Beiträge von Iteach

    Hallo,
    weiß jemand, ob es eine dienstliche Pflicht in Baden-Württemberg ist, Vertretungsaufgaben bei Abwesenheit zu stellen?


    Es geht mir jetzt einzig und allein um die rechtliche Seite.


    Dass man schon allein aus Kollegialität Vertretungsaufgaben stellt, wenn man planbar fehlt, z. B. auf Fortbildung geht, finde ich selbstverständlich. Aber muss man auch für Vertretungsaufgaben sorgen, wenn man krank (Fieber, Erbrechen usw.) ist?


    Viele Grüße

    Ich glaube, Du hast etwas mit der Beihilfeberechtigung missverstanden.


    Als Beamter bist du beihilfeberechtigt, je nachdem zwischen 50-70%. Den Rest, also 50-30%, sicherst du bei einer PKV ab.
    Ich habe 70Beihilfe und 30 PKV. Bei einer 100€ teuren Erkältung bekomme ich 70€ von der Beihilfe und 30€ von der PKV zurückerstattet. Kosten fallen für mich somit keine an.


    Was aber nicht zu unterschätzen ist, ist der Aufwand, den man betreiben muss, damit man die Rechnungen erstattet bekommt. Auch das in Vorkasse gehen ist nicht besonders toll. Da ist man mit einer GKV Versichertenkarte besser dran.
    Mit der PKV wirst du dich günstiger versichern können (je nach Risikoaufschlag), als bei der GKV. Bei der PKV kostet jedes Kind ca 35€/Monat extra. In der GKV sind Kinder kostenlos.


    Eigenanteile muss ich nicht zahlen. Kommt bestimmt auf den Tarif an. Schmerzmittel bekomme ich auch immer voll in den Teilen 70 Beihilfe und 30 PKV erstattet

    Scooby, es sieht so aus, als möchtest Du sehen, dass jemand jammert!


    Es hat hier niemand gejammert - weder über die Arbeit an sich, noch über die Arbeitszeit, noch über die Aufgaben.
    Es geht hier lediglich um untragbare Zustände, die in der Form auch kein Lehrer hinnehmen muss und sollte! (Herausgabe der Privatnummer und Fordern von Gesprächsterminen zu unpassenden Zeiten - nämlich während der Erholungsphase)


    Und zum Thema Gehaltsklassen kann ich sagen, dass diejenigen, die mit mir Abi gemacht haben und ein abgeschlossenes Universitätsstudium haben, sich wirklich in einer anderen Gehaltsklasse befinden wie ich. Im Vergleich zu denen, die damit in der freien Wirtschaft untergekommen sind, befinde ich mich nämlich vergleichsweise am unteren Ende. In der Gegend, in der ich wohne, ist mein Gehalt mit dem eines durchnittlichen Industriearbeiters vergleichbar. Und nein, das ist kein Gejammer über mein Gehalt, nicht, dass du das jetzt wieder falsch verstehst.


    Ansonsten gibt es ein Arbeitszeitgesetz für alle Angestellten. Da ist alles geregelt, u. a. auch außergewöhnliche Fälle. Eine hysterisch, panische Mutter, die ihren Sprössling in letzter Sekunde zu schulischem Erfolg verhelfen will, wäre aber auch nach dem Arbeitszeitgesetz in der freien Wirtschaft kein außergewöhnlicher Fall, der Angestellte müsste also deswegen nicht das Abfeiern seine Überstunden abbrechen. An dieses Arbeitszeitgesetz müssen sich Arbeitgeber halten, sonst gibt's gleich mal empfindliche Strafen bzw. Ärger mit Zoll, Betriebsrat, Gewerkschaften usw.


