Beiträge von o0Julia0o

    unser Schulleiter möchte eine Kollegin unbedingt versetzen lassen - aus Kollegiumssicht wär ne Versetzung auch ne gute Sache - aber er wird sie einfach nicht los. Vielleicht liegt es daran, dass wir schon die 3. oder 4. Station dieser Kollegin sind. Vielleicht aber auch, weil es ihr wirklich total egal ist, was man von ihr hält und sie sich nicht unter Druck setzen lässt.

    Das hat doch nichts mit Druck zu tun. Das Schulamt teilt dir mit, dass du nun an einer anderen Schule bist. Fertig.

    Naja. Nehmen wir mal an ich wäre Lehrer unter Dir. Dann würdest du noch heute dem Schulamt schreiben, das Vertrauensverhältnis zu o0Julia0o ist gestört. Bitte versetzen sie diese beim nächstmöglichen Versetzungstermin. Ich könnte dann dagegen halten, dass es nicht so ist. Aber das wäre ja in sich schon falsch. Denn wenn Du sagt, es sei so und ich behaupte das Gegenteil, dann wäre es ja schon aufgrund dieser Diskrepanz zerstört.


    Du kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo... <God-Mode ON>.

    kl. gr. frosch, der sich darüber freut, dass julia ihm "Allmächtigkeit" andichtet. <GOD-Mode ON>

    Die "Allmächtigkeit" ist ja oben im Startpost erklärt. Es ist die Frage, ob man sie entkräften kann.

    Julia: du weißt aber schon, dass jeder vor dem Bildschirm (wenn du den Chat benutzt) dein Geschriebenes Mitlesen kann, daraus Schlüsse ziehen kann, den Chat speichern kann und ihn per Mail und was weiß ich verteilen kann? Genauso mit deinen Whiteboard-Mitschriften. Was man da alles raus lesen kann.

    Ja, ich sehe das durchaus kritisch und habe auch Bauchweh dabei. (Mir wurde anfangs echt übel). Mit der Zeit ist das besser geworden, gut finde ichh es nicht. Das musste ich für mich abwägen und tue das eigentlich immer noch. Die Zeit ändert sich ja. Aber im Augenblick sage ich mir, lieber ich unterrichte noch was, und nehme das in Kauf. Der Unterricht ist per chat ja gut möglich, aber die Daten sind nicht so extrem dramatisch wie jetzt ein Video oder gar Audio von mir. Gegen Video hätte ich nicht so viel enizuwenden, brint mir aber bisher nix und hab auch keine Kamera. Von Gesetzeswegen ist das vieles nur blah blah ungenau. Vor allem vom Minesterium NRW vieles grau.

    Julia, bitte nicht schon wieder solche Anfragen. Such dir doch Hilfe. Deine SL ist nicht das Problem.

    Ich spreche allgemein nicht nur von Schulleitungen, sondern von der Position im Allgemeinem und dort im Bezug auf ihre uneingeschränkte Macht. Bislang hat Niemand ein Gegenargument bringen können. Aber zwischen den Zeilen zu erraten, empfinde ich das als Änderungswürdig. Aber zunächst einmal hoffe ich, dass es irgendwo im Gesetz doch noch Möglichkeiten gibt sich zu wehren.


    Und wenn nicht, dann kann ich in Zukunft jedem Kollegen raten - nee, sag nix, kusche!

    Das ist vollkommener Unsinn. Wenn ich um eine schriftliche Dienstanweisung bitte kann die SL sich natürlich anders besinnen, rechtlich informieren, ihre mündliche Anweisung entsprechend revidieren.

    Ja klar. Sie tut es aber nicht. Und dann musst du diese Anweisung auch ausführen. Du meintest ja sie kann es nicht. Sie kann es ja schon(auch wenn es unrechtens ist). Und dann musst du folge leisten(er einmal, was lange dauern kann).

    Eins habe ich noch nicht verstanden, Julia: Wie machst Du denn aktuell Unterricht? Keine VKs, sondern PDFs versenden per Mail? Und wie kommen bearbeitete Aufgaben zurück? Oder in einer Lernplattform? Der Thread hier geht ja schon eine Weile. Oder bist Du aktuell krankgeschrieben?

