Mal eine kurze Frage: geht man bei einer Beförderung auf Stufe 1 zurück? Und wenn ja, bis wann vor der Pension lohnt sich das noch?
Nein, geht man nicht (NRW). Lohnt sich bis zwei Jahre vorher, weil es nur dann pensionsrelevant wird.
Mal eine kurze Frage: geht man bei einer Beförderung auf Stufe 1 zurück? Und wenn ja, bis wann vor der Pension lohnt sich das noch?
Nein, geht man nicht (NRW). Lohnt sich bis zwei Jahre vorher, weil es nur dann pensionsrelevant wird.
Nein, Dr. Kommer kommt in dem Buch, dass ich Trace nannte ("Souverän investieren mit ETFs") , zum Schluss, dass sich Wohnungen, die man vermietet, zum Vermögensaufbau NICHT eignen, Wohneigentum aber schon (noch immer). Ich kann gerne die Seite
Wenn du Zeit hast, mach das doch gerne mal. Wobei ich den Thread jetzt auch nicht komplett kapern will. Ich finde nur interessant, dass er in zwei Veröffentlichungen (ich hatte ja "Mieten oder kaufen?" zitiert) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt 😄. Aber wir sind uns ja sicher auch einig, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich denke aber, heute trifft das in der Regel zu, dass Kaufen sich nicht lohnt (siehe auch @state_of_Trances Zusammenfassung).
Ich kann dir gerne haufenweise Literatur hierzu empfehlen.
Also da wäre ich jetzt doch interessiert. Wir haben auch gekauft, aber ökonomisch motiviert war das nur im entfernteren Sinne. Die mir dazu bekannte Literatur (allen voran Gerd Kommer mit "Mieten oder Kaufen") kommt unisono zum Entschluss, dass in ~90% der Fälle mieten sich eher rechnet und ich muss ehrlich sagen: manchmal lasse ich den Gedanken kurz zu, was aus dem ETF-Depot geworden wäre, wenn wir unser ganz anständiges Eigenkapital damals einfach da gelassen hätten. Es ist ein ganz klassisches Depot und in gut fünf Jahren fast 100% im Plus (ich kenne mich aus und bin nicht auf die Belehrungen aus, dass das natürlich eine überdurchschnittliche Entwicklung ist!)
Ich dachte bisher immer, die Beurteilung muss zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
Nein, bei A14 wird die SL nach Ende der Bewerbungsphase um seine Beurteilung gebeten (Formalia sind dir wahrscheinlich bekannt), bei A15 ist's ja ein richtiges Verfahren, das kann mitunter auch in einem halben Jahr oder später erst beginnen...
auf Beförderungsstellen an anderen Schulen/ dem Studienseminar kannst Du Dich natürlich immer bewerben, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
Das ist wohl der relevante Teil. Spannend ist nur, wie es mit der dienstlichen Beurteilung aus, wenn du keiner Schule zugeordnet bist. Bei A15ern, die in der Behörde arbeiten, gibt es da klare Regeln. Bei deinem Fall weiß ich es nicht und bin auch gespannt, was andere hier sagen.
darf sich jemand, der schon A15 hat, auf eine A15-Stelle bewerben?
Und ist es - in NRW - nicht so, dass es keine Sprungbeförderung mehr geben darf? Dann darf sich kein A13er auf eine A15-Stelle bewerben...
Ja, Schule und ZfsL werden da getrennt behandelt. Daher ist auch eine "Versetzung" nicht möglich.
Doch, bewerben darf man sich, sofern es in der Ausschreibung nicht ausgeschlossen ist, aber man muss - so zumindest mein Kenntnisstand - dann die Stufen bis A15 inkl Wartezeit regulär durchlaufen.
Unterscheidet sich die Zahl von unserer in der SEK II? Wir teilen ab 32. und eine Berufschulklasse rentiert sich rein rechnerisch ab 16 SuS.
Teilt ihr erst ab 33?
SGV § 6 (Fn 6) Klassenbildungswerte | RECHT.NRW.DE
-> Berufskolleg: 31 max.