    Man kann aber in Deinen Äußerungen sehen, dass man Deine Argumentation mit Vorsicht genießen sollte! Wie soll man bitte Deine Aussage "...wer so eine Arbeitshaltung hat, sollte sich vielleicht auch besser dort (Finanzamt/ Beihilfestelle) bewerben..."?
    Es liest sich gerade so, als unterstellst Du dem dort beschäftigten Personal, dass auch diese ihre Arbeit nicht ordentlich erledigen? Oder Du unterstellst Lehrern, dass sie faul seien, nur weil sie nicht auf ihrer Privatnummer nicht für jeden zu jeder Zeit erreichbar sind?
    Beide Annahmen lassen an Deiner Glaubwürdigkeit zweifeln, ob Du überhaupt das im Ausgangspost dargestellte Problem erfassen kannst!


    So langsam sieht es danach aus, als arbeitet in Deiner Wahrnehmung niemand gut oder Deinen Maßstäben entsprechend. Weder Lehrer, noch Finanzbeamte, noch Verwaltungsangestellte...


    Von daher wünsche ich allen hart arbeitenden Kollegen einen stellvertretenden Schulleiter, der die Fähigkeit hat seine Mitarbeiter zu motivieren und nicht durch seine eigenen zweifelhaften, antiquierten Ansichten unter Druck setzt. Wenn man Dinge nur in einem eindimensionalen Tunnelblick erfassen kann ist man eigentlich für die Arbeit mit Kindern ungeeignet. Vielleicht auch deshalb "stellvertretender Schulleiter"...


    In diesem Sinne - macht's gut!

    Genau! Die Erreichbarkeit ist eben während der Schulzeit und nicht während der Freizeit.


    Ja, wir haben Aufgaben zu erfüllen. Aber wir sind keine Dienstleister!
    Als Dienstleister kann ich mir meine Kunden aussuchen... ich möchte den Gedanken jetzt nicht weiter ausführen. Aber wäre ich Dienstleister, müsste ich mich nicht mit dieser Mutter aus dem Ausgangspost abgeben!


    Mit Abschottung, so wie der stellvertretende Schulleiter Scooby das darstellt, hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn ich heute ein Anliegen habe, dann muss ich bei meinem Hausarzt zu dessen Telefonsprechzeiten anrufen - halt nein! Der schottet sich ab. Der geht nie persönlich ans Telefon. Es ist immer seine Helferin. Und wenn ich außerhalb der Sprechzeiten dort anrufe, geht gleich gar niemand ans Telefon! Nein, was für eine Abschottung. Wenn ich dann einen Termin habe, ist er auch für mich da oder er ruft zurück, wenn er Zeit hat. Ist aber keine Sprechzeit,habe ich Pech!


    Ich hatte gestern eine beihilferelevante Frage. Leider habe ich als ich angerufen habe, keine Antwort von der Beihilfestelle erhalten, da diese während der Ferien die Telefonsprechzeiten reduziert haben, um Anträge abzuarbeiten. Auch die schotten sich komplett ab! Meine Güte, schon wieder Pech gehabt.


    Präsenzzeiten in der Schule in einem Büro würden das Problem mit der Erreichbarkeit zwar lösen, ob ich aber während meiner Präsenzzeit einen Klassensatz Aufsätze korrigiere oder nur einen, wäre ja dann egal. Dann hätten wir nämlich genau das, dass die Schüler dann monatelang auf ihre Arbeit warten müssen, so wie ich auf meinen Steuerbescheid. Ob dann die Jahresnoten, mündliche Prüfungen rechtzeitig fertig werden, sei dahingestellt. Aber Mutter "Panik" hat mich schließlich jeden Tag für ein Elterngespräch erreicht! Oder sollte ich dann trotz Präsenzzeit meine Erreichbarkeit reduzieren a la Beihilfestelle? Verwerflich, verwerflich! *Ironie aus*


    Das ist eben das Leben! Nicht jeder ist immer und für alle zu jeder Zeit erreichbar. Es gibt in jeder Branche Zeiten, an die ich mich halten muss. Im Ausgangspost ging es um Elterngespräche in den Ferien. Dass das grundsätzlich möglich ist, will ich ja gar nicht bestreiten, aber es ging darum, dass der TS auf ziemlich dubiose Weise während seiner Erholungsphase zu Hause überfallen und umgehend ein Gespräch gefordert wurde.


