Ich habe noch nie remonstriert und hoffe auch, es nie tun zu müssen. Aber gerade muss ich mir meinen Frust von der Seele schreiben. Was meint ihr, kann das so aussehen?
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Sehr geehrte Frau Schulleitung,
hiermit möchte ich feststellen, dass ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Dienstanweisung vom 08.12. habe, die beinhaltet, dass ich im dritten Quartal des Schuljahres 2022/2023 einen Grundkurs [Fach] in der Jahrgangsstufe Q1 zusätzlich unterrichten soll. Konkret zweifle ich an, dass es gültigem Recht entspricht, wenn - wie vorgesehen - vorab angeordnete Mehrarbeit durch den Wegfall der Q2-Unterrichtsstunden im vierten Quartal des Schuljahres ausgeglichen wird.
Ich habe Kenntnis über die VV zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die besagt, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine zusätzliche Unterrichtsverpflichtung von bis zu sechs Stunden aufgetragen werden kann, die nachfolgend ausgeglichen werden muss.
Basierend auf dem als "10. Pietsch-Erlass" bekannten Schreiben vom 6. November 2012 nehme ich jedoch an, dass eine "Verrechnung ausgefallener Unterrichtsstunden mit zuvor angeordneter Mehrarbeit" rechtswidrig ist. Dies wird im zitierten Erlass auch durch Urteile u.a. des OVG NRW bestätigt.
Sollten Sie Ihre Dienstanweisung weiterhin als rechtmäßig erachten, bitte ich Sie, dieses Schreiben zur Überprüfung des Sachverhalts an Ihren Dienstvorgesetzten weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll,
Schiri