-> Gym/Ge: Nicht so einfach, hängt von Anzahl der Klassen im Jahrgang und weiteren Faktoren ab, gibt mehrere mögliche Ausnahmen. Meine Erfahrung ist aber auch: 32 max.
Eigentlich zwei, aber egal. Mit dir habe ich auch gar nicht diskutiert, von daher weiß ich nicht, warum du mich so blöd von der Seite anmachst. Ist nicht mein Problem, wenn du dein Leben nicht auf die Kette bekommst. Ich habe ausschließlich eine Nachfrage gestellt, mehr nicht.
Also bei allem Respekt vor den guten Beiträgen, die du hier sonst postest: Ein "Wieso?" in dieser Situation ist für mich keine Beteiligung an einer Diskussion und es ist auch weder hilfreich, noch empathisch, noch ist genau verständlich, worauf du abzielst.
So, noch jemand der dich ungefragt blöd von der Seite anmacht :).
Ich bin sehr sicher, dass es in der aktuellen Situation keine derartige Anweisung gibt. Eine Möglichkeit wäre, dass auf deine Stunden aktuell eine Vertretungskraft läuft, die man gerne weiterbeschäftigen möchte. Aber wenn du schon länger raus bist, kann es das ja auch nicht sein. Letztenendes hat die SL ja aber auch nichts zu sagen in dieser Frage!
Ich schreibe jetzt auch nur als Elternteil, das in der (scheinbar) gleichen Situation ist:
Natürlich muss man das im Einzelfall individuell entscheiden, aber die große Mehrheit derer, die mit in vergleichbaren Situationen mit fünf Jahren eingeschult haben, kommt heute zum Tenor "würde ich nicht wieder tun". Es ist in den wenigsten Fällen total in die Hose gegangen, aber trotzdem war die rückblickende Feststellung meistens, dass ein Jahr Kita (sofern sie denn stattfindet ;)) nicht geschadet hätte.
Eine befreundete Mutter hat berichtet, dass die Grundschule gar kein Problem war, aber ihre Tochter im Pubertätsalter darunter gelitten hat, immer den anderen hinterher zu hängen (physisch, aber auch im Hinblick auf Interessen etc.).
Wir haben aber auch noch nicht entschieden, finde das seeehr schwer. Drücke die Daumen! LG
Geh von einem Fehler der Sachbearbeitung aus. Das zitierte Gesetz schreibt ja explizit, dass die Regelung gilt, wenn man min. ein Kind U18 hat. Die "zwingenden dienstlichen Gründe", die theoretisch dagegen stehen könnten, hat es in meiner Welt noch nie gegeben und würden dir sicherlich nicht über diesen Weg mitgeteilt :).
Natürlich würde ich trotzdem auch anrufen!
LG
Die genauen Zahlen (Einnahmen/Ausgaben….) möchte ich gar nicht weitergeben - Einzelne Posten find‘ ich jedoch tatsächlich sehr interessant, warum sollte man dies denn nicht sagen dürfen?
Man könnte die Frage auch andersherum formulieren: Wann sonst veröffentlichen gemeinnützige Vereine derartige Daten gegenüber Nichtmitgliedern?
Auf deine Frage fallen mir konkret nur zwei Beispiele ein:
- Schutz von Persönlichkeitsrechten (z.B. Finanzierung Klassenfahrt sozial schwacher S und es war in dem Jahr aber nur eine Klasse auf Klassenfahrt und jeder weiß sofort, wer gemeint ist)
- Sorge vor Neiddebatten. Wenn man Zahlen isoliert präsentiert bekommt, fehlt oft jeglicher Kontext. Vielleicht hat man fünf Jahre lang die Geisteswissenschaften toll unterstützt, in diesem Jahr aber einen Antrag abgelehnt, weil das Geld an die Sportler gehen sollte.
Das ist jetzt aber einigermaßen an den Haaren herbeigezogen, weil mein Bauchgefühl auch sagt, das geht nicht alle was an... bin gespannt auf weitere Meinungen!
Blöde Frage, wieso zwei?
Weil:
ZitatAlles anzeigenRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums
[..]
9. Anlassbezogene Erkenntnisquellen
Für die nachstehend aufgeführten Beurteilungsanlässe sind grundsätzlich die folgenden Erkenntnisquellen heranzuziehen.