    Mal davon abgesehen hat der Vorgesetzte sich auch an die Fürsorgepflicht zu halten. Der Lehrer hat auch die Pflicht, sich um seine Gesundheit zu kümmern. Dies fordert auch angemessene Erholungsphasen. Der Lehrer erledigt seine Aufgaben pflichtbewusst, das hat aber immer noch nichts damit zu tun, dass er immer und jedem jede Zeit auf Abruf zur Verfügung steht. Das schließt ja nicht aus, dass man u. U. auch in der unterrichtsfreien Zeit ein Elterngespräch führt. Aber doch nicht so, wie im Ausgangspost geschildert!


    Wenn man diesen Beruf lange machen möchte, ist eine gewisse Abgrenzung und Achtsamkeit notwendig!


    Die geschilderte Situation aus dem Ausgangspost ist eine Zumutung und so auch nur vorstellbar, weil er Lehrer ist! In keinem anderen Beruf ist das denkbar!

    Das halte ich für eine ziemlich unkluge Idee angesichts der Tatsache, dass es kaum Schulen gibt, an denen Urlaub eingefordert wird. Bei rund 50-60 Ferientagen und im Vergleich dazu etwa 30 Urlaubstagen kann so ein Ansatz ganz schnell nach hinten losgehen, wenn der Schulleiter nämlich drauf besteht, dass die Lehrkraft dann entsprechend ihren Jahresurlaub bis Ende Januar einzureichen hat und an den Ferientagen, an denen kein Urlaub eingereicht wurde, selbstverständlich im normalen Umfang zur dienstlichen Verfügung steht.

    Das sehe ich anders!
    Kein Mensch macht sich Gedanken darüber, dass Lehrer auch "nur" eine (je nach Bundesland) 41-Stunden Woche haben. Da ich kaum Lehrer kenne, die sich daran halten und nach 41 Stunden den Rotstift fallen lassen, sondern während der Unterrichtszeit durchaus auf ihre 50 - 60 Stunden die Woche kommen, ist es fahrlässig, nun von dieser Personengruppe zu verlangen, auch noch dann bereitzustehen, wenn man gerade seine Überstunden abfeiert! So wie es der TS angibt, ist nämlich genau das bei ihm der Fall.


    Der schlechte Ruf der Lehrer würde sich um einiges verschlimmern, wenn wir, wie es z. B. im Finanzamt üblich, mit Stechuhr unserer Arbeit nachgehen würden. Dann fällt der Hammer eben um 17 Uhr und die liebe 8a würde monatelang auf die Rückgabe der Deutsch-Klassenarbeit warten, so wie ich regelmäßig Monate warte, bis ich meinen Steuerbescheid auf dem Tisch habe. Daran denkt aber kein Mensch, wenn es mal wieder darum geht, zu meckern, wenn es um Lehrer geht. Nur mal nebenbei bemerkt, mein Steuerbescheid liegt dann in einem vom Dienstherr ausgestattetem Büro auf einem Stapel, in dem man zur Dienstzeit und nur und nur dann im besten Fall zu Telefonsprechzeiten (welche z. B. bei der Beihilfestelle in den Ferien so reduziert sind, damit die Damen und Herren ihre Anträge abarbeiten können) erreichbar ist. Nein, bei diesen Damen und Herren liegt zu Recht nichts zu Hause in ihrem privat finanzierten Arbeitszimmer. Und nein, die sind auch nicht für mich auf ihrer Privatnummer erreichbar.


