Lieber Der Germanist,
vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst und dir die Mühe machst, mich bei diesem Problem konstruktiv zu unterstützen. Das was als "Pietsch-Erlass" bekannt ist, wurde schon in Beitrag #19 verlinkt.
Meine Bedenken dazu basieren auf folgendem Zitat aus dem dort verlinkten Dokument:
Zitat2.4 (zu § 2 Abs. 4)
2.4.1 Die Vorschrift dient der Flexibilisierung bei der Erteilung des Unterrichts, wenn der Unterricht nicht gleichmäßig über einen bestimmten Zeitraum erteilt werden kann. Es kann sich sowohl um im Vorfeld bekannte Umstände (z.B. Erteilung von Blockunterricht) als auch um ungeplante Ereignisse handeln. Dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit. Die arbeits- und dienstrechtlich geschuldete Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden bleibt unberührt. Soll das Unterrichtsdeputat die arbeits- und dienstrechtlich geschuldete Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden unter- oder überschreiten, soll möglichst das Einvernehmen mit der betroffenen Lehrerin oder dem Lehrer gesucht werden. Für den Fall, dass der Ausgleich nicht innerhalb des Schuljahres erfolgen kann, ist sicherzustellen, dass der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Schuljahr erfolgt.
Wegen dieser Kommentierung sorge ich mich, dass jegliche Rechtssprechung zum Thema Mehrarbeit nicht zutrifft, weil es hier nicht als solche definiert ist. Ich komme aber zunehmend zur Erkenntnis, dass das Haarspalterei ist und der Zusatz eher klarstellen soll, dass es nicht als Vertretungsstunde vergütbar ist.
Da es sich nicht um eine Aufstockung für das ganze Schuljahr handelt, greift auch Argument a) aus dem Pietsch-Schreiben nicht.
Die in b) zitierten Urteile habe ich studiert. Sie beziehen sich auch auf klassische Mehrarbeit (und in einem Fall auf eine angestellte Lehrkraft) und nicht konkret auf meinen Fall.
ABER:
Der letzte Absatz bei "b.)" und die Zusammenfassung der GEW im verlinkten Dokument nähren in mir die Hoffnung, dass sich das Vorgehen in der Tat nicht in einer Grauzone befindet, sondern einfach illegal ist. Ich bin froh, dass ich das zur Klärung gegeben habe und bin gespannt, wann ich da etwas höre. Da die Dame des Personalrats (wurde vom Lehrerrat kontaktiert) aber in der Vergangenheit nicht immer durch juristische Versiertheit aufgefallen ist, formuliere ich im Kopf schon eine Remonstration.
Es tut mir tatsächlich leid um das gute Verhältnis zur Schulleitung, sollte das jetzt doch eskalieren, aber ich sehe einfach nicht ein, wiederholt für strukturelle Mängel unbezahlte Mehrarbeit im erheblichen Umfang zu leisten.
Wieder einmal vielen Dank an alle!
Edit: Gerade sehe ich, dass der Entfall von Prüfungsklassen vor dem/ im Abitur im Erlass nicht explizit als Ausfallgrund genannt werden. Schade, dann wäre es noch eindeutiger gewesen.