Beiträge von o0Julia0o

    Bei uns ging das heute rum. Die wurde wohl gemobbt wegen Online-Unterricht. Und wollte sich dann wohlt mit irgendeiner Mutprobe beweisen. Die ging dann wohl daneben. Auf jeden Fall traurig! Im echten analogen Klassenraum wäre das wohl zumindest nicht so passiert...


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    Allmächtig? Najaaa geht so. In der Regel hat die Schulleitung so viel Macht wie man Ihr zugesteht. Dabei ist dein bester Freund das Rechtswissen. Wer die Regeln kennt, kann danach spielen und gewinnen.

    Ja, die Allmächtigkeit hat sie in diesem Thread dann ja doch schon eingebüst. Und ja, Wissen in dem Bereich ist natürlich immer hilfreich. Aber das wäre fast eher wieder ein Argument für die SL, da sie mit solchen Theman wohl eher konfrontiert ist. Aber naja, sagen wir: Patt.


    Grundsätzlich stimmt das, ich warne aber vor zeitlicher Verschleppung. Es wird nicht ausreichen, bei der SL vorstellig geworden zu sein und dann 3 Monate zu warten. §36 BeamtStG spricht explizit von "unverzüglich". Andernfalls kämen wohl bei rechtmäßiger Anordnung auch Disziplinarmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht in Frage.


    Danke. Ja natürlich. Ich würde dann das Schreiben an die Bezirksregierung schon fertig haben und dann direkt per E-Mail lossenden nach dem Gespräch mit der SL(wenn sie bei der Anordnung bleibt, wovon ich fest ausgehe). Doch das "unverzüglich" bezieht sich ja nur auf das Gespräch mit der SL.


    Jetzt habe ich gehört, dass es bei dem Schritt, nachdem die SL bei ihrer Anordnung bleibt 2 Abzweige gäbe.


    1. Wie hier gesagt: Man schreibt den Vorfall an die Bezirksregierung aber muss die Anordnung solange bis man von dieser Antwort hat NICHT ausführen.

    2. Man muss bei der Bezirksregierung nach Beibehaltung der Anordnung durch SL zunächst anfragen, ob die Sache eine aufschiebende Wirkung besitzt - nur dann müsste man die Anordnung bis zur Bestätigung oder Ablehnung der Anordnung durch die Bezirksregierung nicht durchführen.


    Ich mein - jetzt mal übertrieben ausgedrückt. Ansonsten hätte ja die Lehrkraft ja viel Macht. Logo, das würde dann nach dem 3. Mal irgendwann auch zum Thema. Aber die Lehrkraft könnte bei jeder Anordnung einfach sagen: Nee, ich bin dagegen. Und dann erstmal nix ausführen. Da klingt diese aufschiebende Wirkung als Bedingung irgendwie logisch einschränkend.


    Unabhängig davon steht ja folgendes in dem Gesetz:

    Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

    Das könnte man auf 2 Arten interpretieren:

    1. Wenn die Anordnung durch Bezirksregierung bestätigt wird, muss diese weiterhin ausgerührt werden, aber anders als vorher gilt zusätzlich ("und"), dass man keine Verantwortung dafür trägt.

    2. Erst wenn die Anordnung durch Bezirksregierung bestätigt wird, gilt: Die Anordnung muss ausgeführt werden.

    Mit dem der 5. Generation. Den Monitor hattest du nicht erwähnt, aber der wäre mir auch zu klein. Das Gerät an sich aber schon zu leistungsschwach. Festplatten sind mir zu laut. Nervt mich total, wenn da was rauscht. Tastataur & Maus(Mausrad mit Raster wohl, aber das ist verkraftbar) brauche ich einfach eine leise.


    Tocheingabe hasse ich. Aber mit sonem Stift fände ich praktisch, dass kann mein Monitor nicht. Als Zusatzgerät wäre es o.k., aber als Hauptgerät überhaupt nicht.

    Ja, gewisse Tik-Toker bieten gerade z.B. unter OnlineUnterrichtStürmen allen Schülern an, ihren Online-Unterricht zu stören oder bitten sogar selbst andere darum, in die ungesicherten Channels zu kommen.

    In Italien bereits mit tödlichem Ausgang. Und das sind nur die kurzfrsitigen Folgen. Viele werden noch jahrelang darunter zu leiden haben.