    Ja, es gibt 50-60 Ferientage und ca. 30 Urlaubstage. Aber entweder, ich gehe in den Ferien meinen dienstlichen Verpflichtungen nach um mein Arbeitspensum zu schaffen (z. B. korrigieren, planen und vorbereiten) oder aber ich lege dermaßen ins Zeug, dass ich während der Unterrichtsphasen Überstunden mache ohne Ende, damit ich diese dann in den Ferien abfeiern kann. Daran ist nichts Verwerfliches zu finden. Das ist einfach der Freiheit geschuldet, die ich durch die freie Zeiteinteilung in diesem Beruf habe. Und wenn es um die Vorteile dieser freien Zeiteinteilung geht, stellt das keiner als Positiv dar, z. B. wenn die liebe 8a ihre Klassenarbeit schon in der nächsten Stunden korrigiert zurück bekommt. Die Freiheit der freien Zeiteinteilung heißt aber nicht, dass ich immer und überall für jeden verfügbar und erreichbar bin.


    Studien haben ergeben, dass Lehrer nicht mehr oder weniger arbeiten als andere Arbeitnehmer. Allerdings ist festgestellt worden, dass das Stressniveau, dem Lehrer ausgeliefert sind, um einiges höher ist, als bei anderen Berufsgruppen. Ich würde einmal interessieren, was die Berufsgenossenschaft zum Lärm in unseren Klassenräumen sagen würde. Ein Bauarbeiter wäre verpflichtet, bei diesen Lautstärken, denen wir täglich ausgesetzt sind, ein Gehörschutz nach DIN XXX zu tragen.


    Ich möchte "Unwissenden" nicht ständig eine Rechtfertigung über meine geleistete Arbeit und deren zeitlichen Aufwand geben müssen. Es muss einfach klar kommuniziert werden, dass ein Lehrer während der Unterrichtsphasen über seine Dienststelle zu erreichen ist (wie das Sekretariat eben besetzt ist - analog den Servicezeiten z. B. der Beihilfestelle) und alles andere ist eine freiwillige Serviceleistung der einzelnen Lehrperson und ja auch in Ordnung (z. B. das Herausgeben einer Privatnummer oder das Kontaktieren per E-Mail). Ich bin mir sicher, dass jeder Lehrer unter uns, sich umgehend mit der Mutter in Verbindung setzen würde, wenn es um einen pädagogischen Notfall das Kind betreffend gehen würde. Aber in dem geschilderten Fall im Ausgangspost ist das wohl nicht der Fall.


    Ich kenne wirklich keine andere Berufsgruppe, die sich immer wieder so an den Pranger stellen lassen muss, wie wir Lehrer. Noch entsetzlicher finde ich aber, dass es immer wieder Kollegen gibt, die mit ihrer unterwürfigen Art immer und überall zur Verfügung stehen zu wollen, nicht wirklich dazu beitragen, dass der Stress, der von Außen an uns herangetragen wird, endlich reduziert wird.


    Liebe Kollegen, wir haben den schönsten Beruf auf der Welt. Aber es ist ein Beruf! Und der hat auch einen Feierabend. Und wenn man die positiven Aspekte, die unser Beruf mit sich bringt, auch immer herausstellen darf, darf man durchaus auch mal die positiven Aspekte anderer Berufe mit unserem vergleichen. Dabei kann einem sehr schnell klar werden, dass man nicht alle von außen herangetragenen Erwartungen anderer erfüllen kann und auch nicht muss!


    Mein Motto ist immer noch: Den Schuh lass ich mir nicht anziehen!

    In BaWü darf der Schulleiter das Kollegium am drei unterrichtsfreien Tagen zu Dienstgeschäften in die Schule bestellen. Bei uns nutzt er das jedes Jahr bis auf den letzten Tag aus, nämlich zu den Vorbereitungskonferenzen am Ende der Sommerferien. (Ja, grausam! Ganze :hitze: DREI Tage ) Allerdings ist das auch schon immer rechtzeitig bekannt. Das ist ja bei dir nicht so!


