Jo und nebenher pflege ich noch meine Oma. Es gibt noch viele Punkte, die ich aufführen könnte. Aber Lebenszerstörung ist halt das Ergebnis. Ich denke, dass viele nicht wegziehen wollen, nur weil ihr Chef Quatsch macht. Und was ist wenn der Chef dann auch wieder zu mir wechselt? Oder dort ein solcher hinwechselt. Da hoffe ich doch lieber, dass ich auf ein Gesetz stoße, welches mir hilft. Das ist das viel kleinere Drama, dass ich dann bei meiner jetztigen Schule bleibe.
Beiträge von o0Julia0o
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Was wäre denn an einer Versetzung so schlimm? Dann wärst du dort weg und hättest eine neue Chance... Es gibt genug Leute, die sich freiwillig versetzen lassen, weil sie sich eine Verbesserung erhoffen.
Mein Lebensmittelpunkt ist hier. Eine Versetzung würde mein Leben nahazu zerstören. Dann würde ich überhaupt nix mehr hinbekommen. Vorher werde ich alle Mittel ausschöpfen und gehe auch an meine letzten Reserven. Zur Not bekomme ich auch die finanzielle Unterstützung von guten Freunden dafür.
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Ein paar Dienstaufsichtbeschwerden? Sind die auch gut abgesichert und belegt? Jeweils einzeln einreichen!
Was ist, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gut belegt ist, oder sich die Zeugen nicht trauen eine Aussage zu tätigen? Können die das auch anonym vor dem Chef machen, aber halt nicht anonym vor dem Gesetzgeber?
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Julia, bist du sicher, dass du den richtigen Beruf gewählt hast?
In anderen Berufen gibt es auch böse Chefs. Da mache ich mir keine Illusion. Die Arbeit mit den SuS und Kollegen macht mir ja Freude. Mit den Eltern und Chef eher weniger. Und ich kann ja noch kürzer treten. Trotzdem werde ich dem Chef nicht alles durchgehen lassen.
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Hast du deinen Lehrerrat eingeschaltet und gegen die Dienstanweisung remonstriert?
Der Lehrerrat steckt mit der SL unter einer Decke. Die bekommen selbst Druck. Ich habe mir dieses remonstrieren mal angesehen. So ganz verstehe ich das noch nicht. Jedoch plane ich jezt diese Remonstrierung. Ich sethe ohnehin mit dem Rücke zur Wand. Und dann kann ich gleich noch einen ganzen Sack voller Remonstrierungen mit abhandeln. Ich kann ja auch direkt 50 Dinge in einer Remonstrierung erledigen.
1. SL sagt, ich muss ein Schrifstück unterzeichnen, wo steht, dass ich der Videokonferenznutzung im Unterricht zustimme. Wenn ich das nicht tue, gibt es eine Abmahnung.
2. Ich sage, dass ich gegen diese Dienstanweisung morniere.
3. Die SL sagt, diese Dienstanweisung trotzdem bestehen bleibt.
4. Ich gehe schreibe eine E-Mail mit diesem Vorgang an die nächsthöere Stelle(also Chef der SL)
Was passiert zwischen 3. und 4.? Muss ich dann solange Videokonferenzsoftware nutzen und dieses Schriftstück unterzeichnen? Oder kann ich, bis der Chef der SL entschiedne hat, was richtig ist, ohne den Einsatz von Videokonferenzsoftware weiterarbeiten?
Wer ist denn der nächsthöhere Vorgesetzte des Schulleiters?
Jetzt möchte ich auch noch ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden einlegen.
"Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unmittelbare Vorgesetzte wie z.B. Schulleiterinnen und Schulleiter können direkt beim nächst höheren Vorgesetzten eingereicht werden."