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    Naja, du erscheinst etwas paranoid mit dem ganzen Aufwand, auch hinsichtlich der Stimme (unkenntlich machen) und deiner seit einem Jahr existierenden Angst vor einer Versetzung. Erscheint mir nicht sehr gesund.

    Mit Versetzung wird halt gedroht. Datenschutzrechtlich ist das ja im Gesetz. Evlt. in der Pandemie jetzt aufgewicht, aber

    selbst das in der Grauzone. Die Gesetze sind ja demokratisch entstanden. Dann wäre ja so einige Paranoid.

    Wieso das denn??? Ich besitze überhaupt keinen "richtigen" PC, ich arbeite schon seit bestimmt 10 Jahren ausschließlich mit Laptop. Wieso sollte ich da nicht richtig dran arbeiten können???

    Die Tastatur ist da ja so schlecht. Und der Bildschirm, insbesondere ist der ja schlecht einstellbar auf dem Schreibtisch, weil die ganze andere Hardware da gleich mit dranhängt. Am Laptop kann ich nicht arbeiten, also da würde ich nicht fertig werden. Zudem sind die langsam und laut. Ich nutze gerne viele Anwendungen parallel. Bildschirm am Laptop ist auch eher klein. Ich muss auch gewiss vor dem Bildschirm sitzen, habe viel Abstand. Und brauche viel Platz auf dem Schreibtisch. Da ist der Laptop eifnach auch im Weg.


    Dockingstation am Laptop? Hatte ich mal, hatte nur Probleme bereitet. Dann leiber gleich einen richtigen PC. Kabellose Geräte finde ich nervig. Brauche ne ordentliche Maus, die soll aber schön leicht sein. Die Kabelreibung nervt zwar, aber da nutze ich sonen Kabelhalter.

    Aha, verstehe! Danke. Also erstmal Bedenken äußern (am besten schriftlich) gegenüber der SL. In dem Augenblick, muss man der Anordnung dann keine Folge mehr leisten. Korrekt? (ich frage lieber noch einmal nach, da ich nix falsch machen möchte)


    Ich zitiere nochmal den Gesetzestext:

    "Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden."

    Und übersetze ihn:

    Wird die Anordnung der SL aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, and ie nächst hörere Vorgesetztee oder den nächst höhren Vorgestzten zu wenden & müssen die Andordnung während sie das Schreiben an diese Instanz(BezirksregierungI) absetzen der Anordnung keine Folge leisten.


    -> also während: Sobald die SL die Anordnung aufrecht erhält und man dann beabsichtigt das Schreiben an die Bezirksregierung zu tätigen, muss man der Anordnung schon keine Folge mehr leisten.


    Geht das Schreiben an die Bezirksregierung per E-Mail?

    Danke, also hier ist ja auch das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html


    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.


    3) stimmt nicht


    "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen."

    Das ist ja bereits die Remonstration oder der Start der Remonstration. Und dieses macht man indem man der SL sagt, dass man die Anordnung nicht ausführen wird, weil es gegen Gesetz Xy verstößt.


    (mal ausgenommen offfensichtliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)

    "Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen"

    Also, wenn die SL die Anordnung bestätigt, muss sie auch durchgeführt werden. Steht da doch mit anderen Worten.


    [original Gesetzestext ist jeweils dunkelblau]

    Leite die Remontrationen, Beschwerden gleichzeitig an die BezReg, den Bezirkspersonalrat und deinen Lehrerrat weiter, wenn du das Gefühl hast, dass damit von Seiten der SL nicht ordentlich umgegangen wird.

    Aber darf man das? Dann hätte man ja den Dienstweg umgangen. Die Remonstrations muss doch über die SL an die Bezirksregierung weitergeleitet werden.


    1. SL ansprechen, dass man Dienstanweisung nicht ausführen wird

    2. SL besteht auf Ausführung

    3. Man muss die Anweisung dann ausführen weiterhin

    4. Remonstration an SL schreiben

    5. SL muss diese an die Bezirksregierung weiterleiten


    Wenn ich die Remonstration direkt an die Bezirksregierung leiter habe ich den Dienstweg nicht eingehalten und sie ist bestenfalls ungültig.

    bisschen auch OT: Ich differenziere SL in 2 Kategorien: a) lässt mich in Ruhe arbeiten b)hat Freude mir seine Macht zu zeigen & macht mir in der Regel mehr Arbeit

    Worst Case, den ich bei einer benachbarten Haupt-/Realschule mal beobachtet hatte:

    In den ersten zwei Wochen nach Ende der Sommerferien galt noch der Plan aus dem letzten Schuljahr, weil noch kein neuer Stundenplan erstellt war.