    Du bist aber auch verpflichtet, dich um deine Gesundheit zu kümmern und diese zu erhalten. Du schreibst selbst, dass du vor den Ferien hart gearbeitet hast, um in den Ferien deine Ruhe zu haben. Dann lass die dir auch nicht nehmen!
    Das Herausgeben deiner privaten Nummer ist eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Das ist u. U. dem Vorgesetzten der Sekretärin zu melden.
    E-Mails an die private Adresse würde ich ignorieren. Wie schon jemand geschrieben hat, Comptuter explodiert, Handy aus dem Museum und Tablet verloren.


    Neulich kam ein Kunde meines Mannes, der Gewärleistungsansprüche geltend machen wollte. Der Kunde bestand darauf, die Angelegenheit nur und nur mit der Filialleiterin besprechen zu wollen. Da diese aber im Moment Ihre Überstunden abbaut, war sie nicht im Geschäft erreichbar. Mein Mann teilte dem Kunden mit, dass er, wenn er ausschließlich mit dieser Dame sprechen wolle, er nächste Woche wieder kommen solle, wenn die Dame wieder im Dienst ist.
    In der "normalen" Arbeitswelt würde niemand daran denken, Angestellte mit solchen Angelegenheiten während ihrer Abwesenheit privat mit unwichtigen, geschäftlichen Dingen zu belästigen.


    Ich weiß nicht, warum an uns Lehrer von Außen immer eine andere Erwartung herangetragen wird. Und was noch viel schlimmer ist, dass wir Lehrer uns auch immer ernsthaft Gedanken machen, diese Erwartungen erfüllen zu wollen.


    Mein Motto: Den Schuh lasse ich mir nicht anziehen!

    @yestoerty Ja, das ist wirklich eine Unsitte, einen Kollegen ungefragt fachfremd einzusetzen.


    Und genau deswegen möchte und werde ich den Rat von marie74 nicht befolgen! Vielen Dank für deine Hinweise und Ratschläge. Natürlich könnte ich all das tun. Das Übel sitzt allerdings an anderer Stelle. Laut Schulgesetz ist der Rektor für die Verteilung der Lehraufträge verantwortlich. Dieser hat somit auch meine Eignung zu prüfen. Das hat er nicht getan. Dies werde ich nicht durch Mehrarbeit (z. B. Hospitationen in meiner Freizeit) oder durch zusätzlichen Stress (Einarbeiten in unbekannte Sachverhalte ohne notwendiges Grundwissen - somit Unzufriedenheit, weil Soll vom Ist-Zustand abweicht...) den unser Beruf ohnehin schon mit sich bringt, ausbaden!


    Nein! An dieser Stelle bin ich klar für meine Gesundheit verantwortlich. Und genau deswegen zeige ich meine Bedenken dem Schulleiter und dem Schulamt gegenüber an. So hat er die Gelegenheit darauf entsprechend zu reagieren. Wenn er dann immer noch darauf besteht, mich in dem Fach einzusetzen, dann bin ich aus der Haftung. Ich geh mit den Kindern spazieren, die Kinder zählen ihre Schritte und zum Schluss addieren wir diese mit dem Taschenrechner - "Mathe für Reingefallene ;) "


    Lehrer sein ist mein Job. Aber auch nur das. Das mache ich auch gerne. Ich kann doch nicht für jeden Unfug verantwortlich sein und mir jeden Schuh anziehen lassen, auch wenn der nicht passt! Nicht umsonst studiert man Fächer nach Interesse, Neigung und Begabung. Dass ich bereit bin, mich auch fachfremd zu engagieren habe ich weiter oben auch schon ausgeführt. Aber auch das hat seine Grenzen! Nur weil ich Lehrer bin, muss ich doch nicht jeden Mist mitmachen, der mir vorgesetzt wird. Man stelle sich vor, man wird mit einem komplizierten Trümmerbruch in die Notaufnahme eingeliefert und plötzlich operiert der Zahnarzt, weil es der Krankenahusleiter anordnet?!? :spritze: Hmm...

