Beiträge von o0Julia0o

    Hallo, ich bin Beamtin auf Probe in NRW. Wann fällt man eigentlich bei einer Dienstunfähigkeit auf die Mindestversorgung von 1450€ zurück?


    Nach 5 Dienstjahren(zählen die Vertretungsmonate nach dem Referendariat als Dienstjahre? Zählt das Referendariat bereits dazu?) oder ab der Verbeamtung auf Lebenszeit?


    Einen schönen 2. Advent!


    Julia :)

    Danke chili! Und welches Recht hat jetzt Priorität? Das vom Direktor oder vom Lehrer, welcher sich Fortbilden lassen möchte? Gibt doch mit Sicherheit so Grenzen. 4 Stunden pro Jahr darf man für Fortbildungen fehlen. 2 für Fächer, die man unterrichten könnte an der Schule wo man gerade ist & 2 für berufsfremde.

    hi,


    ist der Basistarif der PKV günstiger als die GKV?


    Ich bin verbeamtet seit über 6 Monaten. Darf ich dann überhaupt von der GKV in den Basistarif wechseln? Das ist doch so ähnlich wie diese Öffnungsaktion - und auch nur 6 Monate nach der Verbeamtung noch möglich.


    "Der Basistarif kommt für Versicherte ohne Krankenversicherungsschutz und mit Wohnsitz in Deutschland in Frage, die nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind."
    q: https://www.private-krankenversicherungen.net/basistarif/


    "Die Versicherer müssen Ihren Antrag auf Aufnahme in den Basistarif annehmen, wenn Sie

    • keine Krankenversicherung haben und sich nicht gesetzlich versichern dürfen"

    q: https://www.pkv.de/themen/kran…rsicherung-mich-aufnehmen


    Ich bin doch nicht versicherungspflichtet in der GKV als Beamtin. Dann würde ich in den Basistarif wechseln dürfen. Und könnte Beihilfe in Anspruch nehmen & somit Geld sparen:
    https://www.geldtipps.de/gesun…im-basistarif-unzulaessig


    Doch ich bin ja freiwillig krankenversichert in der GKV und ich darf mich ja gesetzlich versichern. Somit bin ich nicht berechtigt in den Basistarif zu wechseln.




    lieben Dank!


    Julia :)

    2) Wenn du mit 30%-Aufschlag reinkommst, dann hast du (außer, du versuchst und schaffst es neu zu verhandeln) diese 30% für immer. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wenn der Beitrag um sagen wir mal 2%, steigt deiner auch um 2%. Sprich: natürlich ist deine Steigerung größer, als hättest du keinen Zuschlag bekommen, aber alles vorhersehbar, also nicht auf einmal 50% Aufschlag.

    Könnte man dann nicht z.B. nach ein paar Jahren nochmal rundfragen bei den PKV´s ob eine andere Versicherung einen ohne Aufschlag nehmen würde. Oder darf man nicht wechseln, wenn man per Öffnungsklausel genommen wurde?

    Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.

    Sag mal Julia, woher nimmst du eigentlich deine Rechtsauffassung? Die Klausel "Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht" sagt doch genau das aus, was gewünscht wird. Während bei vielen anderen Verträgen im Zivilrecht (z.B. bei Arbeitsverträgen) ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht existiert, wird hier (freiwillig) seitens der Versicherung darauf verzichtet. Das bedeutet konkret das, was bereits weiter oben beschrieben wurde:
    1) Die PKV kann eben nicht von sich aus den Vertrag kündigen, weil ihr gerade danach ist
    2) Eine Kündigung kann ausschließlich (!) als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden...diese ist an besondere Bedinungen geknüpft, z.B. arglistige Täuschung bei der Angabe von Vorerkrankungen.

    Zitat


    Wie du auf "Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel." und "Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen." kommst, ist mir ein absolutes Rätsel.


    Ein Versicherer veruzichtet darauf, von allen Tarifen die ich bislang gesehen habe. Bei allen anderen steht davon nichts bzw. in einer Tabelle steht dann ein leeres Feld. Also verzichten diese nicht darauf. Um diese geht es mir. Die können mich dann nach belieben wieder kündigen? Das wäre ja der Umkehrschluss.

    Also: keine PKV kündigt dir beim 3. Schnupfen im Jahr.

    Schon klar, aber wenn sie einen schon ablehnen, dann wollen sie einen nicht haben. Dann zwingt man sich ihnen auf über die Öffnungsklausel und ist dann plötzlich ihr bester Freund? Kann ich mir nicht vorstellen.


    Moment - da ist ganz wichtig, wer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Wenn der Versicherer verzichtet, kann er nicht kündigen. Jedenfalls nicht "ordentlich", sondern nur in extremen Ausnahmefällen, also außerordentlich.

