Beiträge von Iteach

    Hallo,


    auf der Homepage des LBV BW kann man unter Aktuelles einen Artikel namens: „Widerspruch bzw. Antrag amtsangemessene Alimentation/ Färber Gutachten / Abstandsgebot / Anpassung kinderbezogener Familienzuschlag ab dem dritten Kind“ finden.


    Leider steht in dem Artikel nur, dass noch keine Eingangsbestätigungen verschickt werden konnten.


    Weiß jemand, ob man hätte tätig werden müssen oder muss man noch etwas unternehmen in Form eines Widerspruchs, falls sich herausstellen sollte, man hat noch Ansprüche?
    Weiß jemand genauer zur Sachlage Bescheid?


    Vielen Dank

    Hallo liebe Kollegen,


    ich bin mir ziemlich sicher, dass ich irgendwo einmal gelesen habe, dass es nicht zulässig ist, für Stunden, die ausgefallen sind, weil die Klasse z. B. auf einer Studienfahrt ist, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Die Arbeitskraft wurde während der Zeit angeboten und stand zur Verfügung. Nur Arbeit war keine da, weil die Klasse weg war. Vertretung gab es auch nicht,


    Vielleicht hat jemand - evtl. die Personalrätler unter uns - die Rechtsgrundlage parat.


    Vielen Dank

    Zitat

    Die Lehrer müssen am Schuljahresbeginn unterschreiben,

    Erschreckend wie obrigkeitstreu manche Lehrer doch sind!


    Als Lehrer hat man eine Menge Pflichten, genauso hat auch der Dienstherr uns gegenüber Pflichten, u. a. eine Fürsorgepflicht. Das Problem an der Sache ist, dass 1. kaum ein Lehrer die rechtlichen Grundlagen kennt (diese werden ja in der Ausbildung auch nur kurz angerissen) und dass 2. viele Kollegen dazu neigen, vieles mit sich machen zu lassen; Stichwort schlechtes Gewissen „bei den armen Kleinen fällt sonst ja Unterricht aus“.


    Es tut mir Leid, mit solchen Aktionen kann man das marode System auch nicht retten und schon gar nicht auf meine Kosten. Eine ganz einfache Lösung wäre, genügend Personal einzustellen. Kostet halt wieder Geld - und Geld für Bildung...


    Deshalb: über Rechte und Pflichten immer genauestens informieren und konsequent wehren, wenn es einen Anlass gibt.

    Die Wohnung ist in Art 13 GG geschützt.


    Wenn bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden kann oder Gefahr in Verzug ist, so dürfte durch entsprechende Organe in vorgeschriebener Form eine Durchsuchung durchgeführt werden.


    Ob das Zwischenlagern von Korrekturen diesen Tatbestand erfüllt, möchte ich doch sehr stark bezweifeln und das ist auch gut so!


    Manchmal frage ich mich, welche Gedanken sich Lehrer überhaupt machen!

    Frag mich gerade, ob das auch für Beamte gilt, oder ob das mal wieder unter „das gehört zu ihrer dienstlichen Pflicht“ abgetan wird?

    Bitte lesen, verinnerlichen und umsetzten!
    Wenn Du Dich konsequent daran hältst, wirst Du die Balance finden. Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Aber Dein Erlebnis mit Deiner Schulleitung könnte der Anfang von einer Veränderung sein. Nimm die Herausforderung an und ändere etwas! Das bist Du Dir und Deiner Gesundheit und Deinen Kindern als verantwortliche Mutter schuldig.


    Auf Dauer kann und wird das so nicht gut gehen. Und ich weiß, wovon ich rede, denn in Deiner Situation war ich auch...


    Anti-Burnout, Reduktion der Arbeitsbelastung, Selbstschutz ... und mehr.

    Hallo,


    im neuen Jahr angekommen, muss ich feststellen, dass leider alles beim Alten ;) geblieben ist. Ich korrigiere gerade Klassenarbeiten. Leider sind in meinen neuen Klassen viele dabei, die einfach nicht lesbar sind, auch nicht mit viel Fantasie und gutem Willen.