Auch dazu fehlt mir noch der nächsthöhere Vorgesetzte. Darf ich meine E-Mails dann für beides verwenden - Remonstration und Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich möchte die höchstmögliche Wirkung beim Gegner erzielen. Und der Aufwand ist gering. Ich habe sogar bereits Verbündete und Zeugen. Gebe ich diese direkt mit an? Die wollen erst einmal lieber anyonym bleiben. Aber wenn es hart auf hart kommt, wären die zu ihren Aussagen bereit.
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Ich habe auch deutlich mehr Arbeit. Die SuS fragen halt ständig im Chat nach, jetzt wo die Möglichkeit besteht. Vorher kam das auch vor, per E-Mail. Aber deutlich seltener. Allein heute habe ich ca. 3,5 Stunden solche Anfragen bearbeitet. Und jetzt noch 2 Anfragen von Eltern vor mir gleich. Und dann Unterricht noch vorbereiten.
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Und ja, die Verweigerung einer Dienstanweisung kann im Extremfall - und ich zweife, dass eine Videokonferenz, bei der man das Bild abgestellt hat einen Extremfall darstellt - zu disziplinarischen Konsequenzen führen. Nein, das wird nicht gleich die Beendigung des Dienstverhältnisses sein.
Julia, also du noch im Ref wast, habe ich dir drüben auf referendar.de dringend empfohlen, dich ins Schul- und Dienstrecht einzulesen. Damals meintest du, du hättest im Referendariatsstress dazu keine Zeit. Jetzt bist du aus dem Ref raus, also wiederhole ich meine Empfehlung: Lies dich ins Schul- und Dienstrecht ein.
Danke. Also die Zeit war auch nach dem Ref begrentzt. Wenn ich schlaflos bin (oder kaum Schlafe, wie in den letzten Tagen), dann habe ich keine Konzentration mich dort einzulesen. Ich habe schon so keine Konzentration über den Tag mehr, bei dem ganzen miesen Audioqualitäten die da durch die SuS in meine Ohren wandern. Das steht nirgends im Gesetz, dass eine gewisse Audioqualität eingehalten werden muss. Die nutzen alle ihre 5€ Mikrophone - keine Ahnung, aber höllisch schlechte Qualität. Darf denn so etwas sein? Gibt es da keine Lärmschutzauflagen oder sonstwas für die SuS?
Die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht, das mag sein. Aber eine Versetzung wäre ein gängiges Mittel. Danach wäre ich so fertig, dass ich arbeitsunfähig wäre für viele Jahre. Es muss nicht immer gleich der Mord sein, der schlimm ist. Von daher macht es doch Sinn, sich vor dem Streit mit dem Boss zu gucken, ob nicht schon einmal Jemand das Problem hatte. Kann ja sein, dass Jemand dann doch noch Gesetz Xy auf seiner Seite hatte in dem Moment. Klar im Zweifel werde ich mir einen guten Rechtsanwald mir gönnen, aber das wird die SL auch(habe aber schon einen im Blick, der nen cleverer Hund sein soll auf dem Gebiet). Wenn die Sachlage schon vorher eindeutig wäre, wäre das natürilch schöner.
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Als Rahmenbedingungen werden gleichwohl das Einholen von Einverständniserklärungen und die Nutzung DSGVO-konformer Videokonferenzsysteme genannt.
Danke, ist das auch irgendwo verschriftlicht?
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Danke. Dort steht jedoch nirgends, dass es sich um die Distanzlerverordnung handelt. Sondern: "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen". Oder habe ich jetzt völlig falsch geguckt?
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Also wir haben im Kollegium im letzten Jahr viel daran gearbeitet und auch alle Schüler in den Präsenzphasen darauf vorbereitet.
Man kann an einer Videokonfeferenz teilnehmen und Regeln dafür erlassen, ganz ohne IT-Experte zu sein.
Noch dazu, wenn man in der Sek II, wie du unterrichtest, kann man einige Dinge voraussetzen.
Ansonsten sammelst du Handys zu beginn deiner Stunden ein? Nein, dann kann damit auch in Präsenz vielerlei stattfinden ...
"Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird."
Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf
Es ist ein Unterschied, ob man im gleichen Raum ist, da fällt es ganz anders aus, ob Jemand ein Handy benutzt. Videokonferenz ist per se schon eine Datenverarbeitung. Ich unterrichte nicht nur Sek II. Aber auch das macht im Hinblick darauf, dass die Eltern oder Schüler selbst jetzt ihre System ausreichend absichern können ja keinen Unterschied.
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Wenn ich mir aber das Bild anschaue, da werden die Eltern angesprochen, geht es da um eine Schülerin, die soll natürlich nicht in die Schule, ist ja der Sinn von Distanzunterricht in einer Pandemie.
Es geht darum, dass weder Eltern noch Lehrer jetzt auf einmal alle IT-Experten sind, die ihre System ausreichend absichern. Wenn jetzt z.B. SuS in der Schule wären stattdessen, dann wären die Systeme dort ordentlich abgesichert. Gleiches gilt für Lehrer, die jetzt in der Schule wären. Und die Absicherung der IT ist nunmal eine Sache die gewährleistet sein muss per erwähntem Gesetz, wenn man eben Vidokonrerenzunterricht erteilen/ nutzen möchte.
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Als ich nach den erwachsenen, studierten Menschen fragte, meinte ich eher die Kolleg*innen, die laut Julia nicht den A... in der Hose haben, ihrem Chef/ihrer Chefin argumentativ entgegenzutreten.
Der Arsch in der Hose kann niemals so groß sein, wie der Arsch der SL. Ich trete argumentativ entgegen, aber nur in gewissen Grenzen. Und ich kann icht die gesamte DSGVO beherrschen. Da sind also auch schon Grenzen gesetzt. Aber klar, ich lese mich ein. Obendrein drückt die Regierung hier in NRW viele nur sehr ungenau und offen aus. Da sitzt dann die SL am längerem Hebel. Der Rechtsanwalt ist ein durchlaufender Posten für sie. Für mich als Lehrer ist das ein hohes Risiko. Ich riskiere auch meinen Arbeitsplatz. Die SL findet Videokonferenzen cool - sie ist sehr alt. Sie fühlt sich dadurch jung. Das scheint immer wieder durch. Sie hat noch weniger Ahnung von DSVGO und den Auswirkungen der Videokonferenzen auf die Menschen. Wenn ich ihr das jetzt mit Arsch ind er Hose vorhalten würde un etwas von Privacy Shield, Mobbing, und dem Recht auf Bildung als Menschenrecht erzählen würde, dann würde ich aber sowas von acahtkantig fliegen - mit welchen Mitteln auch immer. Schonn jetzt werde ich zerstört. Das fängt ganz gemütlich bei vielen Freistunden im Dienstplan an. Jeder kennt die Mittel und Wege, muss ich nicht weiter erläutern.
Ich lese etwas, von der Regelung in der Distanzlernverordnung. Ich habe google gefragt, doch keine Antwort erhalten. Wo finde ich diese?
"Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:
Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren."
Quelle: https://www.schulministerium.n…ionen-zum-schulbetrieb-ab
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Nützt ja den Schülern nix, wenn du im Klassenzimmer hockst, sie selbst aber zu Hause und die nackte Mutter rennt durchs Bild. Oder willst du gleich alle in die Schule bestellen?
Man kann übrigens auch einfach die Tür zumachen, dann rennt niemand durchs Bild
Es geht um die Verminderung, eine Verbesserg. Lehrer können auch Kinder haben. Die Eltern sind aber keine IT-Experten, die machen nun einmal nicht immer die Tür zu. Sicherlich ist es auch unangebracht, dass SuS(Eltern) zu Hause die Sicherheit der Endgeräte garantieren.