    Also alle anderen Versicherungen kündigen mich dann eine Woche nach der Aufnahme durch die Öffnungsklausel.



    Was bedeutet denn: "Kinder sind ab Vollendung des 4. Lebensjahres alleine versicherbar."? -> http://www.online-pkv.de/pkv-b…dlich-kinder-auch-allein/

    jo danke.


    Ich (weiblich, damals mitte 30) bin mit der Öffnungsklausel reingekommen

    Wie läuft das ab. Ich stelle eine Antrag über einen Vermittler. Dann werde ich abgelehnt. Und dann wird der Antrag per Öffnungsklausel gestellt? Also muß zunächst ein Antrag abgelehnt werden, damit man den Antrag per Öffnugunsklausel stellen kann?


    Eine Kollegin, die älter ist (Anfang 40), mit ca 30 in die PKV durch die Öffnungsklausel kam, bezahlt immer noch leicht weniger als ich und verursacht jedes Jahr weeeeeeeit über ihre Beiträge hinaus an Kosten (chronische Krankheit). Und die debeka macht überhaupt keine Anstalten, sie loszuwerden.

    So etwas lese ich u.a. in Versicherungsbedingungen "VIA: Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht." Somit darf der Versicherer den Versicherten einfach kündigen. Und dann? Wenn man jetzt über Öffnungsklause hineingekommen ist, dann freut sich der Versicherer ja evlt. ohnehin nicht. Eine mögliche Reaktion wäre ja dann die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Dann stünde man ganz ohne Versicherungsschutz da...

    Danke :)

    1) Wie kommst du auf 500 Euro PKV-Beitrag in deiner Tabelle?


    2) Wenn du mit 30%-Aufschlag reinkommst, dann hast du (außer, du versuchst und schaffst es neu zu verhandeln) diese 30% für immer.

    Weil Morale hier schrieb, dass man nicht darüber kommt: Private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung
    Ich möchte das ja berechnen für die Lebenszeit - und da waren 500 ein Mittelwert. Wenn man jung ist, zahlt man weniger, wenn man alt ist mehr. Sind denn 300€ als Mittelwert realistischer? Habe die mal eingegeben & Excel durchrechnen lassen ->
    [Blockierte Grafik: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/pkvgkv30037nqba6fpo.png]
    ( http://www.daten-hoster.de/fil…cyh51s6VlpsR/PKVvGKV.xlsx )
    Dann würde sich die PKV selbst mit 30%-Aufschlag (ohne Kinder) immer lohnen. Wobei man über 60 Jahre gerechnet mit 940€ Nachteil bei 50%-Teilzeit auch noch gut leben kann.


    Kann man denn die PKV auch wechseln, wenn man per Öffnungsklausel hinein gekommen ist? Sonst würde ja die Verhandlungsbasis fehlen.

    Danke erst einmal für die vielen Antworten & erweiterten Hinweise!


    Zu keinem Zeitpunkt wird man 500 Euro PKV zahlen, außer man hat 6+ Kinder. Dann wird man aber eh TZ arbeiten und dann zieht auch wieder mein Argument von oben.

    500€ wären aber auch erst ab 70% Teilzeit lohnenswert:

    PKVvGKV.xlsx
    http://www95.zippyshare.com/v/aGTuD2bF/file.html
    Habe Gehalt hierüber erhalten: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/
    Und GKV-Werte einfach hierüber, habe TK als KK gewählt - ist aber für andere meist identisch: https://www.krankenkassen.de/g…-beitrag/beitragsrechner/

    Nein, ganz sicher nicht, denn da hat man ja wenigsten noch einen Beihilfeanspruch, der entfällt aber in anderen Gründen bei Beurlaubung ohne Bezüge (z.B. zur Pflege der Tante) komplett, sprich da muss man dann 100% PKV zahlen (also in meinem Falle dann das 3,5 fache des Beitrages, sprich dann man eben ca. 1000 Euro, ohne Einkommen zu haben.

    100% PKV, kann ich nachvollziehen. Man hat ja den PKV-Vertrag abgeschlossen. Aber warum diesen dann mal 3,5 rechnen, wenn man nicht mehr arbeitet?


