Danke. In NRW. Die Schulleitung kann... Das ist das entscheidende Wort. Die Schulleitung kann auch auf höfliche Anfrage den Termin der kuzfristig anberaumten Besrpechung einfach ohne weiter Worte mit scharfem Ton wiederholen.
Ich darf dann familiäre Belange durch einen teuren Gutachter präsentieren? Für mich ist eine Woche kurzfristig. Für den SL ist das langfristig. Ich finde leider nur wenn SL möchte, oder wenn keine schulischen Belange dagegen sprechen. Oder schwer nachweisbares auf meiner Seite. Oder es "soll" gemacht werden. Oder "wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen". Und dan ist das Ganze nur eine Empfehlung. Ein Gesetz wo drinsteht - 2 Wochen, maximal X Besprechungen/Monat, etc. Das wäre nützlicher. Dann würde ich dem das 1:1 Kopieren. Über Empfehlungen lacht der nur müde.
Das ist interessant, weiter unten steht in der PDF:
"Landesbeamtengesetz (LBG) § 60 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt einundvierzig Stunden in der Woche nicht überschreiten."
Ich habe keine Woche unter 41 Stunden gearbeitet außer in den Ferien. Und in Teilzeit. Und in den Herbstferien z.B. doch einiges immer. Also da müsste ich mal den Jahresdurchschnitt für ausrechnen. Komme da gewiss drüber. Allerdings nicht in 50%. Teilzeit, dann müsste man wissen wie ob die Skalierung linear ist.
Dann noch:
"Im wöchentlichen Zeitraum dürfen im Jahresdurch-schnitt achtundvierzig Stunden einschließlich Mehrarbeitsstunden nicht überschritten wer-den." Das ist ja außerhalb der Ferien meistens der Fall, locker über 48 Stunden pro Woche. Dann könnte ich ja die Besprechung absagen, weil ich die Grenze bereits überschritten habe. Wobei das Mitte der Woche ja auch noch nicht der Fall ist. Dann legt der die alle auf Freitag und schon ist man mit am Start.
Viele Lehrer bei uns wollen in Teilzeit, aber der Chef verbietet es. Und er kann, denn auch hier steht wieder nur ein "soll". Was sind das für Wischi-Waschi-Gesetze, die helfen Niemandem. Außer dem SL. Jetzt weiß ich auch warum der so verzogen ist:
"(2) Die Dienststellen sollen ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäfti-gung informieren. Sie sollen den Beschäftigten dem Bedarf entsprechend Teilzeitarbeitsplät-ze anbieten; dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben."
Alles sehr ernüchternd. Im nächsten Leben werde ich SL