Beiträge von o0Julia0o

    Ich informiere mich im Allgemeinem über die Gesetze für Lehrer. Und erstmal halt, was häufiger vorkommt. So bin ich bei der nächsten Auseinandersetzung vorbereitet. Also z.B., wenn jetzt die Schulleitung sagt: Morgen früh musst du um 7 Uhr unterrichten, weil ein Kollege krank geworden ist. Oder ich habe für Donnerstag einen Arzttermin und die SL sagt, dass ich Donnerstag unterrichten muss, obwohl das mein freier Tag war. Halt solche Dinge in der Art. Da wird es doch ein Gesetz mit einer Frist geben, an welche sich die SL halten muss.

    Again: Lies dich in Schulrecht ein. Eine Versetzung gegen den Willen des Beamten ist nahezu ausgeschlossen (vgl. §28 BBG). Ok, wenn die Schule abgewickelt wird vielleicht.

    Ausgeschlossen? Steht da nicht das komplette Gegenteil in (2):

    "Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist"

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__28.html

    Wenn ich an eine andere Schule versetzt werde, habe ich ja das selbe Endgrundgehalt. Außerdem ist die Tätigkeit aufgrund der vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar. Ist ja genau die gleiche Arbeit.

    hi, wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan eigentlich feststehen?


    Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf steht dazu folgendes:

    (3) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html


    Doch gilt das auch für Beamte? Vom Hörensagen sind Beamte ja immer im Dienst. Aber so ganz kurzfristig - jetzt mal übertrieben 2 Stunden vorher darf einen die SL ja sicher nicht zum Dienst beordern.


    danke!

    So etwas unterschreibt ihr doch wohl etwa nicht.

    Naja. Gibt ja Lehrer die fahren 50km zur Arbeit. Wenn der Chef dann sagt: Entweder du unterschreibst hier und hier - oder der Laptop wartet an der Schule auf dich, dann wird es sich der ein oder andere sicherlich überlegen. Wenn man dann noch den Stundenplan mit den größten Lücken bekommt, wird die Entscheidung immer leichter. Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.

    Hört sich doch schon ganz anders an, als was ich hier sonst lese. Zitat hatte ich ja weiter oben schon gepostet. Und das mit dem Druck ist natürlich logisch. Aber auch der Lehrer kann sich ja auf die Lauer nach Fehlern legen. Klar, soviel Macht hat er natürlich nicht, aber das ist ja auch sinvoll. Diese 0-Chance-Situation war mir aber ein Dorn im Auge. Jetzt stellt sich das ja schon ganz anders dar, wenn der Bezirkspersonalrat eine Zustimmungspficht hat. Gibt es dazu auch ein Gesetz? Das finde ich bisher nicht. Dieses hier ist nah dran: "

    (2) Die Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme
    und beantragt seine Zustimmung. Der Personalrat kann verlangen, dass die
    Dienststelle die beabsichtigte Maßnahme begründet; der Personalrat kann außer
    in Personalangelegenheiten auch eine schriftliche Begründung verlangen. Der
    Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist der Dienststelle
    innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen; in dringenden Fällen kann die
    Dienststelle diese Frist auf eine Woche verkürzen. In den Fällen des § 35
    verlängert sich die Frist um eine Woche. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn
    nicht der Personalrat innerhalb der genannten Frist die Zustimmung unter Angabe
    der Gründe schriftlich verweigert."

    Quelle: SGV. NRW § 66 (Fn 27) https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…n?v_id=720031009101436847

    Wenn 80% mit einer SL Probleme haben, dann wäre das der vorgesetzten Dienststelle schon aufgefallen, well dann viele Versetzungswünsche von den Kollegen gekommen wären, weil es Beschwerden über die SL gegeben hätte usw.

    Also ca. 80% sind es sogar ziemlich genau. Und einige liegen im Graubereich. Aber mehr in der Zone, die keine Probleme mit der SL zu haben scheint. Selbst wenn ich jetzt Maulwürfe abziehe, die bei den Treffen,sich dann aber gut getarnt haben müssen. Das letzte größere offline-Treffen liegt jetzt schon ein paar Wochen zurück, wegen Corona. Aber die Standpunkte werden sich so fix nicht geändert haben. Die Taten liegen teilweise ja schon Jahre zurück. Keiner hat aber etwas davon geäußert, dass man den Chef versetzen lassen könnte. Die KuK sind auch eher von der vorsichtigen Natur. 100% weiß man auch nicht, wem man alles trauen kann. Aber wenn es solch ein Werkzeug gäbe, könnte das natürlich hilfreich sein. Wird das einfach formlos eingereicht - Unterschriftenliste?

    jein. eine Versetzung auf Wunsch es Schulleiters gegen den Willen des Kollegens/ der Kollegin, geht eben nicht so einfach durch. deswegen übt die Schulleitung in so einem Fall immer Druck aus, damit man dann irgendwann freiwillig geht.

