Beiträge von o0Julia0o

    Ich habe sehr ähnliche Gedanken. Ich arbeite an einem Gymnasium. Da ist es ziemlich genauso, wie du es beschreibst. Und im Grund sind alle Lehrer überlastet. Keiner möchte die SuS schlecht bewerten, da einen sonst die Mehrarbeit gänzlich untergehen lässt. Also bleiben die SuS an der Schule und man gibt den schwarzen Peter an einen anderen Kollegen weiter, wenn man die Klasse nicht behält. Erhält aber im Gegenzug auch einen.


    Nach außen ist immer die tolle Show. Ich habe manchmal das Gefühl ich bin mehr Verkäufer als Lehrer. Man muss ständig lügen oder zumindest sich alles verkneifen. Die SuS werden immer dümmer und langsamer. Nachschreibeklausur der Nachschreibeklausur ist die Regel. Alles lässt man den SuS durchgehen. Gehen ohne Maske durch die Gänge. Man schickt sie zur SL. Die SL macht nix.


    Man verkauft halt als Lehrer kein gutes Produkt. Zumal dieses maßgeblich von der SL bestimmt wird. Es ist anders. Das Produkt sind die Schüler. Und um diese kämpfen die Schulen hier. Und die Eltern und SuS meinen fast alle, dass sie top of the notch sind. Unglaublich. Ich habe diese Woche krank durchgearbeitet. Wenig Schlaf. Aber Eltern und SuS rotzen einem noch freche Dinge ins Gesicht.


    Die Kollegen sind supernett - stecken halt alle im gleichen Boot. Ausreißer gibt es immer, die kriechen der SL halt in den ....

    Ich hatte aber auch schon eine normale SL. Ich glaube, die ist hauptentscheidend ob es Freude macht und wie man seinen Unterricht gestalten darf.


    Naja, ich ziehe es durch.

    Also der 1. Part stimmt: Ich mache keine Videokonferenzen. Ich möchte das nicht. Im Gesetz suche ich daher nach Anhaltspunkten, die mein Gefühl bestätigen. Und es ein Gesetz gibt, welche mich davor schützt, welche machen zu müssen. Eine Sonderbehanldung erwarte ich nicht. Aber auch keine Benachteiligung. Nein, ich chatte ja auch gerne.


    Wir können auch viel machen. Aber generell finde ich den Distanzunterricht eher lame. Ich hoffe, das wird nicht die Zukunft sein - befürchte es allerdings.


    Für die Funktion des virtuellen Hintergrunds haftest du. Audio ist für mich das Schlimmste, was ich mir vorstellen könnte zu streamen. Dann lieber Video nackt, beim Pinkeln. Ich kann ja online schreiben per Tastatur. Das ist ja kein Problem. Hat die SL auch nicht verboten. Aber verboten nicht die Stimme per Audio zu streamen.

    julia: Wenn jemand unbedingt etwas über dich ins Netz stellen möchte, dann schafft er das auch so, ohne Videokonferenz.


    Bei dir ist es natürlich anders, aber du hast wenigstens keine interessierten Eltern (die ja auch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine anderen Schüler beobachten sollen). Vermutlich mussten deine Schüler aber auch irgendeine datenschutzrechtliche Erklärung abgeben.

    Die Eltern gucken zu, aber versteckt. Auch wurden bereits Sachen hochgeladen. Eine Konsequenz gab es nicht für die Täter. Die Datenschutzrechtliche Erklärung geben die zwar bei Schuleintritt ab, aber die ist lächerlich. Überhaupt nicht tauglich -> nicht rechtens! Außerdem dürfen Eltern doch auch Lehrer datenschutzrechtlich nicht über eine Videokonferenzsoftware oder Audiokonferenzsoftware sehen oder hören.

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    Man könnte ja auch im Stream die Stimme verändern lassen - und Handschuhe tragen, wenn man z.B. über die Dokucam schreibt.


    So wie bei den Zeugenschutzprogrammen.......

    Der Schreibstil ist ja auch ein Datum. Bei Zeugenschutzprogrammen trage ich aber nicht das Versicherungsrisiko, dass das Programm auch funktioniert. Und muss ich mich zum Affen machen, wenn ich meine Daten schützen möchte? Das wäre ja ein Nachteil. Nebst Installation, Instanthaltung, Nutzungsaufwand. Verbraucht ja auch Energie.

    Aus sicherer Quelle weiß ich:

    Schulleitungen können Lehrkräfte anweisen, digitalen Unterricht zu erteilen, wenn ihnen ein dienstliches Endgerät zur Verfügung gestellt wird, auf dem eine "zugelassene" Software installiert ist. Das schließt auch Videokonferenzen ein.
    In keinem Fall darf eine Lehrkraft angewiesen werden, digitalen Unterricht auf privaten Geräten zu erteilen.

    Dazu finde ich kein Gesetz. Auch keine andere Quelle per Suchmaschiene. Wie definiert sich zugelassene Software denn?


