezahltes Eigenheim mit geringen Nebenkosten

    - Depot mit 500.000€ und jährlichen Erträgen von (nach Steuern) ca. 25.000€

    - keinerlei Verpflichtungen


    Sehe ich das richtig, dass das Beamtentum mit all seinen Vorzügen dann dazu führen würde, dass man nicht einfach "in Pension" gehen könnte? 10 Jahre unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen geht wohl nicht, sondern allenfalls über jährlich wiederkehrende Anträge stellen und hoffen, oder? Ich denke auch schon an jedes zweite Jahr ein Sabbat-Jahr aber irgendwie habe ich noch die Hoffnung, dass es eine schöne Alternative gibt AUSSER der Entlassung aus dem Dienst.


    Any ideas?

    Und ja, Sommerloch... :D

    Hallo zusammen,


    nun haben auch wir ein Problem aufgrund der Ferien und der geplanten Elternzeit. Der ET unserer Tochter ist der 01.09. Ich werde drei Jahre Elternzeit anmelden und mich dann, wahrscheinlich nach 13 Monaten selber vertreten. Das sollte kein Problem sein. Mein Mann möchte den ersten Monat in Elternzeit gehen. Das ist wohl auch kein Problem. Die Begründung ist hier, dass es der erste Monat ist und wir ja nichts für den Geburtstermin können. Wenn er also unmittelbar nach den Ferien ist, sei es wohl kein Problem.

    Das eigentliche Problem ist wohl folgendes. Mein Mann möchte den 13. Monat in Elternzeit gehen. Also ca Anfang bis Ende September des Folgejahres. Nicht aus Spaß, sondern weil wir noch einen Sohn haben, der dann in den Kindergarten geht und wir die Eingewöhnung machen müssen. Folglich müssen wir bei zwei Kindern beide parallel Elternzeit haben.

    Unsere Sachbearbeiterin sagt das geht nicht. Wir würden damit die Ferien aussparen. Wie würdet ihr vorgehen?

    Ich hab den Wortlaut jetzt nicht im Kopf aber auf den Seiten der BR steht sinngemäß sowas wie "können Sachgründe für eine Elternzeit näher an den Ferien berücksichtigt werden" und "... wo erkennbar keine missbräuchliche Auslegung vorliegt".

    Ich hatte auch schon zweimal so Fälle und habe immer ausführlich meinen Standpunkt begründet und keine Probleme gehabt, obwohl die FrUrlV genau genommen gegen meine Daten gesprochen hat.

    Vielen Dank. Es geht und ging mir nicht um das eigene Erstellen der FE, sondern um das Eintreiben dieser als KL, da die 5 gebenden Fachlehrer der Ansicht sind, ebenso wie die Mittelstufenkoordination, dass eine FE nicht nötig sei, da ja die Schule verlassen wird. ...daher geht es mir einfach um einen Paragraphen , Dienstanweisung etc. ... Absatz 3 habe ich auch gelesen und ich interpretiere ihn genauso: Nichtversetzung gleich FE. Wenn Schüler Schule verlässt aufgrund der Nichtversetzung ist für mich eine FE erforderlich

    Mittelstufenkoordination schriftlich bitten, dir das nochmal zu bestätigen und deine Auslegung darlegen. Mehr kann man m.E. nicht von dir verlangen.


    Dass das Fehlen der FE für den S von großem Nachteil ist, vermag ich aus meiner Erfahrung heraus nicht zu sehen... Daher würde ich's dann gut sein lassen.

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