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Ein Videokonferenzendnutzungsgerät zeigt absolute Privatsachen - am anderen Ende klicken die Smartphone-Kameras nur so. Und mit etwas pech, bringt sich nach der Aktion Jemand um oder muss zumindest umziehen.
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Als Bestrafung sicherlich. Aber es geht mir hier darum, dass einfach die normalen Unterrichtsräume verwendet werden wo dann halt ein PC installiert wird. Und das wäre ja noch nicht der Optimalzustand. Aber so etwas wie auf dem Foto möchte doch nicht wirklich Jemand erleben oder irgendwem gönnen. Ich kann auch verstehen, dass man das lustig findet, wenn man nicht so genau darüber nachdenkt. Mir schürrt es den Atem ab. Auf mal sollen Lehrer und Schüler IT-Experten werden, die ihre Endgeräte optimal gegen Angriffe schützen. Wo hier die Mutter den PC nichtmal vor ihrer eigenen Tochter absichern kann...
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wie Du mit dieser Haltung und diesen Fragen, die Du hier stellst, in welchem Kollegium auch immer klarkommen willst. Das ist wirklich gruselig.
Ist Dir nicht im Laufe dieses Threads anhand der Reaktionen irgendwann einmal aufgefallen, wie die anderen User reagiert haben?Manche finden Videokonferenzwang o.k., manche nicht. Ja - sicherlich finden das mehr gut als schlecht. Aber viele haben andere Hintergründe, kennen ihr Leben, aber nicht das der Anderen. Und ich möchte ja Niemanden zum Nichtzwang zwingen, aber halt gucken ob ich meinem Zwang entgehen kann irgendwie.
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Und dann kann man krank sein.
Aber mal im Ernst: Wenn du soviele Bedenken hast, wende dich doch mal an den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Oder die Landesdatenschutzbeauftragte. Deren Antworten musst du dann nur auch akzeptieren.
Wie meinst du das mit krank sein? Wenn man versetzt wird, dann kann man krank werden. Aber höchstens für eine Woche oder so, und dann hat man ja den Malus für immer. Nur weil man dann wieder genauso fit ist wie zuvor, ist das Leben ja nicht genauso schön wie zuvor.
Hier mit dieser Anmeldesache geht das nur? Kann man die nicht per E-Mail anschreiben?
https://www.ldi.nrw.de/mainmen…al-fuer-Kontaktdaten.html
Ist das ein und die gleiche Person: zuständige Datenschutzbeauftrage vs. Landesdatenschutzbeauftragte?
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So etwas gehört einfach nicht in die Wohnung verlegt. Es gibt doch genug Schulräume, warum darf man von dort nicht online unterrichten? Alles mit Abstand natürlich.
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Du vermittest hier den Eindruck, als ob dir jetzt schon ganz viele Hindernisse im Weg stehen. Da ist es doch egal, ob es ein paar mehr sind.
Nein, umso mehr umso schlechter.
Verwirre doch die Julia nicht mit Fakten. Sie kann und will nicht verstehen, was eine Videokonferenz überhaupt ist.
Eine Videokonferenz ist eine Konferenz per Video. Doch bei uns wird man gewzunge in dem Video seine Stimme und sein Gesicht zu präsentieren.
Jetzt mal unabhängig davon, wo das in dieser Form vom Dienstherrn postuliert wird und ob diese Rechtauffassung vor einem Gericht standhalten würde:
Ich persönlich beanspruche für mich das Recht am eigenen Bild und an meiner Stimme. Wenn mein Dienstherr mir Videokonferenzen mit Bild und Ton vorschreiben würde (!), würde ich mich mit allen Mitteln wehren und sollte das scheitern, hätte ich immer noch das Gefühl, dass meine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Dasselbe Recht gestehe ich selbstverständlich meinen Schülern zu. Genauso wenig wie ich dazu verdonnert werden möchte, mein Gesicht zu zeigen und meine Stimme online hören zu lassen, werde ich meine Schüler dazu zwingen - ganz unabhängig von der Rechtslage.