    Mal ein paar konkrete Zahlen:
    Mein Mann bekommt A13, ich A12. Mein Mann arbeitet Vollzeit, ich mit halber Stundenzahl. Bei unserem Einkommen würde die GKV für uns beide (einschließlich Pflegeversicherung) ca. 625 Euro im Monat kosten, die PKV einschließlich 4 (!) Kindern kostet uns monatlich 596 Euro.
    Wir haben also sowohl Teilzeit, als auch viele Kinder, und kommen trotzdem in der PKV günstiger weg.

    naja, einer hat Teilzeit, der andere Vollzeit. Also 75% insgesamt. Interessant wäre ja die Grenze, ab wieviel Prozent sich die GKV lohnt für den Durchschnittsmenschen bei möglichst ähnlicher Versicherungsleistung.


    @MaraS
    Wie würdet ihr mit nur 625€ in der GKV hinkommen? Das wären doch lediglich die AN-Anteile und als Beamte müssen 100% selbst bezahlt werden. Alleine für mich in A13 VZ müsste ich den Höchstsatz von etwa 717€ zahlen.

    Ich dachte als Beamte, müsste man nur den Höchstsatz zahlen, wenn du über 4350€ Gehalt kommst: https://www.krankenkassen.de/g…-beitrag/selbststaendige/ Also 682,95 + Pflege: 793,88. Oder muß man 793,88*2(wegen Arbeitgeberanteil) = 1587,76€ zahlen?



    Beides allerdings schneller passiert als man denkt - mein Vater hatte mal riesigen Ärger mit der Debeka, weil er eine (unbedeutende) Rechnung versehentlich zwei Mal eingereicht hatte, und wie schnell man sich mit den Gesundheitsfragen in die Bredouille bringen kann, möge man z.B. bei http://www.frag-einen-anwalt.de nachlesen. Ich weiß schon, dass es jedem braven Beamten (und ein Lehrer IST ein braver Beamter oder wird erst gar keiner) schon mangels Traute völlig fern liegt, seine Versicherung zu behumpsen, aber manchmal geht das schneller als man denkt.

    Der Link führ nur allgemein zu der Seite, welchen Fall meinst du genau?


    BEreits erlebt. Und natürlich geht mehr als 30% Risikozuschlag sobald die ersten Monate (meine 6) der Erstverbeamtung um sind.
    Also nein, diese Infos sind nicht falsch, da wird dann eben auch einfach behauptet, Krankheit x hätte man wissen müssen. Mag vielleicht inzwischen nicht mehr ganz so einfach sein, wie früher, aber unmöglich ist es leider immer noch nicht.

    Also über die Öffnungsklausel, kommt man mit 30% Zuschlag auf den gewählten Tarif in die Versicherung. Und nachdem 6 Monate abgelaufen sind, schlagen die nochmal X% obendrauf? Sind nicht diese 30%-Öffnungsklauselzuschlag recht egal, da die PKV ja auch im Verlauf der Versicherungsjahre für Versicherte ohne Aufschlag, einen Aufschlag verinbaren können. Wenn sie sich z.B. das Bein gebrochen haben etc.

    Gerade bei Teilzeit würde sich noch eher die GKV lohnen. Dann wäre die Differenz bei mir 120 € (die ich in der GKV MEHR zahlten müsste monatlich).


    ABER: Wenn ich mal wieder Vollzeit arbeiten sollte, und dann in der GKV wäre, müsste ich gegenüber der PKV 240 € (!) jeden Monat mehr zahlen!


    Also für unsere Familie spart die Versicherung in der PKV jeden Monat 200 € etwa. Das sind im Jahr dann 2400 €. Das wäre teuer bezahlt für ein paar Kind-Krank-Tage mehr.

    Ich hätte wahrscheinlich gar keine Zeit mehr für Kinder - selbst am Wochenende bin ich noch lange beschäftigt. Und obendrauf kommen dieses WE auch noch Klausuren, welche sich schon seit Anfang der Woche stapeln.


    Hier finde ich noch folgendendes dazu: http://www.stern.de/tv/gesetzl…im-vergleich-3763548.html
    "Dann kann auch ein guter Tarif in der Privaten eine Alternative sein. Es gilt aber zu bedenken, dass mit zunehmendem Alter bzw. im Rentenalter die monatlichen Beiträge in der Privaten stark ansteigen und zum Teil mehr als 2000 Euro betragen können."


    Man kann ja in den 1. 6 Monaten auch in die PKV wechseln, wenn die PKV das nicht möchte - mit 30% Aufschlag. Wenn die PKV Jemanden loswerden möchte, dann könnte die doch einfach sagen - du mußt jetzt 500.000€ Beitrag pro Monat zahlen.



    Beamte & GKV:
    "Zudem ist es für Beamte ohnehin schwer möglich, sich überhaupt in der GKV zu versichern, nämlich wenn sie zuvor gesetzlich versichert waren und von der GKV als Selbständige behandelt werden."
    Ich bin ja GKV-Versichert. Wo sehe ich denn jetzt, ob ich als Selbständige behandelt werde von der GKV? Und was ist der Unterscheid zu normal GKV-Versichert?