    Natürlich wurden die lieben Schüler vor der Klassenarbeit darauf hingewiesen, dass nur das, was auf ihrem Papier steht, lesbar und ordentlich nummeriert ist, bewertet werden kann.


    Wie haltet ihr das in so einem Fall?
    Ich meine, man kann ja nur das werten, was auf dem Papier steht. Und wenn das, was auf dem Papier steht, nur Gekritzel ist, kann man auch nichts bewerten. Wie gebt ihr den Schülern Rückmeldung? Oder soll ich mich damit abfinden, dass sich manche Menschen einfach Ihre Gedanken leserlich zu Papier bekommen?


    In diesem Sinne :pirat:

    Hallo,
    gehe ich richtig in der Annahme, dass ich als Lehrer meine 30 Tage Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen muss und auch kann? Muss man in dieser Zeit trotzdem dem Dienstherrn zur Verfügung stehen, z. B. wenn dieser eine amtsärztliche Untersuchung anordnet? Oder kann man sich darauf berufen, dass man am xx.August seinen Familien-Jahresurlaub geplant hat?

    Mir geht es ähnlich wie MrsPace.
    Habe einen sehr schweren, gesundheitlichen Schicksalsschlag erleben müssen. Um auch nur den Hauch einer Chance zu haben, genesen zu können, hört man von ganz alleine auf, sich so zu stressen wie Du!


    Eine gehörige Portion Gleichgültigkeit (nicht zu verwechseln mit Interessenlosigkeit) und das Konzentrieren auf ein Gut, das im Leben unbezahlbar ist - die Gesundheit- sind das, was mich den Alltag ohne Kollateralschaden überstehen lassen.


    Und manchmal wundere ich mich, warum ich das nicht schon früher erkannt habe!


    Take it easy - life is too short!

    Unsere Schulleitung möchte den Freitagnachmittag nun zum Konferenztag machen, damit an anderen Nachmittagen für Besprechungen und Konferenzen kein Unterricht mehr ausfallen muss. Das würde bedeuten, dass sich 100 Kollegen jede Woche verbindlich den Freitagnachmittag freihalten müssten, falls kurzfristig eine Konferenz / Besprechung / Treffen usw. angekündigt wird.


    Was haltet ihr grundsätzlich davon?
    Wie ist es bei euch an der Schule geregelt (Konferenzen und Nachmittagsunterricht)?


    Ich freue mich auf konstruktive Beiträge!

    Erst einmal wünsche ich Dir gute Besserung!


    Ich kann das sehr gut verstehen, dass Du Deine Diagnose nicht mit deinem Schulleiter besprechen möchtest. Das ist Dein gutes Recht. Mich hat es gesundheitlich vor zwei Jahren schwer getroffen. Ich hatte einen schweren Unfall und habe es auch nicht für notwendig erachtet, jede Diagnose meinem Schulleiter zu berichten.


    Allerdings musst Du Bedenken, dass Du auch evtl. nach der Reha noch eine gewisse Schonung brauchst und dafür wäre es evtl. von Vorteil, wenn Du Deine Schulleitung zumindest über Deine Einschränkungen informierst. Ich würde Dir folgende Schritte raten:


    - Personalrat/ Schwerbehindertenvertretung informieren und beraten lassen
    - Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung besorgen (du beginnst mit reduzierter Wochenstundenzahl OHNE KÜRZUNG DER BEZÜGE, die Stunden werden dann gesteigert, wobei dabe NUR UND NUR ein ärztliches Attest den Umfang Deiner Beschäftigung bestimmt; es muss in dem ärztlichen Attest stehen, dass Du dienstfähig aber noch nicht voll belastbar bist und nach der Maßnahme die volle Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist) [Info ist für Beamte, bei Angestellten ist es ein wenig anders]
    - evtl. einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen; dadurch kannst Du u. U. weitere Entlastung in Anspruch nehmen wie z. B. reduziertes Deputat, Ruhezeiten...
    - Dir Gedanken machen, was brauche ich - vielleicht mithilfe der Reha - um gesund zu bleiben bzw. welche alten Verhaltensweisen/ Muster / äußere Stressfaktoren begünstigen bzw. schaden der Gesundheit und diese dann ändern. Vielleicht gibt es etwas, was Dich in Deiner Arbeit entlasten kann und mit dieser Forderung würde ich, aufgrund der Einschränkung, die Du hast, nach der Reha auf Deine Schulleitung zugehen. Du kannst Dir dabei natürlich gerne auch die Schwerbehindertenvertretung und ärztliche Bescheinigung mitnehmen. (Es kann ja sein, dass Du z. B. sagst, Du brauchst am Morgen die erste Stunde immer frei, weil die Leistungsfähigkeit am frühen Morgen geringer ist- da ist ja auch dann das Nennen einer Diagnose nicht wichtig, sondern nur das was Du brauchst).


    Ich habe meiner Schulleitung auch nie meine Diagnosen oder die Umstände dargelegt. Dazu haben Lehrer auch gar nicht die geeignete medizinische Ausbildung, um anhand einer Diagnose erfassen zu können, was der Kollege braucht. Aber, das hat in meinem Fall der Amtsarzt gemacht - ich bin knapp zwei Jahre ausgefallen- hat er in einem Gutachten meine Einschränkungen genannt. Das hat dann ungefähr so ausgesehen: Lehrer XY ist in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und darf deshalb nur in folgendem zeitlichen Rahmen beschäftigt werden. Da mittlerweile die Schwerbehinderung anerkannt wurde, ist die Schulleitung verpflichtet, sich daran zu halten. Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass die Neugier des Kollegiums so stark war, dass man mir dann alles möglich angedichtet hat. Das war nicht gerade einfach, aber für mich ist es schwieriger über meinen Unfall und meine Verletzungen zu sprechen, als mich über die Phantasie meiner Kollegen zu amüsieren.


    Aus eigener Erfahrung rate ich Dir, Deine Erkrankung ernst zu nehmen. Wenn ich lese, dass Du nach der Reha den Plan hast wieder voll einzusteigen, finde ich das in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Erkrankung schon ein ziemlich sportliches Vorhaben. Als aller erstes fände ich es wichtig, dass Du lernst, dass es nach diesem einschneidenden Erlebnis anders weiter gehen muss. Es wird weiter gehen und auch im Beruf, aber ich musste Feststellen, dass es eben mein Körper ist, der mir nun Grenzen setzt, die ich gelernt habe zu deuten - und nach einem langen Lernprozess- auch annehmen kann. Das ist wohl das Schwierigste, wenn man mit so einem Schicksalsschlag getroffen wird.

    Hallo,


    hat jemand schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter eingeleitet?
    Wenn ja:
    - wie ist das Prozedere?
    - aus welchem Grund?
    - wie war das Ergebnis?


    Vielen Dank!

    In einem sehr tollen Forum habe ich mal gelesen:


    "8. Wenn meine Ärztin oder mein Arzt mich krankschreiben will, dann gehe ich davon aus, dass Gründe dafür da sind, und befolge den ärztlichen Rat. Er ist der Experte, nicht ich. Wenn ich jemandem erkläre, wie man Vokabeln lernt/eine Mathematikaufgabe löst, will ich schließlich auch, dass man man meiner Expertise vertraut."


    Nimm das ernst und höre auf deinen Arzt! Und nein, die Schulleitung bestimmt nicht, welche Tätigkeiten du erledigen kannst, sondern dein Arzt tut es! Und das ist auch gut so!


    Außerdem erhältst du während des Beschäftigungsverbots dein volles Gehalt weiter.

    :D Schantalle! Woher hast du mein Foto ;) (Witz)


    Danke, jetzt musste ich echt Mal lachen.


    Auch wenn mir eigentlich gar nicht zum Lachen ist, nachdem nun ernsthaft erwartet wird, immer Vertretungsaufgaben vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu hinterlegen. Auch so :tot: oder so :spritze: , hauptsache hinterlegt. Ohne Worte...

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