    Ich finde, es kommt auch darauf an, wie es Deinem Kind dabei geht! Ein autistisches Kind könnte damit Probleme haben, dass Schule und Mama "vermischt" sind und nicht mehr getrennt.


    Mein Kind ist bei mir an der Schule.
    Das Kind hat keine Probleme damit. Es weiß aber auch, dass es zu Hause verbotene Orte gibt und das ist mein Arbeitszimmer. Kritik, die es Kollegen gegenüber äußert, höre ich mir an und antworte ihm so neutral wie ich es schon getan habe, als es noch nicht an meiner Schule war.


    Elternabende übernimmt der andere Elternteil, geanau so wie das Unterschreiben und sonstiger Lehrerkontakt.


    Wenn Kollegen etwas von mir wollen (Lektüre, Arbeitshefte, Wandertage...) erfahre ich das auch über das Kind. Es kommt allenfalls mit einem riesengroßen Augenzwinkern "na, Elternbrief schon gelesen?" Ansonsten möchte ich in der Schule nicht über meine Tochter sprechen. Das wäre nicht fair dem Kind und mir gegenüber. Es gibt unterschiedliche Kollegen. Die einen finden Lehrerkinder furchtbar. Den anderen ist das egal wie sonst was. Und genau so verhalten sich die unterschiedlichen Typen auch mir gegenüber.


    Ich denke, da kann Dir keiner einen Rat geben. Da spielen so viele Faktoren mit, die nur Du kennst. Diese musst Dir im Einzelnen ansehen und zum Wohle des Kindes abwägen!

    Susannea, das mit dem Unterschied bezog sich auf die ärztliche Behandlung der Kinder. In keiner der Kliniken wurden Wahlleistungen angeboten. Anders, als das bei Erwachsenen ist und nach meiner Erfahrung schon einen großen Unterschied macht.


    Ja, das stimmt. Ich habe weniger Kinderkrankheitstage (7 Arbeitstage pro Kind, max 18 pro Kalenderjahr) als gesetzlich Versicherte. Ja, ich habe auch bei stationärer Aufnahme die vollen Bezüge erhalten.

    :) :) :) Morse, der Spaß an Zahlen und Logik wird wohl bis in die Unendlichkeit auf sich warten lassen!


    Nein, die Vertretung ist zeitlich nicht begrenzt. Ich bin der reguläre Mathelehrer der Klasse. Natürlich wäre es möglich, den Kollegen zu kontaktieren, aber das lässt mein Anstand nicht zu. Ich versetze mich nämlich in die Lage des Kollegen, der das zweite Mal gegen Krebs kämpft. Und in dieser Situation verbietet es eigentl. der gute Ton, dass man diese Person mit solche Lapalien belästigt. Wir sind eine sehr große Schule. Es gibt genügend Kollegen, die das übernehmen könnten. Das würde für den Chef allerdings etwas mehr Aufwand in der Planung bedeuten.


    Ich finde, das ist nämlich auch so eine typische Lehrerunsitte: sich auch während Krankheit für die Schule verantwortlich zu fühlen. Der kranke Kollege soll doch nicht ausbaden, was der Chef vermasselt! Das gibt es so in keiner anderen Branche! Man stelle sich das mal im Krankenhaus vor, mit einer Pflegerin... Undenkbar!


    Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und es ist so: Ich hafte für meine dienstlichen Aufgaben immer voll. (Das kann ich bei Mathe nicht, denn mir fehlt die Kenntnis und ich könnte den Bildungsplan deshalb nicht umsetzen.) Dennoch bin ich gezwungen, die Anweisung zu befolgen. Allerdings muss ich schriftlich meine Bedenken dem Chef mitteilen. Bleibt der schriftlich bei der Anweisung, muss ich mich an seinen Vorgesetzten mit den gleichen Bedenken wenden. Wenn auch dieser mir schriftlich mitteilt, dass ich trotz meiner Bedenken diesen Matheauftrag übernehmen soll, dann muss ich das tun, bin aber aus der persönlichen Haftung! (Dann kann die Anarchie in die Welt der Zahlen einziehen!)