    Warum fragst du nicht direkt an deiner Schule nach?

    Mache ich lieber mal mündlich, wenn die Gelegenheit da ist. Aber ich hatte gehört, das AGs nur halb angerechnet werden. Das hatte mich gewundert, da der Aufwand ja genauso groß ist wie für eine Schulstunde. Klausuren werden keine geschrieben, jedoch auch in einigen Fächern nicht. Außerdem finden sie auch mal Samstags statt - auch an einem anderem Ort. Ich dachte, wenn es da eine einheitliche Regelung gibt, könnte ich gegenüber der Schule, die Ungleichbehandelung evlt. auflösen. Mir graut es schon vor den Wochenenden, wo ich dann die AG geben muß. Die Wochenenden gehen meist drauf für Unterrichtvorbereitung, Korrekturen. Wenn dann eine AG noch mit halber Anrechnung dazukommt wird es mehr als eng.

    Hallo. Ich frage mich, wie Überstunden festgehalten werden. Wird nur im Schulsystem vermerkt, dass Lehrer A xy Überstunden gemacht hat pro Halbjahr, oder wird das auch an die Bezirksregierung weitergeleitet? Ist es ein Unterschied, ob die Überstunden einzelne Vertretungsstunden sind, oder es sich um eine regelmäßige Mehrarbeit handelt (wenn man zB für 15 Std. eingestellt ist, aber 17 Std. macht)?


    Ich habe bereits einen Zettel ausgefüllt, mit dem Entlastungsstunden berechnet werden. Ist das System der Entlastungsstunden ein anderes als das der Überstunden/Mehrarbeit?


    lieben Dank!

    achso, verstehe. Dann geht´s ja.


    Warum ich mir jetzt Sorgen mache? Weil ich gerade angefangen bin jetzt mit dem Beruf. Einfach hoffen, dass schon alles gut sein wird, wäre doch auch blöd.


    Wenn man(nach 5 Jahren Dienstzeit) DU wird, dann erhält man 1400€ Mindestversorung. Ist das richtig? Davon abhängig muß man ja eine eventuelle DU-Versicherungshöhe machen. Also wenn man jetzt 1800€ zum Leben braucht, dann halt über 400€. Klar ändert sich da etwas & man muß Inflation berücksichtigen, aber das tun ja auch Tarife.

    In NRW sind es für A12 - A15 jährlich 300 €. Dieser Betrag vermindert sich pro berücksichtigungsfähiges Kind um 60 Euro.
    Bei mir bleiben z.B. noch 180 €.
    Die Kostendämpfungspauschale fällt an, sobald du Rechnungen bei der Beihilfe einreichst. Sie wird dann von deiner Erstattung einbehalten.

    Aha. Also wenn ich jetzt ärztliche Hilfe benötige, kann ich besser alles von einem Arzt machen lassen, als zu 2 Ärzten zu gehen, wo der eine den Finger repariert und der andere den Unterarm.


    Variante 1(1 Arzt):
    700€ Rechnung 1 Arzt:
    PKV: 350€
    Beihilfe 50€, da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.


    Variante 2(2 Ärzte):
    350€ Arzt 1:
    PKV 175€
    Beihilfe 0€, da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.
    350€ Arzt 2:
    PKV 175€
    Beihilfe 0€,da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.

    Danke euch!

    Aber Renten-, Arbeitslosen- und Sozialversicherung zahlst doch als Beamtin gar nicht?! Also weder jetzt noch dann.
    Und bedenke, dass je nach Bundesland dein Beihilfeanteil steigt und die Kostendämpfungspauschale gesenkt wird.

    Verstehe. @Kostendämpfungspauschale. Den Begriff höre ich zum 1. Mal. So ganz hat mir Google es nicht verraten können, was sich dahinter verbirgt:

    • 150 - 750 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe für aktive Beamte, geringere Beträge in Abhängigkeit von abweichendem Status möglich
    • nicht für Vorsorgeuntersuchungen, Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
    • nicht für Waisen, Beamte auf Widerruf, GKV-versicherte Beihilfeberechtigte
    • Kürzung um 60 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind
    • maßgeblich für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist das Behandlungsdatum

    Man zahlt alos 150-750€. Für A13 rate ich mal 500€. Es seit denn, man ist GKV-Versichert, dann zahlt man nichts. 500:12= ca. 42€. Diesen Betrag muß man dann auf seine PKV-Versicherungsbeiträge also noch einmal draufschlagen. Die Kostendämpfungspauschale gilt also nur für PKV-Beamte?

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