    Ich hätte ja kein Problem damit, wenn der alte Stundenplan dann noch gilt. Mir stellt sich die Frage, wenn jetzt der Stundenplan ab Montag lautet: 1. Stunde Unterricht, 2. nicht. Bis zu welchem Zeitpunkt der noch geändert werden dürfte? Ich plane jetzt für 2. Stunde meinen 100. Geburstag vorzufeiern. Jeztzt bekommen wir am Montag morgen aber erst zu hören - neuer Stundenplan. Du hast jetzt 2. Stunde. Das wäre ja sicherlich nicht rechtens. Wäre es rechtgens am Sonntag Abend? 24 Stunden vorher? Wo genau liegt die Grenze.


    Jetzt könntest du, da du ja aus NRW kommst die BASS bemühen (https://bass.schul-welt.de) und prüfen, ob da was zu deiner Frage steht, das Ding ist etwas sperrig (und zu deiner konkreten Frage steht da nichts), vielleicht gehst du dann von oben nach unten runter durch BeamtStG, LBG NRW, SchulG NRW und ADO. Ums kurz zu machen: Sprich deinen Lehrerrat an, der soll da für zielführende Vereinbarungen mit der Schulleitung sorgen, aber im Zweifel (wenn drei Kollegen mit Corona ins Krankenhaus gehen) gilt:

    "Wann tritt das in Kraft?“ - "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich."

    Auf die SL kann man sich nicht verlassen. Dann kommt - ihr müsst jederzeit Einsatzbereit sein. Irgendwas komisches, womit keiner rechnet. Dann gucke mal lieber ob ich etwas dort finde. Oder Jemand hier noch Ahnung hat. Vielleicht hatte ja Jemand auch schonmal das Problem. So selten sollte das doch nicht sein?


    Unverzüglich kann ja nicht sein. Ich liege Montags dann noch im Bett, fahre zur 3. Stunde los, aber Sonntag Abend kamm die Meldung, dass sich der Plan geändert hat. Irgendwo wird es ja gewiss Grenzen geben.

    Nein, ich möchte nur vorbereitet sein. Und so etwas kommt ja häufig vor. So kann ich beim nächsten Mal sicher reagieren und Angriffe seitens der SL abwehren.


    Naja, also es gibt ja z.B. den Halo-Effekt, wenn dann Eltern fies sind, dann könnte man das auf den Schüler übertragen. Und SLs kenne ich solche und solche. Unsere hat jedenfalls ganz konkret gewisse Leute, welche sie bevorzugt und welche, die richtig leiden müssen. Da werden dann Gemeinheiten angeordnet. Diese Zusatzarbeit - das vermute ich, wiegt sie durch die Freude dann auf. Ist eher sone Machtperson. Die freut sich, wenn sie andere runtermachen kann. Kann ja auch sein, dass ein Lehrer sie mal angegriffen hat und die SL dann dafür jetzt den Lehrer fertig macht. Aber gewiss ist dieser Lehrer dann nicht der SLs Lieblingslehrer. Ist doch auch völlig normal. Ich habe auch KuK, mit denen ich mich super verstehe und in der Freizeit etwas unternehme, mit anderen weniger.

    Naja, wenn man jetzt die 1. Stunde hat und die 2. oder die 3. wäre das ja besser, als die 1. und die 6. Weil man dann Leerlauf hat. Und am Laptop arbeitet es sich ja wesentlich langsamer als an seinem richtigen PC.


    Also das Privatgerät darf man 100% weiter benutzen, wenn man die Erklärung dazu unterschreibt?

    Im Internet findet man doch auch aktuelles.

    Der Stundenplan der Schule sollte den Lehrkräften aber schon dauerhaft bekannt sein...

    Insbesondere im Vormittagsbereich kann und darf es leicht zu Vertretungsstunden kommen (auch "spontan").

    Danke. Da wird es aber doch Grenzen geben. Wieviele Stunden vor eigentlichem Unterrichtsbeginn man sich bereithalten muss.


    Und was ist mit einem neuen Stundenplan. Diesen gibt es ja regelmässig. Wie lange im Vorfeld(vor dem 1. Tag an dem dieser gilt) muss er stehen?

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