9.1 Beurteilung in der laufbahnrechtlichen Probezeit
zwei Unterrichtsbesuche, die im Anschluss mit der Lehrerin/dem Lehrer zeitnah zu besprechen sind.
9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Laufbahn - soweit kein Leitungsamt -
- zwei Unterrichtsbesuche
- ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.
Kabinettstueck , möchtest du uns noch aufklären, wie ihr am Ende verfahren seid und ob alles den gewünschten Weg gegangen ist? *neugierig:)*
Mal was ganz anderes:
Ich befinde mich momentan auch in der Erprobung und ein zweites, schon fast in Vergessenheit geratenes Revisionsverfahren hat plötzlich wieder Anlauf genommen. Jetzt könnte es theoretisch sein, dass ich vor Feststellung der Bewährung eine andere Stelle erhalten könnte (gleiches Statusamt, anderer Dienstort). Hat jemand eine Idee, ob die Erprobungszeit im Rahmen der aktuellen Aufgabe angerechnet werden würde?
Es ist wirklich super unwahrscheinlich, dass es so kommt, aber die Frage habe ich mir schon gestellt...
Ich bin gespannt, welche Regierung wir im Zuge der Neuwahlen bekommen werden
Sollen wir forumsintern via Umfrage mal abstimmen? 😅
Ich tippe auf schwarz-rot, aber meine Lieblingslösung ist das auch nicht...
Was du beschreibst wäre ein konstruktives Misstrauensvotum:
ZitatArtikel 67
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
Das scheitert daran, dass momentan niemand eine Mehrheit hätte. Merz würde ja nicht von rot/grün gewählt und von der AfD will er sicher nicht gewählt werden.
Ansonsten sind deine Gedanken grundsätzlich richtig.
Was bei der SPD hinter verschlossenen Türen gelaufen ist, dass der Kanzler so nonchalant seine Empörungsrede aus dem Ärmel schütteln konnte, das recherchiert man mal lieber nicht.
Auch das ist in dem Artikel beantwortet. Ob das jetzt wahr ist, oder nicht, kann ich nicht nachweisen. Die Zeit ist für mich weiterhin ein Qualitätsmedium, die SZ auch, daher gehe ich davon aus. Dass man es nicht recherchiert habe, kannst du daher so nicht behaupten und hat auch nichts mit Meinung zu tun.
Wer sich nun wie auf das "Aus" der Ampel vorbereitet hat, spielt doch keine Rolle. Ob die FDP nun die Operation D-Day gestartet hat oder Olaf Scholz sehr kurze Zeit nach dem Aus eine geschliffene Rede vor der Kamera halten konnte, die bestimmt schon vorab irgendwann geschrieben und vom Teleprompter abgelesen wurde, ist doch auch egal.
Das liest sich für mich nicht, als hättest du den Artikel gelesen. Da steht doch genug zu den Abläufen auf den verschiedenen Seiten. Auch wenn das Vorgehen der FDP aus "überlebenstechnischer" Sicht grundsätzlich nachvollziehbar sein mag, finde ich es gegenüber unserer Gesellschaft und dem demokratischen System insgesamt hochgradig verwerflich.
Hm, "Karneval" sind nicht "irgendwelche Feierlichkeiten. Aber egal - nehmt den Termin und wundert euch nachher nur nicht über die Wahlbeteiligung und den Unmut bei den Leuten, die dann an dem Tag die Wahllokale besetzen müssen. Viele Freiwillige wird man da kaum finden. Aber Hauptsache mit dem Kopf durch die Wand. *schulterzuck*
Wahrscheinlich bin ich hier im Rheinland nicht repräsentativ für ganz Deutschland, aber ich bin auch völlig überzeugt, dass der Termin zu Politikverdrossenheit und einer geringen Wahlbeteiligung beitragen würde, was in der extremsten Ausprägung sogar der Legitimation der neuen Bundesregierung schaden könnte.
Ob es wohl Erhebungen gibt, was Karnevalisten am ehesten wählen? Die sind ja bekanntlich sehr bunt, also vielleicht gibt es eine Partei, die auf den Karnevalssonntag hofft .
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