    Ich unterrichte per Chat. Whiteboard, Dokumenten, etc. Halt nicht per Audio(meine Stimme) oder Video(mein Gesicht). Aber auch Animationen oder Audio kommt drin vor. Aufgaben bekomme ich per E-Mail oder Lernplatform. Zur Zeit tatsächlich krank über diese Sache geworden.

    Deine Quelle verrät aber nicht, wie du es verhindern kannst, dass sich in der Wohnung des Schülers mehrere Kinder einen Tisch (Zimmer,...) teilen und ein Erwachsener in Hörweite Geschirr spült? [...]

    Weiterhin steht deutlich drin, dass der Schulleiter dich zu VK verpflichten kann. Es steht nicht darin wie du sie halten musst. Ansonsten enthält die Quelle viel blablabla: es müsste, wenn ... (ist aber nicht! Die wenigsten Lehrer und Schüler haben schulische Geräte, die meisten verwenden private) usw.

    Das ist ja auch nicht meine Aufgabe, dass ich das verhindere. Dann können Sie halt nicht teilnehmen, wenn sie das nicht garantieren können. Videokonferenz impliziert: Video. Damit ist dann wohl kein 3d-Action-Film gemeint. Und Audio ist sehr dicht dran - bei einer Konferenz unter sprechenden Wesen.

    Blablabla, meine SL kennt die Rechtslage und ordnet nicht an, ich kenne die Rechtslage und bin imstande "Wünsche" zu ignorieren oder auch zu erfüllen, je nachdem ob es passt oder nicht. Wäre das mehr als ein Wunsch, würde ich mit Verweis auf meine rechtlichen Bedenken an einer solchen Anordnung (aber auch den pädagogischen Konflikt, den ich sehe und habe und den gute SLen nicht einfach vom Tisch wischen) um eine schriftliche Anordnung bitten, damit wäre der Drops gelutscht und ich würde es halt so lösen, wie bereits vorhergehend von mir beschrieben. Setz dich endlich mit deinem Schulrecht auseinander, statt zwanghaft Hirngespinsten zu folgen. Kein Wunder bekommst du keinen Stich, wenn du deiner SL gegenüber auch so wahnhaft auftrittst und argumentierst. Die einzige Sorge, die mich da an deiner Stelle ernsthaft umtreiben würde wäre, dass Bedenken an deiner geistigen Gesundheit zu einer amtsärztlichen Untersuchung führen. Die sehe ich bei dir am Horizont durchaus angezeigt, so wie du dich hier gerierst, sollte das mehr sein, als nur Rumgetrolle.

    Aber das ist doch falsch. Wenn du um eine schriftliche Anordnung bittest(auch eine mündliche Dienstanweisung ist eine Dienstanweisung), dann bekommst du diese und kannst dagegen remonstrieren. Soweit so gut. Aber: Du musst dann solange 100% VK-Unterricht machen, bis über die Remonstratin entschieden wurde. Und dann sind deine Daten im Netz einmal drin.

    hi, ich lese hier immer wieder, dass Schulleitungen unantastbar sind. Machen Sie etwas, was Unrecht ist, dann hat man das Mittel zur Remonstration.



    Doch diese Remonstration muss dann über die Schulleitung erfolgen. Diese muss diese dann weiterleiten. Sie könnte das auch nicht tun. Darüber könnte sich die Lehrkraft dann wieder eine Remonstration einleiten. Endlosschleife.



    Darüber hinaus kann die Schulleitung dem Schulamt dann sagen, dass die Lehrkraft versetzt werden muss. In der Praxis geht man zur Schulleitung und sagt, es sie ungesetzlich, wenn sie diese Dienstanweisung aufrechterhält. Die Schulleitung sagt dann - wenn du remonstrierst, lasse ich dich versetzen. Unser Vertrauensverhältnis ist gestört.



    So bleibt der Lehrkraft, wenn sie ihren Arbeitsplatz erhalten möchte, nur zu kuschen.



    Kennt Ihr Wege, wie man die Schulleitung versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% des Kollegiums dafür wären. Wie kann man sich sonst wehren? Oder hat die Schulleitung die absolute Macht :gruss: ?