    Der Datenschutz gilt dann nicht? Also keine Einwilligung notwendig?

    Naja, wenn ich vom Datenschutz nicht her meine Stimme und mein Bild schüzten kann, dann könnte so etwas ja evlt. erzwungen werden. Aber ich hoffe doch, dass auch da ein Gesetz gegen gewachsen ist. Ich bin doch kein Clown.


    Bei dem Text To Speech ist ja trotzdem ein Computer der spricht und nicht ich. Das würde nicht akzeptiert. Außerdem kommt dann eine längere Pause zu Stande, weil man alles Tippen muss, wie beim normalen Chat. Also auch Murks.

    Julia, wir Schulleiter sind zwar schon ziemlich allmächtig - aber irgendwo hört auch unsere Macht auf.

    Wir "Versetzen" niemanden irgendwohin. Das würde im Schulamt (bzw. bei weiterführenden Schulen in der zuständige BezReg) entschieden, unter Einbindung des zuständigen Personalrates.

    Naja, die Schulleitung schlägt das aber dann wohl dem Schulamt vor. Irgendwie muss der Prozess ja in Gang kommen.

    Warum beantwortest du die Fragen nicht alle in der Konferenz. Bei deiner Methode wiederholst du dich einfach viel zu oft.

    Es sind häufig unterschiedliche Anfragen. Außerdem machen die Eltern sonst Druck, dass man nicht auf Anfragen reagiert. Dann erhält man wieder Anfragen der SL. Da ist es weniger aufwändig, alle schnell zu befriedigen. Ist auch manchmal copy & paste. Kostet aber natürlich trotzdem Zeit.

    Das von dir zitierte Paper erwähnt ausdrücklich die Spannungslage von Schulpflicht und Pflicht zum Homeoffice für Schülerinnen und Schüler, woraus zurecht eine gewisse Problematik im Einsatz privater Endgeräte hergeleitet wird.


    Die Lehrkräfte hingegen dürfen einerseits durchaus in der Schule auch mit schulischer Hardware arbeiten und sind andererseits auch nicht verpflichtet, genau diesen Beruf auszuüben. Im Gegenteil zu den Schülerinnen und Schülern müssen sie ja sogar beim Dienstherren beantragen, private IT nutzen zu dürfen, wenn sie das unbedingt möchten. Der Dienstherr sieht hierfür nämlich keine Notwendigkeit.


    Bitte beschreibe, wie du damit einen Zusammenhang zwischen den Aussagen zu Schülergeräten und denen der Lehrkräfte ziehst.

    Doch sie stehen in einem Dienstverhältnis und sind somit gewzungen. So hoch wird Arbeit dann doch angesehen. Naja, wenn das eine Benachteiligung darstellt, weil der Arbeitsweg dann steigt, oder man keinen Auswahl hat, ob man hier oder dort arbeitet. Für mich persönlich käme ein Arbeiten in der Schule in Frage. Die ist nicht weit weg. Aber halt trotzdem ohne Videokonferenz. Wo steht, dass man das beantragen muss, dass man private Hardware nutzt? Das hat Niemand bei uns an der Schule gemacht.

    Naja, Videokonferenz ist täglich ein Thema. Versetzung nicht. Aber üble Konsequenzen sind halt zwischen den Zeilen ein Thema. Und Steine werden auch schon in den Weg gestellt. Also sooo weit ist so etwas wie eine Versetzung nicht weg. Mir geht es aber generell um Nachteile, die ich halt erhalte. Versetzung wäre jetzt eine größere Sache davon.


    Das beste wäre, wenn ich Gesetzt Xy präsentieren könnte. Dann wäre die Sache geklärt. Aber das Schulgesetzt ist da an vielen(den entscheidenden) Stellen sehr ungenau und offen formuliert(NRW).

    o.k. jo, aber das war ja nur eine Variante. Und er könnte ja aus anderen Gesichtspunkten hinterherkommen. Oder selbst versetzt werden. Ich glaube, der interessiert sich nicht wirklich für mich. Also abschrecken tue ich ihn nicht. Ich bin ihm generell eher ein Stück unterlegen. Der Gedanke war, dass ich immer wieder auf solche Situationen treffen werde. Gerade jetzt wo Videokonferenzen so gehypet. Gerade ältere Menschen(SL ist eher älter) scheinen da drauf zu stehen.

    Es geht um private Endgeräte der Lehrkräfte, das ist dir doch wohl klar. Lass dir ein Dienstgerät geben und gut ist, das wurde dann für dich entsprechend abgesichert vorbereitet und du kannst damti problemlos arbeiten.

    Sicherlich. Aber weiterin heißt es: "Ob und inwieweit ein Einsatz privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in Betracht kommen kann, wurde hier noch nicht geprüft."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Da es direkt im Zusammenhang mit den Geräten für die Lehrer steht, wird wohl auch ähnliches gelten. Zumal die Lehrer umgekehrt auch vom Datenschutz profitieren sollen.

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