Ich weiß nicht, ob du diesen Thread hier mitgelesen hast. Bislang hat noch Niemand ein Recht gefunden, um das verhindern zu können. Du wärest dann halt deinen Job los, wenn du dich der Dienstanweisung deines SL widersetzt.
ein Geisterfahrer?
H u n d e r t e !!
O.k., vielleicht etwas übertrieben. Aber halt viele Steine. Im Augenblick mehr. Die letzten 6 Nächte habe ich kaum schlafen können. Mir gehen tausend Gedanken durch den Kopf... und da sind evlt. sogar mehr als Tausend... eigentlich sollte ich jetzt schon lange im Bett liegen. Würde aber nix nützen.
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Ich habe ein solches Vorgehen tatsächlich schon einmal mitbekommen. Zum Glück nicht am eigenen Leib. Aber es tat mir trotzdem weh. Das war mir halt eine Warnung. So außergewöhnlich wird das nicht sein. Das mit den Hindernissen in den Weg stellen erlebe ich aber ständig. Es gibt Kollegen die beim Chef verloren haben. Häufig, weil sie ihre Meinung 1x zu viel gesagt haben. Und insgeheim haben viele gedacht "jo, eigentlich haben sie Recht". Aber trauen sich halt dann nichts zu sagen. Geht mir ja auch so. Man hat halt auch immer noch seinen eigenen Kopf. Und die Schlinge ist groß...
weshalb ich für die jetzigen Schulschließungen regelmäßige Videokonferenzen in mein Konzept integriert habe, etwa eine kurze (ca. 30min) pro Woche pro Lerngruppe. Das war meine Entscheidung.
Jetzt kam von unserer Schulleitung der Hinweis, dass die Eltern und Schüler einwilligen müssen. Dass ich das übersehen habe, ist natürlich doof von mir gewesen, aber gut. Und, lo and behold, in jeder Lerngruppe gibt eine Reihe von Schülern, die nicht einwilligen. Das ist okay, das ist ihr gutes Recht, aber ich [...]Der Vorteil der VK wäre für mich, dass sich die Schüler austauschen können, bei BBB sogar in Gruppenräumen, und ich direkt Feedback geben könnte.
Es ist nicht das gute Recht der SuS. Während einer Pandemie ist eine Einwilligung nicht notwendig. Weder auf Seiten der Lehrer, noch auf Seiten der Schüler:
"Ausnahmesituation – Pandemie Im Mai 2020 äußerte sich die LDI NRW in der Schrift Pandemie und Schule zur Problematik von Videokonferenzen in Zeiten von COVID19. Sie hält darinne einen anderen datenschutzrechtlichen Ansatz für vertretbar: „Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts- und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen.“
Quelle: https://datenschutz-schule.inf…cht-ueber-video-geht-das/
Den Vorteil des austausches und direkten Feedbacks hätte man auch per Chat, eine VK ist dazu nicht notwendig.
Rheinland-Pfalz:
"Wenn Eltern, Schülerinnen oder Schüler einer Nutzung amerikanischer Softwareprodukte ausdrücklich widersprechen, werden äquivalente Lehrangebote zur Verfügung gestellt."
Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de…MWe7GKv_ZCIWtb2A8F3IQbtgE
Und die Lehrer haben nicht diese Möglichkeit sich zu schützen?
Rheinland-Pfalz:
"- Auf die in § 1 Abs. 6 Schulgesetz vorgesehene Möglichkeit, eine verbindliche Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel vorzusehen, wird verzichtet."
Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de…MWe7GKv_ZCIWtb2A8F3IQbtgE
Demnach müsste man doch als Lehrer dann, wenn amerikanishe Programme eingesetzt werden sollen, verzichten können auf Vdiokonferenzen? Ist das irgendwo in ein Gesetz gegossen oder nur die Forderung des Landesbeauftragten für den Datenschutz?
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