Beiträge von o0Julia0o

    Das wäre schon zu Zeiten eines Mini-Disc-Rekorders qualitativ und quantitativ kein Problem mehr gewesen. Heute im Smartphone- und Smartwatch erst recht nicht. Auch wenn es nach wie vor nicht erlaubt ist.)

    Also die Mini-Disc-Rekorder können die ja auch im Distanzunterricht verwenden. Aber zudem auch größere bessere Dinge, die sonst zu auffällig wären. Oder ein direkter Mitschnitt. Auch sind mehr Zuschauer da(Eltern, Kumpel, etc. die heimlich mitgucken). Die Hemmschwelle Online ist auch niedriger als wenn der Lehrer direkt im Raum ist.

    Ich informiere mich im Allgemeinem über die Gesetze für Lehrer. Und erstmal halt, was häufiger vorkommt. So bin ich bei der nächsten Auseinandersetzung vorbereitet. Also z.B., wenn jetzt die Schulleitung sagt: Morgen früh musst du um 7 Uhr unterrichten, weil ein Kollege krank geworden ist. Oder ich habe für Donnerstag einen Arzttermin und die SL sagt, dass ich Donnerstag unterrichten muss, obwohl das mein freier Tag war. Halt solche Dinge in der Art. Da wird es doch ein Gesetz mit einer Frist geben, an welche sich die SL halten muss.


    Aber jetzt habe ich ja den §. Damit lässt sich doch schon arbeiten, denke ich.

    Das mag an grundsätzlich freien Tagen aufgrund der Teilzeittätigkeit anders aussehen, hierfür gibt es an den meisten Schulen entsprechende Dienstvereinbarungen. Diese regeln im Übrigen auch, bis wann solche Änderungen stattfinden können und idealerweise existiert auch ein Vertretungskonzept mit planparen Präsenzzeiten.

    Ich dachte halt für diese Regelungen gäbe es eine Grundlage innerhalb derer die Schule es so regeln kann wie sie möchte.

    Zu deiner Paranoia, dass deine Stimme aufgezeichnet wird: das ist im normalen Unterricht ebenfalls sehr einfach möglich. Löse dich mal von der Vorstellung, dass du das dann merken und unterbinden würdest.

    Naja, klar ist, dass es auch möglich ist. Aber der Zugang ist viel schwieriger - Qualitativ und Quantitativ. Online fällt auch eine gewisse Hemmschwelle weg im Vergleichh zum "echten" Leben. Darüberhinaus werden die Daten ja noch verarbeitet - also auch dabei können sie abgegriffen werden von Dritten.


    Dienstweg



    5) Macht man selbst, falls SL auf Anweisung besteht


    Man hat die Schulleitung über den Nichtbefolgungswunsch der Dienstanweisung(=Anordnung) informiert. Diese hält die Anordnung aufrecht. Nun informiert man noch die Bezirksregierung über den Fall: Remonstration nach § 36...


    Oder schickt man dieses Schreiben an die Sl, mit der Bitte es an die Bezirksregierung weiterzuleiten? Oder genügt es, das man es der Schulleitung sagt, dass man nun weiter in der Sache an die Bezirksregierung remonstriert?


    Ist jetzt für Bremen, aber die beziehen sich auf das gleiche Remonstrationsgesetz, welches ja für die gesamte Republik gilt:

    "Dienstweg bedeutet, dass die Schreiben an die/den direkten Vorsetzte/n gegeben werden und von ihr/ihm weitergegeben werden müssen an die nächsthöhere Stelle."

    Quelle: https://pr-schulen-bremen.de/remonstrieren-so-gehts/

    Nur wenn man die Erklärung entsprechend bestätigt und der Schulleiter es dann schriftlich genehmigt, darf man sein Privatgerät für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler im Sinne der VO-DV I und II bearbeiten.

    Mit anderen Worten. Ein Arbeitsblatt darf ich erstellen, aber eine Videokonferenz oder nicht durchführen. Eine E-Mail wäre ja auch eine Datenverarbeitung. Wäre diese auch nicht mehr möglich?

    Schlüssiges handeln?

    Ich mache Online-Unterricht. Habe den von der Schule gestellten Laptop nicht. Schulleitung motzt nix an. Somit gehe ich davon aus, dass es o.k. ist, was ich mache. Oder ich hole Laptop nicht ab von der Schule, unterrichte aber online oder erstelle Arbeistblätter. Die Schulleitung sagt nix dagegen. Ist es dann also o.k.?


    Wenn nicht. Reicht ein mündliches o.k. seitens der Schulleitung?


    P.S. - da kam noch ein Nachtrag, hat sich somit erledigt. Es muss schriftlich passieren.

    In deinem Beispiel wärst du dann nicht per persönlich zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sich wider Erwarten doch zeigen sollte, dass die angewiesene Videokonferenz auf der angewiesenen Plattform bzgl. des Datenschutzes Probleme macht und Eltern/Schüler sich dagegen wehren. Der weit häufigere Fall ist aber, dass die SL oder spätestens die Behörde die Rechtmäßigkeit wirklich bestätigen kann und ggf. noch einmal den Rahmen, in dem die Handlung rechtmäßig bleibt, absteckt.

    Es geht in dem Fall auch um die Sicherheit meiner Daten. Es kommt ja vor, dass Dritte der Videokonferenz beiwohnen. Das wäre ja bereits ein Verstoß, welcher rechtlich geregelt ist. Aber darf ich diesen Fall verhindern, indem ich nach der Monierung bei der SL und dem Abschicken an die Bezirksregierung die Anordnung (Videokonferenz-Zwang für Lehrkräfte) dann nicht durchführe?


    Dazu im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

    (3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.


    Also in die Praxis übersetzt: Die Bezirksregierung antwortet nicht am 1. Tag, doch es ist Unterricht durchzuführen.


    Fehlen noch die Sätze 3 und 4 aus Absatz 2:

    Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist.


    Somit ist man lediglich von seiner Verantwortung befreit, aber die Anordnung muss ausgeführt werden.

    Warum? Weil Gefahr in Verzug besteht, dass die SuS nicht die optimale Unterrichtseinheit bekommen (also per Videokonferenz).



    Dienstweg


    Eine Frage auch noch dazu. Man hat die Schulleitung über den Nichtbefolgungswunsch der Dienstanweisung(=Anordnung) informiert. Diese hält die Anordnung aufrecht. Nun informiert man noch die Bezirksregierung über den Fall: Remonstration nach § 36...


    Oder schickt man dieses Schreiben an die Sl, mit der Bitte es an die Bezirksregierung weiterzuleiten? Oder genügt es, das man es der Schulleitung sagt, dass man nun weiter in der Sache an die Bezirksregierung remonstriert?

    Die Welt dieser Schüler ist eine andere, als die unsere (oder die unserer eigenen Kinder).

    Die Welt der Schüler meiner Generation ist auch eine andere als die der heutigen Generation. Aber Papierknüddel bewerfen, das gabe es in meiner Klasse auch, wo ich noch Schülerin war. Das waren so 2-3 Jungs die damit angefangen hatten. Dann haben immer mehr mit gemacht. Keine Ahnung ein Drittel der Klasse. Die wollten testen, was passiert. Wo jetzt die Grenzen liegen. Die Lehrerin hat nicht reagiert. Das war schlecht, denn es lief immer weiter dann so. Hat sich dann erst in den Ferien zerlaufen. Keiner hatte sich getraut was zu sagen, aber insgeheim hatten die meisten doch ein schlechtes Gefühl bei der Sache. Auch bei den Werfern.

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