    Ich mache in meinem Unterricht auch nicht 100% VKs, auch wenn meine SL sich das wünschen würde. Anordnen kann die SL das aber hierzulande nicht, das weiß ich sehr genau

    Naja, du müsstest den Anweisungen der SL folge leisten. Das ist ja auch Gesetz! Und wenn du weißt, dass die Anordnung unrechtsn ist und remonstrierst, dann dauert das viele Wochen bis du dein Recht ausüben darfst. Zunächst hat die SL Zeit um die Remonstration weiterzuleiten(2-Wochen-Frist). Dann hat der Vorgesetze der SL sehr viel Zeit um zu antworten. Das gibt es nicht die 4-Wochen-Frist. In der Regel dauert das viel länger. Solange müsstest du ja dann auch noch Folge leisten.

    Das ist ein Trugschluss. Du wirst auch im Präsenzunterricht nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass unerlaubte Ton- oder gar Videoaufzeichnungen mitlaufen.

    Die Chance ist sehr gering. Also es wird sehr selten passieren. Und wäre viel auffälliger. Die SuS würden es sich auch eher anmerken lassen. Die Situation zu Hause, wenn die Mutter im Hintergrund werkelt und doch zuhört, wirkt auf die SuS nicht so sehr dass sie etwas falsch machen, als wie die Situation mit Smartphone unterm Schultisch.

    Außerdem kann ich für mich entscheiden, dass es mich nicht stört, wenn Eltern meinen Unterricht hören, ich kann das aber nicht für alle Kinder mit entscheiden - wenn der kleine Kevin eher schwach in Mathe ist, muss es eben nicht sein, dass neben den Mitschülern noch 10 Elternteile die falsche Antwort mithören und denken 'was für ein Depp'.

    Wenn der große Kevin dunkelhäutige Mitschüler beleidigt und der mithörende Elternteil ihm in ein paar Jahren beim Bewerbungsgespräch gegenübersitzt in der Migrationsbehörde, dann wird es den Kevin auch nicht freuen. Oder der Mitguckende Vater erkennt ein körperliches Leiden von Kevin, und dieser bewirbt sich beim Startups seine Sohnes in ein paar Jahren...

    Unsere Schulleitung hat vor kurzem die Eltern und Schüler darüber informiert, dass in Videokonferenzen grundsätzlich nur die Schüler dabei sein dürfen, keine Eltern, keine Mitschüler, keine Geschwister. Sollte das wiederholt ignoriert werden, werden die entsprechenden Schüler vom Videounterricht ausgeschlossen und erhalten nur noch Aufgaben.

    Das ist ja in etwa so als wenn die Schulleitung sagt, wenn wer ein Fahrrad aus dem Fahrradkeller klaut, hat er in Zukunft keinen Zutritt mehr zum Fahrradkeller.

    Eltern schauen auch bei mir zu. Ich musste zunächst zwar kräftig schlucken, als ich das realisiert habe. Verhindern kann ich es nicht, wenn in manchen Familien kein Einzelzimmer für jedes Kind zur Verfügung steht.

    Doch das kannst du verhindern. "In einer „normalen“ Unterrichtssituation nehmen im Klassenraum weder Geschwister, Eltern oder sonstige Dritte am Unterrichtsgeschehen teil. Dann ist dies LDI NRW –Pandemie und Schule13aber auch im Rahmen eines im Rahmen des Unterrichts erfolgenden Videokonferenzaustauschs grundsätzlich nicht zulässig. Dies muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden"

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Hier machen dir keine Eltern und kein SL Druck, das Argument hier ist also nicht sinnvoll.

    Wie wollen Eltern dir Druck machen? Die schreiben dir eine Mail, die du "zeitnah" beantwortest und das deiner SL genauso mitteilst.

    Sicher, die drohen mit Rechtsanwalt, Schulamt, mit neuen E-Mails. Das ist schon Druck. Die SL droht genauso. So mus sich ja immer mehr E-Mails beantworten.


    Und was heißt zeitnah. Für die SL - noch am gleichen Tag. Geschieht das nicht, gibt es Stress. Ist zeitnah irgendwo definiert? Muss man Sonntags antworten?

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