    Danke für eure Ratschläge!
    Ich schlage nun den offiziellen Weg ein!

    Hallo,


    die aktuellen Besoldungstabellen findest Du auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung (lbv.landbw.de). Dort gibst Du Besoldung Anwärter in die Suchmaske ein und erhältst eine Tabelle. Darüber hinaus erhältst du zusätzlich 100% des Familienzuschlags für X Kinder und evtl. auch noch einen Zuschlag für den (Ehe-)Partner. Diese Beträge kannst Du ja selbst addieren. Was allerdings netto davon übrig bleibt, kann Dir hier leider keiner sagen, denn das kommt auf deine Steuermerkmale an.


    Ja, das Kindergeld wird monatlich im Vorraus zusammen mit den Bezügen ausgezahlt.


    Mit der Beihilfestelle hatte ich noch nie Probleme! Alles, was erstattungsfähig war, habe ich bis jetzt immer erstattet bekommen. Es ist aber, wenn die ganze Familie samt mehrerer Kinder in der PKV/ Beihilfe sind, ein nicht zu unterschätzender Aufwand, die Anträge für die Erstattung einzureichen. Gerade als Anwärter hatte ich immer 2-4 Beihilfeanträge pro Monat, da ich die Arztrechnungen nicht in Vorkasse begleichen konnte. Außerdem hast du bei der Beihilfe einen Eigenanteil von je nach Besoldung 120-180€ im Jahr. Dies wurde analog zur Praxisgebühr der GKV eingeführt, jedoch nie wieder abgeschafft, anders als die Praxisgebühr, welche es schon längst nicht mehr gibt.


    Kinder in die PKV? Ich hatte keine andere Möglichkeit und musste meine Kinder mit mir privat versichern. Ich zahle pro Kind ca 35€/Monat. Der Nachteil der PKV liegt wie oben erwähnt klar an dem großen Aufwand der Erstattungen oder aber auch im Auslegen für Medikamente in der Apotheke (man bekommt z. B. für die normale Impfung ein Privatrezept und muss den Impfstoff direkt in der Apotheke abholen. Das sind dann je nach Impfung schon mal schnell um die 600€, die ich aus meiner Tasche auslegen muss). Ich war mit den Kindern (leider) schon mehrmals in diversen Kliniken stationär. Dort gab es keinen einzigen Unterschied zu gesetzlich Versicherten. Allerdings muss ich schon zugeben, dass man vor allem im ambulanten Bereich als privat Versicherter bei Fachärzten viel schneller einen Termin bekommt. Als ich mit einem Kind einen Facharzt aufsuchen wollte, hieß es, wir nehmen keine neuen Patienten. Meine Frage, auch keine Privatpatienten? Ooh, ja, bitte kommen Sie morgen! Und letztendlich hat dieser Spezialist meinem Kind geholfen, sein seltenes Leiden fast völlig in den Griff zu bekommen. Wie Du siehst, hat alles seine Vor- und Nachteile. In der Apotheke wünsche ich mir einfach nur ein Kassenrezept. Andererseits weiß ich, dass meinem Kind (es ist entsetzlich überhaupt dies zugeben zu müssen - aber dies soll keine Grundsatzdiskussion zu PKV, GKV werden) mit seiner seltenen Krankheit einfach schneller geholfen werden konnte.


    Was Du aber auch unbedingt bedenken solltest, ist die Zeit zwischen Ref. und Einstellung. In der, war bei mir August, musste ich die Beiträge der PKV in voller Höhe alleine tragen und das mit Null Einkommen. Das war ein ganz schöner Batzen, den ich mir, neben dem Lebensunterhalt in der Zeit, lange vorher ansparen musste.


    Welche PKV besser ist, kann man pauschal nicht beantworten. Leistungen vergleichen, Tarife vergleichen und entscheiden. (Nebenbei bemerkt wird meine PKV zum Januar um satte 10% pro Monat teurer! Das ist eine ganz schön hohe Summe und ein weiterer Nachteil der PKV!)