    Aha, das hört sich doch im Ergebnis doch machteinschränkend an. Liegt das allein an der Zustimmungspflicht des Bezirkspersonalrat? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten sich gegen eine Versetzung zu wehren?

    kleiner Tipp: Werd Schulleitung, dann wirst du schon sehen, wie wenig Macht du hast.

    Ich habe ja nicht behauptet, dass es leicht ist Schulleitung zu werden. Aber wenn man es ist, hat man die absolute Macht. Oder auch nicht. Der Bezirkspersonalrat muss einer Verstzung ja zustimmen. Und er ist dem Lehrer eher zugetan, weil dieser ihn wählt. Doch auf der anderen Seite wird ja behauptet, 1 Anruf und der Lehrer ist weg. Das passt ja nicht überein.

    Würde ich da sitzen und die Lehrkraft sagt: Ich will nicht versetzt werden, würde ich natürlich dagegen stimmen! Ich bin ja die gewählte Vertreterin der Lehrer*innen.

    Wenn ich hier quer durchs Forum lese, dann scheint das aber nicht gängig zu sein. Da heißt es dann eher: Wenn mir der Lehrer krumm kommt dann reicht ein Anruf und der ist weg.

    Solltest du so paranoid sein, dass du deinem Schulleiter eine Lüge unterstellst, damit er dich los wird, solltest du ihn unter Zeugen ansprechen.

    O.k., also kann der Chef nicht einfach grundlos fordern, dass der Lehrer die Schule beim nächsten Wechseltermin wechseln muss? Wenn nicht. Gut, wenn das die Lösung ist. Dann ist sie es für Negativsprachanwesenheit.



    Aber nicht für Positivsprachanwesenheit. Bleiben wir bei dem Beispiel. Lehrer spricht mit Chef unter Zeugen. Lehrer reibt sich schon vor Freude die Hände. Eine paar Wochen später bekommt er von der Bezirksregierung die Mitteilung, dass er versetzt wird. Was ist geschehen? Der Chef hat gesagt, dass der Lehrer im X oder Y verschwiegen hat. Der Lehrer behauptet das Gegenteilt (denn der Lehrer spricht die Wahrheit). Aber der Schulleiter hat schon beim einseitigen Geschäft des fehlendenden Vertrauens bestimmt, dass das Vertrauen fehlt.



    So ist es doch dann trotzdem wieder absolute Macht. Man kann dem Schulleiter einfach nicht beikommen.

    Nein, ich habe keinen Sprachfehler. Aber mit Audiodaten habe ich mehr das Gefühl mich auszuziehen. Bei uns wurden auch schon Videos verbreitet (nicht von mir), da war das Audio viel schlimmer. Es gab auch eines, da war halt nur Audio. Aber das Video dazu wäre dann nicht mehr schlimm gewesen bzw. sogar besser, da das Audio dann mit Text und Bildern übermalt wurde, so dass es dann erst recht schlimm wirkte. War sicherlich nicht optimal die Wortwahl. Aber im Grunde völlig normal. Aber aus dem Zusammenhang gerissen mit diesen Übermalungen war es dann schon krass. Im Audio stecken irgendwie viel mehr Informationen als im Video - wenn man jetzt beides allein stellen würde. Und beim reinen Video passieren eher weniger Fehler. Wie gesagt in dem Beispiel hätte Video zum Audio sogar für Aufklärung gesorgt.

    Im normalen Unterricht bereitet mir das kaum Bauchweh. Es geht darum, dass es durch eine Software verarbeitet wird und ich dazu gewzungen werde diese zu nutzen. (ja klar, ich kann auch meine Miete einfach nicht zahlen....). Aber wie gesagt, mir wäre Video von mir ziemilch egal, Whiteboard, Chat und Co. Alles irgendwo ok. Aber ein Audiosignal halt nicht. Und da suche ich etwas womit ich dagegen an gehen kann.

    Hast du NICHT mit mir gesprochen: dann ja, denn wie ich woanders schon geschrieben hatte, wäre dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus meiner Sicht (und scheinbar auch aus deiner Sicht, denn sonst hättest du mit mir gesprochen) nicht mehr möglich.

    Aus meiner Sicht ja schon, weil ich behaupte(weil es die Wahrheit ist) mit dir gesprochen zu haben. Ich greife auch nicht dein Handeln an. Ich kenne Dich ja nicht einmal. Es ging mir allein um die Macht der Schulleitung. Also als Position. Unabhängig von jeder Person. Wenn ich Schulleitung wäre, könnte ich da auch einfach so gegenüber dem Schulamt sagen: Lehrer große rote Eiche muss versetzt werden bei nächster Gelegenheit, das Vertrauensverhältnis ist gestört.

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