    Danke Mikael. Im Grunde hast Du Recht!
    Ich unterrichte schon fachfremd Sport, bin aber seit meiner Jugend im Sportverein aktiv. Auch Englisch habe ich nur als affines Fach studiert. Da ich aber in England aufgewachsen bin - no Problem. Nur Mathe?..


    Der Unterricht kann dann wohl nur so ablaufen:


    "Öffnet das Buch auf S. 10, rechnet Aufgabe 2-4, lest den Merksatz!"
    Wenn ein Schüler dann fragt: "Können Sie das erklären?" muss meine Antwort lauten: "NEIN, DAS KANN ICH NICHT!"


    Schon etwas surreal diese Vorstellung. Ich könnte die Schüler allenfalls an die Rektorin und Konrektorin verweisen, die beide Mathelehrerinnen sind ;)


    Aber ist das wirklich sinnvoll? Irgendwie sträubt sich bei dem Gedanken mein Lehrergewissen! Oder sollte ich das in dem Fall hinter meinen Beamtenverstand stellen und einfach das tun, wofür ich eine Anweisung erhalte? Ich meine, ich muss noch einige Jahre an dieser Schule verbringen und ich kann mir schon jetzt ausmalen, wie der erkrankte Mathekollege bei seiner Rückkehr reagiert. Auch könnte ich mir vorstellen, dass das ganze eine Dynamik annimmt, die dann in Form von Rufschädigung gegen meine Person gehen könnte. Und dem würde ich, wenn möglich schon im Vorfeld aus dem Weg gehen.

    Wer hat sich gestritten? Kollegen mir Dir, weil der Schüler auf dem Gang saß?


    *unglaublich*


    In BW besteht keine Verpflichtung Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen. Davon mache ich oft Gebrauch. Ich darf den Schüler auch abfragen. Das tue ich meistens auch. Ich denke, das ist von Fach zu Fach unterschiedlich und manchmal auch nicht machbar.


    Nachschreiben auf dem Gang habe ich auch schon ausprobiert. War aber eindeutig zu laut. Im der Nachbarklasse war Halli Galli angesagt.


    Was ich auch noch mache ist, dass ich den Schüler zu einem anderen Kollegen in die Klasse setze, wenn der eine Klassenarbeit schreibt. Das bedarf allerdings ein wenig der Organisation.


    Meiner Meinung nach obliegt die Art und Weise der Gestaltung des Arbeitsumfelds deiner pädagogischen Freiheit, natürlich mit Rücksicht auf die Schüler.

    Hallo in die Runde,


    Weiß jemand zufällig, wie es um die rechtliche Grundlage zur Verpflichtung von fachfremden Unterricht in BW steht?


    Ich habe wortlos in meinem Postfach einen neuen Stundenplan gefunden, in dem ich plötzlich Mathe fachfremd unterrichten soll. Eine Absprache mit der Schulleiterin hat nie stattgefunden. Ich bin absolut nicht geeignet, dieses Fach zu unterrichten! Ich habe überhaupt kein Sach- und Fachwissen, keine fachdidaktischen Kenntnisse und meine Schulzeit liegt zweieinhalb Jahrzehnte zurück. Ich bin die Person, die das Abi mit Unterkursen bestanden hat und überhaupt keinen Bezug zu Zahlen und Logik hat. Dafür habe ich andere Stärken ;)


    Dass ich mit der Schulleiterin reden muss und sie über die Situation informieren muss, ist mir bewusst. Und dass es fahrlässig wäre, mich in Mathe auf die Schüler loszulassen ist auch klar :)


    Weiß jemand wie es um die rechtliche Seite bestellt ist? Kann sie mich trotz meiner Bedenken zwingen, Mathe fachfremd zu unterrichten?


    Vielen Dank für eure Einschätzungen

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